Archive for Oktober 2011

14 Jahre Mobbing in einer Behindertenwerkstätte in Bayern

31. Oktober 2011

 „(Mobbing)-Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt„ von Bundesrichter Thomas Fischer. (1)

Zum Mobbing-Opfer im System Mobbing werden immer mehr und mehr Behinderte. Die Mobbing-Tätern, meist perverse und psychopathisch veranlagte Menschen scheint es besonders Genussvoll zu sein, Behinderte zu schikanieren, beleidigen und auszugrenzen, da diese sich schlechte wehren können.

Fälle wie  der, der beiden behinderten Brüder an der Gemeinschaftsschule Sandesneben sind leider keine Ausnahmen, sondern nur die Spitze eines Eisbergs, der da heißt: Macht sie fertig, die Blöden. „Komm weg! Das Kind ist blöd, soll die Mutter eines Jungen der Hachedeschule Geesthacht zu ihrem Sohn gesagt haben. Der sah zuvor ein krankes Kind und wollte nur wissen, was das Kind habe“. (2) 

Doc wie im Fall der Pflegedienstleiterin Sylvia Pleuger nachweisbar ist, beschränkt sich das System Mobbing eben nicht nur auf den Umgang mit Behinderten im „öffentlichen Raum“, sondern hat schon längst die Pflege- und Behinderteneinrichtungen selber erreicht und frißt sie von Innen her auf. (3) 

In einem Kommentar zum Fall der  Pflegedienstleiterin Sylvia Pleuger schreibt uns die Mutter einer behinderten Tochter, die auf den Rollstuhl angewiesen ist, dass die Tochter Opfer von Mobbing-Attcken über 14 Jahre, man glaubt es keum beim Lesen, 14 Jahre geworden ist. (3)

Frau C. St. schreibt: “ Liebe Frau Pleuger,

eine Tochter ist behindert und sitzt in einem Rollstuhl. Sie wir seit 14 Jahren in einer Behindertenwerkstätte in Bayern gemobbt.

Es finden u. a. auch Körperverletzungen statt und man will meine Tochter (wegen der ) letzten Vorkommnisse  – das Knie wurde ihr 3x hintereinander verdreht –  nicht mehr dort haben,  wenn sie sich nicht mit der gesamten Belegschaft zusammensetzt und Rede und Antwort steht, denn sie sehen dass als Vorwurf, so die Aussage des Sozialarbeiters“. (3)

Rede und Antwort stehen müssten ja wohl die „Täter“, offenbar leidet der Sozialarbeiter an „Wahrnehmungsstötungen„, wie sei leider oft bei den „Wegschauern“ im System Mobbing vorzufinden ist. Wir hoffen, Frau C. St. schildert uns mal den ganzen Fall und sie erhält Unterstützung von kompetenter Seite. Frau Anne Will gehört nur zu den „Rasslern* im „öffentlichen Medienraum“, nach der Show ist vor der Show, das heißt für die Opfer: „Alles bleibt wie es war“.

*Rassler in den „öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten“ suchen den schnellen Hype oder die Sensation, man kann auch von „Schaumschlägerei“ sprechen. Nur wer etwas ändern will, der muss Baustein für Baustein in seiner Sendung pärsentieren und immer wieder nachfragen: Hat sich für das Mobbing-Opfer was geändert?

1) http://wp.me/puNcW-1Tx

2)http://wp.me/puNcW-1Tl

3)http://wp.me/puNcW-VU

Bäckerei-Verkäuferin mit Bagatellkündigung rausgemobbt

29. Oktober 2011
Wohin?

Wohin?

Im Jahre 2010 haben unsere Politiker sich mit der Diskussion um „Emmely und ihre Pfandbons, Maultaschen und andere Bagatellkündigungen“ für einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz bei Bagatellkündigungen eingesetzt. Daraus geworden ist wie immer nichts, außer „Spesen sozusagen nichts gewesen“. (1)

Die Macht der Lobbyisten ist wohl doch größer als das demokratische Selbstverständnis unserer Parlamentarier, Demokratie ist ja auch etwas „Griechisches“,  viele würden sie wohl auch gerne wieder im Zuge der Eurokrise abschaffen. Einen gesetzlichen Schutz vor Bagatellkündigungen* haben wir nicht bekommen, wie so oft wurde viel Augenwischerei betrieben. Dir Zeche dafür bezahlen wir Bürger.

Nun hat es eine Bäckerei-Verkäuferin im Saarland erwischt, wegen dem Verzehr von „zwei von ihr selbst zubereitete  Omeletts“ und der Mitnahme von einem belegten „Brötchen“ wurde sie fristlös gekündigt. Die Frau hat dagegen nun geklagt und natürlich verloren. „Das Arbeitsgericht Neunkirchen  im Saarland hat die fristlose Kündigung …. bestätigt“. (2) Den Schaden den sie angerichtet hat, soll 12,75 Euro betragen.

Nicht bestätigt hat bisher ein Arbeitsgericht in Deutschland die Kündigung von Bankmanagern in der Schuldenkrise, die von den Betrügern, die 432 Milliarden Euro Steuern im Ausland deponiert haben und den Richtern, die regelmäßig „Büroklammern, Briefumschläge, Kugelschreiber, Briefpapier, Aktenordner usw. mit mich nach Hause nehmen. Auch gibt es in keinem Bundesland vor den Gerichten regelmäßige Kontrollen der Polizei, was Richter so in ihren Taschen und Autos mit nach Hause nehmen, was eigentlich uns Bürgern gehört.

In denke der Umgang der Politiker und der Gesetzeshüter mit „Bagatellkündigungen“ (3) zeigt, welchen Stellenwert Büger- und Menschenrechte in diesem Land genießen, nämlich keinen. Die Großen lässt man laufen, die Kleinern hängt man auf, war immer schon eine Volksweisheit.

*“Im Zuge der Diskussion um Bagatellkündigungen wurden folgende gesetzliche Änderungen gefordert, die die Situation für Sie als Arbeitgeber erschwert hätten:

  • ausnahmsloses Erfordernis einer vorherigen Abmahnung bei verhaltensbedingten Kündigungen
  • ausnahmsloses Erfordernis einer vorherigen Abmahnung bei bedingten Kündigungen
  • Verbot von Verdachtskündigungen“. (1)

1)http://www.experto.de/b2b/personal/arbeitsrecht/sicherheit-kein-gesetz-fuer-bagatellkuendigungen.html

2)http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Verkaeuferin-wegen-Omeletts-und-Broetchen-fristlos-gekuendigt-id17283166.html

3)http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/boulevard/Chronologie-der-Bagatell-Kuendigungen-id388456.html

Mobbing im Fußball, nein, Arne ist nicht schwul.

28. Oktober 2011

Carl-Joseph Walker-Hoover, Opfer der Homophobie. (11 Jahre)

Homophobie wird in den Fußballstadien und auf den Spielplätzen wie eine Religion celebriert. Kaum ein Spieler der Bundesliga der nicht seine Freundin oder Ehefrau wie eine Pokal den Fans präsentiert, wird der Homosexualität verdächtigt. Viele Fans verstehen von den Fußballreglen nicht viel, doch wenn es ums Schikanieren und Mobben geht, dann sind sie da.

So hat es jetzt den in Berlin geborenen Fußballprofi und Nationalspieler Arne Friedrichs erwischt. Seine „langjährige Freundin Linn Rödenbeck“ sah „sich genötigt, in einem Brandbrief an die „BZ“ klarzustellen, dass der Nationalspieler nicht schwul ist“. Friedrich steht zur Zeit in Vertragsverhandlungen oder sucht noch einen Verein. Also ein ideales „Schlacht- und Schikanefeld“ für die Mobber.

„Haben wir keine anderen Sorgen als zu überlegen, ob jemand homo- oder heterosexuell ist?“, fragt Rödenbeck in einem offenen Brief in der „BZ“. (1)
 
Würde sich jedoch die BZ mehr mit Mobbing-Fällen beschäftigen, dann würde die Macher dort wissen und verstehen, dass man über die Sexualität und insbesondere die Homophobie Mobbing-Opfer bis in den Tod treiben kann. Und offenbar finden immer mehr Mobber daran Interesse, das hat wohl auch Linn Rödenbeck erkannt, kluge Frau. Sie hat daher der Gerüchteküche gleich mal den Garaus gemacht.
 

Das brandenburgische Bildungsministerium versucht Gewaltopfer zu mobben

28. Oktober 2011

„Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt„ von Bundesrichter Thomas Fischer.

Im Fall der Mobbing-, Gewalt- und Missbrauchsfälle an der Potsdamer Elite-Sportschule „Friedrich Ludwig Jahn“ (1) versucht nun das Bildungsministerium die Opfer zu diskreditieren. Obwohl eigentlich der Staatsanwalt ermittelt und in dieser Zeit jede Aussage oder Wertung eine Einmischung in ein laufendes Verfahren ist, versucht der Ministeriumssprecher Stephan Breiding die Aussagen der Opfer öffentlich in Frage zu stellen und will somit wohl Druck auf den Staatsanwalt ausüben. (2)

Auch der “ Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) im Land Brandenburg“ kommt zu der Erkenntnis, dass die „Informationspolitik von Breiding“ unprofesionell sich in ein Verfahren einmischt, dass die Opfer erneut demütigen kann. „Gerade in solchen speziellen Fällen dürfe die Klassifizierung von Straftaten nicht von Laien vorgenommen werden – dafür gäbe es Fachleute wie Staatsanwälte. Zudem sollte angesichts des jungen Alters der Beteiligten mit öffentlichen Äußerungen behutsam umgegangen werden“. (2)

Woher der Sprecher des Bildungsministerium seine Informationen über die Aussagen der Täter und Opfer hat, weiß wohl nur er. Die Staatsanwaltschaft in Potsdam „gab es gestern unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen in dem Fall, bei dem es zudem um Minderjährige geht, keinen Kommentar zu den Aussagen aus dem Bildungsministerium“ jedenfalls, was immer das heißen mag.

Der Schaden in dem Fall wird für die Opfer immer größer, denn offensichtlich stimmen die Aussagen der Opfer zu den Mobbing- und Gewaltattacken und was den Straftatbestand „wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung“ oder des Missbrauchs anbelangt,  da kann man ja wohl geteilter Meinung sein. „Unter anderem hatte ein Schüler angegeben, die Peiniger hätten ihn mit einem Besenstiel penetriert – nach jetzigen Erkenntnissen sei dies von den Tatverdächtigen aber nur angedroht und angetäuscht worden, hieß es gegenüber…“ einer Zeitung. Fragt man sich, was Antäuschen heißen soll und was eine vollendeter, sexueller Missbrauch eines Opfer mit einem Besenstiel ist?

Mir graut es schon bei den verharmlosenden Ausführungen  des Bildungsministeriums und der Sportschule, danach sollen die Täter nicht der Schule verwiesen werden.   „Die zwei Schüler, die bisher noch nie wegen Gewalt auffällig gewesen seien, bekämen eine letzte Chance – allerdings werde für den Wiederholungsfall ein Verweis angedroht“. (2)

Welche Rehabilitationsmaßnahmen, sowie Schadensersatz- und Schmerzengeld für die Opfer zur Verfügung gestellt werden, damit beschäftigen sich natürlich die „Lehrerkonferenz“ und Herr Breiding nicht. Wieso auch? Für Opfer gilt immer, Vogel friß oder stirb. Die Täter auf jeden Fall können auf alle Kuschelmaßnahmen rechnen, die es gibt.  Sie bekommen eine „letzte Chance“ und dürfen als „Handballtalente“ beim Vfl Potsdam „weiterspielen“. Wie schön muss es doch hier im Lande sein, wenn man Täter ist?(2)

Und auf die vom Chef der Jungen Union, Tino Fischer recherchierten anderen sechs „Mobbing- und Übergriffsvorfälle“ gehen die Genossen vom  Bildungsministerium in Potsdam erst einmal nicht ein. Da schläft man einfach besser, wenn man sich nicht mit den Folgen für die Mobbing-Opfer beschäftigt. Schon erschreckend, welche Beamte und Politiker wir in Potsdam haben. (1)

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/10/27/mobbing-und-gewaltubergriffe-wie-das-taglich-brot-an-der-elite-sportschule-in-potsdam/

2)http://www.pnn.de/potsdam/590450/

Mobbing und Gewaltübergriffe wie das täglich Brot an der Elite-Sportschule in Potsdam

27. Oktober 2011

„Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt„ von Bundesrichter Thomas Fischer. (1)

Aus der Landeshauptstadt von Brandenubrg wissen wir, dass sie für „Stasispitzel“ das gelobte Land sind. Keiner der Mielke-Mitarbeiter musste und muss sich jemals vor einem ordentlichen Gericht noch vor seiner Einstellung vor einem Stasitest fürchten. Und dann darf man sich nicht wundern, wenn in Potsdam das System Mobbing zum Alltag schon ab der Schule wird.

Mal ist es eine Lehrling den man anzündet und brennend ins Internet stellt. (1) Dann werden Mitschüler wiederum sexuelle missbraucht, „ein Junge hatte nächtliche Manipulationen im Analbereich geschildert“. (2) Und wenn die Opfer es melden, schaut die Gesamtlehrerkonferenz einfach weg.

Nun tauchen immer neue Aussagen über  „Mobbing und Übergriffe“  an der Elite-Sportschule „Friedrich Ludwig Jahn“ auf. Nicht etwa, weil Lehrer sich die Mühe gemacht hätten, mal nachzuschauen und zu fragen, was ist los bei uns in der „Eliteschule“? Nein, „Tino Fischer, Chef der Jungen Union“ und Ex-Schüler hat diese Aufgabe übernommen. Und siehe da, er wurde fündig.

„Schüler, die von älteren Mitschülern kopfüber aus Fenstern ihres 14-stöckigen Wohnheims gehängt werden, bis sie sich vor Angst in die Hose machen“, sind übliche Mobbingattacken auf Mitschüler.  Nur die rot-rote Regierung in Brandenburg will das nicht wahrhaben und hat bis heute noch keinen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Offenbar will man die neuen „Kampfsportstätten“ der Elite im Platzek-Country schützen, die gute alte Methode den Dreck unter den Teppich zu kehren ist wohl das Markenzeichen von SPD und LINKE.

Demokratie a la Platzek

Es ist zu begrüßen, dass sich der Chef der Jungen Union um das Thema gekümmert hat und einen Report zusammen gestellt, hat, bei dem man nur noch fassungslos fragen kann, kennen Politziker und Lehrer in Potsdam und Brandenburg überhaupt das Grundgesetz? Ich glaube kaum,  ich habe den Eindruck hier arbeitet man noch mit Methoden, die vor 1989 „In“ waren.

„Mit der Erklärung Fischers mehren sich die Vorwürfe, am Internat der Elite-Sportschule sei es in den vergangenen Jahren regelmäßig zu Gewalt und Mobbing gekommen.  Fälle von Mobbing und gewalttätigen Übergriffen in dem Internat seien schon lange an der Tagesordnung gewesen – und sie seien toleriert worden„. Sechs Mitschülern konnten von Fällen der Gewalt erzählen, so Fischer. (3) 

Und was tolerieren heißt unter einer  Lehrerschaft, die über Jahre „Mobbing und Gewalt“ unter Schülern einfach durch „Wegschauen“ geduldet hat zeigt der Beschluß der „Gesamtlehrerkonferenz der Elite-Sportschule Friedrich Ludwig Jahn“. Laut Ministeriumssprecher Stephan Breiding wurde dort entschieden, „dass die Schüler, gegen die ermittelt wird, an der Schule bleiben dürfen“. (4) Am Samstag werden dann wohl die Mobbing-Täter wiederum große Party feiern, Anlass dazu haben sie ja wohl, oder? 

Fehlt nur noch ein Preis für den „besten und brutalsten Mobber“ und dass alle am Schluß aufstehen und nach so einer Gesamtlehrerkonferenz-Entscheidung Beifall klatschen, so wie früher bei  Erich & Erich. Was haben diese Lehrer und Politiker eigentlich in 20 Jahren gelernt und was verstehen sie unter „der Würde des Menschen“ überhaupt?

1)http://wp.me/puNcW-qB

2)http://wp.me/puNcW-1SR

3)http://www.pnn.de/potsdam/589694/

4)http://www.pnn.de/potsdam/590096/

Zwei geistig behinderte Kinder gemobbt und geschlagen.

26. Oktober 2011

Immer öfters greifen die Täter ganz bewusst und mit aller Grausamkeit behinderte Kinder an. Laut den Angaben von André Michael vom Kinderhaus Bargteheide ist einer „von zehn Gewalt“- und Mobbingfällen „gegenüber Behinderten. Gewalt äußere sich verbal, durch Erpressung und Mobbing„. (1)

Dabei geben sehr oft die Eltern die Umgangsformen mit behinderten Kindern an. „Komm weg! Das Kind ist blöd, soll die Mutter eines Jungen der Hachedeschule Geesthacht zu ihrem Sohn gesagt haben. Der sah zuvor ein krankes Kind und wollte nur wissen, was das Kind habe. Kinder haben ein Recht, klar und vernünftig Auskunft von ihren Eltern zu bekommen, sagt Peter Schmid“. (1)

Und wenn solche Kinder schon von Eltern Behinderte verbal zum Abschuß serviert bekommen, darf man sich nicht wundern, wenn es zu grausamen Übergriffen kommt. „In einem Schulbus gab es für zwei geistig behinderte Kinder kein Entrinnen. Sie wurden von einem Jungen der Gemeinschaftsschule Sandesneben angegriffen und geschlagen“. (1)

Da die beiden behinderten Kinder aus einem problematischen Haushalt kamen, „Polizei und Jugendamt haben, so wird berichtet, die Pflegekinder vor längerer Zeit aus einem elterlichen Haus rausgeholt, das von Alkohol, Verwahrlosung und Drogen geprägt gewesen sein soll“, habe sich wohl der gesunde Grundschüler überlegen gfühlt. „Der Grundschüler soll die beiden kranken Kinder zuvor gehänselt haben, weil eines von ihnen nicht so gut sprechen kann“. (1)

Auch so kann man seine asoziale Verhaltenweise rechtfertigen, denn es gibt immer einen, dem es schlechter geht. Das eine Mobbingopfer „kann sich nicht wehren, nur schlecht sprechen. Der andere ist extrem verhaltensgestört. Durch ihre Behinderung würden die Kinder extrem oft angegriffen“.(1)

Doch was will man von Kindern erwarten, wenn die sogenannten gesunden Eltern schon ihren Hass und ihre Arroganz gegenüber „schwächeren und behinderten Kinder“ abreagieren müssen. Offenbar eine Entwicklung in einer Gesellschaft, die schon einmal „Behinderte“ verfolgt und vernichtet hat, so lange ist das gar nicht her. Doch wo ist die „Öffentlichkeit“ in solchen Fällen, unsere Presse und die sonstigen Medien?  

1)http://www.ln-online.de/lokales/lauenburg/3269947/kampagne-macht-mobbing-gegen-behinderte-kinder-zum-thema

System-Mobbing bei der Post

25. Oktober 2011

„Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt„ von Bundesrichter Thomas Fischer. (1)

Who is who?

Aus Deutschland wissen wir zumindetens eines, Ausländer mag der „gelbe Tolpatsch“ nicht so, mit Stasispitzel hat man da weniger Probleme, also werden Ausländer schon mal Lügendetektor-Test unterzogen. Warum weigentlich, wenn man so viele Probleme im eigenen Land hat? „Die Deutsche Post setzt Lügendetektor-Tests gegen Mitarbeiter im Ausland ein. Das habe der Personalvorstand des Bonner Konzerns, Walter Scheurle (Bundesbeamter), in einem Brief an die Gewerkschafts-Dachorganisation UNI Global Union eingeräumt“(1)

In Österreich wird seit dem Auftritt des Post-Chef Georg Pölzl vor 2000 Führungskräfte sowie Belegschaftsvertreter über Mobbing bei der Post diskutiert. Grund dafür ist eine sogenannte Wertediskussion, doch der wahre Hintergrund düfte der geplante Stellenabbau trotz Kündigungschutz nach zehn Jahre Unternehmenszugehörigkeit bei Erreichung des 50. Lebensjahr sein. (2)

Die Post und Georg Pölzl wollen pro Jahr 800 bis 900 Postler abbauen oder freisetzen (3), und die Gruppe der 50-Jähirgen Plus sollen dafür wohl herhalten. Man hat dazu „drei Leistungskategorien A, B und C“ erarbeitet und nun werden Mitarbeiter diesen Gruppen zugeteilt.

„Sollte es unter diesen Personen“ – gemeint sind die über 50-Jährigen – „geben, die nicht die erforderliche Leistung im Team erbringen, wird mit ihnen gesprochen, erklärt der Post-Chef, was wohl Kündigung heißt. „Als glatte Lüge bezeichnet Georg Pölzl die Vorwürfe, wonach Mitarbeiter der Post gezielt aussortiert würden“. (2)

Dennoch, „Mobbing-Vorwürfe lässt Post-Chef Georg Pölzl nicht gelten. Man müsse sich von Leuten, die ihre Leistung nicht bringen, trennen“, was immer das auch heißt.

Viele Postler in Österreich befürchten nun die Zunahme von Mobbing und mit den drei Leistungskategorien hat man wohl ein System Mobbing geschaffen, befürchten nicht nur die Gewerkschaftler. Vielleicht sollte man mal Herrn  Georg Pölzl eine Lügendektortest empfehlen, doch das geht ja nur bei der deutschen Post AG, wie uns Herr Scheurle klar machen will.

1)http://wp.me/puNcW-1PZ

2)http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Nachrichten/3614764-2/post-chef-bestreitet-mobbing.csp

3)http://derstandard.at/1319180995724/800-Leute-muessen-gehen-Postler-verstehen-uns-besser-als-Personalvertreter

Gemobbt bis er wegen Polizeidienstunfähigkeit entlassen wurde, Teil 2

24. Oktober 2011

„Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt„ von Bundesrichter Thomas Fischer. (1)

Teil 1 der Mobbing-Geschichte von Take kann nachgelesen werden unter, „der Ärger fing mit einem alten Chef an, insbesondere nachdem ich ihm erzählt hatte, dass ich wegen Burnout zur Kur gehe“. (2) In Teil 2 geht es nun unter anderem um die Fähigkeiten von Take. Kreative und kluge Menschen werden immer von den Tätern gerne als Opfer für Mobbing ausgesucht, der Neidfaktor ist hier die Triebfeder alles Handelns, notfalls bis zum Suizid des Opfers. (3)

„Es sei nur am Rande erwähnt, dass

1. ein Kollege im höheren Dienst, mir vorgeschlagen hatte mich in die Arbeitsgemeinschaft „Häusliche Gewalt“ einzuladen.
2. Ein Kollege wegen eines guten Ratschlages von mir, sich die Mühe auf sich genommen hatte, nachdem ich umgesetzt worden war, meinen dienstlichen Anschluss wegen einer Rechtsfrage herauszubekommen.

Aber wie ging es nun weiter an der Polizeiakademie.

Anfangs fühlte ich mich da als Sachbearbeiter Schadensrecht sehr wohl. Das Mobbing in der alten Dienststelle hatte ich vergessen. Tja und dann machte ich wohl einen Fehler. Im unseren behördeninternen Intranet wurde der Autor samt Dienststelle pp. genannt. Wegen der Umstrukturierung fiel das jedoch weg, so dass ich meine alten Urteilsrezensionen pp. raus nahm und wieder freischalten ließ.

Meine Chefin sagte mir im Beisein der Justitairin, dass der Al 2 das nicht mehr wünsche. Ich gab dem des lieben Friedens willens nach. Das war Anfang 2008, glaube ich.

Das andere Problem, wegen meiner Urteillsrezensionen und Fachaufsätze war ich relativ gut bekannt in Niedersachsen. Das führte dazu, dass mich Kollegen aus dem Streifen- und Ermittlungsdienst um rechtlichen Rat telefonisch kontaktierten, obwohl die jeweilige Polizeidirkektion ein eigenes Justitiariat haben. Als das meine neue Chefin mitbekam, wurde mir untersagt, Kollegen da zu helfen. Ungefährer Woirtlaut: Die haben ihre eigene Justitiarite.

Dieselbe Justitiatin untersagte mir auch, andere Behörden, wie z:b. den Landesrechnungshof um Rechtsrat zu fragen. Das sei ja peinlich, wenn ich als Volljurist dort anrufe. Ich kann nur sagen, dass der Kollege vom Landesrechnungshof sehr freundlich und hilfsbereit war. Er hatte mir auch so manche Tipps gegeben.

Von dieser Dame wurde ich dann – so wie ich es damals empfunden habe- sehr klein gehalten. Sie bemäkelte auch meinen persönlichen Stil und verlangte von mir als ausgebildeten Volljurist, dass ich viele Dinge im juristischen Gutachtenstil -also wie ein Student- prüfe. Bei ihrer Vorgängerin war das nicht so der Fall. Wenn also z,B. das Land Niedersachsen auf eine Forderung komplett verzichten wollte, dann kam ich meist mit einer DIN A 4 Seite hin. Bei ihr nicht. Ich habe mich bei ihr gefühlt wie nen Studienanfänger. Wegen gewisser Probleme mit ihr, habe ich das Gespräch mit meiner Vorgesetzten gesucht und dieser gesagt, dass ich mir ernsthaft -wegen dieser Durchläuferin- überlege, meinen Job hier aufzugeben.

Nach diesem Gespräch hatte es sich verschlimmert. Kein Klärungsgespräch, stattdessen Druck auf mich“, verfasst von Take.

Es ist heute üblich, dass sogenannte „Klärungsgespräche“ angekündigt werden, aber in Wahrheit dann zu „Druck- oder Erpressungsgesprächen“ werden. Man ist schon längst Opfer im System Mobbing, denn man hat schließlich ja nicht „in seine Erniedrigung  einwilligt“. (1)

1) http://wp.me/puNcW-1Sh

2)http://wp.me/puNcW-1RY

3)http://wp.me/puNcW-1O0

Job-Center Essen mobbt mit System

22. Oktober 2011

Aus Berlin kennen wir das „System Mobbing“ bei der Polizei und im Jobcenter Steglitz-Zehlendorf . „Mal ist es das fehlende Formblatt für das legendäre Bildungspaket der Ministerin Ursula von der Leyen, das man für eine alleinerziehende Mutter nicht hat, obwohl man bei dem 800 bis 1000 Meter entfernten Bürgeramt eines hätte besorgen können, doch das heißt Arbeit  für das Jobcenter-Wellnessteam“. (1)

Auch setzt sich mehr und mehr die Schikanepraxis der Nichtbearbeitung und -beantwortung von Anträgen und schriftlichen Nachfragen durch. Der Betroffene kann dann kaum vor dem Sozialgericht klagen, denn er hat ja nichts als Beweis. Leztztendlich hilft dann nur noch die „Androhung einer Untätigkeitsklage bei Nichteinhaltung und einer Dienstaufsichtsbeschwerde unter Fristsetzung“, wie sie  Markus B. angestrebt hat. (2)

Und nun also finden wir wieder das „System Mobbing*“ in Essen mit einer zusätzlichen Variante oder Planze, „eine neue Blüte treibt dieses Verwaltungshandeln jetzt im Umgang mit dem zuständigen Sozialgericht in Duisburg. Auch dort sind die Richter mittlerweile daran gewöhnt, dass gerichtlich gesetzte Fristen nicht eingehalten werden und das Gericht an seine Verfügungen erinnern muss, bevor sie befolgt werden“. (3)

Und natürlich finden wir im Jobcenter Essen die gleichen Spuren der Stasimentalität, wie sie wohl im  Job- und Mobbingcenter Steglitz-Zehlendorf bis zum Erbrechen ausprobiert und umgesetzt worden ist. Man bearbeitet einfach Anträge nicht. „Jedem, der häufiger mit dem Jobcenter in Essen zu tun hat, ist bekannt, dass es dort häufig zu schleppender Bearbeitung oder schlichtweg Nichtbeachtung von Anträgen und Nachfragen kommt“. (3)

Offenbar muss man nun auch in Essen mehr und mehr dazu übergehen, über die „Androhung einer Untätigkeitsklage bei Nichteinhaltung und einer Dienstaufsichtsbeschwerde unter Fristsetzung“ sein Recht durchzusetzen. Denn offenbar gilt einfach die Weisheit heute im Umgang mit Hartz IV, „nichts (ist) so schlecht, dass es sich nicht noch verschlechtern ließe“ und bei Nebenwirkungen des „Systems Mobbing made by Jobcenter“ fragen sie ihren Arzt oder Frau Ministerin von der Leyen. (3)

*We send out an SOS to Lady Gaga.

1)http://wp.me/puNcW-1Ke

2)http://wp.me/puNcW-1PS

3)http://bg45.de/index.php/2011/10/14/jobcenter-essen-verweigert-mitwirkung-bei-gerichtsverfahren/

Mobbing- und Justizopfer lässt sich nicht erniedrigen, sondern schreibt.

21. Oktober 2011

Zu lange musste A. erleben, wie man als „Mobbing-Opfer“ vor Gericht vergeführt und fertig gemacht wird. Oft weiß man nach der Tortour Arbeitsgericht nicht mehr, was schlimmer was, die Mobber oder die Richter und Schöffen, von den Anwälten ganz zu schweigen. A schreibt folgendes zum Fall Brigitte Heinisch:

„Am 21. Und 22. Juli 2011 ging es durch alle Medien, „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte erlaubt öffentliche Kritik am Arbeitgeber.“ Es klingt wie ein Lob auf die Rechtsstaatlichkeit und das politische System in dem wir leben. Dabei wird oft übersehen, dass die Klägerin, Frau Brigitte Heinisch, vor bundesdeutschen Gerichten bitteres Unrecht widerfahren ist.

Frau Brigitte Heinisch war mit den Zuständen in der Klinik, in der sie tätig war nicht einverstanden. Nach dem sie mit den Hinweisen auf Missstände klinikintern überall auf taube Ohren stieß, wandte sie sich an die Staatsanwaltschaft und die Öffentlichkeit – um den betroffenen zu helfen. Daraufhin wurde sie fristlos gekündigt und verlor vor deutschen Gerichten (wie der Schreiber dieser Zeilen auch) alle Prozesse über alle Instanzen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus Straßburg ist eine Ohrfeige für die bundesdeutsche Justiz. Nun stellt sich die Frage, was geschieht mit all den Richtern in Deutschland, die über alle Instanzen hinweg falsche Urteile gesprochen haben, und das noch „Im Namen des Volkes“? Jeder, auch noch so ein kleiner Handwerker, der Pfusch macht, muss für seine Arbeit haften.

Dürfen die Richter den Verdienst, den sie für das fällen der schikanösen Unrechts-Urteile zur Lasten einer engagierten Frau gefällt haben, behalten? Bleiben diese Richter im Amt ohne irgendwelche Konsequenzen und dürfen weiterhin Gefälligkeitsurteile zum Wohle der Konzerne und der öffentlichen Verwaltung aussprechen und dabei oft nicht nur die schon Geschädigten in ein weiteres Unglück stürzen, sondern sogar deren Nachkommen?

Mobbing- und Justizopfer“.

Das Bundesministerium für Justitz hatte nun angeblich eine Antwort auf die Fragen desMobbing- und Justizopfers.

Sehr geehrter Herr …………..,vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Juli 2011, mit der Sie nach den Konsequenzen für Richter fragen, die falsche Urteil“ gefällt haben.

Nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes sind Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Missachtet eine Richterin oder ein Richter den Grundsatz der Bindung an das Gesetz, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen eine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung zur Folge haben. Des Weiteren kann wegen einer Amtspflichtverletzung nach § 839 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch eine Schadenshaftung in Betracht kommen. Schließlich kann eine Missachtung des Grundsatzes der Bindung an das Gesetz disziplinarrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. § 26 Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes regelt jedoch, dass Richter einer Dienstaufsicht nur unterliegen, soweit nicht ihre Unabhängigkeit beeinträchtigt wird. Die Rechtsfindung ist als Kernbereich richterlicher Tätigkeit der Dienstaufsicht entzogen. Dies bedeutet, dass Urteile im Rahmen der Dienstaufsicht inhaltlich nicht zu überprüfen sind.

Im Übrigen fällt die Dienstaufsicht über das Landesarbeitsgericht Berlin, das in dem von Ihnen angesprochenen Fall anders entschieden hat als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz. Die Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter im Landesdienst steht der jeweiligen Gerichtsverwaltung zu. In oberster Instanz ist das jeweilige Landesjustizministerium zuständig.

 

Das Bundesarbeitsgericht, das auch anders entschied als der EGMR, fällt ebenfalls nicht in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz, dem daher auch insoweit keinerlei Aufsichtsbefugnisse zustehen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Dr. Wiebke Dettmers, LL.M.
Referentin

Bundesministerium der Justiz, Referat Richterrecht, Richterbesoldung, Ausbildung (RB 4), Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
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Anmerkung eines Betroffenen: Somit dürfen die Richter weiterhin urteilen wie sie wollen, und die Betroffenen und ihre Nachkommen, weiterhin in ein noch tieferes Unglück stürzen“.

MfG

A.