Archive for Juli 2011

Geht hier der Trend in Richtung „Einheitspartei“?

31. Juli 2011

In Gedanken versunken

Im Fall der „verlorene(n) Ehre der Manuela Damm-Pick“ zeigen sich mehr und mehr Hinweise und Tendenzen auf ein „politisch gesteuertes System Mobbing„, dass die „Gleichschaltung“ und den Versuch des Gesinnungsschnüffelei“ wie sie und aus Diktaturen wie dem „Dritten Reich“ oder der „DDR“ zum Ziel hat. Im Christentum nennt man das einfach: „Willst du nicht mein Bruder sein, so schkag ich Dir den Schädel ein“! (1)

Ein Wutbürger schreibt:

„Ich verfolge schon seit Monaten das Treiben dieses FDP-Bürgermeisters und seinem Gefolge. Ist denn keiner in der Lage diesem „Herrn der sieben Ortschaften“ (WK) Einhalt zu gebieten? Unabhängig davon, dass er bedenkenlos Steuergelder verbrasst, frage ich mich, wie einfältig sind eigentlich die Gemeindevertreter? Man kann doch nicht „blind“ und kritiklos allem zustimmen was Frau Damm-Pick anbelangt; nur weil sie als engagiertes Mitglied einer „anderen“ Partei angehört oder einen „anderen“ Kandidaten unterstützt hat oder weil dem einen oder anderen ihre Nase nicht passt.

Sind diese Gemeindevertreter nicht gewählte Volksvertreter, die zum Wohle der Gemeinde ihre Entscheidungen zu treffen haben? Oder geht hier der Trend in Richtung „Einheitspartei“? – Ein Bürgermeister, der aus niederen Beweggründen gewissenlos handelt und dabei die Finanzen und das Wohl der Gemeinde aus den Augen verliert, gehört abgewählt. Damit hat ja die Gemeinde Schlangenbad Erfahrung! Beim nächsten Mal schaue ich noch genauer hin, wen ich wähle.

Ich frage mich auch, was das für Menschen sind, die dieses böse Spiel mitspielen? Gemeint sind Erzieherinnen die zu Helfershelfer erniedrigt werden, Mütter, die falsches Zeugnis ablegen und Politiker die tun, was sie am besten können, Wegschauen oder Nicken. Kein Wunder, das die Wahlverdrossenheit immer weiter um sich greift.

Prècaire

Hier wird zugelassen, wie ein Mensch seiner Existenz, seiner Ehre und seiner Gesundheit beraubt wird. Man sollte meinen, dass dies der Geschichte angehört. Den oben genannten Erzieherinnen empfehle ich, anstatt böse Spiele zu betreiben, lieber mit den Kindern Spiele zu spielen, was wertvoller und kreativer ist.

Sie sollten sich besser auch Gedanken machen, was Werte bedeuten und Moral, schließlich sind dies Attribute, die auch in den Kita’s vermittelt werden sollten. Denn schließlich sind unsere Kinder die Zukunft von Morgen. Zunehmender Werteverfall erleben wir tagtäglich in unserer Gesellschaft, wie das hier vorgelebt wird.

Eltern sollten sich gut überlegen, ob sie unter den geschilderten Umständen ihre Kinder in dieser Einrichtung noch betreuen lassen wollen. Frau Damm-Pick wünsche ich für die Zukunft weiterhin starke Nerven und noch mehr moralische und aktive Unterstützung, denn das „böse Spiel“ scheint ja weiter zu gehen“! (1)

Offenbar nimmt Mobbing mit dem Wertefall rasant zu und kein gesellschaftlicher Bereich ist davon ausgenommen, selbst die „liberale Tradition einer FDP“ ist davon nicht ausgenommen. „Die Demokratie ist in einer Glaubwürdigkeitskrise“ und „ich fürchte …., die FDP ist sich zwar ihrer Gefährdung bewusst, aber nicht der nötigen Konsequenzen, die sie ziehen muss,“ so wie unser Land. (2)

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/05/01/die-verlorene-ehre-der-manuela-damm-pick/

2)http://www.fr-online.de/panorama/-die-jungen-leute-sind-lammfromm-/-/1472782/8421812/-/index.html

Fristlose Druckkündigung, neue hardcore Mobbing-Attacke gegen Manuela Damm-Pick

29. Juli 2011

Prècaire!

Wenn es um Mobbing-Attacken und Psychoterror geht, stehen Politiker oft in der ersten Reihe mit den hartgesottenen Mobbing-Tätern, ebenso wenn es um die Erfindung neuer Schikanen geht. „Fristlose Druckkündigung“ ohne bisher erfolgte Zustellung ist so eine neue Mobbing-Attacke der hartgesottenen Art, wie sie nur in Politikergehirnen zustande kommen  kann.(2)

Zum aktuellen Fall zur „verlorenen Ehre der Manuela Damm-Pick“ schreibt F. W.:

„Es geht ja weiter: Der besagte Bürgermeister hat im Gemeindevorstand einen Mehrheitsbeschluss fassen lassen, wonach der Frau Damm-Pick durch eine „fristlose Druckkündigung“ gekündigt werden soll. – Allerdings ist diese Kündigung bisher bei Frau Damm-Pick nicht angekommen. – Und das, obwohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Begründung der Ablehnung der Beschwerde der Gemeinde gegen die Nichtzulassung der Revision aufgrund der Beratung vom 7. Juli 2011 … u. a. beschlossen hat:
1. Die Beschwerde der Beklagten (der Gemeinde also) gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2010 –19 Sa 275/10 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Als Gründe nannte das BAG u. a.:
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Es liegt kein Zulassungsgrund iSv. 1 § 72 Abs. 2, § 72a Abs. 3 Satz 2 ArbGG vor.
Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG) zuzulassen.
Gemäß § 72a Abs. t iVm. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG ist die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage zuzulassen, wenn die Beschwerde darlegt, dass die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt. Eine Rechtsfrage ist entscheidungserheblich, wenn die anzufechtende Entscheidung von ihrer Beantwortung abhängt (BAG 14. April 2005 – 1AZN 840/04 – BAGE 114, 200).
Die anzufechtende Entscheidung hängt nicht von einer Beantwortung der von der Beklagten formulierten Rechtsfrage ab:
„Können Verhaltens-, personen-, betriebs- und druckbedingte Umstände im Rahmen einer Gesamtschau und umfassenden Interessenabwägung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, auch wenn die einzelnen Verhaltens-, personen-, betriebs- und druckbedingten Elemente – isoliert betrachtet – nicht zum Ausspruch einer konkret als Verhaltens-, personen-, betriebs- oder druckbedingten Kündigung genügen?“

Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wird!

Das Landesarbeitsgericht hat sich mit dieser Rechtsfrage nicht befasst. Der anzufechtenden Entscheidung liegt auch nicht zwingend eine (verneinende) Beantwortung dieser Frage zugrunde. Das Landesarbeitsgericht hat zwar keine gesonderte Gesamtprüfung der zur Begründung der Kündigung von der Beklagten geltend gemachten Umstände vorgenommen. Dies muss aber nicht darauf beruhen, dass es davon ausgegangen wäre, eine solche Gesamtprüfung könne von vornherein zu keinem anderen Ergebnis führen, wenn die Umstände isoliert betrachtet keine Verhaltens-, personen-, betriebs- oder druckbedingte außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnten. Ebenso kann das Landesarbeitsgericht angesichts der konkreten Einzelfallumstände eine Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung aufgrund einer solchen Gesamtbetrachtung für fernliegend gehalten haben.
Die anzufechtende Entscheidung verletzt nicht den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs.3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG).
Nach dem Prozessverlauf war für die Beklagte auch ohne gerichtlichen Hinweis erkennbar, dass es für die Frage der Eignung der Klägerin auf den Inhalt eines Zwischenzeugnisses ankommen konnte. Die Beklagte hätte daher auch ohne gerichtlichen Hinweis Veranlassung gehabt, Gründe dafür vorzutragen, warum sie das Zwischenzeugnis vom 26. September 2006 nicht gegen sich gelten lassen wolle, nachdem die Klägerin dieses bereits mit der Klageschrift vorgelegt hatte.
Ebenfalls ohne gerichtlichen Hinweis war für einen kundigen Prozessbeteiligten erkennbar, unter welchen Voraussetzungen nach der vom Landesarbeitsgericht zitierten Senatsrechtsprechung eine außerordentliche betriebsbedingte Druckkündigung zulässig ist. Das Landesarbeitsgericht hat insoweit auch nicht Vortrag der Beklagten übergangen, die Erzieherinnen der Kindertagesstätte Hausen hätten sehr wohl konkret damit gedroht, ihre Arbeitsverhältnisse zu beenden, wenn das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin nicht gekündigt werde. An welcher Stelle welchen erstinstanzlichen Schriftsatzes sie dieses vorgetragen habe, legt die Beklagte nicht dar. Auf der von ihr in Bezug genommenen Seite 9 der Berufungsbegründung findet sich solcher Vortrag nicht.
Dort hat sie lediglich ausgeführt, in Schreiben aus März bis April 2010 und damit etwa 1 ½ Jahre nach Ausspruch der Kündigung hätten die in der Kindertagesstätte beschäftigten Erzieherinnen darauf hingewiesen, dass sie eine Rückkehr der Klägerin zum Anlass nehmen würden, ihr Arbeitsverhältnis zu lösen. – (Wobei die ja alle seit 1.1.2011 beim ASB beschäftigt sind.)

Die Kosten ihrer erfolglos gebliebenen Beschwerde fallen nach § 97 Abs. 1 ZPO der Beklagten zur Last. (Und damit dem Steuerzahler.)
F. W.“. (1)

Und wie Immer muss der Steuerzahler, also wir Bürger die Suppe der Mobbing-Täter auslöffeln und die Kosten bezahlen, wenn eben Politiker die Täter sind, unglaublich aber wahr. Und es stimmt wohl, wenn auf „blo24.at“, „Mobbing – Schluß mit Lustig“ der Autor darauf hinweist, dass „Mobbing …. ursprüngliche eine Verteidigungshaltung bei Tieren (beschreibt) und so könnte man jeden, der einen Mitmenschen mobbt, als Tier bezeichnen„. (2)

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/05/01/die-verlorene-ehre-der-manuela-damm-pick/

2)http://www.blo24.at/component/k2/item/621-mobbing-schlu%C3%9F-mit-lustig

Die Ehre der Manuela Damm-Pick oder ein FDP-Bürgermeister und sein Arbeitsrecht?

27. Juli 2011

Wohin?

Man kennt es von den Arbeitsgerichten her, es werden keine Beweisaufnahmen gemacht, jeder Richter hat seine eigene Rechtsgrundlage, das GG ist ihnen verhasst und Gesetze wie das AGG oder Kündigungsschutzgesetz kennen die meisten Arbeitsrichter eh nicht. Doch in der Zwischenzeit machen wohl auch die Politiker schon ihre eigenen Gesetze, die sie dann nach Lust und Laune anwenden.

„Eine besorgter Bürger“ teilt uns im Fall „der verlorene Ehre der Manuela Damm-Pick“ (1) folgendes mit:

Verstehe ich das richtig? Da klöppelt sich ein in Amt und Würden stehender FDP-Bürgermeister sein ganz eigenes Arbeitsrecht zusammen und setzt sich trotz einer (selbst dem Laien als selbstverständlich erscheinenden) eindeutigen Rechtslage über ALLES hinweg und macht die Angelegenheit –einem bockigen Kindes gleich– zum ewigen Rechtsstreit und Groschengrab, nur dass diese Dame ihren Job nicht mehr ausüben darf?!

Unfassbar ist da ja wohl noch eines der höflicheren Begriffe, die einem geneigten Leser so durch den Kopf schießen muss, oder?!

Allerdings bin ich mir da nicht ganz sicher, was an dieser Sache unfassbarer ist:

Die Tatsache, dass (irgend-) ein Mensch sich mit einer solchen Impertinenz über alles und jeden einfach so hinwegsetzen kann, oder die Tatsache, dass eine funktionierende Opposition hier wohl ihren Hausaufgaben (und Chancen) einfach nicht wahrnimmt, oder die Tatsache, dass es GAR KEINEN Schutzmechanismus zu geben scheint, bei dem doch längstens irgendwo ein „rotes Lämpchen“ hätte anspringen müssen, dass hier Unsummen von Geldern rausgehauen werden, die dann wiederum unterm Strich doch der Steuerzahler tragen muss?!

Prècaire!

Nicht mal ein kliztekleines „Birnchen“???

Doch, doch: „Unfassbar“ scheint mir in der Tat noch eines der höflicheren Begriffe, die mir dazu in den Sinn kommen?!

Wo (in drei Teufels Namen) kann ich mir so ein ignorantes Verhalten als „bedenkenlos“, „frei aller Konsequenzen“ und als „der darf das ja auch“ bescheinigen lassen?

Dann würde ich mir einen solchen Wisch als Blanko-Scheck laminieren lassen und überall dort vorzeigen wollen, wo MIR dann etwas einfach nicht passt! Am Besten noch mit einem fetten, in Sperrschrift geschriebenen…

“ J A U N D – I S T M I R D O C H E G A L !!!“

…auf der Rückseite! Da würden mir stehenden Fußes und sofort zig Lebenslagen einfallen, wo ich eine solche „Leck mich doch“-Karte sofort einsetzen würde.

Ist das tatsächlich sooooo simpel geworden in unserer Republik?

• Keinerlei Schutzmaßnahmen gegen eine solche Unbelehrbarkeit?

• Keinerlei Aufschrei gegen eine solche Geld-, Kapital-, Mittel- und Ressourcen- fressende Ignoranz?

• Keinerlei Opposition, Gegenstimme, oder wie auch immer gearteten Widerstand?

Einfach nur Unfassbar!
Was glaubt denn dieser Mensch, wie das mal ausgehen wird?

Ich meine irgendwann, irgendwo muss doch mal ein letztinstanzliches Urteil dieser Dame nicht nur ihre Ehre wiederherstellen, sondern auch deren Ansprüche aufaddieren und regulieren, oder? Ein daraus abzuleitender, am besten noch „sofort vollstreckbarer“ Titel werden?

Ob die Öffentlichkeit, der Bund der Steuerzahler, oder wenigstens eine bis dahin aufgewachte Opposition dann endlich _aktiver_ werden?

Oder braucht es erst ab dieser Stelle dann ein ganzes Heer von laufenden Kameras, Fernsehteams, Journalisten und Redateure, wenn die Dame dann irgendwann einmal -nach einem jahrzehntelangen Rechtsstreit- diesen nicht nur überleben darf, sondern dann auch vollstrecken kann?! Ganz im Sinne eines „mein Locher, meine Schreibmaschine, mein Chefsessel“ (zumindest, was den pfändbaren Teil des kommunalen Vermögens ausmacht und perse das Sitzmöbel definiert, auf dem man sich bisher ganz der Manier eines bockigen „ich will aber nicht“ hingeben durfte)?!

Es hätte wohl ganz bestimmt einen besonderen Nachrichtenwert, wenn über einer bundesdeutschen Kommunalverwaltung das Schild „Verbandsgemeinde“ gegen ein ganz profanes „meine Gemeinde“ ausgetauscht werden müsste – vielleicht noch in kleiner Schrift und erklärend darunter „laut Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichtes von….“?!

Die Sache wäre sicherlich zum lachen, wenn es nicht so bitterlich ernst wäre?! Denn bei aller Unfassbarkeit der Sache, bei allem fehlenden Eingriff jeglicher Mechanismen, steht hinter der ganzen Geschichte doch noch immer ein Mensch!!!

Ein Mensch, der sicherlich kaum zum schlafen kommt, weil er nicht weiß ob, wann und wie es weitergeht. Ein Mensch, der sicherlich doch auch nicht mehr, aber auch nicht weniger wollte, als einfach nur seinen Job machen zu dürfen. Ein Mensch, der sich hier aufreibt und in geradezu armutszeugnis-verschwendender Art jedes Schweigen, jede unterlassene Hilfe, ja sogar nur jede unterlassene Sympathieerklärung schon allein durch sein Schicksal anprangert!

Ist unsere Gesellschaft soweit? Ein schlichtes „nette Geschichte“, „lustige Entwicklungsmöglichkeiten“ und KLICK – WEITER?!

ICH _wünsche_ der Betroffenen, dass sie die Kraft finden möge, dass alles zu überstehen – schon allein um bei der nächsten Bürgermeisterwahl durch ihre pure Existenz belegen zu könne, wer, oder was sich da auf die nächste Wahl bewirbt – vorzugweise mit einer Kosten-/Nutzen-Note, die dem potentiellen Wähler mal aufzeigen könnte, was sein Kreuzchen doch so an Wert bekommen kann – verschenkt man es an „ein bockiges Kind“, das lieber wider besserem Wissen handelt, als auch nur eine Sekunde nachzugeben.

…und ich bleibe dabei: einfach nur unfassbar !!!“ (1)

Wir erleben mehr und mehr eine Auflösung von Moral und Werten in dieser Gesellschaft die nach dem Motto erfolgt: Der Fisch stinkt vom Kopf her.

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/05/01/die-verlorene-ehre-der-manuela-damm-pick/

 

Whistleblower und Fleischkontrolleur verliert Mobbingklage in der 1. Instanz

26. Juli 2011

Wohin?

Bei Mobbing beweisen deutsche Arbeistrichter eine unwahrscheinliche Energie, um Täter zu schützen, so auch im Fall von Heinrich Wehrlin. Als „hochrangiger Lebensmittelprüfer will (er) jahrelang Missstände aufgedeckt haben – nur wenige seiner Hinweise seien weiterverfolgt worden. Jetzt hat er nach SPIEGEL-Informationen das Land Baden-Württemberg verklagt“. (1)

„Er hatte unter anderem der Familie Teufel in Zimmern ob Rottweil vorgeworfen, nach einer Hühnerstall-Kontrolle durch ihn ihre Verbindungen habe spielen lassen. Deshalb sei ihm die Kontrollbefugnis für Hühnerhaltungen entzogen worden. Dies hatte die Familie vehement bestritten, wie NRWZ online am 20. März berichtete“. (1 a.)

Vom Fall der Altenpflegerin aus Berlin wissen wir, deutsche Arbeitsrichter nehmen es mit den Grundrechten nicht so genau. „Zum Glück hatte sie den Mut sich an den  Europäische(n) Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu wenden und hat dort nun Recht bekommen“. (2) Offenbar muss auch der Fleischkontrolleur Baden-Württemberg diesen Weg gehen, wenn er sein Recht bekommen will. Ob er die finanzielle Kraft nach den „jahrelangen Mobbingattacken“ hat, ist wohl die wichtigste Hürde, wie für so viele Mobbingopfer.

„Weil er sich unter anderem bei den Schlachthöfen unbeliebt gemacht habe, sei er einmal sogar in einem Kühlhaus eingesperrt worden, sagt der Fleischkontrolleur. Die Vorgesetzten hätten den Vorfall nicht verfolgt, sondern Druck auf ihn ausgeübt. Schließlich hätten ihn seine Vorgesetzten loswerden wollen. Wegen der „feindlichschikanösen“ Angriffe und der Rufschädigung sei er krank geworden“, Traumatisierung nennen das die Fachleute, Normalzustand unsere Rihcter und Behörden, so lange bis wieder „Ekelfleisch im Supermarkt“ auftaucht. (1)

„Der bisher im Regierungspräsidium tätige Fleischkontrolleur Heinrich Wehrlin hat die Mobbingklage“ – die Forderung des Klägers lautete, „20.000 Euro Schadensersatz und mindestens 30.000 Euro Schmerzensgeld„(1) –  gegen seinen Arbeitgeber verloren. Das Arbeitsgericht wies diese ab – aus Mangel an Beweisen“. (3)

Nicht abgewiesen jedoch wurde bisher die Klage gegen die „außerordentliche Kündigung, die das Regierungspräsidium im März ausgesprochen hatte, weil sich der heute 56 Jahre alte Kontrolleur in Medien negativ über seinen Arbeitgeber geäußert habe. Inzwischen wurde dem seit 2008 krankgeschriebenen Wehrlin wegen seiner Krankheit auch ordentlich gekündigt. Nun streben beide Parteien einen Vergleich an“. (3)

Wann endlich wird diesen Kündigungsorgien ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben. Die „außerordentliche oder fristlose Kündigung „dürfte nur bei Diebstahl, Sachbeschädigung oder Körperverletzung“ ausgesprochen werden, ansonsten hat sie zum Ziel das Opfer finanziell zu schädigen oder gar zu ruinieren und das ist illegal und verstößt gegen die Menschenrechte und das GG. Wenn ein Kündigungsgrund in einer außerordentlichen Kündigung nicht zum Tragen kommt, darf er nicht noch einmal als „Kopie“ in der ordentlichen Kündigung verwendet werden, ob diesen Kopiershopeffekt deutsche Richter je verstehen werden?

1)http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,752004,00.html

1a)http://www.nrwz.de/v6/region/00039588/

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/07/22/deutschland-hat-probleme-mit-den-menschenrechten-und-der-meinungsfreiheit/

3)http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/fleischkontrolleur-scheitert-mit-mobbingklage–47703342.html

 

Mobbing – Oberarzt verklagt Chefarzt auf Schadensersatz, und wieder ein Vergleich?

26. Juli 2011

Bürostreit.

Mobbing-Opfer kennen das zu Genüge, Arbeitsrichter oder Landesarbeitsrichter versuchen den Tätern immer wieder Brücken zu bauen um einem Urteil zu entgehen. Die Brücke heißt Vergleich und am Ende verlieren zu 99 % immer die Opfer, so was nennen wir in Deutschland dann Rechtssprechung, Justiz oder Gerechtigkeit.

Ich kann alle Opfer verstehen, die einem Vergleich, ob freiwillig oder unter Druck, Hartz IV ist so ein Druckmittel, zustimmen, denn irgendwann hat man von dem „Juristengequatsche“ als Normalbürger die Nase voll. Ich wurde auch mal von einem Landearbeitsrichter in Berlin unter Druck gesetzt, meine Verhandlung begann nicht um 11:00 Uhr, sondern erst um 12:10 Uhr, bis dahin saßen im Gerichtssaal nachweislich Landearbeitsrichter, zwei Schöffen, eine Schreibkaft und der „Vierte“ zusammen und haben sich „unterhalten“. Über was haben sie sich wohl  mit dem „Vierten“ unterhalten?

Jedoch zurück zum Oberarzt, der am 25.07.2011 seinen Termin bekommen sollte. „Im Fall des Oberarztes, der nun von seinem Mobber, dem Chefarzt eine halbe Million Euro als Schadensersatz haben und darüber wird nun am Montag, dem 25.07.2011, (um) 10.00 Uhr, (im) Saal 3 der 11. Kammer des LAG Hamm unter dem Vorsitzend des Richter Eckhard Limberg der nächste Termin statt. Das LAG Hamm hat bereits am 11.04.2011 Zeugen vernommen, nach dem das Arbeitsgericht Dortmund die Klage abgewiesen hatte“. (1)

Und was geschah am Montag, den 25.07.2011 um 10:00 Uhr? „Die 11. Kammer des LAG Hamm hat heute den Rechtsstreit 11 Sa 722/10 verhandelt. Hinsichtlich der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung vom 19.07.2011 verwiesen“. (1) Nur aus der Pressemitteilung am 19.07.2011 erfahren wir, „der Kläger behauptet, er sei durch eine Vielzahl von Übergriffen des Beklagten psychisch erkrankt und arbeitsunfähig geworden. Dadurch habe er erhebliche Einkommenseinbußen erlitten. Der Kläger begehrt die Zahlung von etwa einer halben Million Euro als Schadensersatz.

Der beklagte Chefarzt hält dem entgegen, er habe sich nicht pflichtwidrig verhalten. Zwar sei es teilweise zu Auseinandersetzungen und Verstimmungen gekommen, was aber allein darauf zurückzuführen sei, dass der Kläger ihn als Chefarzt und Vorgesetzten mit Weisungsbefugnis nicht habe akzeptieren wollen“. (2) Und dies sollte nun am 25.07.2011 geklärt werden. Doch was hat das LAG Hamm, also die 11. Kammer unter dem Vorsitz von Richter Eckhard Limberg gemacht?

Der Schrei.

„Das Gericht hat zwei weitere Zeuginnen vernommen und einen neuen Termin anberaumt für den 21. Oktober 2011, 09.00 Uhr. An diesem Termin soll die Beweisaufnahme fortgesetzt werden. Das Gericht hat außerdem einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, zu dem die Parteien nun Stellung nehmen sollen“. (3)

Man wird als Beobachter aus der Ferne, der auf Presseerklärungen und Nachrichten angewiesen ist, den Eindruck nicht los, hier versucht sich wiedermal ein Richter mit einem Vergleich aus der Verantwortung zu ziehen und will mal wieder nicht eine „umfassenden Güter- und Interessenabwägung unter sorgsamer Würdigung aller Umstände“ (vornehmen), (obwohl) Mobbing das Persönlichkeitsrecht im Einzelfall verletzt und das  Persönlichkeitsrecht ein sog. offenes Recht ist“. (1)

Wann endlich bekommen wir in Deutschland „Mobbing-Prozesse“ in denen eine „umfassenden Güter- und Interessenabwägung unter sorgsamer Würdigung aller Umstände“ statt findet? Ich glaube vorher werden die Chinesen Deutsche werden und dann werden wir erst “ Mobbing das Persönlichkeitsrecht im Einzelfall“ als Rechtsverletzung  anerkannt bekommen „offenes Recht“ hin oder her. (1) 

1)http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/25_07_2011/index.php

2)http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/19_07_2011/index.php

3)http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/25_07_2011/index.php

Wenn der Betriebsrat mobbt oder wer sind die gelben Engel wirklich?

25. Juli 2011

Einer fehlt!

Beim ADAC Nordbayern wird gemobbt was das Zeug so hergibt, zu einer Aufarbeitung der „Horrorverhältnisse“ bei den „gelben Engeln“ ist man jedoch nicht bereit. (1)

Obwohl seit 2010 die Öffentlichkeit sich fragt, was ist los beim ADAC?  Eine “ langjährige Sekretärin des ADAC Nordbayern, sie wird von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt und teilt dies am 13. Februar dem Betriebsrat mit“ hat den Fall zum Rollen gebracht. (2) Heute wissen wir jedoch, es gab Meldungen von 25 Mitarbeitern. (1)

Hat sich nun etwas geändert? Nein!  „Der ADAC Nordbayern hat vor dem Arbeitsgericht innerhalb weniger Wochen die zweite Niederlage einstecken müssen. Das Gericht erklärte die Betriebsratswahl beim Automobilclub für unwirksam“. (3)

Und der ADAC hat auch versucht teilen der Belegschaft das Betriebsverfassungsgesetz zu verweigern. „Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts gab dem Antrag dagegen statt. Auch für die Hubschrauberbesatzungen der ADAC-Luftrettung gilt das Betriebsverfassungsgesetz. Die Ausnahmevorschrift des § 117 BetrVG findet keine Anwendung. Sie soll den Schwierigkeiten Rechnung tragen, für das fliegende Personal die gesetzlich vorgesehene Interessenvertretung zu organisieren“. (4)

Doch Betriebsrat ist beim ADAC eben auch nicht gleich Betriebsrat, für den Außenstehenden etwas verwirrend. „ADAC bremst Betriebsrat aus: Die Geschäftsführung des Landesverbandes Niedersachsen/Sachsen-Anhalt kürzt den Beschäftigten das Gehalt. Die Geschäftsführung in Laatzen dementiert dies mit den Hinweis, es seien lediglich Beträge zurückgehalten worden, für die keine Leistung nachgewiesen worden sei“. (5)

Wie soll man das alles nun verstehen und welche Rolle spielt der Betriebsrat nun? Interessenvertretung oder „Krankenjäger“? „Der Betriebsrat macht in einem Rundschreiben Stimmung gegen erkrankte Kolleginnen/Kollegen, man schreibt, dass andere die Arbeit für die Erkrankten mit machen müssen“, teilt uns jetzt Attacan mit. Der gesamte Text im Wortlaut:

Aufschrei im Land der Arbeit?

„Attacan sagt:

Immer noch werden unbeliebte Mitarbeiter schikaniert, stehen unter „besonderer Beobachtung“ und werden zu Tätigkeiten degradiert, die unter ihren Qualifikationen liegen. Immer noch herrscht ein Klima der Angst. Immer noch sind Beschäftigte psychisch krank wegen der Folgen der unmenschlichen Behandlung am Arbeitsplatz. Immer noch wird versucht, Beschäftigten zu kündigen, die aktuell arbeitsunfähig sind. (Juli 2011)!

Der Betriebsrat macht in einem Rundschreiben Stimmung gegen erkrankte Kolleginnen/Kollegen, man schreibt, dass andere die Arbeit für die Erkrankten mit machen müssen. Der Betriebsrat ist seit einer Wahl im Amt, bei der es gravierende Unregelmässigkeiten gab, das Arbeitsgericht hat die Wahl bereits für ungültig erklärt, aber der Betriebsrat ging in die nächste Instanz. Man spielt auf Zeit und der Eindruck verfestigt sich, dass man diejenigen unter den Beschäftigten psychisch fertig machen will und zur Kündigung treiben will, die sich nicht bedingungslos dem neuen „Regime“ beugen!

http://www.webnews.de/831730/noch-niederlage-adac-ex-betriebsraete-bekamen-recht

Bei der Flugrettung wollte erst gar keinen Betriebsrat haben, man meinte sogar, dass das Betriebsverfassungsgesetz, das das Recht auf einen Betriebsrat regelt, für die ADAC Luftrettung gar nicht gilt:

http://www.firstlex.de/betriebsrat-beim-adac-_474.html

In Niedersachsen und Sachsen-Anhalt wurde den Betriebsratsmitgliedern einfach ein Teil des Gehalts einbehalten, man hat den Betriebsratskolleginnen und -kollegen weniger Geld ausbezahlt. Das war rechtswidrig, aber man muss ja den Betriebsrat klein halten. Das alles hat etwas mit psychologischer Kriegführung gegen diejenigen ArbeitnehmerInnen zu tun, die ihre Rechte wahrnehmen möchten. Klein halten und einschüchtern, das ist die Devise!

http://www.quedit.com/detail/adac-landesverband-kuerzt-beschaeftigten-das-gehalt-2918647.html

ADAC will tariffrei werden, warum wohl?!? Arme Arbeitnehmer!

http://www.steenrae.de/newsletter/BetriebsRat%2003%202007.pdf (2)

Offenbar haben die Mitarbeiter beim ADAC den Eindruck, sie werden regelrecht verheizt, fertig gemacht und rausgemobbt.

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/04/16/adac-verweigert-aufklarung-in-den-mobbing-und-sexattackenaffairen/

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/11/25/horror-adac-oder-wenn-die-gelben-engel-mobben/

3)http://www.webnews.de/831730/noch-niederlage-adac-ex-betriebsraete-bekamen-recht

4)http://www.firstlex.de/betriebsrat-beim-adac-_474.html

5)http://www.quedit.com/detail/adac-landesverband-kuerzt-beschaeftigten-das-gehalt-2918647.html

Deutschland hat Probleme mit den Menschenrechten und der Meinungsfreiheit

22. Juli 2011

Prècaire

In Deutschland ist eigentlich das „Recht auf freie Meinungsäußerung“ durch das GG geschützt, da wir bekanntlich nicht einmal eine Verfassung haben. „Artikel 5, (1) (j)eder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. (1)

Offenbar jedoch nicht, wenn man bei Vivantes arbeitet, dort kam es zu erheblichen Problemen mit der  “ institutionellen Altenpflege“, die von einer Mitarbeiterin zuerst intern, dann öffentlich angeprangert worden ist. Die Reaktion des staatlichen  Gesundheitskonzern war wohl die Methode „Nordkoerea pur“ oder wie Habermas es ausdrückt, „die andere Zerstöung der Vernunft„. (2) Die Mitarbeiterin wurde, nach dem intern die Methoden nicht abgestellt worden sind,  nach dem „auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen … bei einem Kontrollbesuch wesentliche Mängel in der Pflege festgestellt; unter anderem gebe es zu wenig Personal“ fristlos gekündigt. (3) 

Der Staatsanwalt hat wie immer in solchen Fällen der „Aufsichts- und Fürsorgeverletzung“ die Ermittlungen eingestellt. (3) Die betroffene Mitarbeiterin oder Klägerin hat dann wohl eine Odyssee durch den deutschen Gerichtsdschungel hinter sich, über den man sich als Bürger nur noch wundern kann. Zum Glück hatte sie den Mut sich an den  „Europäische(n) Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)“ zu wenden und hat dort nun Recht bekommen.

Deutschland verstößt mal wieder gegen die Menschenrechte, unfassbar was hier abgeht. „Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention„. (3) So das Urteil des EGMR. (4)

Nun also versuchen mal wieder SPD und Grüne was gesetzlich zu reglen, was sie in ihrer Regierungszeit vergessen haben, ein „Whistleblowerschutzgesetz„, von der CDU, CSU oder FDP hört man gar nichts dazu. So ist das mit den Menschenrechten bei uns Deutschland, und warum deutsche Gerichte so ein Urteil wieder EGMR nicht sprechen konnte, versteht man auch nicht. Eines ist klar auch nach diesem Urteil in Deutschland werden immer die „Täter“ geschützt und die Opfer fertig gemacht.

Und liest man Kommentare zu dem Urteil des Europäische(n) Gerichtshof für Menschenrechte, das noch nicht rechtskräftig ist, dann kann man nur noch geschockt sein. So schreibt die Neue Osnarbrücker Zeitung „vom Mut zu Mobbing“ und meint damit „Whistleblower“(5). Die Internetzeitung „FinanzNachrichten.de“ übernehmen diesen Kommentar ohne eigene Meinung, grausam was hier abgeht, Opfer werden zu Täter stigmatisiert und die möchtgern demokratische Presse schaut tatenlos zu. 

Nun versteht man auch  besser die These von der „Ossifizierung“ des Westen in Deutschland, die Maxim Biller vertritt. (7) In Deutschland kann die Verbreitung der freien Meinung nach dem Artikel 5 zur „finanziellen und psychischen Zerstörung“ der Existenz führen, ohne dass Richter, Staatsanwälte oder andere Behörden eingreifen. Eine Brutstätte der Verantwortungslosigkeit ist in Deutsachland entstanden, die dann auf der nächsten Stufe zur „Bespitzelung nach Stasimethoden“ und „schwarze(n) Akten“ führt, wie ein „Polizei-Psychologe bestätigt“, armes Deutschland oder Nordkoera grüsst.(8)

1) http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

2)http://www.zeit.de/1991/20/die-andere-zerstoerung-der-vernunft

3)http://www.noz.de/stellenanzeigen/artikel/55852758/gerichtshof-schuetzt-meinungsfreiheit-von-arbeitnehmern

4) Süddeutsche Zeitung Nr. 167, Seite 5, 22.07.2011 

5)http://www.presseportal.de/pm/58964/2083108/neue-oz-kommentar-zu-urteile-arbeitsrecht

6)http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-07/20859748-neue-oz-kommentar-zu-urteile-arbeitsrecht-007.htm

7)http://www.faz.net/artikel/C31315/die-ossifizierung-des-westens-deutsche-deprimierende-republik-30090317.html

8)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/11/25/bespitzelung-nach-stasimethoden-schwarze-akten-polizei-psychologe-bestatigt/

Mobbing – Oberarzt verklagt Chefarzt, ein Grundsatzurteil steht an

20. Juli 2011

Der Schrei!

Der Fall des Mobbing-Opfers und Oberarztes vom Krankenhaus in Lünen beschäftigt uns alle seit Jahren. Wir haben die Urteile der verschiedenen Gerichte in den Zeitungen mitgelesen und uns gewundert, mit wieviel Zivilcourage dieser Mann seit über 7 Jahre um seine Bürgerrechte kämpft und welche Rolle Arbeitsrichter dabei gespielt haben.

Zum Glück kam der Oberarzt bis an das BAG durch, dort hat man endlich mal seinen Mobbing-Fall juritisch behandelt und ein Urteil nach der ZPO gesprochen. Warum können das Arbeits- und  Landesarbeitsgerichte nicht?  „Er“, das Mobbing-Opfer „verklagte im Jahr 2004 seine Arbeitgeberin u. a. mit dem Antrag, den Chefarzt zu entlassen und Schmerzensgeld zu zahlen. Die Klage gegen die Arbeitgeberin wurde vom Arbeitsgericht und vom Landesarbeitsgericht Hamm abgewiesen. Nachdem das BAG das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben hatte, schloss der Kläger mit der Arbeitgeberin einen Vergleich. Der Kläger wird seither im medizinischen Controlling eingesetzt“. (1)

Dabei hat das Landesarbeitsgericht Hamm schon vom „BAG, Urteil vom 16. Mai 2007 – 8 AZR 709/06 – eine Belehrung und Handlungsanweisung erhalten, was Mobbing und Mobbing-Prozesse anbelangt. Einmal „beginnt die  Ausschlussfrist (Verjährung)wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung“. (2)

Weiterhin haben Richter für  Mobbing-Prozesse eine „umfassenden Güter- und Interessenabwägung unter sorgsamer Würdigung aller Umstände“ festgelegt, da Mobbing das „Persönlichkeitsrecht im Einzelfall verletzt“ und das  „Persönlichkeitsrecht ein sog. offenes Recht ist“. (2)

Leider verschließen sich für uns Bürger diese juritischen Begriffe in ihrer Eindeutigkeit durch eine „geschlossene Sprache für den Experten“, was jedoch in der Demokratie fraglich ist, ob es das geben darf. In Österreich wollen daher die Politiker nur noch Gesetze verabschieden, die jeder Bürger auch versteht. Ein “ sog. offenes Recht“ gehört da sicherlich nicht dazu.

Im Fall des Oberarztes, der nun von seinem Mobber, dem Chefarzt eine „halbe Million Euro als Schadensersatz“ haben und darüber wird nun am Montag, dem 25.07.2011, (um) 10.00 Uhr, (im) Saal 3 der 11. Kammer des LAG Hamm unter dem Vorsitzend des Richter Eckhard Limberg der nächste Termin statt. „Das LAG Hamm hat bereits am 11.04.2011 Zeugen vernommen“, nach dem das Arbeitsgericht Dortmund die Klage abgewiesen hatte.

Auf das Urteil darf man gespannt sein und es wird sicherlich wie eine Art Grundsatzurteil in die Rechtssprechung eingehen, denn es geht um 500 000 Euro und nicht die üblichen 30 000.

1)http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/19_07_2011/index.php

2)http://www.urteile-im-internet.de/archives/BAG-8-AZR-709-06.html

Mobbing durch Behörden oder Bebbing nennen es die Piraten

19. Juli 2011

Prècaire

Die Piraten Partei ist eine der wenigen, relevanten Parteien, die sich dem Thema Mobbing und Behörden angenommen hat. Ob der Begriff Bebbing sich durchsetzt, dürfte fraglich sein, den Versuch war es wert. Offenbar wollen die Piraten nicht nur Wahlen* gewinnen und ins Fernsehen kommen, sondern für uns Bürger etwas bewegen. Damit unterscheiden sich schon mal positiv von den GRÜNEN, die mich mehr an einen Casting-Club erinnern als an eine politische Gruppe oder Partei.

* „Politische Parteien vermeiden natürlich die Thematisierung von unpopulären Fragen. Das ist einerseits trivial, weil es das Ziel von Parteien sein muss, Wahlen zu gewinnen“. (Jürgen Habermas) (1) Doch man kann Wahlen gewinnen um sich bereichern, siehe Lobbyismus und Nebenjobs der Abgeordneten heute zum Beispiel.

Aus aktuellem Anlass, „die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit sucht auch im Ausland nach geeigneten Arbeitnehmern, vor allem für Mittelständler“,(2) anstatt sich um die „Unterbeschäftigung im engeren Sinne (i.e.S.)“ und Arbeitslosen „nach Vollendung des 58. Lebensjahres“ (2) zu kümmern, wird hier der ganze Artikel (3) der Piraten Partei zu Mobbing durch Behörden abgedruckt.

 “ Bebbing – Mobbing durch Behörden

Mobbing(Wikipedia):                                                                                                                                                                                                                      Mobbing oder Mobben (von englisch to mob „anpöbeln, angreifen, bedrängen, über jemanden herfallen“ und mob „Meute, Gesindel, Pöbel, Bande“) steht im engeren Sinn für „Psychoterror am Arbeitsplatz mit dem Ziel, Betroffene aus dem Betrieb hinauszuekeln.“[1] Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen,[2] beispielsweise in der Schule (Mobbing in der Schule), am Arbeitsplatz, im Sportverein, im Altersheim, im Gefängnis[3] und im Internet (Cyber-Mobbing). Typische Mobbinghandlungen sind die Verbreitung falscher Tatsachen, die Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, Gewaltandrohung, soziale Isolation oder ständige Kritik an der Arbeit.[4]
Bebbing

Mein Artikel gilt einer besonderen und nahezu totgeschwiegenen Form des Mobbing. Jeder kennt es, jeder war schon Opfer und bisher wurde es meines Wissens nicht als Mobbing gesehen, aber genau das ist es “Mobbing durch Behörden”. In diesem Kontext möchte ich auch den Begriff des “Bebbing” einführen, welcher genau diese Sonderform des Mobbing beschreibt.

Das besonders perfide am “Bebbing” ist, dass man Behörden immer komplett ausgeliefert ist. Wenn der Gemobbte nicht auf die Behörde angewiesen wäre, würde er sicherlich auch nicht einfach zum Spaß hin gehen.

Warum wird in Behörden gemobbt?                                                                                                                                                                                               Die meisten Sachbearbeiter befinden sich in einer “unterwürfigen” Position ihren Vorgesetzten gegenüber. Oftmals rückgradlose Menschen, die in Ihren Mühlen mahlen ohne eine Perspektive zu erkennen. Das Leben scheint für die Mitarbeiter ja auch in Ordnung, immerhin haben sie eine dauerhafte Beschäftigung mit regelmäßigem Einkommen,welches zum Leben reicht.
In der Praxis sieht das oftmals schon ganz anders aus. Die behördlichen Mitarbeiter sind oftmals jeglicher Eigenständigkeit beraubt, haben kaum einen Entscheidungsspielraum und sind durch zu wenig Personal extrem überlastet. Für alle die es nicht glauben: Man kann auch mit einer Zigaretten-, und Kaffepause mehr überarbeitet sein. Das Arbeitsumfeld spielt hierbei eine große Rolle.

Die gespührte Verpflichtung der Mitarbeiter Ihrem Dienstherren oder Vorgesetzten gegenüber steht oftmals im Vordergrund gegenüber dem aufrechten Weg, der durch Zivilcourage und gegebenenfalls auch Arbeitsverweigerung geprägt wäre, wenn offensichtliche Ungerechtigkeiten von den Vorgesetzten gefordert werden. Im zugegeben drastischen Vergleich sehe ich in diesen Angestellten und Beamten die KZ Wärter von heute, die “nichts dafür können”, weil sie nur Befehle ausführen.

Nach meinen Erfahrungen sind zwei Gründe hauptursächlich für “Bebbing”:                                                                                                                             * Mitarbeiter geben ihren eigenen Frust an die Bevölkerung weiter
* Es gibt einen klaren Mobbingauftrag über die komplette Hierarchie vom kleinsten Angestellten bis zum Bundesminister. Dies ist besonders auffällig bei Hartz IV Sachbearbeitern. Hier soll durch breitangelegtes Mobbing Geld gespart werden. Das schlimme daran ist, es funktioniert.

Bebbing und Hartz IV                                                                                                                                                                                                                               Wer in den Genuss des Hartz IV Bezuges kommt, kann sich darauf einstellen, dass er spätestens ab diesem, Zeitpunkt zum Bebbingopfer gemacht wird. Bebbing im Sonderfall Hartz IV kann man als Sonderform des klassischen Mobbing im Berufsleben sehen. Da Hartz IV definitiv kein Almosen vom Staat, sondern ein Rechtsanspruch für den man sehr hart kämpfen muß ist kann man dies getrost als Arbeit bezeichnen.
Von den klassischen Mobbing Kriterien, werden hierbei fast alle im Übermaß erfüllt. Die Definition der Wikipedia ist hierbei schon fast als Hartz IV Leitfaden zu sehen. Menschen werden regelmäßig und gezielt gedemütigt, schickaniert, mit vollkommen sinnfreier Arbeit überschüttet, es wird ihnen Gewalt angedroht und diese sogar ausgeübt, mit dem Ziel den Betreffenden finanziell ausbluten zu lassen. Dass das Opfer hierbei fast immer in die soziale Isolation getrieben ist, wird billigend in kauf genommen. Auch wenn das Opfer nur Aufstocker ist, werden die Forderungen so hoch angesetzt dass sie nicht erreichbar sind. Dies kann auf Dauer nur zum psychischen Kollaps führen.

In den meisten Fällen werden Forderungen, egal ob berechtigt oder nicht, zu erst mal abgelehnt und auf den langen Gerichtsweg verschoben, sogar dann wenn die Prozesse für die Harz IV Verwalter keine Chance auf Erfolg bieten. In der Rechnung geht dieses menschenverachtende Verhalten aber auf. Viele Menschen wehren sich nicht mit entsprechenden Mitteln gegen dieses Bebbing und wenn sie es tun, müssen sie damit rechnen für lange Zeit viel zu wenig Geld zum Leben zu erhalten. Es ist aber noch nicht das Ende der Perversion erreicht. Wenn es dann endlich zu einem Prozess bei den vollkommen überlasteten Gerichten kommt, unterstellen einem diese Menschenrechtsverbrecher auch noch das Geld hätte ja zum Leben gereicht, sonst wäre man ja nicht mehr da.

Ein klassischeres Mobbing-Bebbing gibt’s wohl kaum noch.

Das gute daran ist, den Mitarbeitern kann gar nichts passieren. Sie handeln von Hierarchie zu Hierarchie auf Anweisung.

Liebe, gute Zensursula von der Ausgeleiert, liebe Wurfmaschine der Nation, Du deckst das ganze und stehst somit als thematischer Führer über den „KZ-Aufsehern“. Durch die SPD Steilvorlage wird es Dir auch wirklich leicht gemacht diese Asoziale Politik zu rechtfertigen. Bei Dir bekommen die Hartz IV Empfänger immerhin 5,-€ mehr. (Ja man kann hören dass ich Dich für das allerletzte halte!)

Nicht, dass ich es für gut halten würde, dass immer mal wieder einer bei diesen Verbrechern ausflippt und einem Sachbearbeiter ein Messer zwischen die Rippen steckt aber mein hundertprozentiges Verständnis haben diese Menschen. Ich behaupte, dass 100% dieser Täter durch die Alternativenlosigkeit zu diesem Handeln getrieben wurden. In diesem Fall sind die Täter in meinen Augen die eigentlichen Opfer weil die Mitarbeiter im Vergleich zu den „Tätern“ die Wahl hatten aus dem System auszusteigen.

Aus diesem Grund fordere ich die sofortige Abschaffung von Hartz IV, die Auflösung der Verwaltungsstellen und ein sofort realisierbares bedingungsloses Grundeinkommen!

Möglicherweise darf ich die Missstände in Ludwigshafen nicht auf die breite Masse der Hartz IV Verwalter projezieren, durch zahlreiche Foren und Betroffenenberichte gehe ich aber davon aus, dass ich dies muß. Ich weiß auch zu würdigen, dass es bei den Mitarbeitern auch immer wieder löbliche Ausnahmen gibt. Diesen Ausnahmemitarbeitern wünsche ich die Kraft sich von diesem System nicht zerstören zu lassen.

Es wird höchste Zeit, dass Bebbing als Thema auch in unserer Gesellschaft wahrgenommen wird“. (3)

Obwohl in dem Artikel der Fehler gemacht wird, es gebe heute kein klassisches Mobbing mehr, weist er genau auf das System Mobbing heute in Deutschland hin, wenn es um Hartz IV, Behörden und Bürger geht. Und die Liste von Mobbing oder Bebbing in Behörden ließen sich beliebig fortsetzen, Finanzämter, Rentenversicherung, Krankenkassen, Peitionsausschüsse und Rathäuser.

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/04/13/ex-arbeitsminister-norbert-blum-dreht-in-mobbing-diskussion-fast-durch/

2)http://de.nachrichten.yahoo.com/deutschland-sucht-arbeitskr%C3%A4fte-in-spanien-050246873.html

3)http://live.piratenpartei.de/blog/bebbing-mobbing-durch-behoerden

Mobbing-Opfer der Lufthansa Technik bangt um sein Leben

17. Juli 2011

Der Schrei

Viele Mobbing-Opfer kennen das, wenn sie zum Erschrecken feststellen, dass sie verfolgt und auch nach dem Rauswurf fertig gemacht werden. Das teilweise krankhafte Verhalten der Täter gerät nach dem Erfolg, also der Mobbing-Kündigung nun erst recht außer Rand und Band. So finden Nachstellungen oder Stalking bezüglich der Girokonten statt, Finanzämter erhalten heimlich Anrufe und die Rechtschutzversicherungen werden bewusst falsch informiert. Ich kenne sogar Verhandlungen zwischen einem Landearbeitsrichter aus Berlin/Brandenburg mit einem ehemaligen Stasioffizier aus Mahlsdorf, die haben eine Stunde vor der offiziellen Gerichtsverhandlung das Urteil über den Kläger abgesprochen. Doch was ein ehemaliger Techniker bei der Lufthansa Technik in Hamburg erlebt, das grenzt an den puren Wahnsinn.

„Ich bin bei Lufthansa Technik in Hamburg auf abartigste Art und Weise aus dem Unternehmen gemobbt worden. Bis heute versucht das Unternehmen, meine Familie zu zerstören (ich habe Frau und Sohn). Mit allen Mitteln wird versucht, mich zum Schweigen zu bringen.

Es gab sogar bereits einen Mordversuch:

Wohin?

Als ich im Februar dieses Jahres (meine Entlassungsentschädigung war bereits überfällig) zu einer Anwaltskanzlei (Arbeitsrecht wegen Mobbing) nach Bad Hersfeld fuhr, hat auf dem Rückweg eine völlig fremde Person aus heiterem Himmel 5 mal versucht, mich auf der Autobahn in einen Verkehrsunfall zu verwickeln. Schließlich krachte er selbst bei Tempo ca. 120 in die Leitplanke. Mein Fahrzeug wurde dabei ebenfalls so schwer beschädigt, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelte. Ich habe es mit permanenter Spionage (z.B. Wohnungseinbrüchen) zu tun.

Ich bitte über diesen Weg um Hilfe, da mir jeder Zeit etwas zustoßen könnte„. (1)

Können wir von unseren Politikern und Gewerkschaftsfunktionären noch erwarten das sie uns Bürgern helfen? Was macht eigentlich der ver.di -Vorsitzende und das Aufsichtsratsmitglied Frank Bsirske? Welche Vorstellungen haben die Grünen und ihre Prominenz wie Bsirske, der nicht nur bei der Lufthansa gut verdient, sondern auch bei der  Postbank und dem Energieriesen  RWE AG, wenn sie von Mobbing-Fällen hören, wie dem Mitarbeiter der Lufthansa Technik?  Wurde hier nicht schon längst die eigene Karriere über das Gemeinwohl gestellt? (2)

Erinnert sei nur an die Machenschaften der „Lufthansa-Catering-Tochter LSG Sky“ deren Chefs fristlose Kündigungen am Fließband vorbereiten.(1)

1) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/03/28/lufthansa-tochter-startet-kundigungswelle/

2)http://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Bsirske