Mobbing-Opfer kennen das zu Genüge, Arbeitsrichter oder Landesarbeitsrichter versuchen den Tätern immer wieder Brücken zu bauen um einem Urteil zu entgehen. Die Brücke heißt Vergleich und am Ende verlieren zu 99 % immer die Opfer, so was nennen wir in Deutschland dann Rechtssprechung, Justiz oder Gerechtigkeit.
Ich kann alle Opfer verstehen, die einem Vergleich, ob freiwillig oder unter Druck, Hartz IV ist so ein Druckmittel, zustimmen, denn irgendwann hat man von dem „Juristengequatsche“ als Normalbürger die Nase voll. Ich wurde auch mal von einem Landearbeitsrichter in Berlin unter Druck gesetzt, meine Verhandlung begann nicht um 11:00 Uhr, sondern erst um 12:10 Uhr, bis dahin saßen im Gerichtssaal nachweislich Landearbeitsrichter, zwei Schöffen, eine Schreibkaft und der „Vierte“ zusammen und haben sich „unterhalten“. Über was haben sie sich wohl mit dem „Vierten“ unterhalten?
Jedoch zurück zum Oberarzt, der am 25.07.2011 seinen Termin bekommen sollte. „Im Fall des Oberarztes, der nun von seinem Mobber, dem Chefarzt eine halbe Million Euro als Schadensersatz haben und darüber wird nun am Montag, dem 25.07.2011, (um) 10.00 Uhr, (im) Saal 3 der 11. Kammer des LAG Hamm unter dem Vorsitzend des Richter Eckhard Limberg der nächste Termin statt. Das LAG Hamm hat bereits am 11.04.2011 Zeugen vernommen, nach dem das Arbeitsgericht Dortmund die Klage abgewiesen hatte“. (1)
Und was geschah am Montag, den 25.07.2011 um 10:00 Uhr? „Die 11. Kammer des LAG Hamm hat heute den Rechtsstreit 11 Sa 722/10 verhandelt. Hinsichtlich der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung vom 19.07.2011 verwiesen“. (1) Nur aus der Pressemitteilung am 19.07.2011 erfahren wir, „der Kläger behauptet, er sei durch eine Vielzahl von Übergriffen des Beklagten psychisch erkrankt und arbeitsunfähig geworden. Dadurch habe er erhebliche Einkommenseinbußen erlitten. Der Kläger begehrt die Zahlung von etwa einer halben Million Euro als Schadensersatz.
Der beklagte Chefarzt hält dem entgegen, er habe sich nicht pflichtwidrig verhalten. Zwar sei es teilweise zu Auseinandersetzungen und Verstimmungen gekommen, was aber allein darauf zurückzuführen sei, dass der Kläger ihn als Chefarzt und Vorgesetzten mit Weisungsbefugnis nicht habe akzeptieren wollen“. (2) Und dies sollte nun am 25.07.2011 geklärt werden. Doch was hat das LAG Hamm, also die 11. Kammer unter dem Vorsitz von Richter Eckhard Limberg gemacht?
„Das Gericht hat zwei weitere Zeuginnen vernommen und einen neuen Termin anberaumt für den 21. Oktober 2011, 09.00 Uhr. An diesem Termin soll die Beweisaufnahme fortgesetzt werden. Das Gericht hat außerdem einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, zu dem die Parteien nun Stellung nehmen sollen“. (3)
Man wird als Beobachter aus der Ferne, der auf Presseerklärungen und Nachrichten angewiesen ist, den Eindruck nicht los, hier versucht sich wiedermal ein Richter mit einem Vergleich aus der Verantwortung zu ziehen und will mal wieder nicht eine „umfassenden Güter- und Interessenabwägung unter sorgsamer Würdigung aller Umstände“ (vornehmen), (obwohl) Mobbing das Persönlichkeitsrecht im Einzelfall verletzt und das Persönlichkeitsrecht ein sog. offenes Recht ist“. (1)
Wann endlich bekommen wir in Deutschland „Mobbing-Prozesse“ in denen eine „umfassenden Güter- und Interessenabwägung unter sorgsamer Würdigung aller Umstände“ statt findet? Ich glaube vorher werden die Chinesen Deutsche werden und dann werden wir erst “ Mobbing das Persönlichkeitsrecht im Einzelfall“ als Rechtsverletzung anerkannt bekommen „offenes Recht“ hin oder her. (1)
1)http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/25_07_2011/index.php
2)http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/19_07_2011/index.php
3)http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/25_07_2011/index.php