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Mobbing – Oberarzt verklagt Chefarzt auf Schadensersatz, und wieder ein Vergleich?

26. Juli 2011

Bürostreit.

Mobbing-Opfer kennen das zu Genüge, Arbeitsrichter oder Landesarbeitsrichter versuchen den Tätern immer wieder Brücken zu bauen um einem Urteil zu entgehen. Die Brücke heißt Vergleich und am Ende verlieren zu 99 % immer die Opfer, so was nennen wir in Deutschland dann Rechtssprechung, Justiz oder Gerechtigkeit.

Ich kann alle Opfer verstehen, die einem Vergleich, ob freiwillig oder unter Druck, Hartz IV ist so ein Druckmittel, zustimmen, denn irgendwann hat man von dem „Juristengequatsche“ als Normalbürger die Nase voll. Ich wurde auch mal von einem Landearbeitsrichter in Berlin unter Druck gesetzt, meine Verhandlung begann nicht um 11:00 Uhr, sondern erst um 12:10 Uhr, bis dahin saßen im Gerichtssaal nachweislich Landearbeitsrichter, zwei Schöffen, eine Schreibkaft und der „Vierte“ zusammen und haben sich „unterhalten“. Über was haben sie sich wohl  mit dem „Vierten“ unterhalten?

Jedoch zurück zum Oberarzt, der am 25.07.2011 seinen Termin bekommen sollte. „Im Fall des Oberarztes, der nun von seinem Mobber, dem Chefarzt eine halbe Million Euro als Schadensersatz haben und darüber wird nun am Montag, dem 25.07.2011, (um) 10.00 Uhr, (im) Saal 3 der 11. Kammer des LAG Hamm unter dem Vorsitzend des Richter Eckhard Limberg der nächste Termin statt. Das LAG Hamm hat bereits am 11.04.2011 Zeugen vernommen, nach dem das Arbeitsgericht Dortmund die Klage abgewiesen hatte“. (1)

Und was geschah am Montag, den 25.07.2011 um 10:00 Uhr? „Die 11. Kammer des LAG Hamm hat heute den Rechtsstreit 11 Sa 722/10 verhandelt. Hinsichtlich der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung vom 19.07.2011 verwiesen“. (1) Nur aus der Pressemitteilung am 19.07.2011 erfahren wir, „der Kläger behauptet, er sei durch eine Vielzahl von Übergriffen des Beklagten psychisch erkrankt und arbeitsunfähig geworden. Dadurch habe er erhebliche Einkommenseinbußen erlitten. Der Kläger begehrt die Zahlung von etwa einer halben Million Euro als Schadensersatz.

Der beklagte Chefarzt hält dem entgegen, er habe sich nicht pflichtwidrig verhalten. Zwar sei es teilweise zu Auseinandersetzungen und Verstimmungen gekommen, was aber allein darauf zurückzuführen sei, dass der Kläger ihn als Chefarzt und Vorgesetzten mit Weisungsbefugnis nicht habe akzeptieren wollen“. (2) Und dies sollte nun am 25.07.2011 geklärt werden. Doch was hat das LAG Hamm, also die 11. Kammer unter dem Vorsitz von Richter Eckhard Limberg gemacht?

Der Schrei.

„Das Gericht hat zwei weitere Zeuginnen vernommen und einen neuen Termin anberaumt für den 21. Oktober 2011, 09.00 Uhr. An diesem Termin soll die Beweisaufnahme fortgesetzt werden. Das Gericht hat außerdem einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, zu dem die Parteien nun Stellung nehmen sollen“. (3)

Man wird als Beobachter aus der Ferne, der auf Presseerklärungen und Nachrichten angewiesen ist, den Eindruck nicht los, hier versucht sich wiedermal ein Richter mit einem Vergleich aus der Verantwortung zu ziehen und will mal wieder nicht eine „umfassenden Güter- und Interessenabwägung unter sorgsamer Würdigung aller Umstände“ (vornehmen), (obwohl) Mobbing das Persönlichkeitsrecht im Einzelfall verletzt und das  Persönlichkeitsrecht ein sog. offenes Recht ist“. (1)

Wann endlich bekommen wir in Deutschland „Mobbing-Prozesse“ in denen eine „umfassenden Güter- und Interessenabwägung unter sorgsamer Würdigung aller Umstände“ statt findet? Ich glaube vorher werden die Chinesen Deutsche werden und dann werden wir erst “ Mobbing das Persönlichkeitsrecht im Einzelfall“ als Rechtsverletzung  anerkannt bekommen „offenes Recht“ hin oder her. (1) 

1)http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/25_07_2011/index.php

2)http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/19_07_2011/index.php

3)http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/25_07_2011/index.php

BenQ Mitarbeiter muss von Siemens weiterbeschäftigt werden.

20. April 2010

Die rechtlich sanktionierte Zerstörung der Vernunft?

Mobbing-Opfer mit ihren Arbeitsgerichtserfahrungen wissen was Michael Gerber hinter sich hat. 3 ½ Jahre, in Worten, dreieinhalb Jahre Kampf um seine Würde, seien Arbeitsplatz, Arbeitslosigkeit und das alles unter einem enormen finanzieller Druck, denn ohne Einkommen verliert man sehr schnell der Kampf um seine Würde.

Am Ende hat Michael Gerber sich zum Glück durchgesetzt, obwohl Siemens ihm sogar das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, Artikel 5 des GG nehmen wollte, ein Umstand der zeigt, was auch Sedika Weingärtner  noch bevorstehen dürfte und könnte.

Insbesondere wird die Klage der Ex-Managerin zu einem Musterprozess für alle Mobbing-Opfer in Deutschland werden. Dazu hat Frau Weingärtner auch einen sehr lesenwerten Kommentar auf dem Artikel „Sedika Weingärtner, Managerin bei Siemens wurde 7 Jahre lang gemobbt“ der aktuellen Antimobbingrundschau hinterlassen. (1)

Michael Gerber hat nun seinen Arbeitsplatz bei Siemens wieder, „auch die Weiterbeschäftigung bei Siemens sollte vor der Öffentlichkeit verschwiegen werden“, was wohl der Krone an Unverschämtheit eines Unternehmens die Krone aufsetzt.  (2)

Bei uns sagte immer der "Chef", was wir zu denken haben. 😉

„So verlangte Siemens in seinem Vergleichsvorschlag eine Verschwiegenheitserklärung, die mir untersagte mich zum Thema des Betriebsüberganges Siemens/BenQ und dem Erfolg vor dem Bundesarbeitsgericht öffentlich zu äußern. Auch die Weiterbeschäftigung bei Siemens sollte vor der Öffentlichkeit verschwiegen werden. Damit sollte offensichtlich eine unbequeme kritische Stimme gegen Siemens zum Schweigen gebracht werden“. (2)

Diese Form der Unterdrückung der Meinungsfreiheit war wohl so etwas wie der ungekrönte Höhepunkt im Fall Michael Gerber gegen Siemens, wobei die Brisanz in dem „Übergang des Arbeitsverhältnisses von Siemens auf BenQ“ bestand. (2) Bekanntlich ging dann BenQ und sehr merkwürdigen Umständen Pleite. (3)

Auf dem Blog „NCI News und Analysen“ sind die gesamten Hintergründe des Falls Michael Gerber dargestellt. Und Michael Gerber verweist zu Recht auf einen sehr großen Erfolg eines kleinen Mannes gegen ein Weltkonzern hin, der ihn jedoch sehr viel gekostet hat, zu viel, wenn man überlegt, dass wir in einem freiheitlich und demokratischen Rechtsstaat leben, wie ihn unsere Politiker immer so gerne anpreisen.  Nur was heißt eigentlich Rechtsstaat für Opfer von Kündigungsorgien und Mobbing, wenn am Ende immer der verliert, der dem finanziellen Druck nachgeben muss?

Aufschrei im Land der Arbeit

„Mit der Durchsetzung des Beschäftigungsanspruches gegen Siemens vollendet sich der Erfolg vor dem Bundesarbeitsgericht. Mein Ziel war es in dem Dickicht des Arbeitsrechts einen Pfad zu schlagen, um für künftige betriebliche Auseinandersetzungen bei Betriebsübergängen günstigere Ausgangsbedingungen für Beschäftigte zu schaffen.“(2)

Ein Erfolg, der leider in unserer Presse und in den restlichen Medien kaum erwähnt worden ist, so weit reicht also schon der einer dieser Arme der Krake „Zerstörung der Vernunft*“ der Verschwiegenheitserklärung in unserem Land, traurig aber wahr. (4) Mal gespannt, wann der erste Philosoph oder Journalist in diesem Land seine Verschwiegenheitserklärung abbekommt.

* von Jürgen Habermas

1) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/01/21/sedika-weingartner-managerin-bei-siemens-wurde-7-jahre-lang-gemobbt/

2) http://blog.nci-net.de/2010/04/14/benq-%e2%80%9esiemens-muss-mich-wieder-beschaftigen-%e2%80%9c/

3) http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,464759,00.html

4) http://www.zeit.de/1991/20/Die-andere-Zerstoerung-der-Vernunft?page=1