Posts Tagged ‘außerordentliche Kündigung’

Wird am Staatstheater Darmstadt gemobbt?

20. November 2011

Kein gesellschaftlicher Bereich, in dem nicht gemobbt wird. Seit Tagen nun steht das Staatstheater Darmstadt unter Mobbing-Verdacht. Zwischen dem Intendanten John Dew und dem Generalmusikdirektors Constantin Trinks gab es Zoff. „So habe Trinks einen dem Intendanten nahe stehenden Sänger aufgrund qualitativer Bedenken bei der aktuellen Inszenierung von Richard Wagners >Der Ring des Nibelungen< nicht berücksichtigt. Daraufhin sei es zu dem Streit gekommen“. (1)

Und nun hat  der Intendanten John Dew wohl zurückgeschlagen und hat sich sinnigweise die „Sopranistin Alexandra Lubchansky – … Lebensgefährtin des Generalmusikdirektors Constantin Trinks“ herausgegriffen. Sie flog von der Besetzungslist von „Donizettis Oper Lucia: di Lammermoor„. (1)    

Die Sopranistin nahm sich daraufhin den früheren Intendanten am Staatstheater Darmstadt und Anwalt Ulrich Schwab. (2) RA Schwab drohte mit einer „einstweilige(n) Verfügung„, worauf hin „die Theaterleitung die Streichung zurückgenommen (hat). Dafür sei Lubchansky aber immer wieder von den Proben ausgeschlossen worden. Kurz vor der Premiere seien ihr dann seitenweise neue Anweisungen zugestellt worden, die sie nicht mehr habe umsetzen können. Ihr Anwalt Ulrich Schwab, früher selbst Intendant, habe noch einmal einschreiten müssen, damit die Premiere habe stattfinden können.“ (2)

Doch damit nicht genug. „Mittlerweile liegt der Theaterleitung eine außerordentliche Kündigung Lubchanskys vor. Man habe auf die Forderung, die im Rahmen des Streits erteilte Abmahnung zurückzunehmen, nicht reagiert“. (1)

 Und RA Schwab als Insider hat sich an „die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva Kühne-Hörmann“ gewandt, die will erst mal nur „Schweigen“, was wir als Mobbing-Geschädigte kennen. (2)

Nun sollen endlich in der kommenden Woche Gespräche geführt werden, man darf gespannt sein, wie sich Frau Kühne-Hörmann und die  Intendanz des Staatstheaters die Zukunft von Frau Alexandra Lubchansky vorstellen. (2)

1)  http://aktuell.klassik.com/news/teaser.cfm?ID=8998&nachricht=Mobbing%20am%20Staatstheater%20Darmstadt%3F

2) http://www.hr-online.de/website/rubriken/kultur/index.jsp?rubrik=5980&key=standard_document_43146464

Whistleblower und Fleischkontrolleur verliert Mobbingklage in der 1. Instanz

26. Juli 2011

Wohin?

Bei Mobbing beweisen deutsche Arbeistrichter eine unwahrscheinliche Energie, um Täter zu schützen, so auch im Fall von Heinrich Wehrlin. Als „hochrangiger Lebensmittelprüfer will (er) jahrelang Missstände aufgedeckt haben – nur wenige seiner Hinweise seien weiterverfolgt worden. Jetzt hat er nach SPIEGEL-Informationen das Land Baden-Württemberg verklagt“. (1)

„Er hatte unter anderem der Familie Teufel in Zimmern ob Rottweil vorgeworfen, nach einer Hühnerstall-Kontrolle durch ihn ihre Verbindungen habe spielen lassen. Deshalb sei ihm die Kontrollbefugnis für Hühnerhaltungen entzogen worden. Dies hatte die Familie vehement bestritten, wie NRWZ online am 20. März berichtete“. (1 a.)

Vom Fall der Altenpflegerin aus Berlin wissen wir, deutsche Arbeitsrichter nehmen es mit den Grundrechten nicht so genau. „Zum Glück hatte sie den Mut sich an den  Europäische(n) Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu wenden und hat dort nun Recht bekommen“. (2) Offenbar muss auch der Fleischkontrolleur Baden-Württemberg diesen Weg gehen, wenn er sein Recht bekommen will. Ob er die finanzielle Kraft nach den „jahrelangen Mobbingattacken“ hat, ist wohl die wichtigste Hürde, wie für so viele Mobbingopfer.

„Weil er sich unter anderem bei den Schlachthöfen unbeliebt gemacht habe, sei er einmal sogar in einem Kühlhaus eingesperrt worden, sagt der Fleischkontrolleur. Die Vorgesetzten hätten den Vorfall nicht verfolgt, sondern Druck auf ihn ausgeübt. Schließlich hätten ihn seine Vorgesetzten loswerden wollen. Wegen der „feindlichschikanösen“ Angriffe und der Rufschädigung sei er krank geworden“, Traumatisierung nennen das die Fachleute, Normalzustand unsere Rihcter und Behörden, so lange bis wieder „Ekelfleisch im Supermarkt“ auftaucht. (1)

„Der bisher im Regierungspräsidium tätige Fleischkontrolleur Heinrich Wehrlin hat die Mobbingklage“ – die Forderung des Klägers lautete, „20.000 Euro Schadensersatz und mindestens 30.000 Euro Schmerzensgeld„(1) –  gegen seinen Arbeitgeber verloren. Das Arbeitsgericht wies diese ab – aus Mangel an Beweisen“. (3)

Nicht abgewiesen jedoch wurde bisher die Klage gegen die „außerordentliche Kündigung, die das Regierungspräsidium im März ausgesprochen hatte, weil sich der heute 56 Jahre alte Kontrolleur in Medien negativ über seinen Arbeitgeber geäußert habe. Inzwischen wurde dem seit 2008 krankgeschriebenen Wehrlin wegen seiner Krankheit auch ordentlich gekündigt. Nun streben beide Parteien einen Vergleich an“. (3)

Wann endlich wird diesen Kündigungsorgien ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben. Die „außerordentliche oder fristlose Kündigung „dürfte nur bei Diebstahl, Sachbeschädigung oder Körperverletzung“ ausgesprochen werden, ansonsten hat sie zum Ziel das Opfer finanziell zu schädigen oder gar zu ruinieren und das ist illegal und verstößt gegen die Menschenrechte und das GG. Wenn ein Kündigungsgrund in einer außerordentlichen Kündigung nicht zum Tragen kommt, darf er nicht noch einmal als „Kopie“ in der ordentlichen Kündigung verwendet werden, ob diesen Kopiershopeffekt deutsche Richter je verstehen werden?

1)http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,752004,00.html

1a)http://www.nrwz.de/v6/region/00039588/

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/07/22/deutschland-hat-probleme-mit-den-menschenrechten-und-der-meinungsfreiheit/

3)http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/fleischkontrolleur-scheitert-mit-mobbingklage–47703342.html