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Die Ehre der Manuela Damm-Pick oder ein FDP-Bürgermeister und sein Arbeitsrecht?

27. Juli 2011

Wohin?

Man kennt es von den Arbeitsgerichten her, es werden keine Beweisaufnahmen gemacht, jeder Richter hat seine eigene Rechtsgrundlage, das GG ist ihnen verhasst und Gesetze wie das AGG oder Kündigungsschutzgesetz kennen die meisten Arbeitsrichter eh nicht. Doch in der Zwischenzeit machen wohl auch die Politiker schon ihre eigenen Gesetze, die sie dann nach Lust und Laune anwenden.

„Eine besorgter Bürger“ teilt uns im Fall „der verlorene Ehre der Manuela Damm-Pick“ (1) folgendes mit:

Verstehe ich das richtig? Da klöppelt sich ein in Amt und Würden stehender FDP-Bürgermeister sein ganz eigenes Arbeitsrecht zusammen und setzt sich trotz einer (selbst dem Laien als selbstverständlich erscheinenden) eindeutigen Rechtslage über ALLES hinweg und macht die Angelegenheit –einem bockigen Kindes gleich– zum ewigen Rechtsstreit und Groschengrab, nur dass diese Dame ihren Job nicht mehr ausüben darf?!

Unfassbar ist da ja wohl noch eines der höflicheren Begriffe, die einem geneigten Leser so durch den Kopf schießen muss, oder?!

Allerdings bin ich mir da nicht ganz sicher, was an dieser Sache unfassbarer ist:

Die Tatsache, dass (irgend-) ein Mensch sich mit einer solchen Impertinenz über alles und jeden einfach so hinwegsetzen kann, oder die Tatsache, dass eine funktionierende Opposition hier wohl ihren Hausaufgaben (und Chancen) einfach nicht wahrnimmt, oder die Tatsache, dass es GAR KEINEN Schutzmechanismus zu geben scheint, bei dem doch längstens irgendwo ein „rotes Lämpchen“ hätte anspringen müssen, dass hier Unsummen von Geldern rausgehauen werden, die dann wiederum unterm Strich doch der Steuerzahler tragen muss?!

Prècaire!

Nicht mal ein kliztekleines „Birnchen“???

Doch, doch: „Unfassbar“ scheint mir in der Tat noch eines der höflicheren Begriffe, die mir dazu in den Sinn kommen?!

Wo (in drei Teufels Namen) kann ich mir so ein ignorantes Verhalten als „bedenkenlos“, „frei aller Konsequenzen“ und als „der darf das ja auch“ bescheinigen lassen?

Dann würde ich mir einen solchen Wisch als Blanko-Scheck laminieren lassen und überall dort vorzeigen wollen, wo MIR dann etwas einfach nicht passt! Am Besten noch mit einem fetten, in Sperrschrift geschriebenen…

“ J A U N D – I S T M I R D O C H E G A L !!!“

…auf der Rückseite! Da würden mir stehenden Fußes und sofort zig Lebenslagen einfallen, wo ich eine solche „Leck mich doch“-Karte sofort einsetzen würde.

Ist das tatsächlich sooooo simpel geworden in unserer Republik?

• Keinerlei Schutzmaßnahmen gegen eine solche Unbelehrbarkeit?

• Keinerlei Aufschrei gegen eine solche Geld-, Kapital-, Mittel- und Ressourcen- fressende Ignoranz?

• Keinerlei Opposition, Gegenstimme, oder wie auch immer gearteten Widerstand?

Einfach nur Unfassbar!
Was glaubt denn dieser Mensch, wie das mal ausgehen wird?

Ich meine irgendwann, irgendwo muss doch mal ein letztinstanzliches Urteil dieser Dame nicht nur ihre Ehre wiederherstellen, sondern auch deren Ansprüche aufaddieren und regulieren, oder? Ein daraus abzuleitender, am besten noch „sofort vollstreckbarer“ Titel werden?

Ob die Öffentlichkeit, der Bund der Steuerzahler, oder wenigstens eine bis dahin aufgewachte Opposition dann endlich _aktiver_ werden?

Oder braucht es erst ab dieser Stelle dann ein ganzes Heer von laufenden Kameras, Fernsehteams, Journalisten und Redateure, wenn die Dame dann irgendwann einmal -nach einem jahrzehntelangen Rechtsstreit- diesen nicht nur überleben darf, sondern dann auch vollstrecken kann?! Ganz im Sinne eines „mein Locher, meine Schreibmaschine, mein Chefsessel“ (zumindest, was den pfändbaren Teil des kommunalen Vermögens ausmacht und perse das Sitzmöbel definiert, auf dem man sich bisher ganz der Manier eines bockigen „ich will aber nicht“ hingeben durfte)?!

Es hätte wohl ganz bestimmt einen besonderen Nachrichtenwert, wenn über einer bundesdeutschen Kommunalverwaltung das Schild „Verbandsgemeinde“ gegen ein ganz profanes „meine Gemeinde“ ausgetauscht werden müsste – vielleicht noch in kleiner Schrift und erklärend darunter „laut Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichtes von….“?!

Die Sache wäre sicherlich zum lachen, wenn es nicht so bitterlich ernst wäre?! Denn bei aller Unfassbarkeit der Sache, bei allem fehlenden Eingriff jeglicher Mechanismen, steht hinter der ganzen Geschichte doch noch immer ein Mensch!!!

Ein Mensch, der sicherlich kaum zum schlafen kommt, weil er nicht weiß ob, wann und wie es weitergeht. Ein Mensch, der sicherlich doch auch nicht mehr, aber auch nicht weniger wollte, als einfach nur seinen Job machen zu dürfen. Ein Mensch, der sich hier aufreibt und in geradezu armutszeugnis-verschwendender Art jedes Schweigen, jede unterlassene Hilfe, ja sogar nur jede unterlassene Sympathieerklärung schon allein durch sein Schicksal anprangert!

Ist unsere Gesellschaft soweit? Ein schlichtes „nette Geschichte“, „lustige Entwicklungsmöglichkeiten“ und KLICK – WEITER?!

ICH _wünsche_ der Betroffenen, dass sie die Kraft finden möge, dass alles zu überstehen – schon allein um bei der nächsten Bürgermeisterwahl durch ihre pure Existenz belegen zu könne, wer, oder was sich da auf die nächste Wahl bewirbt – vorzugweise mit einer Kosten-/Nutzen-Note, die dem potentiellen Wähler mal aufzeigen könnte, was sein Kreuzchen doch so an Wert bekommen kann – verschenkt man es an „ein bockiges Kind“, das lieber wider besserem Wissen handelt, als auch nur eine Sekunde nachzugeben.

…und ich bleibe dabei: einfach nur unfassbar !!!“ (1)

Wir erleben mehr und mehr eine Auflösung von Moral und Werten in dieser Gesellschaft die nach dem Motto erfolgt: Der Fisch stinkt vom Kopf her.

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/05/01/die-verlorene-ehre-der-manuela-damm-pick/

 

Eigenkündigung bei Mobbing bringt nur Nachteile und hilft nicht weiter

19. Juli 2010

Wer meint, dem Rat vieler zu folgen sei klug, der irrt sich wie der Fall eines Arbeitnehmers aus 2003 zeigt. „Der Kläger hatte im August 2003 fristlos gekündigt, weil sein Arbeitgeber mit Gehaltszahlungen im Verzug war. Einige Monate später verlangte er jedoch die Zahlung der ausstehenden Gehälter, weil die Beklagte, welche den Betrieb im September 2003 übernommen hatte, zum einen zur Rechtsnachfolgerin seines Arbeitgebers geworden sei“. (1)

Das BAG hat die Klage zurückgewiesen, das Opfer sah somit vor Gericht schlecht aus, das liegt an der Darlegungs- und Beweispflicht.  

„Zur Begründung führt das BAG an, dass es für eine fristlose Kündigung gem. § 626 Abs. 1 BGB eines wichtigen Grundes bedarf, ohne diesen ist die Kündigung unwirksam. Ein solcher wichtiger Grund kann nach der Rechtsprechung dann bestehen, wenn der Arbeitgeber mit Gehaltszahlungen im Rückstand ist und der Arbeitnehmer den Arbeitgeber deswegen zuvor abgemahnt hat. Wer kein Gehalt bekommt und dieses ausstehende Gehalt unter Androhung arbeitsrechtlicher Maßnahmen einfordert, hat dem Grunde nach einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 I BGB geschaffen“. (1)

Interessant ist auch, dass in dem Fall nur vom BGB die Rede ist, das Kündigungsschutzgesetz zum Beispiel wird gar nicht erwähnt. (2)

„Wenn kein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt, der Arbeitgeber die Kündigung dennoch hinnimmt, dann kann sich der Arbeitnehmer regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit seiner schriftlich ausgesprochenen Eigenkündigung berufen. Ein späteres Berufen auf formale Mängel verstieße gegen das aus der Generalklausel des § 242 BGB hergeleitete Verbot widersprüchlichen Verhaltens„. (1)

Offen bleibt in dem Fall die Klärung, was ist ein wichtiger Grund, offen. Die finanzielle Lage vieler Arbeitnehmer heute ist so, dass schon zwei oder drei Monatsgehälter die fehlen, viele in wirtschaftliche Not bringen oder sie erst auslösen. Der Grund kann bestimmt nicht als unwichtig angesehen werden. Ausbleibende Einkommenszahlungen haben Auswirkungen auf den Dispokredit, Ratenzahlungen usw. Nur auch hier ist imer nur der Arbeitnehmer vor Gericht beweispflichtig, Beweise die er oft gar nicht erbringen kann.

Aktueller Fall: Ein Arbeitnehmer kommt durch Nachstellen (Stalking) seiner früheren Arbeitgebers bei der Bank in eine finanzielle Schieflage. Sein Dispokredit wir plötzlich gestrichen, ausstehende  Summen muss er nun schnell ausgleichen. Dadurch  kommt der Kläger in eine finanzielle Schieflage, die auch einen Prozess zusätzlich verzögern. Hier nun soll nur der Kläger beweispflichtig sein, Beweise die er gar nicht erbringen kann, denn im Notfall müsste er hier wieder Anzeige bei den Ermittlungsbehörden stellen, usw. und Einblick in die bisherigen Ermittlungen erhalten. Nur die Ermittlungsbehörden müssen den Antragsteller nicht informieren und auch keinen Einblick in ihren Kenntnisstand geben. Somit hat der Arbeitnehmer gar keine Chance auf ein faires Verfahren, als Opfer wird er wieder einmal verlieren.

Doch zurück zum aktuellen Fall der „Eigenkündigung. Eine Eigenkündigung löst zudem regelmäßig eine Sperrzeit durch das Arbeitsamt gem. § 144 Abs. 1 SGB III aus, weil man seinen Beruf ohne wichtigen Grund verloren hat. Sperrzeit bedeutet hier, dass der nunmehr Arbeitslose für die Dauer der Sperrzeit keinerlei Leistungen durch die Agentur für Arbeit erhält. Mit anderen Worten „es gibt kein Arbeitslosengeld“. Nur ausnahmsweise kann Mobbing des Arbeitnehmers ein „wichtiger Grund“ für die unverschuldete Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer angesehen werden und deshalb der Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten bleiben“. (1)

Das Mobbing-Opfer wäre hier auch die AfA angewiesen und das kann man schlichtweg vergessen. Alleine in Berlin sind pro Jahr über 100 000 Fälle vor dem Sozialgericht, in der die AfA Zahlungen verweigert hat, 60 bis 70 % zu unrecht, das sagt wohl alles aus über den Zustand der AfA und ihre Arbeitsweise. Es müsste also bei jeder AfA vor Ort einen kompetenten und rechtlich ausgebildeten Experten für Mobbing-Fälle geben, doch davon träumen wir noch in 100 Jahren.

Mobbingerlebnis

In späteren Schritten kann wohl der Käger wie etwa das Mobbingopfer Schmerzens- und Schadensersatz einklagen, hat dann aber wieder seine liebe Not. „Der Arbeitslose, kann später nur noch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen, wobei er darlegungs- und beweisbelastet ist. Unschwer ist zu erkennen, dass eine Eigenkündigung erhebliche rechtliche und finanzielle Nachteile mit sich bringt, ohne dass in jedem Fall gleichwertige Vorteile für den die Eigenkündigung aussprechenden Mitarbeiter zu erkennen sind“.(1)

Die berühmte  Darlegungs- und Beweislast wird in Deutschland immer zu Ungunsten der Opfer ausgelegt und niemals zum Nachteil der Täter, das widerspricht den europäischen Rechtsnormen und dem Wertegefühl. So kann man in England als Sekretärin zu Recht eine hohe Summe an Schadensersatz und Schmerzensgeld einlagen, in Deutschland eben nicht.

„Wegen der mutmaßlichen Schikane einer Ex-Mitarbeiterin durch ihre Kolleginnen muss die Deutsche Bank jetzt tief in die Tasche greifen: Die Deutsche Bank ist in Großbritannien wegen Mobbings zu einer Zahlung von 1,2 Millionen Euro verurteilt worden: Eine Angestellte wurde während ihrer Arbeit für die Bank so schikaniert, dass sie zwei Nervenzusammenbrüche hatte“. (3)

Denn in deutschen Arbeitsgerichtssälen wird dem Mobbingopfer mit grinsendem Gesicht des Richters erklärt, hier gibt es nur maximal 60 000 Euro und Schluss damit. Und genau das sind die Unterschiede zwischen Recht und Unrecht, oder warum in Deutschland auf Teufel komm raus gemobbt wird. Deutsche Richter erkennen nicht, dass sie den Zustand der Rechtslosigkeit im Arbeitsrecht genauso mitverursacht haben, wie die Zunahme der Mobbingfälle und Ausmaße der Schikaneattacken. 

 Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert kommt zu Recht zu der Auffasung in seinem hervorragend Artikel,  das eine Eigenkündigung wenig nützt, sondern man sich selber mehr schadet. „Dieses Urteil zeigt erneut, dass von Eigenkündigungen dringend abgeraten werden muss. Einmal ausgesprochen, bekommt man sie nur noch in extrem seltenen Ausnahmefällen wieder aus der Welt.

Wohin?

Selbst im Fall von Mobbing liegen die Hürden hoch. Der Eigenkündigende ist darlegungs- und beweisbelastet, dass es sich um Mobbinghandlungen von einigem Gewicht handelt und dass der davon ausgehende psychische Druck so stark ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist“. (1)

Hier muss man jedoch zwischen der Größe eines Unternehmens unterscheiden und den daraus möglich folgenden Alternativen, wie etwa die Möglichkeit des Einsatzes in einem anderen Betriebsteil. Hierzu darf aber keine Eigenkündigung vorliegen.  Aus dem Kündingsschutzgesetz (3),  „§ 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen. (2) Verstößt eine Kündigung gegen die guten Sitten, so finden die Vorschriften des § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und der §§ 10 bis 12 entsprechende Anwendung“. (3)

Man sollte daher sich generell vor einer Eigenkündigung einen sehr guten Rat bei einem Rechtsbeistand einholen, vor Ratschlägen von Mediatoren sei hier gewarnt, insbesondere wen sie von der Arbeitgeberseite bezahlt werden. Mit seinem Aufsatz hat der RA  Dr. Frank Sievert ein sehr wichtiges Thema behandelt und  lesbar auch für den juritischen Laien aufgearbeitet. Klar ist, wer als Mobbing-Opfer selber kündigt, hat später bei Regressansprüchen wie etwa Schmerzensgeld ganz schlechte Karten.  

1)http://www.marketing-boerse.de/Fachartikel/details/Mobbing-Ein-Mann-%96-ein-Wort-%96-kein-Geld

2)http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html

3)http://www.jobblogger.de/index.php?url=archives/403-1,2-Mio-fuer-Sekretaerin.html&serendipity%5Bcview%5D=threaded

Mobbing und Kündigungen, eine rechtlich sehr fundierte Teildarstellung

7. Mai 2010

Die Zunahme der Kündigungen die auf Mobbing zurückzuführen sind, steigen in Europa und bei uns extrem an. Von daher finden sich auch in der juristischen Literatur immer wieder  neue Betrachtungen dieser Umstände, gerade wenn Mobbing zu Kündigungen führte. Sie sind für Anwälte natürlich von besonderem Interesse, aber eben auch für uns Opfer.

Der Autor des Artikels „Mobbing: Einmal verdächtigt; viermal gekündigt„, der  Rechtsanwalts Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg wird diesem Anspruch nur zu einem Teil gerecht, denn er behandelt die Kündigungen und ihre inhaltlichen Ausuferungen nur unter Würdigung der BGB-Regelungen. Zum Thema Mobbing sagt er wenig aus, was aber den Wert und die inhaltliche Aussage in seinem Artikel zur außerordentlichen Kündigungsmasche Deutschland 2009 oder 2010 nicht schmälert.

Denn Sievert stellt noch mal klar, dass Bagatellkündigungen wie die wegen dem Verzehr einer Frikadelle oder Maultasche eben jetzt schon nicht möglich sein konnten, weil  „die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer außerordentlich fristlosen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB sind viel strenger als diejenigen für die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung. Nach § 626 BGB kann der Arbeitgeber aus wichtigem Grund außerordentlich nur dann kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer es ihm nicht zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen, regelmäßig vertraglich oder tarifvertraglich festgelegten Kündigungsfrist fortzusetzen“. (1)

Nun muss man aber genau lesen, Sievert stellt nur die Bedingungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung nochmals in einen juristischen Kontext. „Eine ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung“ lässt er in seinem Artikel erst mal Beiseite.

Und er bezieht sich auf das Bundesarbeitsgericht, unser Problem sind aber die Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, und da herrscht das blanko Chaos vor, von Gefälligkeits- bis zu Scheinurteilen ist hier alles vorhanden. Und hier ist endlich mal der Gesetzgeber gefragt, den die meisten Mobbing-Opfer schaffen es nicht einmal zum BAG, finanziell sind sich schon nach dem LAG-Termin fertig.

Und wenn Geld darüber entscheidet, ob jemand Recht bekommt oder nicht, dann hat das mit Demokratie nichts zu tun. Hier sollte mal die Gilde der Anwälte über den eigenen Tellerrand schauen und sich fragen ob nicht das Leistungsprinzip sinnvoller ist, Bezahlung eines Anwalts nur bei Erfolg.

Nun wissen wir aber, dass gerade in Mobbingfällen immer eine Flut von Kündigungen erfolgte. Bisher waren es oft drei oder vier, meistens auch mehrere, es gibt Fälle in denen es bis zu 8 Kündigungen gibt und diese sind eigentlich von öffentlichem Interesse. Denn oft erfolgen fast alle Kündigungen immer mit der gleichen Begründung erfolgt, und hier stellt sich die Frage nach dem Sinn einer Verhandlung.

Aber es wird auch oft derselbe Kündigungsgrund für eine außerordentliche genauso genommen wie für eine ordentliche. Und hier zeigt sich schon der Fehltritt der Rechtssprechung in Deutschland, denn wenn der Kündigungsgrund nicht sachlich ist, kann er weder ordentlich noch außerordentlich richtig sein. Hier kapseln sich die Juristen von einem Grundsatz ab, dem der Verständlichkeit und Verhältnismäßigkeit.

In Österreich hat sich die Gesetzgebung zum Beispiel den Grundsatz auferlegt, Gesetze so zu formulieren, dass sie von allen Bürgern auch verstanden werden. Und dies ist in der deutschen Rechtssprechung nun ganz bestimmt nicht gegeben, sondern eher das Gegenteil, was dann wiederum in mehreren Jahrzehnten zu einer Flut an Gesetzen und Verordnungen führte, durch die sich dann eine paar Experten wühlen und mit unverständlichen Begriffverwendungen von der Realität abkopplen.

So hat Sievert wie fast 99% aller Juristen im Arbeitsrecht das Kündigungsschutzgesetz ganz ausgeklammert, vom Betriebsverfassungsgesetz und dem ArbSchG ist fast nie die Rede und der Tatsache, dass Mobbingattacken immer die Verletzung  der „Würde des Menschen“ zur Folge haben und nach dem StGB somit kriminell sind. Auch hat ein Vorgesetzter eine Fürsorgepflicht und müsste schon beim Verdacht von Mobbing zum Beispiel die Gewerbeaufsicht einschalten, dich wo findet das schon statt?

Und hier liegt eben auch der Hunde begraben, da wir in Deutschland kein Anti-Mobbing-Gesetz haben, dass natürlich auf den entsprechenden Paragraphen aus dem BGB, HGB, StGB, Betriebsverfassungsgesetz, ArbSchG, Kündigungsschutzgesetz und dem AGG  aufbauen könnte, werden Mobbing-Attacken immer häufiger und radikaler. Der Kahlschlag unter den Arbeitnehmergruppen unter 25 Jahre und über 50 Jahre zeigt dies eindeutig.

Nur wenn eben Mobbing drauf steht, wenn es eben auch drin ist, ergibt einen Sinn. Von daher hat man in Österreich für den öffentlichen Dienst und gerade für die Gilde der Richter ein klares Mobbing-Verbot verabschiedet. Es steht also drauf was auch drin ist, und nicht wie bei uns in Deutschland, wo Richter ihre Verantwortung dadurch wegschieben wollen, in dem sie über Mobbing reden, aber kein Gesetz einfordern, in dem Mobbing einmal klar definiert ist und auch die Folgen für die Täter daraus, also die Sanktionen.

In Deutschland gibt es kein Gesetz, keine Verordnung oder Richtlinie, in der auch drauf steht was drin ist, nämlich Mobbing. Und das ist einer der größten Skandale und Hauptursache für Mobbing bei uns in Deutschland.

1) http://www.dashoefer.de/Online-Angebote/Newsletter/PersonalGate/?cid=2565

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