Mobbing-Täter schrecken heute Dank der laschen Gesetzgebung in dieser Republik vor nichts mehr zurück. So begann am 15.07.2010 ein vor dem Amtsgericht Erlangen, der es in sich hat.
Angeklagt sind vier MitarbeiterInnen einer Firma in Eckental (Landkreis Erlangen-Höchstadt)(1), die einen Kollegen fertig machen wollte. So haben sie einem Kollegen heimlich Abführmittel in seine Cola geschüttet.
Das Mobbing-Opfer, das „ahnungslos seine Cola trank, erlitt Magenkrämpfe, Übelkeit und Durchfall. In der Nacht brach er mit Kreislaufproblemen zusammen. Laut Staatsanwaltschaft sollen die vier Angeklagten ihren makabren Scherz ein zweites Mal wiederholt haben, da der Kollege am nächsten Tag wieder zur Arbeit erschien“. (1)
Es handelt sich bei den vier Tätern um Frauen im Alter von 33, 40 und 52 Jahren und den 53-jährige Hauptverdächtigen.(2) Und noch einen drauf setzt die Staatsanwaltschaft, die von einem „angespanntes Arbeitsverhältnis zwischen den Kollegen“ spricht. Aber dennoch kann die Staatsanwaltschaft laut ihrer Sprecherin Antje Gabriels-Gorsolke „Mobbing nicht bestätigen“. (2)
Und das Problem der Staatsanwälte in Deutschland im Umgang mit Mobbing kennen wir leider nur zu gut, handele nie im Interesse der Opfer sondern mache es möglichst vor Gericht noch fertig. „Die Tat“ an für sich kann laut StGB „mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden“. (2)
Der Hintergrund ist noch dubioser und asozialer, als man ahnen kann. Das Opfer hatte „vor geraumer Zeit einen leitenden Posten in der Firma übernommen“ den auch gerne eine der mobbenden Betriebsratsvorsitzenden haben wollte. Der Neid war bei dem Betriebsratsmitglied so groß, dass er drei andere noch fand, die sein Treiben unterstützt haben. Leider wurde die Gewerkschaft nicht mitgeteilt, aus dem die asozialen Betreibsratsmitglieder kommen. Kaum zu glauben, was aus einem so wichtigen Instrument der Arbeitswelt wie dem Betriebsrat im Jahr 2010 geworden ist.
Da wird weder auf das Verfassungsgut Gesundheit (Artikel 2, GG) Rücksicht genommen, noch auf die Pflicht eines Betriebsrates, Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden zu schützen. Die Habgier ist neben dem Hass in der Arbeitswelt wohl heute zum Tatfaktor Nummer Eins geworden, traurig aber wahr.
1)http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1476/Abfuehrmittel-in-der-Cola/