Gefälligkeitsgutachter im Mobbingfall Marco Wehner verurteilt

Das Gutachten

In den Mobbingfällen von Marco Wehner und der anderen Beschäftigten im Frankfurter Finanzamt V – das wären Rudolf Schmenger, Heiko und Tina Feser, von Sven Försterling, Frank Wehrheim, Dieter Reimann, Eckard Pisch und Wolfgang Schad – wurde der Psychiater und Gutachter vom Berufsgericht für Heilberufe wegen seinem Gefälligkeitsgutachten zu einer Geldstrafe von 12.000,00 Euro verurteilt. Ein mutiges und für Deutschland einmaliges Urteil. (1)

Kein Arbeitsgericht in Deutschland hätte je so eine Geldstrafe verhängt, dazu sind dort die Strippenzieher und Lobbyisten zu sehr verankert oder sitzen mit am Tisch.

„Nach dreitägiger Hauptverhandlung hat das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie für schuldig befunden und zu einer Geldbuße von 12.000 EUR, verbunden mit einem Verweis, verurteilt“. (2)

Das Berufsgericht in der Besetzung mit einer Berufsrichterin, der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Gießen Christiane Loizides, und zwei ehrenamtlichen Richtern, die Angehörige des ärztlichen Berufstands sind, war zu der Überzeugung gelangt, dass vier Gutachten die der beschuldigte Facharzt im Auftrage des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales in Frankfurt am Main erstattet hatte, nicht entsprechend den fachlichen Anforderungen erstellt worden waren, so dass ein Verstoß gegen ärztliche Sorgfaltspflichten insbesondere auf der Grundlage des § 25 Satz 1 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen vorliege.

Auf der Grundlage dieser Gutachten waren eine Finanzbeamtin und drei Finanzbeamte des gehobenen Dienstes (Amtsrat/Amtsrätin), die vormals als Steuerfahnder tätig gewesen waren, wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden“.(2) Das Aktenzeichen des Urteils ist Az.: 21 K 1220/09 GI.B.

Das Urteil liegt nun unter https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/01/19/die-steuerfahnder-affare-und-urteilsbegrundung-az-21-k-122009-gi-b/ vor und zeigt, zu was das System Mobbing in Hessen fähig ist und war.

1) http://www.onlinezeitung24.de/article/1050

http://wir-antimobbingrundschau.blogspot.com/2009/01/eine-anlage-zur-amr-36-punkt-2.html

https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/11/24/steuerfahnder-und-mobbingfall-marco-wehner/

2) http://www.sis-verlag.de/archiv/1756-berufsgericht-fuer-heilberufe-in-giessen-verurteilt-arzt-wegen-fehlerhafter-erstattung-von-sachverstaendigengutachten

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