Archive for Juni 2011

Mobbing im Frauenfußball und wieder geht es um Homosexualität

30. Juni 2011

Besuchen Sie uns nie wieder, Danke.

Offenbar reicht es bei Fußballtrainerinnen aus, wenn sie sich als „Brüllaffen“ im Stadion bewegen, Allgemeinbildung ist nicht so ihre Sache. Doch da sind die Fußballdamen nicht alleine, bei den Herren ging es bei der Fußball WM in „Südafrika“ noch einen Zahn härter zur Sache. (1)

Bei der Fußball WM der Frauen muss sich nun ausgerechnet die Trainerin von Nigeria durch ihre ungebildete Äußerung zur Homosexulität* hervor tun. „Die Trainerin“ Nigerias Eucharia Uche“  hatte mit der Aussage Homosexualität ist eine dreckige Sache, spirituell und moralisch sehr falsch weltweit für Aufsehen gesorgt“. (2)

Der Frauenfußball hat nun ein Problem, obwohl „die FIFA .. gegen jede Form von Diskriminierung“ ist, wie „Haenni in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk“ sagt. Und hilflos wirken dann die Ankündigungen,“in diesem Sinne werden wir auch versuchen mit der nigerianischen Trainerin zu sprechen. Wir sind hier bei einer FIFA-Veranstaltung und da werden wir darauf hinweisen, dass es schön wäre, wenn man sich neutral ausdrückt.“ (2)
 
Und wohl den Bock angeschossen hat die Trainerin Nigarias mit ihrer zweiten Stellungnahme zu ihrer absolut asozialen Aussage zur Homosexulaität : „Ich verstehe einfach nicht, warum es wegen meiner Aussagen eine so große Diskussion gibt. Wahrscheinlich will uns nur jemand etwas schlechtes. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze und Gebräuche und deshalb weiß ich nicht, warum sich die Leute hier aufregen.“ (2)
 
Man sollte Frau  Eucharia Uche mal zu einem Lehrgang für Benehmen schicken und von der Achtung der Gastfreundschaft hat die Dame wohl auch noch nie etwas gehört. Wir brauchen keine Belehrungen einer Afrikanierin, die aus einem land kommt, wo man Menschen wie Tiere jagt und umbringt, nur weil sie die Menschenrechte einfordern. Vielleicht sollte man mal in Zukunft bei der FIFA überlegen, ob man Mannschaften aus solchen Staaten mit menschenverachtenden Dikaturen zur WM zuässt, denn offenbar meinen deren Vertreter dann, sie können die Informationsfreiheit mit ihren blutverschmierten Stiefel missbrauchen.
 
Nicht jeder Gast  ist willkommen, Frau Eucharia Uche, insbesondere, wenn er nicht weiß, was eine Entschuldigung ist. In Deutschland gibt es viele Flughäfen, und Belehrungen über Gebräuche brauchen wir auch nicht, die hatten wir im 3. Reich bis zum Abkotzen erhalten. Besuchen sie uns einfach nie wieder Frau Eucharia Uche, wir kommen auch nicht Nigeria.

https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/06/20/frankreich-schickt-mobber-nicolas-anelka/

2)http://web.de/magazine/sport/frauenwm/aktuelles/13120794-fifa-kritisiert-nigerias-trainerin.html#.A1000107

*https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/04/27/mobbing-wegen-sexueller-veranlagung-wird-immer-haufiger/

Untersuchungsbericht im Mobbing-Fall Markus, 11 Jahre

29. Juni 2011

Wohin?

Von Markus, 11 Jahre alt, haben wir erst von seinem Tod gehört. Nach dem tragischen Tod durch den Sturz von einer Felswand wurde von vielen Seiten plötzlich über eine Mobbing-Kultur an der Schule von  Spiringen UR berichtet. Seine Oma und die Eltern hatten den Verdacht, dass der „Junge vom Berg“ nicht versehentlich von der Felswand stürzte, sondern sich das Leben nahm.

Und plötzlich hörte man von weiteren Mobbing-Fällen an der Schule von Markus. Eine „11-Jährige wurde wegen ihres Übergewichts gemobbt. Sie ass nichts mehr. So lange, bis sie im Spital zwangsernährt werden musste“. (1)

Und von F. H. wissen wir seit dem April 2011, dass Markus „nicht der erste Mobbingvorfall in Spiringen (war und ist). Diesmal traf es einen Bergler und seit kurzem sind es die Ausländer, die gemobbt werden. Eine Familie zog wieder weg und die Schülerein einer anderen Familie musste die Schule wechseln. Weiter wurden drei Mädchen wegen Mobbing verwarnt und immer wieder wurde das Ganze unter den Tisch gewischt oder auf die leichte Schulter genommen. Man sprach den Opfern auch eine gewisse Selbstschuld zu. Das sind meine Erfahrungen, die ich diesbezüglich in Spiringen höchst persönlich gemacht habe“. (1)

Schon seltsam, von all dem steht nichts in dem Untersuchungsbericht, der uns heute über die Presse in der Schweiz bekannt gegeben wurde.  

„Am Mittwochmorgen teilt das Amt für Volksschulen des Kantons Uri mit, dass es «objektiv keine Hinweise gebe, dass der Knabe Suizid begangen habe». Dies hätten Untersuchungen ergeben. (Die) Behörden ….  gehen deshalb von einem Unfall aus.

Gemäss Aussagen der Mutter sei der Knabe von seinen Mitschülern immer wieder geplagt wurde. Der Untersuchungsbericht kommt aber zum Schluss, dass es zwar «Streitigkeiten und Plagereien unter den Schülern gab, aber ein systematisches Mobbing nicht nachgewiesen werden kann», wie es in der Medienmitteilung weiter heisst. Dies hätten Abklärungen an der Schule Spiringen ergeben“.(2)

Leider kennen wir den Inhalt des Berichts nicht und wissen also nicht, wer zum „systematischen Mobbing“ alles befragt wurde, doch unsere Zweifel aus der Erfahrung mit „Mobbing-Untersuchungen bleiben“. Aus Respekt vor dem Schmerz der Eltern um den tragischen Verlustes ihres Sohnes Markus stellen wir diesbezüglich keine weiteren Fragen.

Opfer oder Täter

Fragen zur systematischen Mobbing-Kultur in  Spiringen UR schon, insbesondere wenn im April 2011 neue Tatsachen aufgetaucht sind. Ermittlungen von Schulbehörden zu Vorgängen an Schulen sind immer so eine Sache, der Grundsatz, eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus gilt auch global. Und wenn „drei Mädchen wegen Mobbing verwarnt“ wurden, muss man wohl mal näher nachforschen und nicht Wortspielereien betreiben, „Streitigkeiten und Plagereien“ kann man dann vielleicht bei objektiver Betrachtung auch als Mobbing ansehen, genauso wie die Ursache für die  Zwangsernährung einer Schülerin.(1)

Unsere Vermutungen bestätigt nun die Berner Zeitung, denn wenn es kein Mobbing gab in der Urner Schule, warum wird dann „Hermann Blöchlinger“ geholt, „der (sogar seit) 2005 als Leiter des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St. Gallen Urner Lehrer in der Krisenarbeit schulte“ und wohl auch noch schult. (3)

Meines Erachtens geht man hier den „bürokratischen Weg des deutschen Nachbars“, dort werden auch immer neue Worthülsen für ein und den selben Vorgang entdeckt, das Ganze nennt sich dann Amtssprache, die dann keiner mehr versteht, insbesondere die, die diese Kunstsprache erntwickelt haben. Ob man nun Mobbing oder „Streitigkeiten und Plagereien„, sagt ist doch wie das Glas, das nun halb voll oder leer sein soll.

Viel entscheidender ist die Feststellung des „Urner Bildungsdirektor Josef Arnold, von Amtes wegen Präsident des Erziehungsrats“, der spricht nämlich „von drei bis vier Mobbingfällen an Urner Schulen pro Jahr“, ob man das häufig oder systematisch nennt, ist dann wieder eine Frage, wen stelle ich in den Mittelpunkt meiner Handlungen, das Opfer oder die Täter? (3)

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/04/10/markus-11-jahre-mobbing-opfer-seit-dem-kindergarten-ist-tot/

2)http://www.nidwaldnerzeitung.ch/zentralschweiz/kantone/uri/art97,102643

3http://www.bernerzeitung.ch/panorama/vermischtes/Urner-Schulklasse-von-Mobbingvorwurf-entlastet-/story/24201170

Cyber-Mobberin wird von Richtern geschützt

28. Juni 2011

Der Schrei

In unserem Rechtswesen stimmt etwas nicht. Was das ist, ist einfach zu benennen. Bei uns geht Täter- vor Opferschutz, und dieses Grundübel der gesamten deutschen Rechtssprechung ist auch politisch so gewollt. Alleine 100 Jahre deutsche Geschichten machen klar, würde man die Opfer schützen, hätte man seit 1911 riesige Probleme in der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die aktuelle Stasifizierungsdiskussion* im Land Brandenburg macht das nochmals klar.

Zum Fall, Schulleitung, Lehrer und betroffene Schülerin konnten eine Cyber-Mobberin ausfindung machen, die ihre Mitschülerin auf der Schmuddelseite „Internet-Forum kwick.de“ beleidigt hat. (1) „Punkbitch“, „schon bisschen Asozial“ und „Assi“ (wiederholt) bezeichnete sie ihre Mischülerin so und ihr „Mut zur Hässlichkeit“ wurde „attestiert“, bis zu der Behauptung „schließlich darf ich später dein Hartz IV finanzieren“ und damit schließt „Ja des Wort Assi gefällt mir, na und?´“ (1) Die Verwendung der Begriffe aus der Stigmatisierungskampagne der Politik ist bei Mobbern immer sehr beliebt.

Und nun hatte ein Richter die Chance zu einem Grundsatzurteil und das hat er auch gefällt, wie immer, die Täterin darf sich freuen. Im Falle der Opfer erteilt man denen immer den Rat, wechseln sie die Schule auch wenn das mit finanziellen Aufwendungen verbunden ist. Bei Tätern erfolgt nicht einmal diese soziale Ausgrenzung man fragt sich, was haben eigentlich Richter für ein moralisches Weltbild?

Das Urteil:

„VGH Baden-Württemberg: Kein Schulausschluss bei Internetmobbing

Leitsätze des Gerichts:
 
1. Auch in der Freizeit erfolgende Internet-Eintragungen können schulischen Bezug aufweisen und damit geeignet sein, schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenauszulösen, wenn sie störend in den Schulbetrieb hineinwirken.2. Die Frage, ob darin ein schweres Fehlverhalten liegt, das die Verhängung eines Unterrichtsausschlusses rechtfertigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls und insbesondere der Frage ab, ob die Betroffenen individualisierbar bezeichnet sind und sich mit dem Eintrag so die besonderen Gefahren des Internets realisiert haben.
VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRRTEMBERGBeschluss, Aktenzeichen: 9 S 1056/11, Verkündet am: 12.05.2011
Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. März 2011 – 12 K 423/11 – wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,– EUR festgesetzt.

Gründe

Wohin?

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, durch den die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 07.02.2011 gegen die kraft Gesetzes sofort vollziehbare Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme (vgl. § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 90 Abs. 3 Satz 3 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 01.08.1983, GBl. S. 397, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2010, GBl. S. 1059 – SchG -) angeordnet wurde, ist unter Beachtung der Voraussetzungen der §§ 146 Abs. 4 Satz 1 bis 3, 147 VwGO erhoben und somit zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Im Ergebnis zu Recht hat das Verwaltungsgericht dem Antrag der Antragstellerin auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben.

Auch nach Überzeugung des Senats gebührt dem Suspensivinteresse der Antragstellerin Vorrang gegenüber dem Vollzugsinteresse des Antragsgegners. Nach Aktenlage und unter Berücksichtigung der im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur eingeschränkt möglichen Sachverhaltsaufklärung bestehen erhebliche Zweifel daran, dass sämtliche Voraussetzungen dafür gegeben sind, um gegenüber der Antragstellerin einen zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht nach § 90 Abs. 6 Satz 1 SchG auszusprechen.

Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht oder auch dessen Androhung sind nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet (§ 90 Abs. 6 Satz 1 SchG). Im vorliegenden Fall ist der Antragstellerin zwar ein Fehlverhalten durch ihren Webblog-Eintrag am 03.12.2010 anzulasten (1). Sie hat hierdurch auch ihre Pflichten gegenüber der Schule verletzt, insbesondere ist entgegen den Ausführungen des Verwaltungsgerichts ein schulischer Bezug nicht zweifelhaft (2). Die rechtlichen Möglichkeiten, dieses Fehlverhalten durch eine adäquate Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zu ahnden, sind auch weder durch den Bescheid vom 17.01.2011 noch durch Zeitablauf „verbraucht“ (3.). Es erscheint jedoch fraglich, ob die Antragstellerin angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Falls dadurch die Rechte ihrer Mitschülerin oder die Erfüllung der Aufgabe der Schule in einer ausreichend schwerwiegenden Weise gefährdet hat, die die Verhängung eines zeitweiligen – wenn auch nur eintägigen – Unterrichtsausschlusses rechtfertigt (4.).

1. Unstreitig hat die Antragstellerin am 03.12.2010 auf ihrer Seite im Internet-Forum „kwick.de“ einen Blog-Eintrag eingestellt, in dem sie eine Mitschülerin – wenn auch ohne Namensnennung – als „Punkbitch“, „schon bisschen Asozial“ und „Assi“ (wiederholt) bezeichnet, ihr „Mut zur Hässlichkeit“ attestiert, behauptet „schließlich darf ich später dein Hartz IV finanzieren“ und damit schließt „Ja des Wort Assi gefällt mir, na und? Ich sag’s wenigstens bloß, und bin’s nicht“. Damit hat sie die Gemeinte in übler Weise beleidigt. Diese Beleidigung kam auch an, wie die Reaktionen der Betroffenen und der Schule seit dem 20.12.2010 zeigen. Sie ist auch nicht dadurch zu entschuldigen oder zu relativieren, dass die Antragstellerin, wie offenbar auch andere Klassenkameraden, der Ansicht war, die Betroffene werde von ihren Lehrern zu Unrecht bevorzugt. Unabhängig davon, ob dieser Eindruck der Realität entsprach oder, wie vom Antragsgegner ausführlich dargelegt, keine tatsächliche Grundlage hatte, vermag er einen Ausbruch dieser Art nicht zu rechtfertigen. Hinzu kommt, dass die Antragstellerin, wie ihre Anspielung auf „Weglaufen“ zeigt, die persönlich schwierige Situation der Betroffenen kannte und in ihrem Webblog zur Diffamierung der Betroffenen ausnutzte. Hiermit wie mit der gewählten Ausdrucksweise sind die Grenzen einer vom allgemeinen Meinungsäußerungsrecht gedeckten Kritik klar überschritten. Soweit im Beschwerdeverfahren hierzu von Seiten der Antragstellerin relativierende Äußerungen gemacht worden sind, liegen diese neben der Sache.

Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass diese Beleidigungen nicht nur ausgesprochen oder, etwa durch einen Aufschrieb an der Tafel, nur innerhalb der Klasse verbreitet, sondern ins Internet gestellt wurden, wo sie von allen Nutzern, im Fall der genannten Internet-Plattfom sogar ohne eigene Anmeldung, zur Kenntnis genommen werden konnten. Gerade der Einsatz des Internets, die damit verbundene unkontrollierbare Verbreitung und der Umstand, dass selbst nach Löschung Inhalte vielfach nicht mehr vollständig zurückgenommen werden können („Das Netz vergisst nichts“), begründet ein erhebliches Fehlverhalten, das nicht übergangen werden darf, sondern einer Reaktion bedarf. Diese primär pädagogische Aufgabe ist durch die Klassengespräche vom 22.12.2010, nach den Weihnachtsferien und am 31.01.2011 von der Schule auch in vorbildlicher Weise bewältigt worden.

2. Auf dieses beleidigende Verhalten ist § 90 Abs. 6 Satz 1 SchG auch anwendbar, denn der gebotene schulische Bezug (vgl. § 90 Abs. 1 SchG) liegt vor. Dem steht nicht entgegen, dass das beanstandete Verhalten außerhalb der Schule stattfand. Nach ständiger Rechtsprechung des Senats beschränkt sich die Reaktionsmöglichkeit der Schule nicht auf das Verhalten der Schüler im Bereich des Schulgebäudes und des Schulhofs; maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist vielmehr, ob das Verhalten störend in den Schulbetrieb hineinwirkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 02.01.2008 – 9 S 2908/07 – oder Senatsurteil vom 18.04.2005 – 9 S 2631/04 -). Wie der tatsächliche Ablauf gezeigt hat, hat sich das Fehlverhalten der Antragstellerin aber innerhalb der Schule und insbesondere in ihrer Klasse ausgewirkt. Dies war auch kein Zufall, vielmehr hatten die Antragstellerin und die Adressatin ihrer Beleidigungen nach Aktenlage alleine durch ihren gemeinsamen Schulalltag miteinander zu tun. Der Eintrag der Antragstellerin vom 03.12.2010 ist auch nur für diejenigen verständlich, die sowohl die Antragstellerin – auf deren Seite der Eintrag offenbar erschien – als auch die Adressatin kennen, was primär für die Klassen- bzw. Schulkameradinnen und -kameraden gelten dürfte. Zwar dürfen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nur zu schulischen Zwecken eingesetzt werden. Hierzu gehört vor allem der Schutz von Personen und Sachen, insbesondere die körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung sowie Ehre und Eigentum der am Schulleben Beteiligten. Dient aber die verhängte Maßnahme dem Schutz dieser Güter und bezweckt sie auf den diese Schutzgüter verletzenden Schüler einzuwirken, so ist grundsätzlich ohne Belang, wo das Fehlverhalten stattfindet. Auch ein Internet-Eintrag kann daher schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 15.03.2006 – 9 S 166/06 – m.w.N.).

3. Über pädagogische Interventionen in der betroffenen Klasse hinaus standen ungeachtet der Rücknahme des ersten Bescheids vom 17.01.2011 grundsätzlich auch die gebotenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen weiterhin zur Verfügung. Die Anordnung vom 17.01.2011 sollte zwar nach dem Schreiben der Schulleitung vom 21.01.2011 als „gegenstandslos“ betrachtet werden, jedoch nicht deshalb, weil aus Sicht des Antragsgegners die sachliche Berechtigung in Frage gestellt wurde, sondern ausschließlich wegen Nichteinhaltung von Formvorschriften, hier der Anhörung der Erziehungsberechtigten nach § 90 Abs. 7 Satz 2 SchG. Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Schule gleichfalls unter dem 21.01.2011 den Erziehungsberechtigten die Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Ordnungsmaßnahme eines eintägigen Unterrichtsausschlusses gab. Ein „Verbrauch“ etwaiger Sanktionen fand daher nicht statt.

Auch der Zeitablauf selbst steht einer Ordnungsmaßnahme jedenfalls im konkreten Fall nicht entgegen. Nach dem nun vorliegenden Protokoll der Anhörung der Antragstellerin am 20.12.2010 wurden ihr bereits zu diesem Zeitpunkt – also am selben Tag, in dem ihr Blogeintrag in der Schule bekannt wurde – „mögliche schulrechtliche Folgen“ dargelegt und durch den Schulleiter die Einberufung der Klassenkonferenz nach den Weihnachtsferien angekündigt. Damit musste die Antragstellerin von Anfang an mit einer schulischen Ordnungsmaßnahme rechnen. Dass diese dann endgültig erst am 02.02.2011 verhängt wurde, stellt keine Verzögerung dar, die so bedeutend wäre, dass sie für sich genommen zur Rechtswidrigkeit einer Maßnahme nach § 90 Abs. 6 SchG führen würde. Die Korrektur eines Formfehlers innerhalb von knapp zwei Monaten erscheint nicht unvertretbar, zumal das Fehlverhalten erst mehr als zwei Wochen später bekannt wurde und in diesem Zeitraum noch einmal Ferien von mehr als zwei Wochen lagen.

4. Fraglich ist jedoch, ob die Antragstellerin durch ihr Verhalten die Rechte ihrer Mitschülerin oder die Erfüllung der Aufgabe der Schule in einer derart schwerwiegenden Weise gefährdet hat, die die Verhängung eines Unterrichtsausschlusses rechtfertigt (vgl. zur Geltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch Senatsbeschluss vom 02.01.2008 – 9 S 2908/07 -). Die hierzu vom Antragsgegner angestellten Überlegungen vermögen auch unter Berücksichtigung des ihm insoweit zukommenden Ermessensspielraums nicht zu überzeugen.

Die vorliegende Konstellation weist Besonderheiten auf, die Zweifel daran begründen, ob der Verbreitungsgrad der Beleidigung hier den im Allgemeinen vom Einstellen einer Äußerung ins Internet ausgehenden Gefahren entspricht. Auf die „enorme Verbreitung von Äußerungen im Internet“ ist im Protokoll der Besprechung am 20.12.2010 besonders abgestellt worden. Dieser Ansatz gilt zweifellos dann, wenn der Adressat entsprechender Äußerungen auch für Dritte klar zu identifizieren ist. Dies ist hier aber nicht der Fall. Der Webblog enthält weder den Klar- noch den Benutzernamen der Betroffenen. Auch mit einer bildlichen Darstellung der Betroffenen sind die Eintragungen der Antragstellerin nicht verknüpft. Damit sind die genannten Beleidigungen allein von denen der Betroffenen zuzuordnen, die diese bereits kennen oder von der Antragstellerin ausdrücklich darauf hingewiesen worden sind. Damit dürfte dieser Eintrag in seiner Bedeutung eher einer Beleidigung im Kreis der Bekannten vergleichbar sein, als dass sich darin gerade die typischen Gefahren der Verbreitung von Beleidigungen an eine unüberschaubare Zahl von Internet-Nutzern realisiert hätten. Hinzu kommt, dass jedenfalls eine über den Bekanntenkreis hinausgehende Wirkung bereits am Tag, an dem die Antragstellerin mit ihrem Fehlverhalten konfrontiert worden ist, durch Löschen des Eintrags durch die Antragstellerin selbst beendet worden ist. Es ist nicht erkennbar, dass dieser Umstand bei der Entscheidung über die zu treffende Ordnungsmaßnahme Berücksichtigung gefunden hat.

Darüber hinaus erscheint auch ungewiss, ob die im Dezember 2010 und im Januar 2011 in der Klasse fraglos bestehende Unruhe allein oder auch nur überwiegend auf das Fehlverhalten der Antragstellerin zurückzuführen ist. Bereits zuvor herrschte in dieser Klasse offenbar ein erhebliches Konfliktpotential, insbesondere im Verhältnis zwischen der „alten“ Klasse und der in diesem Schuljahr neu hinzugekommenen Betroffenen. Dies zeigt insbesondere der bereits am 21.12.2010 von zahlreichen Klassenkameradinnen und -kameraden unterschriebene „Klassenbrief“. Auch wenn dieser Brief auf Initiative der Antragstellerin hin verfasst und an die Schulleitung übergeben worden sein dürfte, so gibt er doch Umstände wieder, die über den Blogeintrag weit hinausgehen.

Die sich somit ergebenden Zweifel an der Angemessenheit eines Unterrichtsausschlusses führen insgesamt dazu, dass nach derzeit bekannter Aktenlage erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und damit Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahme bestehen, sodass dem Suspensivinteresse der Antragstellerin gegenwärtig der Vorrang gegeben werden muss.

5. Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 1 und Abs. 2 GKG unter Berücksichtigung der Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327).

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (vgl. § 152 Abs. 1 VwGO sowie § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG hinsichtlich der Streitwertfestsetzung).“

* Anmerkung: „Die Entwertung unserer besten und schwächsten intellektuellen Traditionen ist für mich einer der bösesten Aspekte an dem Erbe, das die DDR in die erweiterte Bundesrepublik einbringt. Das ist eine Zerstörung der Vernunft, an die Lukäcs nicht gedacht hat“. (3)

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/06/14/richter-schutzen-cyber-mobberin/

2)http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1294-VGH-Baden-Wuerttemberg-Az-9-S-105611-Kein-Schulausschluss-bei-Internetmobbing.html?pk_campaign=feed

3)http://www.zeit.de/1991/20/die-andere-zerstoerung-der-vernunft

Hackerwerbegag mit Cybermobbing und Isharegossip?

27. Juni 2011

Der Schrei oder the cry

Tagelang hat man von der angeblichen „Hackergruppe 23timesPi“ nichts gehört, nach dem sie angeblich die Internetseite „Isharegossip.com“ gesperrt haben will. Mit dem offenbar großkotzigen Spruch, „„Hacks and Kisses! Admins, Organisatoren, Moderatoren, meldet euch innerhalb einer Woche bei der Polizei oder wir machen alle Daten öffentlich“ platzte die angebliche Hackergruppe ins Licht der Netöffentlichkeit.(1)

Und nun, Tage nach dem  Ultimatum das Eingeständnis der wahrscheinlichen „Hochstapler„, „gegenüber Golem haben die Hacker zugegeben, dass das Ganze nur ein Bluff war: Die .com-Domain ist nicht mehr in unseren Händen – es war ohnehin nur eine Frage der Zeit, bis der Hoster unseren Zugang blockiert“. (2)

Offenbar handelt es sich bei der Hackergruppe 23timesPi um die Betreiber der Internetseite Isharegossip, die mit dem Gag wie sie es nennen Werbung für ihren Kram machen wollten und sich zusätzlich an den „Hackertrend 2011“  anhängen wollten. Und Computerchinesisch wie „Hoster“ soll wohl ihr Fachwissen beweisen.

Als User im Net kann man sie nur als „asoziale Menschen„, die schon lange nicht mehr wissen, wo Psychoterror beginnt und Gags enden. Doch für die betroffenen Schüler und Lehrer bleibt wenigstens der Trost und die Hoffung, das ISharegossip für immer vom Netz ist. Und wem das nicht gefällt, der kann ja auf „Isharegosspi.com“ gehen, da gibt es schöne Modells und nette Kleider. ;-))

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/06/14/23timespi-macht-hetzplattform-isharegossip-platt/

2)http://www.web-newspaper.de/blog/5039/isharegossip-hacker-bluff

Mobbing-Opfer und Lehrerin niedergeschlagen

27. Juni 2011

Mobbing, Improvisation 3

Leider sind wir in diesem Land bei der Ausarbeitung von Tätergeschichten allzuoft auf die Regenbogenpresse angewiesen. Da wir in Deutschland keinen Ombudsmann – Frau Merkel weiß bis heute noch nicht was das ist, mit dem PC und Wikipedia kann sich auch nicht umgehen, nur mit dem Handy ist sie gut, da muss sie nicht so viel schreiben, was sie ja auch noch nicht so richtig kann – haben, fehlt uns also ein jährlicher Mobbing-Report. Politisch ist das so gewollt und die Täter nehmen das gerne zur Kenntnis.

In Hamburg kam es zu einem Vorfall, von dem wir nur annähert den Hintergrund kennen. Ein 11-jähriger Schüler hat wohl Mitschüler; „am 9. September 2010 wollte (er) die kleineren Schüler nicht an den Pausenkiosk lassen“; systematisch schikaniert. Eine Lehrerin ließ das nicht durchgehen und stellte sich dem Mobber in den Weg. „Ich habe ihn erst aufgefordert, wegzugehen, dann habe ich ihn am Arm gezogen, so die Lehrerin“. (1)

Was nun folgte ist typisch für Mobber, sie lügen bis sich die Balken biegen, so auch der Schüler. „Der Elfjährige erzählte seiner Mutter nach Schulschluss jedoch, die Lehrerin habe ihn richtig doll am Hals gepackt – Momente später stand Liane B. im Klassenzimmer“ und machte einen auf Rambo. (1)

„Sie stürmte in den Raum wie ein Derwisch, schlug mir ins Gesicht, riss mich an den Haaren, schubste mich, dass ich auf dem Rücken lag wie ein Maikäfer,“ erzählt die erfahrene Lehrerin. Sie ist seitdem dienstunfähig  und „immer (noch) in psychologischer Behandlung„. Die Kosten muss wie immer bei solchen brutlaen Mobbingattacken die Allgemeinheit bezahlen. (1)

Der „Sohn besucht die Förderschule Rahlstedt weiterhin, seine Mutter hat allerdings Hausverbot. Die Klasse der angegriffenen Lehrerin musste aufgelöst und auf andere Klassen verteilt werden“, was noch weniger zu verstehen ist und man fragt sich, was für ein Rechtsempfinden haben überhaupt Richter. Opfer erhalten immer den Rat, die Schule zuwechseln, bei Tätern erfolgt dies nie, warum eigentlich?

1)http://www.mopo.de/hamburg/panorama/mutter-greift-lehrerin-an/-/5067140/8579670/-/index.html

Mobbing im Rathaus Königsbrunn

26. Juni 2011

Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wird

Immer mehr wird die Augsburger Allgemeine Zeitung zu einem wichtigen Medium im Kampf gegen Mobbing. Keine Zeitung in Deutschland berichtet so nachhaltig und sachlich über Mobbing-Fälle, dass man nur noch den Hut ziehen kann und bewundern darf, in einigen Teilen der Gesellschaft funktioniert wenigstens noch die „Informationsfreiheit„.

So erfahren wir nun von einem neuen Fall von Mobbing-Attacken gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus einem Bereich, von dem man es am wenigstens erwartet hat, der Politik oder eben hier dem Rathaus. Der Herr Bürgermeister als Mobber?

Aufgedeckt oder an die Öffentlichikeit gebracht hat den Fall der „Gewerkschaftssekretär Hans Blöchl von Verdi“.  „Die Verwaltung werde streng hierarchisch geführt – wer dem Bürgermeister nicht passt, solle entfernt werden“. (1) Entfernt werden?

Davor gibt es jedoch eine ganze Palette von Schikanemaßnahmen, die der „Personalamtsleiter“ einsetzt. So zum Beispiel die überfallartigen Personalgespräche aber auch ganz einfach die Drohung, wer einen Anwalt einschaltet, der bekommt Probleme, so sind eben die neuen „Herrenmenschen“ bei uns. Sie stellen sich über Gesetz und Ordnung und Mobbing ist ihre Religion.

Und wie man Mitarbeiter fertig macht nach allen Regeln des Mobbings, das weiß man im Rathaus von Königsbrunn nur zu gut. „Wer Schwäche zeigt, wird abserviert“, … „eine Kollegin wurde regelrecht weggemobbt und ist jetzt in psychologischer Behandlung.“ (1) Und das ist nicht der einzige Fall, die Mobber haben eine Spur der menschlichen Zerstörung gelegt, die wohl Rekord verdächtig ist.

„Aktuell (gibt) es vier Langzeitkranke, die nachweislich aufgrund ihrer Arbeitsbedingungen arbeitsunfähig sind. Entsprechende ärztliche Atteste lägen dem Gewerkschaftsmann vor“, im Klartext heißt das Mobbing als Krankheitsursache. Und wenn auch neue Mobbingattacken und Drohungen anstehen, will der Gewerkschaftsmann diesmal nicht klein beigeben, er hat die Mobbingfälle gesammelt und kann aus einem reichhaltigen Fundus schöpfen.

Prècaire

– „Im April ((2011) wird eine Mitarbeiterin vor allen Kollegen zu einer Rechtfertigung gezwungen und ihr der PC-Zugang gesperrt„.(1)

– „Eine andere Mitarbeiterin wird über ihre Versetzung schriftlich informiert – per Einschreiben nach Hause. Auf der neuen Stelle hat man zunächst für sie weder Aufgaben noch Arbeitsplatz“. (1) Kennen wir aus dem Archipel Gulag von Hessen (5), die berühmten Kellerarbeitsplätze also, wo man Däumchen drehen muss auf Staats- oder Firmenkosten.

– „In einem anderen Fall ergab …  eine interne Revision, dass ein jahrelang praktiziertes Abrechnungsverfahren falsch ist. Blöchl: Der Mitarbeiterin wurde dieses schriftlich mitgeteilt – inklusive die Androhung eines Strafverfahrens, womit impliziert werde, dass die Sachbearbeiterin wissentlich falsch gehandelt oder sich sogar der Unterschlagung strafbar gemacht hätte“. (1) Rufmord nennt man das nach dem StGB, eine Spezilität der Stasi*, die sogar dafür eine Anweisung damals erlassen hat. Wie sich doch die Zeiten in Deutschland angleichen.

Roland Klehr, Leiter Personalmanagement, ist im Urlaub“ und steht für Gespräche nicht zur Verfügung. Der Bürgermeister, Ludwig Fröhlich versucht wenigstens eine Rechtfertigung abzugeben, wenn er aber auch „zu einzelnen Vorgängen .. nichts sagen (darf oder will) und auf pauschale Vorwürfe .. prinzipiell nicht (eingehe). Er weiß (auch) nicht, um wen es bei den Vorwürfen geht“, so was nennt man dann politischen Alzheimer, hilft immer, denn so glättet man erstmal gegenüber den Medien die Wogen und bläst dann zum nächsten Angriff oder sollte sich in Königsbrunn ein „christliches Wunder“ der Neuzeit ereignen?

*Ich werde die Anweisung mal wieder zur Erinerung in den nächsten Tagen hier posten, dann wissen viele Mobbing-Opfer mal wieder, wo wir uns 2011 befinden. Habermas hat das die Zerstörung der anderen Vernunft (2) genannt, Maxim Biller die „Ossifizierung“ (3) unserer Gesellschaft und in im Land Brandenburg erleben wir die Macht dieser „Ossifizierung“ oder sollte man nicht lieber „Stasifizierung“ dazu sagen? (4)

1)http://www.augsburger-allgemeine.de/schwabmuenchen/Klagen-ueber-Mobbing-im-Rathaus-von-Koenigsbrunn-id15611131.html

2)http://www.zeit.de/1991/20/die-andere-zerstoerung-der-vernunft

3)http://www.faz.net/artikel/C31315/die-ossifizierung-des-westens-deutsche-deprimierende-republik-30090317.html

4)http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/stasi-platzeck-warnt-vor-abrechnung/4322364.html

5)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/01/27/das-%E2%80%9Esystem-mobbing%E2%80%9Coder-wie-arbeitet-der-hessische-archipel-gulag/

Münchner Mobbing-Opfer schlägt zurück.

22. Juni 2011

Einer fehlt!

Offenbar hat der 30 Jahre alte Masaki M. aus Kyoto den Versprechungen seines Münchener Chefs und Inhaber eines japanischen, edlen Spezialitäten Restaurant zu sehr vertraut. Als ausgebildeter Lehrer hat er wohl seinen Job in Japan an den Nagel gehängt und kam nach München in die Welt der Schickeria und Möchtegernstars.

Schnell entpuppte sich die Lehre zum „Kochkünstler für japanische Spezialitäten“ als hohle Phrase und Masaki kam in einer fremden Umwelt mit den „Mobbing-Attacken“ seines Chefs nicht zu recht.(2)

Von vielen Mobbing-Opfer wissen wir, wenn sie nicht die Gewalt gegen sich selbst richten – das wäre dann der Suizid-, kommt es oft zu Gewaltausbrüchen nach außen. Und Masaki hat wohl diesen Weg beschritten, er hat seinen „Küchenchef  (m)it den Fäusten … zu Boden (gestreckt) und trat (dann weiter) mit den Füßen auf ihn ein. Yuri Y. wurde bewusstlos, der Täter trat weiter zu, bis ein Koch ihn überwältigte“. (1)

Masaki M. muss sich nun statt um „Top-Kreationen des Sushi-Meisters“  zu kümmern „wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung … vor dem Münchner Schwurgericht verantworten“. (1)

In seiner Vernehmung gab das Mobbing-Opfer Masaki M. an, seit dem 1. Juli 2010 in dem Lokal mit Preisen für „Business-People, Hipster und Studis“ eine Lehre begonnen zu haben.  Sein „Küchenchef Yuri Y. (32) habe ihn nicht nur wegen jeder Kleinigkeit zurechtgewiesen: Er hat mich getreten, immer wenn ich einen Fehler machte.“ Später hat dann das Mobbing-Opfer die Tretorgie wohl einfach nur umgedreht, „wie Du mir so ich Dir“.

Der Hirnforscher Joachim Bauer erklärt und solche Gewaltausbrüche als Ergebnis unseres Gehirns, dass „soziale Ausgrenzung ganz ähnlich“ empfindet ..“wie körperlicher Schmerz.  Ausgrenzung und Demütigung als Ursachen für Gewalt sollten auch bei der Konfliktlösung am Arbeitsplatz oder in der Gesellschaft stärker berücksichtigt werden“ so der Fachmann. Man  kann  nur hoffen, dass Joachim Bauer als Gutachter im Fall Masaki M. hinzugezogen wird, der Richter kann das bestimmen, wenn es für das Urteil relevant ist.(3) 

Und aus der Lehre zur hohen Kochkunst wurde auch nichts. „Am Ende habe er nicht mehr kochen dürfen, sondern sei zu Dreckarbeiten herangezogen worden. Statt 1400 habe er nur noch 700 Euro monatlich erhalten. Plötzlich musste Masaki M. (auch) Staub saugen“, und das war dann wohl dem gelernten Lehrer auch zu viel.

Man darf gespannt sein, wie der Staatsanwalt seine Anklage inhaltlich vorträgt, und wie er Mobbing und die „gewaltsame Reaktion“ darauf definiert. Noch interessanter dürfte das Urteil werden, ein Richter muss nun wieder Mobbing strafrechtlich erklären. Für Masaki jedoch ist das Urteil schon längst gefallen, er wird weder die „hohe japanische Kochkunst“ zelebrieren noch wird er wohl wieder als Lehrer arbeiten dürfen. Sein Leben ist für immer ruiniert, ob das der Richter und Staatsanwalt verstehen, bleibt sehr fraglich.

1)http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/mobbing-azubi-tritt-chef-halbtot-1283400.html

2)http://www.fr-online.de/wissenschaft/-auf-ungerechtigkeit-reagiert-unser-gehirn-mit-ekel-/-/1472788/8302712/-/index.html

3)http://salzburg.orf.at/stories/522610/

Ein Mann der Kirche wird krank gemobbt

21. Juni 2011

Der Schrei

Wenn man die Täter bei ihren Mobbing-Attacken erwischt, dann reagieren fast alle gleich, betroffenes Schweigen. So auch im Fall des gemobbten Pfarrers Andreas Müller, der seine Seelsorgeeinheit Straßberg verlassen musste. Was war geschehen?

„Das Verhältnis zwischen ihm und dem Leiter der Seelsorgeeinheit, Pfarrer Nikolaus Ostrowitzki, sei von Anfang an problembehaftet gewesen, berichten Kirchenbesucher“ und  „Müllers plötzlicher Weggang (könnte) mit seiner Zugehörigkeit zum Templerorden in Verbindung stehen“. (1) Doch die Kirche schweigt dazu.

„Das Erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg hüllt sich nach wie vor in Stillschweigen“ und sein Mobber, “ Pfarrer Nikolaus Ostrowitzki habe …  zugegeben, dass er die Unwahrheit gesagt habe und dies auch bedauere“, doch davon hat die Ex- Gemeinde von Pfarrer Müller genauso wenig wie er selbst, denn er ist nach wie vor im Krankenstand. (1) Auslöser für die Krankheit ist wohl die Mobbing-Tortour die er ertragen musste. Näheres erfährt man leider nicht.

„Hinter vorgehaltener Hand wird über die Gründe spekuliert. Es wird von Mobbing gesprochen, Andreas Müller habe sich deswegen in ärztliche Behandlung begeben müssen“.  (1) Mobbing in der Kirche ist durchaus weit verbreitet, nur die Öffentlichkeit wird darüber nicht informiert, warum wohl?

1)http://www.zak.de/artikel/110078/StrassbergHarthausen-Von-Mobbing-ist-die-Rede

Mobbing, Musikunterricht wird zur Hölle

21. Juni 2011

Einer fehlt!

Dennis hat seine Mobbing-Erlebnisse in der Schule aufgeschrieben, die wir gerne veröffentlichen.

„Meine Geschichte

(Ich schreibe unter dem Pseudonym „Dennis“, um meine Identität zuschützen, obwohl meine Geschichte genügend Details enthält, dass ein Beteiligter mich erkennen würde. Dennoch sind diese Details unverzichtbar, will man den logischen Verlauf meiner Geschichte wiedergeben.)

Wie alles anfing

Bis zur achten Klasse war ich ein normaler Junge. Ich hatte Freunde, war integriert und glücklich. In der 2ten Klasse beschloss ich, mich von nun an vegetarisch zu ernähren (wg. den Tieren).

Nun, eben nur bis zur 8ten Klasse. Mein bester Freund war gerade durchgefallen und die Dinge begannen sich zu ändern. Meinen Klassenkameraden (ich war in einer reinen Jungs-Klasse) begannen anscheinend erst jetzt zu realisieren, dass ich Vegetarier war, jedenfalls kamen erst jetzt ihre Vorurteile zum Vorschein. (Dass ich Vegetarier bin, war von Anfang an klar)

Sie begannen mehr und mehr mich auszugrenzen. Dass begann damit, dass sie einfach keine Gespräche mit mir anfingen, Witze über mich machten und mich nicht mehr einluden. Ich war immer weiter isoliert, mir wurde das aber erst bewusst, als einer der wenigen verbliebenen Freunde während eines Schüleraustausches zu mir meinte: „Guck, diese Leute, dass sind die Gangsters (Anmerk.: gemeint waren die beliebten Schüler) und wir sind die Opfer.“

Damals begriff ich nicht, was er meinte. Ich fühlte mich (noch) nicht als „Opfer“. Obwohl er etwas anderes meinte, nämlich „Opfer“ als Synonym für Aussenseiter, hatte er auch im Sinne meiner (herkömmlichen) Interpretation dieses Wortes Recht. Ich war tatsächlich ein „Opfer“ – ein „Opfer“ der Ausgrenzung meiner Mitschüler.

Zum Glück spielte ich in meiner Freizeit Tischtennis, wodurch ich wenigstens ein paar Freunde behielt, denn in der Schule verschlechterte sich meine Situation zunehmend. Während ich bislang meinen Mitschülern körperlich stets ebenbürtig war, änderte sich das nun schlagartig. Dies lag zum Einem daran, dass ich anscheinend mit meiner Pubertät spät dran war und dass meine Mitschüler bereits im Alter von 15 Jahren das Fitnessstudio und „Selbstverteidigungskurse“ besuchten. Das mit der Selbstverteidigung war natürlich nur Fassade, in Wahrheit ging es darum zu lernen, anderen Menschen effektiv körperlich zu schaden.

Die Wende

Wirklich körperlich attackiert wurde ich ironischerweise erst nach den sog. „Besinnungstagen“, eine Art Schullandheim für die 8ten Klassen zur Gruppenbildung und Mobbingprävention. Hier wurde, so scheint es mir, zum ersten Mal in der Klassengemeinschaft verkündet, wer die Opfer sind, die (Zitat:) „geopfert“ werden müssen. Die Beschäftigung mit dem Thema Mobbing (eig. völlig sinnlos, weil in unserer Klasse bislang kein körperliches Mobbing praktiziert wurde) regte wohl die niederen Instinkte meiner Mitschüler an oder sie fühlten sich angegriffen, weil die Betreuer mich zu integrieren versuchten, ich weiss es nicht, wie ich bis heute auch nur über den Grund des Mobbings spekulieren kann. Fest steht allerdings, dass es ab da an erst richtig losging.

Mobbing: Musikunterricht wird zur Hölle

Im Fach Musik hatten wir einen Lehrer, der selbst gemobbt wurde, auch ein Vegetarier. Er konnte sich nicht durchsetzen, weil er nie Strafen verhängte. Sein Unterricht bestand aus Herunterrattern des Stoffes und Hoffen, nicht Zielscheibe der Angriffe der Klasse zu werden. Ihm war egal, was wir machten. Manche tranken vor seinen Augen im Unterricht Vodka, viele redeten und einige schlugen sich. Ich saß in der ersten Reihe direkt vor meinem Peiniger. Der Musiksaal hatte keine Tische, sodass mein Hintermann (Mitglied eines Fitnessstudios), nennen wir in Michel, mir ständig (!!!) (ein Jahr lang) den Stuhl wegziehen konnte auf dem ich saß, sodass ich mich nicht hinsetzen konnte. Dann beschwerte sich Michel beim Lehrer dass ich stand, was dem Lehrer aber fairer Weise ebenfalls egal war. Des weiteren schlug mich Michel in den Pausen (nicht regelmäßig, ich kann mich nur an drei Male erinnern). Einmal stieß er mich eine Stufe herab, als ich mir gerade die Schuhe band, ein andermal schubste er mich von hinten so stark zu Boden, dass ich Schürfwunden davon trug.

Zwei weitere Mobber waren Pascal und Darius (Namen geändert). Pascal war ein DJ (mit 15 und hatte bei Parties ab 16 aufgelegt). Pascal hatte mich einmal in der Toilette eingesperrt und Darius gab mir in Chemie und in den Pausen sog. „Nackenklatscher“, wobei er immer betonte er wolle mir helfen und mir zeigen, dass ich mich wehren soll. Warum er mir dafür Nackenklatscher geben musste ist mir schleierhaft. Doch in der Tat fing ich an mich zu wehren. Ich war nun auch in der Lage dazu. Ich besuchte ein Fitnessstudio und mein Körper entwickelte sich zu einem erwachsenen Körper. Das körperliche Mobbing hörte mit dem Ende der 10ten auf, die Beleidigung (direkt) erstaunlicherweise auch. Doch was blieb war ein tief verwurzelter Hass mir gegenüber und die subtile Ausgrenzung.

Das ist schwer für mich zu begreifen, denn ich hatte ihnen nie etwas getan, dennoch hassen sie mich – bis heute. Vielleicht liegt es daran das ich ein Symbol bin für ihre Unmenschlichkeit oder vielleicht glauben sie tatsächlich die ganzen Geschichten, die einige über mich erzählt haben. Wer weiß – für mich endet meine Mobbingkarriere jedenfalls mit vielen Fragezeichen. Ich beendete das Gymnasium nach der 12ten mit Abitur (erster G8 Jahrgang) und bin zuversichtlich, dass ich an der Uni wesentlich herzlicher aufgenommen werde. An meiner Arbeitsstelle und beim Fitnessstudio hat es ja schon geklappt“. (Dennis)

IShareGossip, die Hetzplattform schlägt zurück

19. Juni 2011

Prècaire

Kaum zu glauben, was sich die oder der Inhaber der Hetzplattform isharegossip. de zum Wochende hat einfalllen lassen. Da fordert er oder sie doch tatsächlich auf Golem.de dazu auf, über den Gang zur Polizei abstimmen zu lassen.

Entweder wurden wie mit „Hacks nnd Kisses“ ziemlich getäuscht oder es gibt ihn wirklich, der berühmtes Hacker oder das Hackerteam zur Zeit in Europa,   23timesPi.

Die Betreiber der Mobbingplattform isharegossip haben eingeräumt, dass die Hackergruppe 23timesPi ihre Identität aufgedeckt haben könnte. Sie stellen jetzt zur Abstimmung, ob sie sich der Polizei stellen sollen.

Montag werden wir wohl die Wahrheit  erfahren, so oder so.

1)“Hacker haben unsere Daten“, http://www.golem.de/1106/84301.html