Richter schützen Cyber-Mobberin

Cyber-Mobbing-Krieg, CMK

Die Herren in den schwarzen Verkleidungen mögen sagen und reden was sie wollen, verstanden haben sie nicht, was Cyber-Mobbing heißt. Das Urteil des „VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRRTEMBERG“ zum „zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht“ einer überführten Cybermobberin ist für alle „Mobbing-Opfer“ eine schallende Ohrfeige und für die Täter ein Zeichen, weiter so, uns passiert ja eh nichts. (1)

Und dann darf man sich nicht wundern, wenn ohne großen Zeitunterschied auf der Internethetzseite „isharegossip.net“ – angeblich soll sie für die großen Suchmaschinen gesperrt sein, was für ein Beamten- und Ministerinnenwitz – Haß pur gepredigt wird, „EHEC IST NE JUDENKRANKHEIT“ (2) Doch unseren Richtern hat man immer schon bescheinigt, dass sie auf dem rechten Auge einen Sehfehler von Geburt an haben.

Nein, wenn man sich mit dem Fall der Cyber-Mobberin vom „Internet-Forum kwick.de“ beschäftigt fragt man sich unwillkürlich, warum müssen eigentlich so oft Mobbing-Opfer die Schule wechseln und Täter nicht? Kann es daran liegen, dass unser Rechtssystem einen Geburtsfehler hat, der da heißt, schütze die Täter und mache die Opfer fertig?

Doch zurück zum Fall der „Kwicki“, dort wurde eine Mitschülerin auf einem Blog beleidigt und gedemütigt aus dem alten Neidgefühl heraus, die Andere ist einfach besser. “ Unstreitig hat die Antragstellerin am 03.12.2010 auf ihrer Seite im Internet-Forum kwick.de einen Blog-Eintrag eingestellt, in dem sie eine Mitschülerin – wenn auch ohne Namensnennung – als „Punkbitch“, „schon bisschen Asozial“ und „Assi“ (wiederholt) bezeichnet, ihr „Mut zur Hässlichkeit“ attestiert, behauptet „schließlich darf ich später dein Hartz IV finanzieren“ und damit schließt „Ja des Wort Assi gefällt mir, na und?

Ich sag’s wenigstens bloß, und bin’s nicht“. Damit hat sie die Gemeinte in übler Weise beleidigt. Diese Beleidigung kam auch an, wie die Reaktionen der Betroffenen und der Schule seit dem 20.12.2010 zeigen. Sie ist auch nicht dadurch zu entschuldigen oder zu relativieren, dass die Antragstellerin, wie offenbar auch andere Klassenkameraden, der Ansicht war, die Betroffene werde von ihren Lehrern zu Unrecht bevorzugt“.

Schulleitung, Lehrer und betroffene Schülerin konnten die Täterin ermitteln und es kam zum logischen Schulausschluss auf Zeit, da der Schulfrieden gestört war. Warum eigentlich nur auf Zeit? Mobbing-Opfer müssen für immer die Schule wechseln, obwohl sie doch eigentlich diejenigen sind, die hier fertig gemacht wurden. Was ist das bitte für eine Moral und Vorstellung von Gerechtigkeit? 

„Wie der tatsächliche Ablauf gezeigt hat, hat sich das Fehlverhalten der Antragstellerin aber innerhalb der Schule und insbesondere in ihrer Klasse ausgewirkt. Dies war auch kein Zufall, vielmehr hatten die Antragstellerin und die Adressatin ihrer Beleidigungen nach Aktenlage alleine durch ihren gemeinsamen Schulalltag miteinander zu tun“.(1)

Warum muss nun eigentlich die Täterin nicht die Schule verlassen, denn sie hat mit ihren Interneteintragungen eine Mitschülerin einfach fertig gemacht, was auch hätte böse enden können, wie wir am Fall NRW (3) oder „Südkorea“ sehen (4). Diesen Aspekt hat das gericht genauso wenig beachtet, wie die Folgen ihres Urteils, die wir nun auf „IShareGossip.net“ erleben. (5) Und sie hat gewusst was sie macht, wer mit dem Stigmatisierung “ Hartz IV“ arbeitet weiß, was es heißt, Opfer zu sein.

Wann begreifen Richter in diesem Land endlich, dass ihre Urteile mehr zu Lasten der Opfer gehen und die Täter in ihrem Tun noch fördern, nach dem Motto, ihr dürft ruhig noch grausamer zuschlagen, wir schauen eh weg? Ich denke hier muss in einer großen Justizreform schon in der Ausbildung der Richter angesetzt werden, Jura alleine reicht einfach nicht aus, Psychologie sollte wenigstens für zwei Semester für Richter Pflicht werden, damit sie vom Menschen mal eine humane Vorstellung bekommen.*

Anmerkung: In den USA ist es zum Beisiel üblich, dass Mobbing-Täter die Schule, also high school verlassen müssen, wenn sie erwischt werden. „Erst im Februar dieses Jahres wurden drei  Mobbingtäter der Schule verwiesen, drei sind noch immer Schüler an der High School“. (6)

1)http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1294-VGH-Baden-Wuerttemberg-Az-9-S-105611-Kein-Schulausschluss-bei-Internetmobbing.html?pk_campaign=feed

http://www.telemedicus.info/article/2020-VGH-BaWue-Kein-Schulausschluss-bei-Internetmobbing.html

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/06/13/hetzplattform-isharegossip-unter-punktnet-weiter-auf-google-zu-finden/

3)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/06/13/400-000-jugendliche-sind-cybermobbing-opfer-in-nrw/

4)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/06/13/cybermobbingsudkorea-wehrt-sich/

5)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/06/13/hetzplattform-isharegossip-unter-punktnet-weiter-auf-google-zu-finden/

6)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/04/07/cyber-%e2%80%93-und-schulmobbingopfer-phoebe-prince-15-jahre-beging-selbstmord/

*Die aktuelle Antimobbingrundschau wird das Urteil demnächst veröffentlichen, zur Sicherheit, damit es nicht irgendwie wieder klammheimlich aus dem net verschwindet. Doppelt Genäht kann nie schaden.

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