
Mobbing Improvisation 3
Das ist es eben, Richter und ihre Urteile, Anwälte die nur Abzocken und ihre Mandanten hängen lassen. Richter, die über eine Welt urteilen, die sie nicht kennen. „In dem Fall hatte eine kaufmännische Angestellte ihren Arbeitgeber auf Schmerzensgeld verklagt, weil sie sich von einem Kollegen gemobbt fühlte“.
„Das Arbeitsgericht (Az.: 4 Ca 1984/07) wies die Klage der Frau ab. Zwar hafte in der Tat auch der Arbeitgeber dafür, wenn ein Mitarbeiter von anderen gemobbt wird. Mobbing müsse jedoch abgegrenzt werden gegen gewöhnliche Streitereien mit Kollegen oder Vorgesetzten, wie sie im beruflichen Alltag normal sind“.

Aufschrei im Land der Arbeit
Es was unklar ist, warum der Artikel zu dem Prozess am 02.03.09 auftaucht. Auffällg ist sofort, die Richter definieren Mobbing nicht, davor haben sie Angst, sie sagen immer nur, das sei „mobbingartig“ oder eben kein Mobbing. Und was bitte sind normale Streitereien in einer Komasäufergesellschaft? Und was ist Mobbing?
„Die Frau habe keine hinreichenden Beweise dafür vorlegen können, dass sie systematisch angefeindet oder schikaniert worden sei. So konnte sie zum Beispiel nicht angeben, wann und wo genau sie von dem Kollegen beleidigt worden war“. Was bitte ist hinreichend? Was ist systemaische Anfeindung und Schikane?
Eine Form kenne ich, dass ist das Stasisystem und wurde schon mehrfach gepostet. Was also meinen der Richter mit systematisch? Von den Universitäten wissen wir, dass Schüler mit Abitur, mangelhaften Mathematik- und Deutschkenntnissen Jura studieren sollen. Das sind so die üblichen Sprüche zur Einführung an den Universitäten. Dann darf man sich nicht über das Richterdeutsch wundern.

Der Schrei
Bei welchem Streit gibt es außer den Kraftausdrücken schon Beweise? Selbst schriftlich Beweise lehnen Arbeitsrichter damit ab, dass sie gleich einen Vergleich ansteuern, wenn dann ein Mobbingofer kurz vor Hartz IV steht, dann heißt es zu packen oder du gehts leer aus. Richter wissen das und nutzen diese „Psychoattacke“ immer wieder aus. Schon hier muss der Gesetzgeber einen Rigel vorschieben. Ein Richter des sagt, dies ist kein Mobbing, der muss dann automatische erklären können was Mobbing ist. Kann er aber nicht und darf es nicht, denn dann wird er versetzt.
Und nun zu dem Anwalt, natürlich hätte der Anwalt bei Mobbing gleich über das Strafgericht gehen müssen, oder ihr, also der Klägerin helfen müssen in dem er den Richter unter Beweisnot setzt, das heißt, ein Tonbandprotokoll anfordert. Die Gegenseite auffordert, ihre Legitiamation vor zu legen, dass sie „Geschäftsfähig“ sind, und und …
Was nicht zählt, das muss ein Anwalt wissen, ist ein Mobbingtagebuch. Das ist kein Beweis, es ist für den Angeklagten eine Gedächtnisstütze, nicht mehr und nicht weniger. Also gleich vergessen und nicht erst damit wertvolle Kraft verschwenden. Der Fall für die Frau verlief so, wie er für 60 % aller Mobbingopfer verlaufen würde, sie können nichts beweisen, und das wissen die Täter, deshalb wird ja bei uns auch gemobbt, was das Zeug hält.
Daher nicht aufgeben sondern Schriftliches und Zeugen sammeln, nur so geht es. Und möglichst über das Strafgericht gehen, Arbeitsrichter sind politische Richter, viele vergessen das. Und immer sich über den Anwalt informieren, gerade beim Mobbing ist der Anwalt 80 % zu Erfolg, wer da falsch wählt kann gleich einpacken. Die Anwälte, die den Fall gepostet haben, die würde ich zum Beipsiel nicht zur Kenntnis nehmen, mehr darf man in einer Demokratie nicht sagen und schreiben, das ist leider so.