Posts Tagged ‘Schmerzensgeld’

Mobbing-Opfer und Justizmitarbeiter Werner Burger erhält 12.000 Euro Schmerzensgeld

20. Oktober 2011

Frühpension

Wenn man sich die Leidensgeschichten von Mobbing-Opfern anhört und sie ins Verhältnis zu ihrem Schmerzensgeld setzt,  dass ihnen die meisten Gerichte in der EU zusprechen, dann hat man den Eindruck, die „Würde eines Menschen“ sei ein paar Pfifferlinge wert.

Werner Burger, „Frühpensionist hat wegen Mobbings auf 12.000 Euro Schmerzensgeld geklagt und Recht bekommen“, hoffentlich kauft er sich keine Villa in Monaco dafür, sondern legt etwas für seinen „Spätpension“ beiseite. 

Systematisch gemobbt“ wurde Burger von Gerichtsvorsteher Richter Mayer, der ist nun wiederum „derzeit suspendiert. Gegen ihn läuft in einer anderen Sache ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung„. (1) Diese Unschuldsvermutung gilt seltsamer Weise immer für Täter, was gilt eigentlich für die Opfer?

Pension, ein paar Pfifferlinge und die Hoffnung der Täter, dass niemand davon Notiz nimmt. Warum werden eigentlich nicht Mobbing-Täter früh pensioniert und therapiert? We send out an SOS to Lady Gaga.

1)http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2505832/

Mobbing-Opfer und Gewerkschaftssekretärin geht vor Gericht unter.

3. August 2011

Selbst der Tod ist kein Beweis?

Wer noch nicht vor dem Arbeitsgericht war, der kennt es wohl auch nicht, die obligatorischen Büros des DGB in den Arbeitsgerichten. Viele Mobbing-Opfer haben sich gefragt, wer steuert oder leitet eigentlich die Arbeitsgrichte? „Und dann kann man als Guter die Augen voller Sand wieder in die heiligen Kriege ziehen“, bei dem Netzwerk kein Problem.(1)

Das Netzwerk hat unsere tapfere „46-jährigen Gewerkschaftssekretärin beim DGB in Bochum“ übersehen, ging uns Opfer aber allen so, wer konnte das auch ahnen?

Auf jeden Fall wollte unsere couragierte  Gewerkschaftssekretärin „Schadensersatz, Schmerzensgeld und eine neue Einsatzstelle“ gerichtlich einklagen. (2) Doch das ging offensichtlich Erstinstanzlich schief, wer da denkt, denkt wohl richtig, der sogenannte „Zumwinkeleffekt“ hilft hier bei als „Eselsbrücke„.

„Die 1. Kammer meinte aber, dass die Vorwürfe zu bruchstückhaft und nicht genug bewiesen seien. Vielleicht habe die Krankheit andere Ursachen. Zeugen wurden nicht gehört. Eine Berufung ist möglich“. (3)

Das sind wir also wieder mal bei den Beweisen. „Nicht genug bewiesen„, was immer das heißen mag, wenn selbst der Tod kein Beweis ist (4), was sollen wir Opfer noch machen? Mobbing ist heute wohl der letzte Wert den dieses Land noch kennt, oder?

Und obwohl dass Bundesarbeitsgericht schon 1984 und erneut 2007 von den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten  eine „sorgsame Würdigung aller Umstände“ einfordert, hat man auf Zeugen gleich mal verzichtet, die könnten ja so manches ans Tageslicht bringen, worüber dann der DGB  mal wieder sauer werden könnte und bei den zentralen Lagen der DGB-Büros könnte ja der „Zumwinkeleffekt“ ????5)

1)http://derdetektivmitdersonnenbrille.wordpress.com/2011/01/04/liebling-obermann-hat-keine-akte-mehr/

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/07/05/wenn-der-dgb-mobbt-oder-die-gewerkschaft-dein-feind/

3)http://www.derwesten.de/staedte/bochum/gericht/Mobbingklage-gegen-DGB-abgeschmettert-id4849480.html

4)http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/bilderserie/191772/%22Der+Tod+ist+kein+Beweis%22#/beitrag/bilderserie/191772/Der-Tod-ist-kein-Beweis

5)http://www.urteile-im-internet.de/index.php?archives/BAG-8-AZR-709-06.html&entrypage=11

https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/02/15/mobbing-und-selbstmordserie-bei-der-berliner-polizei/

Wenn der DGB mobbt, oder die Gewerkschaft dein Feind

5. Juli 2011

Schon längst ist aus der Solidaritäts- und Interessenvertretung Gewerkschaft eine Bedienungsanstalt geworden für Ich-Menschen mit Namen Funktionär. Es geht nicht mehr um Gesetze wie Lohnfortzahlung im Mobbing-Fall, Verbot der fristlosen Kündigungen, ALG 2 oder ein modernes Betriebsverfassungsgesetz, sondern um Posten im Aufsichts- oder einem Beirat einer sozialen Organisation. Nicht umsonst gründen sich immer mehr neue Gewerkschaften wie Cockpit bei den Airlines, den Lokführern die GDL, im Briefdienst die GNBZ oder die „Wobblies„* (1)

Gerade bei ver.di in Brandenburg und Berlin hat sich die „Ossifizierung“ (1a) und Ausrichtung auf eine „Kadergewerkschaft mit ehemaligen Mitarbeitern des MfS“ verheerend ausgewirkt, dass man nur noch auf den Grundsatzartikel von Habermas zu der „anderen Zerstörung der Vernunft“ hinweisen kann (2) und auf die endlich beginnende Stasidiskussion im Land Brandenburg, bei der sich der DGB merkwürdiger Weise in tiefes Schweigen hüllt und ver.di es eigentlich gar nicht gibt, ist doch komisch, oder?(3)

Doch zum Fall der 46-jährigen Gewerkschaftssekretärin beim DGB in Bochum, die Ende April 2011 beim Arbeisegericht ihre Klage auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und eine neue Einsatzstelle eingreicht hat. Die nervlich sehr angeschlagene Frau wurde von einem Vorgesetzten beim DGB so schwer gemobbt, dass sie seit dem Herbst 2009 Krank geschrieben war.(4)

Leider wurde bei dem Termin vor Gericht nicht die Methode der  Mobbing-Tortour erörtert, sondern man hat sich auf einen Termin am 22. Juni 2011 festgelegt, nach dem „der DGB-Anwalt ihr“ einen neuen Job in „Recklinghausen in die DGB-Region Emscher-Lippe“ abbot. „Das lehnte sie aber ab, weil dort, wie sie sagte, ebenfalls gemobbt würde“ und ein Licht auf den Umgang mit Mitarbeitern beim DGB wirft. Druck auf den örtlichen Apparat dieser Vereinigung kam wohl auch vom Bundesvorstand, also wohl auch unserem allseits bekannten Ex-Postgewerkschaftler aus Berlin, Sommer.

Was nun am 22. Juni im Prozess verhandelt wurde, liegt uns noch nicht vor. Bekannt ist nur, dass Tage nach der berühmten Güteverhandlung Ende April sich der Josef Hülsdünker, Vorsitzender der DGB-Region Emscher-Lippe zu Wort meldete. „Wir sind nicht einmal prozessbeteiligt und werden auf einmal als Mobber in der Öffentlichkeit dargestellt“, sagt er. „Er und seine Kollegen sind entsetzt und finden die Vorwürfe alles andere als witzig“.(5)

Komisch nur, dass der Vorgesetzte beim DBG für die  Gewerkschaftssekretärin seine „Genossen nicht informiert hat“ und man in der DGB-Region Emscher-Lippe  erst hellhörig wurde als Mitarbeiter fragten: „Was ist denn da bei euch los?“ (5)  Fürsorgepflicht ist beim DGB wohl ein Fremdwort, Mobbing dagegen kennt man wohl sehr genau.

Man versteht jedoch Angesichts solcher Fälle besser, wo einen Frau bis in nachhaltige Angstzustände krank gemobbt wurde*, warum der DBG bis heute kein Anti-Mobbing-Gesetz gefordert hat, noch ein Mobbing-Verbot für Betriebsräte in das  Betriebsverfassungsgesetz sowie eine Lohnfortzahlung bei Mobbing-Verdacht verlangt. Wahrscheinlich würden wohl ein Prozesslawine über die „Funktionärskadergewerkschaft“  herein rollen, über die sich die Bürger nur wundern würden, das so etwas im Jahr 2011 noch möglich ist. (2 und 3) 

*„Ich habe ein großes Problem mit Angstzuständen.“ (4)

1)http://www.wobblies.de/

http://www.gdl.de/

http://www.gnbz.de/

http://www.vcockpit.de/

1a)http://www.faz.net/artikel/C31315/die-ossifizierung-des-westens-deutsche-deprimierende-republik-30090317.html

2)http://www.zeit.de/1991/20/die-andere-zerstoerung-der-vernunft

3)http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/stasi-platzeck-warnt-vor-abrechnung/4322364.html

4)http://www.derwesten.de/staedte/bochum/gericht/Gewerkschaftssekretaerin-klagt-wegen-Mobbings-gegen-den-DGB-in-Bochum-id4590469.html

5)http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/DGB-wehrt-sich-gegen-Mobbing-Vorwuerfe-id4604219.html

Mobbte die Wiesbadener Umweltdezernentin Rita Thies?

25. Dezember 2009

Mobbingopfer

Aus Hessen sind wir ja so manches gewohnt, wenn es sich um Mobbing dreht oder geht. Ob es die vier gemobbten Finanzbeamten in Frankfurt sind – der Fall Wehner sei nur noch mal wegen seinem Gefälligkeitsgutachten besonders erwähnt – oder der Fall der SPD-Spitzenkanditatin Ypsilanti, es wird gemobbt an allen Fronten und mit einer Hingabe sonders gleichen, gerade wenn Beamte mit dabei sind. 

Die neusten Mobbingattacken sind von der Wiesbadener Umweltdezernentin Thies bekannt geworden, die als Vorgesetzte die „Leiterin des ihr zugeordneten Grünflächenamtes, Susanne Elnain“ fertig gemacht hat. Nun kann man nicht gegen Personen klagen, verstehen kann man das als normaler Mensch nicht, sondern man/frau muss gegen die Stadt klagen, wenn auch Theis gemeint ist. Juristen haben sich eine Welt geschaffen, in der sie oft selber nicht mehr wissen, wo der Notausgang ist.

Susanne Elnain  will vor „dem Arbeitsgericht …  erreichen, dass Thies künftig jede Form der Diskriminierung und jegliches Mobben unterlässt. Sie fordert Schmerzensgeld in angemessener Höhe und will wieder vertragsgemäß beschäftigt werden. Denn derzeit sei ihr die Baumpflege entzogen worden“.(1)

Arbeitsrecht

Man darf auf den Prozess und das Urteil gespannt sein, wobei zu vermuten ist, dass es zu einem Vergleich kommt, wer unsere Arbeitsrichter kennt. Die scheuen Urteile wie der Teufel das Weihwasser, denn sie arbeiten nicht gerne und schreiben wollen sie auch nicht, deshalb fordert das BAG auch ständig, dass Arbeitsgericht und LAG Tatsachengerichte sind und keine „Weichspülertestanstalten“ oder politische Debattierclubs.

Zurück zum Fall Rita Thies und Susanne Elnain. >> Die von Elnain beauftragte Anwältin wollte sich zum Inhalt der Klage nicht äußern. Auch Rita Thies wollte zu personalrechtlichen Fragen keine Auskunft geben. Sie bestätigte allerdings, dass Elnain seit Sommer krank geschrieben ist. (Der) Vorwurf (lautet), Mobbing und jähzorniges Verhalten. Dem Vernehmen nach soll ihre Krankheit Folge amtsinterner Querelen sein. Elnain hat sich offenbar Rat beim Verein gegen psychosozialen Stress und Mobbing gesucht und wirft Thies jähzorniges Verhalten vor.

Mobbingopfer

In einem anonymen Schreiben, das die Klage der Amtsleiterin thematisiert, ist die Rede von Elnains erfolgreicher Amtsführung, die 2005 unter dem damals zuständigen Dezernenten Petrer Grella (CDU) begonnen, und die sich mit dem Amtsantritt von Thies schlagartig geändert habe. Die Amtsleiterin sei „ein überflüssiger Kostenfaktor“ geworden, weil Umweltamt und Grünflächenamt zusammengelegt werden sollten. << (1)

Man fragt sich schon im Fall Rita Thies, wie jemand mit so wenig sozialen Umgangsformen in eine so wichtige Position kommen kann und weshalb es bei der Stadt Wiesbaden keinen Ombudsmann für Mobbing gibt?

1)http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/8029719.htm

Das Bundesarbeitsgericht und die „Ansprüche wegen Mobbing“

2. Dezember 2009

Tatsachengericht gleich Arbeitsgericht?

Am 25.10.2007 hat das BAG folgendes Urteil gefällt, hier der Auszug des  8. Senats vom 25.10.2007 – 8 AZR 593/06 – und die Pressemitteilung Nr. 77/07 das Gerichts dazu.

„Ansprüche wegen „Mobbing”

Ein Oberarzt, der durch den Chefarzt seiner Abteilung in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt wird und deshalb psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entlassung des Chefarztes kann er im Regelfall nicht verlangen. Anspruch auf das Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes, an dem er nicht mehr den Weisungen des bisherigen Chefarztes untersteht, hat der Oberarzt nur dann, wenn ein solcher Arbeitsplatz in der Klinik vorhanden ist.
Der Kläger ist seit Juli 1987 in der Klinik der Beklagten als Neurochirurg beschäftigt. Seit dem 1. Juli 1990 ist er Erster Oberarzt der Neurochirurgischen Abteilung, ab Anfang 2001 war er deren kommissarischer Leiter. Seine Bewerbung um die Chefarztstelle blieb erfolglos. Ab 1. Oktober 2001 bestellte die Beklagte einen externen Bewerber zum Chefarzt, von dem sich der Kläger seit Mai 2002 „gemobbt” fühlt. Ein von der Beklagten in die Wege geleitetes „Konfliktlösungsverfahren” blieb erfolglos. Von November 2003 bis Juli 2004 war der Kläger wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig. Seit Oktober 2004 ist er erneut krank.

Abriss Arbeitsrecht

Der Kläger verlangt, dass die Beklagte das Anstellungsverhältnis mit dem Chefarzt beendet, hilfsweise, dass sie ihm einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz anbietet, an dem er Weisungen des Chefarztes der Neurochirurgie nicht unterliegt. Außerdem verlangt er Schmerzensgeld. Er meint, die Beklagte hafte dafür, dass der Chefarzt sein Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Die Beklagte bestreitet „Mobbinghandlungen” des Chefarztes. Sie habe alles in ihrer Macht Stehende getan, um das Verhältnis zwischen Kläger und Chefarzt zu entspannen. Eine andere adäquate Tätigkeit für den Kläger sei nicht vorhanden.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers blieb erfolglos. Das Landesarbeitsgericht hat festgestellt, der Chefarzt habe „mobbingtypische Verhaltensweisen” gezeigt, die sowohl den zwischenmenschlichen Umgang als auch die Respektierung der Position des Klägers als Erster Oberarzt betroffen hätten. Dennoch hat es einen Schmerzensgeldanspruch verneint, weil der Chefarzt nicht habe erkennen können, dass der Kläger auf Grund der Auseinandersetzungen psychisch erkranken werde.
Der Senat hat das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, da der Chefarzt die psychische Erkrankung des Klägers schuldhaft herbeigeführt habe. Für den Schmerzensgeldanspruch habe die Beklagte einzustehen, da der Chefarzt ihr Erfüllungsgehilfe sei. Über die Höhe des Schmerzensgeldes muss das Landesarbeitsgericht entscheiden. Auch ist noch zu prüfen, ob der Kläger unmittelbar Ansprüche gegen die Beklagte hat, weil diese möglicherweise ihre Verpflichtung verletzt hat, den Kläger vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz zu schützen.

 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2007 – 8 AZR 593/06 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 6. März 2006 – 16 Sa 76/05 -„
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=eae61037931cfcf186ce4e6f598994aa&nr=12246&linked=pm

Beweispflicht bei Mobbing, die alte Leier.

17. Juli 2009
Mobbing Improvisation 3

Mobbing Improvisation 3

Das ist es eben, Richter und ihre Urteile, Anwälte die nur Abzocken und ihre Mandanten hängen lassen. Richter, die über eine Welt urteilen, die sie nicht kennen. „In dem Fall hatte eine kaufmännische Angestellte ihren Arbeitgeber auf Schmerzensgeld verklagt, weil sie sich von einem Kollegen gemobbt fühlte“.

„Das Arbeitsgericht  (Az.: 4 Ca 1984/07) wies die Klage der Frau ab. Zwar hafte in der Tat auch der Arbeitgeber dafür, wenn ein Mitarbeiter von anderen gemobbt wird. Mobbing müsse jedoch abgegrenzt werden gegen gewöhnliche Streitereien mit Kollegen oder Vorgesetzten, wie sie im beruflichen Alltag normal sind“.

Aufschrei im Land der Arbeit

Aufschrei im Land der Arbeit

Es was unklar ist, warum der Artikel zu dem Prozess am 02.03.09 auftaucht. Auffällg ist sofort, die Richter definieren Mobbing nicht, davor haben sie Angst, sie sagen immer nur, das sei „mobbingartig“ oder eben kein Mobbing. Und was bitte sind normale Streitereien in einer Komasäufergesellschaft? Und was ist Mobbing?

„Die Frau habe keine hinreichenden Beweise dafür vorlegen können, dass sie systematisch angefeindet oder schikaniert worden sei. So konnte sie zum Beispiel nicht angeben, wann und wo genau sie von dem Kollegen beleidigt worden war“. Was bitte ist hinreichend? Was ist systemaische Anfeindung und Schikane?

Eine Form kenne ich, dass ist das Stasisystem und wurde schon mehrfach gepostet. Was also meinen der Richter mit systematisch? Von den Universitäten wissen wir, dass Schüler mit Abitur, mangelhaften Mathematik- und Deutschkenntnissen Jura studieren sollen. Das sind so die üblichen Sprüche zur Einführung an den Universitäten. Dann darf man sich nicht über das Richterdeutsch wundern.

Der Schrei

Der Schrei

Bei welchem Streit gibt es außer den Kraftausdrücken schon Beweise? Selbst schriftlich Beweise lehnen Arbeitsrichter damit ab, dass sie gleich einen Vergleich ansteuern, wenn dann ein Mobbingofer kurz vor Hartz IV steht, dann heißt es zu packen oder du gehts leer aus. Richter wissen das und nutzen diese „Psychoattacke“ immer wieder aus. Schon hier muss der Gesetzgeber einen Rigel vorschieben. Ein Richter des sagt, dies ist kein Mobbing, der muss dann automatische erklären können was Mobbing ist. Kann er aber nicht und darf es nicht, denn dann wird er versetzt.

Und nun zu dem Anwalt, natürlich hätte der Anwalt bei Mobbing gleich über das Strafgericht gehen müssen, oder ihr, also der Klägerin helfen müssen in dem er den Richter unter Beweisnot setzt, das heißt, ein Tonbandprotokoll anfordert. Die Gegenseite auffordert, ihre Legitiamation vor zu legen, dass sie „Geschäftsfähig“ sind, und und …

Was nicht zählt, das muss ein Anwalt wissen, ist ein Mobbingtagebuch. Das ist kein Beweis, es ist für den Angeklagten eine Gedächtnisstütze, nicht mehr und nicht weniger. Also gleich vergessen und nicht erst damit wertvolle Kraft verschwenden. Der Fall für die Frau verlief so, wie er für 60 % aller Mobbingopfer verlaufen würde, sie können nichts beweisen, und das wissen die Täter, deshalb wird ja bei uns auch gemobbt, was das Zeug hält.

Daher nicht aufgeben sondern Schriftliches und Zeugen sammeln, nur so geht es. Und möglichst über das Strafgericht gehen, Arbeitsrichter sind politische Richter, viele vergessen das. Und immer sich über den Anwalt informieren, gerade beim Mobbing ist der Anwalt 80 % zu Erfolg, wer da falsch wählt kann gleich einpacken. Die Anwälte, die den Fall gepostet haben, die würde ich zum Beipsiel nicht zur Kenntnis nehmen, mehr darf man in einer Demokratie nicht sagen und schreiben, das ist leider so.