Frau Dagmar K… „, Artikel wurde wegen Verdacht auf den „braunen Sumpf“ gelöscht
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Ich glaub wir habbe gesiegt.
8. Februar 2013von F. W.
Mit diesen Worten des Schlangenbader Bürgermeisters, die er während einer Sitzung von sich gab, leiten wir die Fortsetzung der „Unendlichen Geschichte der Manuela Damm-Pick“ ein.
Zur Erinnerung: Der KiTa-Leiterin, Frau Damm-Pick, wurde am 14. Aug. 2009 durch eine „Außerordentliche Änderungskündigung“ gekündigt, wonach sie als einfache Erzieherin bei gleichem Einkommen in einer anderen KiTa der Gemeinde künftig arbeiten sollte. Zu diesem Zeitpunkt war Frau Damm-Pick genau 22 Jahre als Erzieherin in der gleichen Einrichtung beschäftigt und außerdem ordentlich nicht kündbar.
Am 03. Dez. 2009 wurde die Kündigung vom AG Wiesbaden als unwirksam erklärt. Die Gemeinde ging in Berufung. Das LAG in Frankfurt bestätigte am 29. Okt. 2010 das erstinstanzliche Urteil und ließ eine Revision nicht zu. Die Gemeinde Schlangenbad legte gegen die „Nichtzulassung der Revision“ Beschwerde ein. Am 07. Jul. 2011 lehnte das BAG die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ab, als kurz darauf die schriftliche Begründung einging, stand nach fast 2 Jahren rechtskräftig fest: Frau Damm-Pick hatte ihren Arbeitsplatz als Leiterin der KiTa Schlangenbad-Hausen wieder.
Nachdem sie kurz darauf arbeitsfähig geschrieben worden war, kündigte sie schriftlich für den 01. Aug. 2011 die Wiederaufnahme ihrer Arbeit als Leiterin an. Um 7:30 Uhr stand sie in Begleitung zweier Zeugen vor der Tür der Einrichtung, um ihre Arbeit aufzunehmen. Die beiden völlig ahnungslosen Erzieherinnen waren total verunsichert und mit der Situation völlig überfordert, sodass Frau Damm-Pick beschloss, mit den Zeugen zum Rathaus zu fahren. Der Bürgermeister war jedoch noch nicht anwesend. Sein zunächst ratlos wirkender Personalchef auf Anraten des Personalratsvorsitzenden, mit dem Rathauschef telefonisch in Verbindung und bekam von ihm die Weisung, Frau Damm-Pick nach Hause zu schicken.
Gleichzeitig ließ er mitteilen, er würde sich im Laufe des Tages bei Ihr melden. Am Nachmittag kam besagter Personalamtchef persönlich vorbei und überreichte ihr erneut eine Kündigung, diesmal eine sogenannte „betriebsbedingte Druckkündigung, fristlos und hilfsweise mit sozialer Auslaufsfrist von 7 Monaten zum Monatsende“, weil man den betreffenden Arbeitsplatz nach Übergabe der KiTa-Trägerschaft an den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) nicht mehr zur Verfügung habe.
Dazu muss man wissen, dass die Gemeinde Schlangenbad am 10. Nov. 2010 mit dem ASB einen Vertrag abgeschlossen hatte, wonach die drei gemeindeeigenen KiTas ab 01. Jan. 2011 vom ASB übernommen werden sollten. Nach § 5 dieses Vertrages, sollte „jeder betroffene Beschäftigte nach Vertragsabschluss eine Kopie des Personalgestellungsvertrages“ erhalten. Frau Damm-Pick bekam mit Datum vom 07. Februar 2011 ein persönliches Schreiben, in dem es unter anderem hieß, „Wie wir erst jetzt erfahren haben, ist dies“, nämlich die Zusendung des Personalgestellungsvertrages, „versehentlich bisher nicht geschehen. Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Sie erhalten in der Anlage nunmehr diesen Personalgestellungsvertrag in der unterzeichneten Form. (Gez. Schlepper, Bürgermeister).
Frau Damm-Pick reichte nun zum zweiten Mal Kündigungsschutzklage ein und verlangte gleichzeitig die Weiterzahlung ihres Gehaltes seit dem 01. Aug. 2011, da ja inzwischen in drei Arbeitsgerichtsinstanzen festgestellt wurde, dass sie ihren Arbeitsplatz als Leiterin in der KiTa Hausen wieder habe. Die Gemeinde teilte ihr stattdessen mit, das Gehalt stehe ihr nicht zu, da sie nach Auffassung der Gemeinde gekündigt sei. Kurz darauf, am 26. Aug. 2011, bot die Gemeinde Schlangenbad Frau Damm-Pick eine sogenannte „Prozessbeschäftigung“ in der KiTa Georgenborn als einfache Erzieherin an, ein Nichtannehmen würde als Böswilligkeit bewertet werden. Frau Damm-Pick akzeptierte dieses Angebot, allerdings nur für die KiTa Hausen, da ihr dieser Arbeitsplatz erst vor kurzem durch drei arbeitsgerichtliche Instanzen bestätigt worden wäre.
Bei der Hauptverhandlung ihrer Kündigungsschutzklage stellte das AG Wiesbaden am 27. Okt. 2012 fest, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 1. Aug. 2011 nicht aufgehoben sei. Die Gemeinde Schlangenbad legte Berufung gegen dieses Urteil ein. Das Berufungsverfahren fand dann am 06. Nov. 2012 am LAG Frankfurt statt. Dort wurde „Auf die Berufung der Beklagten (Gemeinde Schlangenbad) das Urteil des AG Wiesbaden vom 27. Okt. 2011 abgeändert und die Klage abgewiesen.“ Die Klägerin, Frau Damm-Pick, die gerade einen Antrag auf Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (ALG 2/ Hartz IV) gestellt hatte, hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
Das Hess. Landesarbeitsgericht begründet sein Urteil auf 23 Seiten damit, dass die Übertragung der drei gemeindeeigenen KiTa’s zum 01. Jan. 2011 an den ASB ein Betriebsübergang nach § 613a BGB gewesen sei und somit Frau Damm-Pick zum 01.01.2011 als Leiterin der KiTa Hausen an den ASB überstellt worden wäre, weshalb ihr die Gemeinde Schlangenbad zum 01. Aug. 2011 nicht hätte kündigen können und dürfen. Der Betreibervertrag und Personalgestellungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem ASB, wonach das Arbeitsverhältnis bei der Gemeinde verbleibe und die Arbeitnehmer dem ASB zur Arbeitsleistung gestellt werden, weiche zugunsten der Arbeitnehmer von § 613a BGB ab. – Wenn dieses Urteil Bestand hat, sind alle Erzieherinnen, die bisher keinen Arbeitsvertrag mit dem ASB eingegangen waren, genau wie Frau Damm-Pick seit dem 01.01.2011 beim ASB angestellt!
Auch stellt sich die Frage, ob der Vertrag zur Übertragung der KiTas im Nachhinein wegen Nichtigkeit aufgehoben werden kann? – Gegenüber der Frau Damm-Pick und dem Schlangenbader Personalratsvorsitzenden behauptete der ASB-Geschäftsführer in einem Gespräch, sie sei nicht an den ASB überstellt. Die Gemeinde hingegen hat nie ein entsprechendes Gespräch mit ihr darüber geführt. Trotzdem stellte das LAG Frankfurt fest: Da die Klägerin (Damm-Pick) mangels Ausübung des Widerspruchsrecht in einem Arbeitsverhältnis steht, ist die Klage, (nämlich die Kündigungsschutzklage) unbegründet und somit lief ihre Klage gegen die Kündigung vom 1. Aug. 2012 ins Leere! Der Bürgermeister der Gemeinde Schlangenbad, ein Volljurist, soll wohl nach dem „Studium“ des Urteils in einer Sitzung bezüglich des Ausgangs der Verhandlung gesagt haben: „Ich glaub wir habbe gesiegt“. (sic.!)
Doch der Krimi geht weiter! Frau Damm-Pick forderte nun nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung den ASB auf, das ihr noch zustehendende Gehalt von 18,5 Monaten plus Zinsen (56.610 Euro) zu zahlen. Dabei wurde die Abfindung ihres Urlaubsanspruches von drei Jahren, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie der tarifliche Bonus zum 25jährigen Dienstjubiläum noch nicht berücksichtigt. Darauf konterte der ASB: Frau Damm-Pick habe die Prozessbeschäftigung vom August 2011 abgelehnt und sich bis jetzt nicht beim ASB ordnungsgemäß zur Aufnahme ihrer Arbeit gemeldet. Zur Erinnerung: Frau Damm-Pick hatte die sogenannte Prozessbeschäftigung nicht abgelehnt, sondern wollte sie an dem ihr gerade in drei Instanzen bestätigten Arbeitsplatz in der KiTa Hausen annehmen. Im Übrigen hätte die Gemeinde Schlangenbad ihr laut LAG im August 2011 nicht kündigen und ihr damit auch keine Prozessbeschäftigung anbieten dürfen.
Das muss den Anwälten des ASB’ auch aufgefallen sein, denn am 22. Dez. fand Frau Damm-Pick einen Briefumschlag ohne Postzustellung in ihrem Briefkasten vor, wonach der ASB „das zwischen Ihnen und uns bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich (fristlos), hilfsweise fristgerecht zum 31. 07.2013, ansonsten zum nächsten rechtlich zulässigen Termin (kündigt). Höchst hilfsweise kündigen wir Ihnen außerordentlich mit einer sozialen Auslauffrist von 7 Monaten zum 31. Juli 2013. (Unterschriften Landesgeschäftsführer u. Leiter Personalwesen)“. Die Kündigung erfolge vorsorglich für den Fall, dass das Arbeitverhältnis auf den ASB übergegangen sei, auch sei der Betriebsrat (des ASB) ordnungsgemäß gehört worden, die Abschrift seiner Stellungnahme sei beigefügt und ihre Arbeitspapiere erhalte sie durch die Dienststelle des ASB-Regionalverbandes. Per Einschreiben bekam sie das gleiche Schreiben mit gleichem Inhalt und gleichen Unterschriften zwei Tage später am „Heiligen Abend“ noch ein Mal. Bisher hat Frau Damm-Pick weder eine Stellungnahme, noch ihre Arbeitpapier erhalten. Wie denn auch? Nach Aussage der Schlangenbader Personalverwaltung befinden sich Ihre Arbeitspapiere in der persönlichen Obhut des Bürgermeisters, wohl, weil er bis zur Urteilsverkündung in Frankfurt der Meinung war, dass Frau Damm-Pick ihm noch unterstellt sei.
Inzwischen hat Frau Damm-Pick die Nase von dem arbeitsrechtlichen „Tohuwabohu“ nachhaltig voll und hat Revision beim BAG in Erfurt eingelegt. Doch wenn Erfurt das Urteil von Frankfurt „kippt“, ist das ursprüngliche Urteil rechtskräftig und Frau Damm-Pick muss die anfallenden Gerichtskosten nicht bezahlen. Dafür ist dann die Kündigungsschutzklage gegen den ASB ins „Leere gelaufen“; mit anderen Worten, Frau Damm-Pick hat so oder so den “Schwarzen Peter“.
Mobbingopfer Kevin Pezzoni punktet in Köln
3. Februar 2013Mobbing im Sport ist heute genauso üblich wie in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Und im bezahlten Fußball kennt Mobbing offenbar keine Grenzen. Hautnah erlebt hat das der Fußballspieler Kevin Pezzoni beim 1. FC Köln.
Kölner Mobbing-Hooligans hatten auf einer Facebook-Seite „Kevin-Pezzoni-und-Co-aufmischen“ versucht den Fußballspieler für die vielen Niederlagen ihrer Fußballmannschaft verantwortlich zu machen. (1)
Doch dabei blieb es nicht. Nach seinem letzten Spiel für den 1. FC Köln wurde er beim Verlassen des Spielfeldes von asozialen Fans bespuckt und beschimpft. Im Fußball heute wohl Alltag.
Und der Höhepunkt der Mobbing-Attacken gegen Kevin Pezzoni war dann der Besuch von Hooligans Zuhause. „Komm raus, wir hauen dir eine rein“ war ihre klare Botschaft und zeigt wie weit heute Mobbing geht. (1)
Der Fußballspieler löste seinen Vertrag bei Köln auf und ging letztendlich zum Fußballclub Erzgebirge Aue, die ebenfalls in der 2. Bundesliga spielen und so kam es wie es kommen musste, am Samstag musste Aue in Köln spielen. Und siehe da, Kevin Pezzoni schoß ein Tor gegen den 1. FC Köln.
„Rund fünf Monate nachdem er als Opfer von Mobbingattacken aus dem Umfeld des 1. FC Köln seinen Vertrag in der Domstadt auflösen ließ, war ihm in seinem ersten Einsatz für Erzgebirge Aue das Tor zum zwischenzeitlichen 1:1 gelungen. «An den letzten Monaten hatte ich zu knabbern, aber das ist abgehakt», ergänzte Pezzoni“. (2)
Ob die Sache wirklich abgehakt ist, wird sich noch zeigen, wenn nämlich Erzgebirge Aue wieder gegen Köln spielen sollte und durch ein Tor von Kevin gewinnen sollte. Dann werden wir mal sehen, was die Hooligans aus Köln sich dann einfallen lassen. Diesmal war Köln der Gewinner aber auch Kevin Pezzoni.