Ex-Arbeitsminister Norbert Blüm dreht in Mobbing-Diskussion fast durch

Der Schrei!

Einst rutschten im Sätze wie, „ich habe gemobbt und wurde gemobbt“ mit einem Lächeln von den Lippen, das ihm heute wohl vergangen ist. Es ist auch nicht bekannt, ob Blüm vorher den Artikel von Jürgen Habermas gelesen hat, in denen er den Parteien den Vorwurf der Unfähigkeit macht.

„Politische Parteien vermeiden natürlich die Thematisierung von unpopulären Fragen. Das ist einerseits trivial, weil es das Ziel von Parteien sein muss, Wahlen zu gewinnen“. (1) Die Frage die sich nämlich heute in der Arbeitswelt stellt ist die, warum haben 9 EU-Länder ein Anti-Mobbing-Gesetz und die anderen Staaten wie Deutschland nicht? (3)

Doch solche Fragen werden in den Voyueristen-Shows von Maischberger kaum erörtert. So auch in der Sendung vom 12.04.2011, in der der Ex-Arbeitsminister „einem forschen Arbeitgeber-Anwalt“ namens  Helmut Naujoks  mit dem battle-cry, ich kündige die Unkündbaren, „dabei fast an die Gurgel“ ging. (2) (4)

Interessant ist, dass Frau Maischberger fast immer die selben „Labergäste“ zu dem wichtigen Thema einlädt, dass diesmal wohl aufgrund einer DGB-Studie zustande kam, nach der die “ Hälfte der Deutschen .. unzufrieden mit ihrem Job (sind und) ein Drittel hat sogar schon innerlich gekündigt“, im Stasiland Brandenburg dürften es sogar noch mehr sein. (2)

Zumindest kam diesmal auch ein betroffener aus der Kaste der „Unberührbaren“ zu Wort, „ein ostdeutscher Handwerker, der seit fast 15 Jahren seine Arbeitskraft vermietet, erzählte eindringlich, wie er sich oft als Arbeiter zweiter Klasse fühle und von den Beschäftigten seiner Gastbetriebe gemobbt werde. Obwohl er weniger verdiene als die Festangestellten“. (2)

Mobbingerlebnis!

Ansonsten haben “ eine erfolgreiche Zeitarbeits-Unternehmerin“ und der besagte Anwalt aller Kündigungsorgien und Mobbing-Strategien, Noujoks, „ich bin absolut stolz darauf, Arbeitgeber zu vertreten“, unbewiesene Behauptungen vom Stapel lassen dürfen, was den konservativen Journalisten eine Genugtuung war, nach dem Nobert Blüm nicht mehr den Clown in ihrem Affenzirkus spielen will. (2)

Es stellt sich auch die Frage nach der Qualifikation von Frau Maischberger, die Fragen wie, „warum hat Serbien jetzt ein Anti-Mobbing-Gesetz“ und weshalb haben dies auch 8 weitere Staaten in Europa“ offen ließ. Offensichtlich hat die Talkshowmasterin nicht die aktuelle Presse gelesen. Doch solche Mottenkistendiskussionen in Laber -, sorry Talk Shows kennen wir ja nur zur Genüge. Fehlt nur noch der Hinweis, bei Nebenwirkungen fragen sie ihren Arzt oder Psychiater. (3)

1)http://www.sueddeutsche.de/politik/europapolitik-merkels-von-demoskopie-geleiteter-opportunismus-1.1082536-6

2)http://www.welt.de/fernsehen/article13159572/Wenn-Arbeitgeber-von-Angestellten-gemobbt-werden.html

3)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/04/11/serbien-hat-ein-anti-mobbing-gesetz/

4)http://management-karriere.de/cms/pages/fachbuecher/kuendigung-von-unkuendbaren.php

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Eine Antwort to “Ex-Arbeitsminister Norbert Blüm dreht in Mobbing-Diskussion fast durch”

  1. F. W. Says:

    Ich habe da eine Story
    mit der Überschrift frei nach Böll:
    Die verlorene Ehre der Manuela Damm-Pick

    „Ich dädse ja gern loswern, abber mer habbe kei Geld.“ So die Worte eines Bürgermeisters aus dem Rheingau-Taunus-Kreis (FDP) auf den Vorschlag eines Dienstvorgesetzten, warum er der Damm-Pick keine Abfindung zahle, um sie loszuwerden, da sie ja nach 23-järiger Dienstzeit als Leiterin der kleinsten gemeindeeigenen Kita den Status der „Unkündbarkeit“ erreicht habe. Auch hat sie eine saubere Personalakte, keine Abmahnungen, hervorragende Arbeitszeugnisse, einen weithin guten Ruf als kreative Erzieherin mit einem breiten Spektrum beruflichen Wissens. Seit seiner Amtseinführung im April 2007 versucht dieser Bürgermeister mit allen nicht erlaubten Mitteln die Kita-Leiterin loszuwerden. Seine Motivation offenbarten sich, als er vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt erklärte: „Sache mer mal so. Am beste mit einfache Worde: Die Frau Damm-Pick ist stellvertretende Vorsitzende der SPD in unserer Gemeinde und hat massiv den anderen Kandidat unterstützt, aber isch hab gewonne. Isch bin Bürgermeister geworde. Isch hat ja am Anfang keine Probleme mit ihr, aber irgendwann warn die Beschwerde so massiv, da gings nit mehr …!“ Die Beschwerden häuften sich in der Tat, meist wohl bestellte Bagatellsachen, eine Gelegenheit zur Gegendarstellung bekam Frau Damm-Pick allerdings nie.
    Dann eskalierte der „Kampf“ gegen Frau Damm-Pick. Zunächst schickte der Bürgermeister Frau Damm-Pick zur Amtsärztin, um festzustellen, ob sie aus gesundheitlichen Gründen noch in der Lage ist, ihren beruflichen Aufgaben nachzukommen. Dann wurde ihrem Mann vom Bürgermeister persönlich ohne Grund Hausverbot für die Kita erteilt. Am 28.07.09 erschien in der Presse ein Artikel mit der Überschrift: CDU will Entlassung der Leiterin in … – KITA-STREIT Mutter stellt Strafanzeige. Am Schluss dieses Artikels wird der örtliche CDU-Vorsitzende zitiert: „Egal, ob die Gemeinde die fristlose Entlassung auch vor Gericht noch durchsetzen kann, oder nicht,“ so der CDU-Vorsitzende …, „diese Frau darf nie mehr mit der Leitung einer unserer Kindereinrichtung betraut werden.“ (Dieser Vorsitzende ist inzwischen von allen seinen Ämtern zurückgetreten, weil er jahrelang Sozialhilfegelder in fünfstelliger Höhe auf sein Privatkonto hat fließen lassen.) 14 Tage später, an einem Montag, bekam Frau Damm-Pick den Anruf einer Journalistin der Regionalpresse, die wissen wollte, was sie zu ihrer Kündigung zu sagen hätte? Am nächsten Tag titelte die Presse: Gemeindevorstand setzt Kita-Leiterin ab – Betroffene fällt aus allen Wolken. Die betriebsbedingte Änderungskündigung bekam sie dann am folgenden Freitag per Boten zugestellt. Auf Anraten ihres Anwaltes nahm sie die Versetzung zur Kita eines anderen Ortsteils als Erzieherin bei gleichem Gehalt, aber ohne Leitungsfunktion unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung an. Wohl wissend, dass die Eltern der Kita in der CDU-Hochburg von vornherein Ablehnung signalisierten.
    Fünf der CDU nahestehenden Mütter – von den zwei schon lange keine Kinder mehr in der Kita hatten – und eine Erzieherin haben ihr unterstellt, sie habe Kinder in Fäkalien sitzen oder stehen lassen. Sie soll eine Mutter verletzt haben, nach verbalen Attacken dieser Mutter. Laut Aussage einer Bediensteten aus der Verwaltung erstattete diese Mutter auf Anregung des Bürgermeisters Anzeige wegen Körperverletzung. Ärztliches Attest: Die Frau klagt über Schmerzen am Handgelenk, doch es seien keine Hämatome festzustellen, diese „unsichtbaren“ Hämatome waren bei der polizeilichen Vernehmung am linken Handgelenk und vor Gericht am rechten. Die Klage wurde vom Amtsgericht der Kreisstadt nicht zugelassenen, unter anderem mit der Begründung: Wenn man die Berichterstattung der örtlichen Presse verfolge, bestehe offenbar ein erhebliches Interesse, dass Frau Damm-Pick verurteilt wird. Auch bei der nächsten Instanz wurde so entschieden. Trotzdem wurde die Anzeige als ein Entlassungsgrund beim Arbeitsgericht eingereicht. Auch die Fäkaliengeschichte wurde trotz Wiederspruch der Mutter des betroffenen Kindes dem AG vorgelegt.
    Ohne Begründung wurden Behauptungen wie „Nichtteilnahme an Fortbildungsmaßnahmen“; Frau Damm-Pick sei (nach 23 Jahren) Leitungsunfähig; sie habe einen autoritären Führungsstil; Belege für Beschwerden von Eltern waren laut Gericht belanglos oder „nicht substantiiert“, auch eine sogenannte „Beurteilung“ der Gesamtleiterin, die Frau Damm-Pick persönlich kaum kannte und schon gar nicht ihre Arbeit, hat das Gericht „als eine persönliche Meinung, deren Richtigkeit nicht feststeht und mangels Angaben überprüfbarer Tatsachen, auf welche die Beurteilung gestützt ist, nicht (als) nachvollziehbar“ angesehen.
    Der Bürgermeister, selbst Jurist, nahm sich trotz klammer Kassen der Gemeinde einen Anwalt, wohl weil die Kündigungsschutzklage des Ehemannes der Frau Damm-Pick erfolgreich war und wohl nach seiner Meinung, die kostenlosen Juristen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes e. V. versagt hatten.
    Frau Damm-Pick erhob Kündigungschutzklage. Das Arbeitsgericht in Wiesbaden verwarf alle Kündigungsgründe und stellte fest, dass die Beklagte nie eine Abmahnung erhalten und auch der Personalrat nicht ordentlich eingebunden war. Der Bürgermeister und sein Anwalt gingen in Berufung. Vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (HLA) erlitt der Bürgermeister seine zweite juristische Schlappe. Frau Damm-Pick, die einen Arbeitsvertrag für die Kita in der sie bisher als Leiterin arbeitete hat, hätte nach der schriftlichen Urteilsbegründung ihre Arbeit wieder aufnehmen können, wenn der Bürgermeister nicht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt hätte. Der gegnerische Anwalt zum Anwalt der Frau Damm-Pick: „Wir haben noch einige Pfeile im Köcher. Wenn ihre Mandantin glaubt, dass sie ihre Arbeitsstelle wieder einnehmen kann, so hat sie sich getäuscht.“ Auch soll der Bürgermeister geäußert haben, dass er die Damm-Pick am „langen Arm verhungern lasse“. Einen infamen Teilerfolg hat der Bürgermeister inzwischen erreicht: Die Kita-Leiterin ist wegen Mobbing erkrankt und ist in psychotherapeutischer Behandlung. Vor zwei Monaten wurde sie nach 78 Wochen von der Krankenkasse ausgesteuert, mit dem Erfolg, dass sie 370,- EURO Beihilfe monatlich bekommt und in diesem Zusammenhang aufgefordert wurde, innerhalb eines halben Jahres ihre zu große und zu teure Wohnung aufzugeben. Auffallend ist, dass die Behörden offenbar nicht so richtig einordnen können, wer für sie zuständig ist: Ist es das Amt für Grundsicherung oder die Bundesagentur für Arbeit oder das JobCenter oder eventuell die Rentenversicherungsanstalt oder dann doch das JobCenter? Eines steht jedenfalls fest: Sie ist weder arbeitslos, noch arbeitssuchend und damit auch keine Hartz IV-Empfängerin und hätte demzufolge eigentlich auch nicht die vom JobCenter geforderten Bewerbungsunterlagen einreichen müssen, denn laut LAG-Urteil hat sie ihren Job als Leiterin in der Kita ihres bisherigen Wirkens wieder, was allerdings durch juristische Verzögerungstaktiken zur Zeit noch keine Rechtswirksamkeit hat. So hofft Frau Damm-Pick auf einen schnellen ablehnenden Entscheid des BAG, denn dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung abgelehnt wird, davon sind nämlich alle Prozessbeteiligten überzeugt.
    Zwischenzeitlich sammelt der Bürgermeister fleißig neue Entlassungsgründe: Griff in eine Getränkekasse (Belege sind spurlos verschwunden), angebliche Ungereimtheiten bei den Quartalsgeldabrechnungen, Anforderung von privaten Rechnungen der Frau Damm-Pick der letzten fünf Jahre bei einem Versandhaus, eventuell Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit. Seit Jahresanfang hat der ASB die Kita’s der Gemeinde übernommen. Inzwischen wurde auch versucht, mit „Zuckerbrot und Peitsche“ Frau Damm-Pick einen Arbeitsvertrag beim ASB zu seinen Bedingungen schmackhaft zu machen. (Einjahresvertrag, ASB-Tarif, 30- Wochenstunden usw.) Dieses Ansinnen hat Frau Damm-Pick abgelehnt, da sie damit auf ihr bisheriges Tarifgehalt und ihren Status der „Unkündbarkeit“ verzichten würde. Der freiwillige Wechsel wurde infamer weise unter anderem damit begründet, dass ja ihr Ruf als Erzieherin durch die Presseberichterstattung geschädigt sei, was ja tatsächlich auch stimmt, durch schier unzählige Zeitungsartikel die vom Bürgermeister und seinem Gefolge lanciert worden waren. Wobei der Bürgermeister seine Fürsorgepflicht vollkommen außer acht gelassen hat, wie ihm auch das Gericht bescheinigte. Das neueste, die Rechtschutzversicherung hat Frau Damm-Pick „wegen ungünstigem Schadensverlauf“ gekündigt, und das, obwohl sie alle Prozesse gewonnen hat.

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