Mobbing- und Justizopfer lässt sich nicht erniedrigen, sondern schreibt.

Zu lange musste A. erleben, wie man als „Mobbing-Opfer“ vor Gericht vergeführt und fertig gemacht wird. Oft weiß man nach der Tortour Arbeitsgericht nicht mehr, was schlimmer was, die Mobber oder die Richter und Schöffen, von den Anwälten ganz zu schweigen. A schreibt folgendes zum Fall Brigitte Heinisch:

„Am 21. Und 22. Juli 2011 ging es durch alle Medien, „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte erlaubt öffentliche Kritik am Arbeitgeber.“ Es klingt wie ein Lob auf die Rechtsstaatlichkeit und das politische System in dem wir leben. Dabei wird oft übersehen, dass die Klägerin, Frau Brigitte Heinisch, vor bundesdeutschen Gerichten bitteres Unrecht widerfahren ist.

Frau Brigitte Heinisch war mit den Zuständen in der Klinik, in der sie tätig war nicht einverstanden. Nach dem sie mit den Hinweisen auf Missstände klinikintern überall auf taube Ohren stieß, wandte sie sich an die Staatsanwaltschaft und die Öffentlichkeit – um den betroffenen zu helfen. Daraufhin wurde sie fristlos gekündigt und verlor vor deutschen Gerichten (wie der Schreiber dieser Zeilen auch) alle Prozesse über alle Instanzen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus Straßburg ist eine Ohrfeige für die bundesdeutsche Justiz. Nun stellt sich die Frage, was geschieht mit all den Richtern in Deutschland, die über alle Instanzen hinweg falsche Urteile gesprochen haben, und das noch „Im Namen des Volkes“? Jeder, auch noch so ein kleiner Handwerker, der Pfusch macht, muss für seine Arbeit haften.

Dürfen die Richter den Verdienst, den sie für das fällen der schikanösen Unrechts-Urteile zur Lasten einer engagierten Frau gefällt haben, behalten? Bleiben diese Richter im Amt ohne irgendwelche Konsequenzen und dürfen weiterhin Gefälligkeitsurteile zum Wohle der Konzerne und der öffentlichen Verwaltung aussprechen und dabei oft nicht nur die schon Geschädigten in ein weiteres Unglück stürzen, sondern sogar deren Nachkommen?

Mobbing- und Justizopfer“.

Das Bundesministerium für Justitz hatte nun angeblich eine Antwort auf die Fragen desMobbing- und Justizopfers.

Sehr geehrter Herr …………..,vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Juli 2011, mit der Sie nach den Konsequenzen für Richter fragen, die falsche Urteil“ gefällt haben.

Nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes sind Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Missachtet eine Richterin oder ein Richter den Grundsatz der Bindung an das Gesetz, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen eine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung zur Folge haben. Des Weiteren kann wegen einer Amtspflichtverletzung nach § 839 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch eine Schadenshaftung in Betracht kommen. Schließlich kann eine Missachtung des Grundsatzes der Bindung an das Gesetz disziplinarrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. § 26 Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes regelt jedoch, dass Richter einer Dienstaufsicht nur unterliegen, soweit nicht ihre Unabhängigkeit beeinträchtigt wird. Die Rechtsfindung ist als Kernbereich richterlicher Tätigkeit der Dienstaufsicht entzogen. Dies bedeutet, dass Urteile im Rahmen der Dienstaufsicht inhaltlich nicht zu überprüfen sind.

Im Übrigen fällt die Dienstaufsicht über das Landesarbeitsgericht Berlin, das in dem von Ihnen angesprochenen Fall anders entschieden hat als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz. Die Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter im Landesdienst steht der jeweiligen Gerichtsverwaltung zu. In oberster Instanz ist das jeweilige Landesjustizministerium zuständig.

 

Das Bundesarbeitsgericht, das auch anders entschied als der EGMR, fällt ebenfalls nicht in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz, dem daher auch insoweit keinerlei Aufsichtsbefugnisse zustehen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Dr. Wiebke Dettmers, LL.M.
Referentin

Bundesministerium der Justiz, Referat Richterrecht, Richterbesoldung, Ausbildung (RB 4), Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
—————— E N D E ———————

Anmerkung eines Betroffenen: Somit dürfen die Richter weiterhin urteilen wie sie wollen, und die Betroffenen und ihre Nachkommen, weiterhin in ein noch tieferes Unglück stürzen“.

MfG

A.

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5 Antworten to “Mobbing- und Justizopfer lässt sich nicht erniedrigen, sondern schreibt.”

  1. Ilia Faye Says:

    Viele Richter belächeln die Gewalt, die hinter Mobbing steht. Wie soll man da ein vernünftiges Urteil erwarten?

    Die Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz ist ja wohl ein Witz!

    Wie gut, dass man sich immer so hervorragend hinter Zuständigkeiten verstecken kann… aber noch immer fühle auch ich mich – wie so viele andere – nicht zuständig für die Mobbing-Opfer-Rolle. Nur hat die Opfer niemand danach gefragt.

    Es wird Zeit für ein wirksames Anti-Mobbing-Gesetz. Ich arbeite derzeit mit Volldampf an einer Mitmach-Aktion und hoffe, dass ich diese in den nächsten Tagen veröffentlichen kann.

    Unglaublich ist das alles! Einfach nur unglaublich!

  2. jana Says:

    Ich wünsche Ihnen Erfolg. Es ist höchste Zeit das die Richter die Augen aufmachen. Das die Krankenkasse auch mit dem Ärzte zusammen arbeiten. Krankenkasse geben falsche Auskunft dem psychosomatischen Patienten…… Es kommt mir vor das eine nicht weis was der andere macht. es ist ein katastrofalle Zustand des Justiz, Beweisen.., Keine möchte sich mit dem Problem beschäftigen… Ich bin seit 5 Jahre ständig krank Hintergrunde war Mobbing ……… Nun keinem interessiert. Arbeitgeber hat mich jetzt gekündigt. Ich würde am Arbeitsgericht -Hamburg nicht gefragt warum ich so lange krank würde was ist die Ursache…Ich fühle mich schuld daran das ich krank bin…… Was ist mit der Gesellschaft?…

  3. Edda Sperling Says:

    Was ist mit der Gesellschaft? Diese versteckt sich hinter Gesetze die es zu Mobbing nicht gibt und ein jeder fühlt sich jetzt legitimiert ein Mobbingopfer öffentlich in Deutschland hinzurichten, eine Katastrophe für das Opfer und alle schauen gelangweilt und desinteressiert zu

  4. Josef Schwannberger Says:

    „Deutsche Richter machen mir Angst“ behaupten deutsche Richter.
    „Sie entscheiden nicht im Namen des Volkes, schon gar nicht im Namen des Opfers, sondern im Namen des Täters.“
    Daß deutsche Richter einem Kriminellen Angst machen glaube ich nicht. Aber daß Beamte einem Wertschöpfenden Angst machen, der ums Überleben kämpft, das kenne ich.

  5. Josef Schwannberger Says:

    Gutachter sind die heimlichen Richter. Das Leben ist ungerecht, hat mir kürzlich einer gesagt. In Großbritannien erhält ein Killer ca. 15 000 Pfund, bei uns ein Gerichtsgutachter nur ca. 200 €

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