System Mobbing oder bei Foxcon geht die Selbstmordserie weiter

18. Mai 2013

Und wieder haben sich “zwei junge Männer und eine 23-jährige Frau” bei Foxcon das Leben genommen.(1) Nach 2010 wollte angeblich Foxcon die Arbeits- und Lohnbedingungen ändern.

“Foxconn installed the nets and hired mental-health professionals in response to the spate of suicides that peaked in 2010 with at least 10 deaths”. (2)

Wohin?

Wohin?

Dabei kam es schon im Januar 2012 erneut zu Protesten von Arbeitern über die Arbeitsbedingungen bei Foxcon, geschehen ist offenbar nichts. “We were put to work without any training, and paid piecemeal, said one of the protesting workers, who asked not to be named. The assembly line ran very fast and after just one morning we all had blisters and the skin on our hand was black. The factory was also really choked with dust and no one could bear it, he said.(3)

Dabei hat man im Sommer 2010 von  Guo Taiming, auch bekannt als Terry Gou, Chef des taiwanischen Computerproduzenten Foxconn Technology Group ganz andere Töne gehört. “Ich bitte in aller Form um Entschuldigung, dass es uns nicht gelungen ist, diese bedauerlichen Vorfälle zu vermeiden. Tragödien dieser Art sind eine harte Prüfung für uns. Unsere Betriebskultur ist noch nicht ausreichend entwickelt”, sagte Guo Taiming damals. (4)

Es kam wohl zu Lohnerhöhungen bis 70 % bei Todesfirma FOXCONN und anderen Firmen in China, doch am Betriebsklima hat man wohl nichts geändert. (5)

Zur Erinnerung, 2010 kam es endlich zu einer breiten Öffentlichkeit im falle von Foxcon, ein 27 jähriger Mitarbeiter beging damals einen Suizid. “Laut China Labour Watch (1) in den USA hat der Mann nach Angaben seiner Familie mehr als einen Monat am Stück in Nachtschichten, manchmal 24 Stunden ohne Pause, arbeiten müssen. Unfassbar was dort für asoziale Arbeitsschutzbestimmungen gelten”. (6)

Und der 27 Jährige, von dem wir leider nie den Namen erfahren haben, war nur eines dieser tragischen Glieder in einer ganzen Serie von Selbstmorden unter Arbeiterinnen und Arbeiter bei Foxcon. “Suizide bei FOXCONN schocken die globale Öffentlichkeit”. (7)

Warum es nun wieder im Frühling 2013 zu einer Serie von Selbsttötungen unter der Foxcon-Belegschaft kam, verrät man uns nicht. Offensichtlich hat das System Mobbing or Bullying wieder zugeschlagen. Weshlab man bei Foxcon nicht gelernt hat, darf man nur vermuten. Der Kick nach Profit steht über dem Leben der Mitarbeiter, traurig aber wahr.

1) http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/selbstmorde-bei-apple-zulieferer-drei-foxconn-mitarbeiter-stuerzten-sich-in-den-tod-1.1675871

2)http://www.bloomberg.com/slideshow/2012-03-30/inside-apple-s-foxconn-factory.html#slide9

3)http://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/asia/china/9006988/Mass-suicide-protest-at-Apple-manufacturer-Foxconn-factory.html

4)http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/06/09/foxconn-erhoht-erneut-die-lohne/

5)http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/06/03/lohnerhohungen-bei-todesfirma-foxconn-und-honda-motors/

6)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/tag/todesfabrik-foxconn/

7)http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/05/31/suizide-bei-foxconn-schocken-die-globale-offentlichkeit/

 

 

Mobbing an der Goethe- oder freien Waldorfschule in Pforzheim

5. Mai 2013
Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wird

Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wird

Eltern sind wohl der Meinung, wenn sie ihre Kinder der Reformpädagogik von Rudolf Steiner anvertrauen können sie der gesellschaftlichen Realität entkommen. Dem ist jeodch nicht so, diese grausame Erfahrung mussten Eltern der Goetheschule oder freien Waldorfschule in Pforzheim machen. (1)

Aus der These, “jedes Kind, jede neue Generation bringt neue Impulse und Ideen mit sich, die Welt und Gesellschaft verändern können”, wurde für Schüler in Pforzheim und ihre Eltern ein Albtraum. Insbesondere haben die Schulleitung und der Elternrat mehr die Täter geschützt als den Opfern den Rücken gestärkt, unfassbar aber offensichtlich wahr.

“So wandte sich zum Beispiel ein Vater telefonisch an die PZ: Die Mobbing-Vorfälle hätten ihn sehr erschüttert. So soll es unter anderem SMS mit Drohungen gegeben haben. Er könne nicht verstehen, warum die Schulleitung versuche solche Vorfälle zu vertuschen”. (2)

Nach Auskunft der Schulleitung soll es einen Einzelfall von Mobbing gegeben haben. “Ja, es habe Mobbing gegeben. „Es handelt sich dabei um einen Vorfall, der außerhalb der Schulzeit stattgefunden hat. Da die Schüler aber in eine Klasse gehen, wurde die Thematik natürlich in die Schule hereingetragen. Wir haben noch am selben Tag reagiert – pädagogisch und disziplinarisch. Wir haben unseren Erziehungsauftrag sehr ernst genommen, sagt Anja Baral-Döinghaus“. (2)

Schon allein dieser Einzelfall alleine soll es in sich haben, die Eltern haben Strafanzeige erstattet. Unverständlich sind dann die Reaktionen der Verantwortlichen. “Zu einem Schulverweis sind wir aber nicht bereit. Der Schüler weiß, dass er großen Mist gebaut hat und wir wollen ihm eine Lernchance einräumen, sagt Bettina van der Ham”. (2) Und man versucht wohl nachweislich ein Konzept, das einem die Haare zu berge stehen lässt umzusetzen, Opfer- und Täterschutz.

“Einer der jugendlichen Täter soll dabei von der Schulleitung besonders geschützt worden sein. Die Täter sind noch an der Schule, die Opfer aber nicht?“ Eine Tasache die nur eines beweist, man schützt die Täter wo man kann und belegt dies auch noch mit dem: “Die Angelegenheit sei sehr vielschichtig und sie müsse im geschützten Raum bleiben”. Was soll das den Opfern bringen? 

Offensichtlich haben auch die Waldorf-Philosophen nicht begriffen, dass Mobbing jede Form der Würde eines Menschen, das soziale Zusammenleben und die Gesundheit von Menschen nachhaltig und oft ein Leben lang zerstört.

1)http://www.waldorfschule-pforzheim.de/

2)http://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Mobbing-an-Waldorfschule-Eltern-sorgen-sich-um-Kinder-_arid,415295.html

Mobbingtäterin und Amtsleiterin Herma Heinze gekündigt

4. Mai 2013

Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wirdIn der Stadtverwaltung von Chemnitz kam es im Grünflächenamt zu heftigen Mobbingattacken durch die zuständige Amtsleiterin. “Anfeindungen, Einschüchterungen und Erniedrigungen seien demnach im Grünflächenamt offenbar schon längere Zeit an der Tagesordnung gewesen, hieß es”. (1)

“Die Leiter mehrerer Sachgebiete” haben sich gegen Frau Herma Heinze gewehrt, es kam im Vorfelde 2011 zu einem Moderationsverfahren das jedoch scheiterte. Auch hat die Amtsleiterin ihre Mobbingattacken nach mehreren Abmahnungen nicht eingestellt. Der Konflikt schwellte weiter.

“Auslöser der Entlassung war der Auftritt eines Mitarbeiters des Botanischen Gartens bei der Personalversammlung der Stadtverwaltung Ende 2012. Er hatte Heinze einen “absolutistischen, diktatorischen” Führungsstil vorgeworfen. Seither ist sie vom Dienst freigestellt, später wurde sie zum 30. September gekündigt”. (1)

Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass im Fall Heinze endlich mal die Täterin und nicht die Opfer gekündigt wurden. Ein Vorgehen das endlich Schule machen sollte im Mobbing-Paradies Deutschland. Man darf gespannt sein, wie sich die Kaste der Arbeitsrichter in dem Fall positionieren, zu viel Rechtssprechung jeodch sollte man nicht erwarten, das lehrt uns die Jahrzehnte lange Erfahrung mit Mobbing.

1)http://www.freiepresse.de/LOKALES/CHEMNITZ/Stadt-Chemnitz-wirft-gekuendigter-Amtsleiterin-Herma-Heinze-Mobbing-vor-artikel8370648.php

Peter Wickler zum humanitären Wertesystem und Mobbing.

2. Mai 2013

Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wirdZu recht sieht der ehemalige Arbeitsrichter Peter Wickler einen Zusammenhang zwischen Wertesystem und Mobbing. Weiter gehend muss man feststellen, dass unsere Medien wie ARD und ZDF an diesem Verfall des Wertesytsem genauso ihren Anteil haben wie die Justiz.

Alleine die Tatsache der sogenannten  ”Vergleiche” sprechen jedem Wert Hohn, denn wer in einem Gerichtssaal Druck ausübt hat sich schon längst zum Verursacher des Werteverfalls aufgeschwungen.

“Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis. Entsprechend dem Verfassungsauftrag des Art. 1 Abs. 1 GG muss die Rechtsprechung in Ermangelung einer speziellen gesetzlichen Regelung, in Verantwortung gegenüber dem Bestandsschutz der verfassungsmäßigen Wertordnung und zur Gewährleistung der physischen und psychischen Unversehrtheit der im Arbeitsleben stehenden Bürger gegenüber Mobbing ein klares Stopp-Signal setzen.”

(Quelle: Peter Wickler, Handbuch Mobbing-Rechtsschutz, 2004, S. 417)

Neben Mobbing hat mit der Nichtaufarbeitung der Stasivergangenheit ab 1991 die Auflösung der Demokratie eine rasante Entwicklung genommen die in der wachsenden Anzahl der Nichtwähler nur ein Indiz hat.

Stellungnahme zum Gutachten von Herrn Dr. X aus Mainz für Dirk Lauer

12. April 2013

Wir veröffentlichen in mehreren Schritten die Stellungnahme  zum Gutachten von Herrn Dr. X aus Meinz für “das Mobbing-Opfer” Herrn Dirk Lauer Gießen, März 2013.

Gießener Akademische Gesellschaft
Die folgende Stellungnahme wird auf Bitte des Herrn Dirk Lauer erstattet. Sie stütztsich auf die Kenntnis des Gutachtens von Herrn Dr. X. (im Folgenden SVgenannt) vom 13.02.2008.
Die methodenkritische und inhaltliche Prüfung des Gutachtens erfolgt durch den approbierten und seit 1977 am Boston College im Fachbereich Psychologie promovierten Psychologischen Psychotherapeuten und (apl.) Professor für Psychologie, University of Maryland, Dr. Phil. Philip Churchill, der die psychologisch-fachliche Bewertung des Gutachtens vorgenommen hat.
Der SchreiDie hier zu erarbeitende Stellungnahme bezieht sich auf einen in Anlehnung an die Rechtsprechung formulierten Lehrsatz von Jessnitzer (1976, S.153) [13]:

“Zu den wichtigsten Pflichten eines wissenschaftlichen SV gehört es, streng darauf zu achten, dass er seinem Gutachten nur solche Lehren und Untersuchungsmethoden zugrunde legt, die in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfreials richtig und zuverlässig anerkannt sind (BHGSt 5,34; BGH NJW 1954,649) …
Schließt sich der SV einer von mehreren in seiner Wissenschaft vertretenen Auffassung an und würde eine andere zu einem abweichenden Ergebnis führen, so muß er darauf hinweisen.”

Zur Beurteilung der fachlichen Erfordernisse an ein Gutachten werden die vom Berufsverband Deutscher Psychologen verabschiedeten “Empfehlungen und Kriterien zur Erstellung psychologischer Gutachten” (1985) [12], in der zur Zeit gültigen Fassung von 1988 als maßgebliche Richtschnur sachverständigen Handeins im Bereich der Psychologie zugrunde gelegt. Diese Richtlinien sind in mehreren höchstrichterlichen Urteilen, zuletzt BGH 1999 (1StR 618/98), für verbindlich zur Erstellung psychologischer Gutachten erklärt worden.

Plausibilitätsgutachten für Herrn Dirk Lauer s. 2/ 17 Gießener Akademische Gesellschaft 1 Anerkannte Qualitätskriterien zur Erstellung von Gutachten. Zur Qualitätssicherung von psychologischen Gutachten hat der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BOP) die maßgeblichen Beurteilungskriterien und Anforderungen zusammengestellt. Für Sachverständige (SV), die Gutachten erstellen, gelten die folgenden allgemein anerkannten Mindestanforderungen, die stets zu erfüllen sind. Das hier besprochene Gutachten von Herrn Dr. med. Armand Gerken wird anhand dieser im Folgenden vorgestellten Mindestanforderungen sowie inhaltlich auf seine Qualität geprüft und abschließend bewertet.

1.1 Aktenanalyse

Erste Vorbedingung für die Akzeptanz eines Gutachtens nach den o. a., für Psychologen und Psychiater geltenden Kriterien ist die Auswertung der vorhandenen Akten. Sie “übernimmt im Gutachten die Funktion, die bei einer wissenschaftlichen Arbeit der Literatursichtung zufällt. (…) Es geht um den Entdeckungszusammenhang der diagnostischen Frage.”

Die Selektion der für die Sachverständigen relevanten unter allen erhobenen Daten darf dabei nicht beiläufig erfolgen; sie muss vielmehr systematisch sein, unter Offenlegung der eingesetzten Systematik entstehen. Ist dies nicht der Fall, so entbehren die daraus abgeleiteten Aussagen I Interpretationen der unabdingbaren wissenschaftlichen Haltbarkeit.
Eine Aktenanalyse, wie sie vom BOP [12] gefordert wird, ist vorliegend nicht durchgeführt worden; deshalb kann hier nicht darauf eingegangen werden, ob sie wissenschaftlich-psychologischen bzw. psychiatrischen Grundsätzen folgt. Eine Aktenanalyse und deren wissenschaftliche Auswertung zur Schaffung der Anknüpfungstatsachen sind jedoch unerlässlich.

Auszüge der Akte sind zwar dargestellt worden, eine Aktenanalyse und –interpretation fehlt vollständig. Eine auszugsweise Wiedergabe des Akteninhalts, wie sie hier vorliegt, ist nicht zu verwechseln mit einer Analyse der Akten und der Angabe aller vorliegenden Vorbefunde.

Zu einer wissenschaftlichen Analyse und Interpretation hätte z.B. gehört, die in den Akten dargestellten Vorgänge und Zusammenhänge auf logische Konsistenz zu prüfen, auf Widersprüche hinzuweisen und Stellung dazu zu beziehen.
Von rechtlicher Seite führt Jessnitzer aus [13]: (1976, S. 21f): “Der SV (zieht) selbst aufgrund bestimmter, dem zu entscheidenden Rechtsfall zugrundeliegender Tatsachen mithilfe seiner Sachkunde die Schlussfolgerungen. In diesem Fall darf er sich aber nicht darauf beschränken, dem Gericht das Ergebnis mitzuteilen.

Vielmehr muss er hier über die dem Gutachten zugrundeliegenden Tatsachen sowie über die angewandten, allgemeinen Erfahrungssätze berichten und die Gedankenkette vortragen, welche von diesen Erfahrungssätzen zu dem gefundenen Ergebnis führt. Denn sonst könnte das Gericht nicht seiner Pflicht genügen, die Ausführungen des SV kritisch zu überprüfen. Wichtig ist hierbei, von wem und auf welche Weise die der Begutachtung zugrundeliegenden Tatsachen festzustellen sind.” (Hervorhebung durch den Autor)

Fortsetzung folgt….

Im Fall des Mobbing-Opfers Dirk Lauer liegt nun ein mangelhaftes Gutachten vor

8. April 2013

Über den Mobbingfall Dirk Lauer, Ex- Polizeibeamter aus Rüsselsheim haben wir schon detaillert berichtet.(1) Auch hat Dirk Lauer selber eine Internetseite zu seinem Fall erstellt.(2) Entscheidend in seinem Fall ist ebenfalls ein Gutachten, das “so schwerwiegende formale, rechtliche und inhaltliche Mängel aufweist, das seine rechtliche und fachliche Verwertbarkeit ausgeschlossen ist”.

Der SchreiSofort kommen da natürlich Fälle in den Vergleich wie der von Gustl Mollath (3) und die Fankfurter Finanazbeamten um Rudolf Schmenger, Marco Wehner und andere, wo ein nachweisliches Gefälligkeitsgutachten eine zentrale Rolle spielte. Diese “Archipel Gulag – Methoden” tauchen in der deutschen “Mobbing-Kultur” immer öfters auf.

Und obwohl dann der “Gefälligkeitsgutachter im Mobbingfall Marco Wehner verurteilt” wurde, hat die Politik in Hessen in Person des ehemaligen Ministerpräsidenten Koch und seines jetzigen Bouffier sich niemals entschuldigt. Dabei mmuss man wissen, dass die Steuerfahnder oder “das Banken-Team ermittelte aber auch wegen Steuerhinterziehung gegen Großbanken: »Stapelweise Belastungsmaterial fand das Team bei Commerzbank und Deutscher Bank. Sie hatten Kunden geholfen, Geld vor dem Fiskus zu verstecken. 250 Millionen Euro zusätzlich aus Steuernachzahlungen der Banken verbuchte das Land Hessen wegen der Erfolge der Finanzbeamten, rund eine Milliarde der Bund«, schrieb die Frankfurter Rundschau”. (5)

Doch nun zum Gutachten im Fall Dirk Lauer. Dirk teilt uns folgendes per EMail mit:
Einer fehlt!“Am 31.01.2008 wurde auf Weisung des Leitenden Polizeiarzt der POK a.D. Dirk Lauer von Dr. G. aus Mainz neurologisch/psychiatrisch begutachtet um die Folgen des aus 1996 stammenden Dienstunfalls zu überprüfen.
Damals war schon auffällig, dass der Proband einem medizinisch/psychologisch Gutachten schriftlich zugestimmt hatte aber tatsächlich ein neurologisch/psychiatrisches Gutachten gefertigt wurde.

Nach Erhalt dieses Gutachtens wurden folgende Diagnosen in den Vordergrund gestellt:
- Querulatorisch
- Anankastisch
- Persönlichkeitsstörung
- Nazistisch
- Streitsüchtig
- Waschzwang

Nach Beauftragung wurde dieses Gutachten von einem anerkannten Psychologen und Psychotherapeut auf seine Aussagekraft hin überprüft. Dieser kam zu folgendem Ergebnis:

Auszug aus der Gutachtenanalyse:
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Gutachten so schwerwiegende formale, rechtliche und inhaltliche Mängel aufweist, das seine rechtliche und fachliche Verwertbarkeit ausgeschlossen ist. Der Verlauf der Begutachtung und die Ergebnisse werden in einer Form erläutert, die intransparent und rechtswidrig ist und Außenstehenden nicht nachvollziehbar macht, wie der SV zu seiner Einschätzung und den darauf beruhenden Empfehlungen kommt”, von Dirk Lauer.

Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wird“Das unprofessionelle Vorgehen des SV führt zu voreingenommenen und parteiischen Interpretationen mit eklatanten Widersprüchen, die bei neutraler Sicht nicht aus der Begutachtung erschlossen werden können.

Eine Aktenanalyse, wie sie vom BOP [12] gefordert wird, ist vorliegend nicht durchgeführt worden; deshalb kann hier nicht darauf eingegangen werden.

Es zeigt sich im Gutachten eine schwerwiegende mehrfache Verletzung psychologischer/psychiatrischer und rechtlicher Voraussetzungen:

So führt Berk. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.

Die sehr schwachen Instrumente ,Anamnese‘, ,unabgeklärte Fremdbefunde’ , und, nicht näher benannter Fragebogen zur Testung einer Depression’, sind unbrauchbar(da unwissenschaftlich, s.u.) und nicht dazu geeignet, eine wissenschaftliche Begutachtungzu begründen.

Er bezieht sich allein auf einen neurologischen Befund, der aber die von ihm erhobenen psychiatrischen Diagnosen nicht rechtfertigt. Es wird zunächst dem Leser überlassen, was er mit der Fülle der Informationen anfangen will.

Mobbingerlebnis

Mobbingerlebnis

Das Gutachten ist in diesem Bezug nicht nur grob lückenhaft sondern es erfüllt auch nicht die rechtlichen und fachlichen Anforderungen.

Der SV hat sämtliche Maßgaben zur Diagnostik einer Persönlichkeitsstörung außer Acht gelassen.
Damit hat der SV eklatant gegen das Gebot der Vertrauenswürdigkeit verstoßen, da
er weder objektiv noch unparteiisch bei der Erstellung des Gutachtens vorgegangen
ist. Denn er hat, ohne eigene standardisierte Untersuchungen durchgeführt zu
haben, Herrn Lauer als psychiatrisch gestört diagnostiziert, ohne nachvollziehbar
darzulegen, wie er zu seinen Ergebnissen gelangte.

Statt wissenschaftlich begründeten Tatsachen spiegelt das Gutachten die subjektive Meinung, die persönlichen Eindrücke sowie Deutungsversuche des SV wieder Das unprofessionelle Vorgehen des SV führt zu voreingenommenen und parteiischen Interpretationen mit eklatanten Widersprüchen, die bei neutraler Sicht nicht aus der Begutachtung erschlossen werden können.(6)

Wir müssem uns in Zukunft auf mehrere solcher Fälle mit “Gefälligkeitsgutachten” einstellen, was jedoch bei einer so ausgeprägten Mobbing-Kultur wie in Deutschland nicht verwundert.

1) http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/12/16/dirk-lauer-ex-polizeibeamter-und-mobbing-opfer-im-system-mobbing/
2) http://www.behoerdenstress.de/

http://skandale-meldungen.blogspot.de/2013/04/spiegel-v-mann-half-fluchtigen-nsu.html?spref=tw

3) http://www.gustl-for-help.de/
4) http://rudolf-schmenger.de/

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/rudolf-schmenger-und-frank-wehrheim-ausgezeichnete-verraeter/3172192.html

http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/tag/steuerfahnder-rudolf-schmenger/

http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/12/17/herr-fitschen-deutscher-bank-co-chef-attackiert-ermittler-im-system-mobbing-hessen/

http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/12/08/psychologische-untersuchungen-mobbing-und-schwarze-personalakten/

5) http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/01/26/neues-im-fall-marco-wehner-und-der-anderen-frankfurter-steuerfahnder/
6) http://skandale-meldungen.blogspot.de/2013/04/erganzung.html

18 Monaten, in denen es Abmahnungen und unfassbare Mobbingaktionen hagelte

24. März 2013

Ein Mobbing-Opfer teilt uns folgende Erlebnisse zu Mobbingattacken an ihrem Arbeitsplatz mit und fragt: “Mich würde jedoch interessieren, ob es mehr Menschen mit solchen Erfahrungen gibt. Als Gruppe könnten wir uns wesentlich effektiver wehren”.

Hier der gesamte Text:

Der Schrei“Das ist nicht nur beim ADAC so. Dies Dinge geschehen Betriebs- und Gesellschaftsübergreifend. Ich erwischte meinen Chef dabei, wie er mir ein faules Ei unteschieben wollte und stieß danach auf immer mehr Ungereimteheiten in meinem Arbeitsgebiet (Außendienst Versicherung im Bereich Maklerbetreuung).. Danach versuchte man unter aktiver Mithilfe des “Betriebsrates” mir illegal zu kündigen, wogegen ich mich erfolgreich zur Wehr setzte.

Nach weiteren schikanösen 18 Monaten, in denen es Abmahnungen und unfassbare Mobbingaktionen hagelte, kündigte man mir ohne Grund. In einer Klage vor dem Arbeitsgericht erzielte ich bei der Güteverandlung eine ansehnliche Abfindungssumme. Leider ist das Drama nun nicht vorbei. Parallel zu den Verschärfungen am Arbeitsplatz bemerkte ich nun mehr und mehr, dass ich Probleme mit vielen größeren Unternehmen bekam.

Vodafone z.B. schickte mir falsche Rechnungen oder meine Anrufer bekamen statt meiner Mailbox folgenden Text zu hören: “Der Teilnehmer möchte im Moment nicht angerufen werden” Mein Telefon war eingeschaltet und der Empfang normal. Ich hatte keinerlei Veränderungen an meinen Einstellungen vorgenommen. Meine Krankenversicherung stellte sich mehrfach in ganz alltäglichen Anforderungen quer.

image001Meine Fondsbank ließ einen Antrag auf VL einfach in der Schublade liegen mit der Begründung, dass man angenommen habe, ich hätte meinen Antrag nicht ernst gemeint. Das sind nur die Vorkommnisse, an die ich mich ohne Unterlagen erinnern kann. Solche kleinen und mittelgroßen Nervereien behindern mich ununterbrochen mit hoher Frequenz und Regelmäßigkeit. Jede einzelne wäre nicht der Rede wert. Die Menge und die erkennbare Systematik der alltäglichen Schwierigkeiten können jedoch unmöglich nur Zufall sein.
Ich schreibe derzeit an einem Buch über diese Vorkommnisse.

Wegen diverser einzelner Vorfälle habe ich mich an die verschiedensten Stellen (auch Fernsehen) gewandt und erhielt keinerlei interessierte Rückfrage. Mein persönlicher Eindruck ist inzwischen, dass wir es in diesem Land mit einem Netzwerk von Menschen zu tun haben, die sich an vielen Schlüsselpositionen so aufgestellt haben, dass man einen Menschen ungestraft systematisch beschädigen kann. Ach ja mein letztes Beispiel – nach einem Betrug durch den Verwalter meines Wohneigentums hatte ich dieses zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover gebracht. Seit mehr als 2 Jahren passiert hier nichts, obwohl insgesamt ein Schaden bei mehreren WEG in mindestens 5stelliger Höhe vorgefallen ist und die Wiederholung dieser Taten nahe liegt. Der Staatsanwalt, mit dem ich zur Klärung der weiteren Vorgehensweise Kontakt aufgenommen hatte, meinte, dass er nicht genau wüßte, wo sich die Unterlagen aus der Akte befänden. Bis heute hat sich weder ein Ermittler oder sonst ein Mitarbeiter in dieser Strafsache an mich gewandt.

Einer fehlt!Unglaublich.
Menschen mit BurnOut oder Depression oder mit starker Gewichtszunahme, die sich in einem solchen Mobbingprozess befinden, würde ich empfehlen, genau zu checken, was sie Essen und Trinken. Wenn ich z.B. mein Leitungswasser trinke, steigt mein Blutdruck stark an und ich entwickle Diabetes-Symptome. Je länger ich diesen Symptomen ausgesetzt in, desto erschöpfter fühle ich mich, werde gereizt, entwickle Schlafstörungen, nehme stark zu und vermisse jegliche Antriebskraft und meine körperliche Belastungsfähigkeit läßt stark nach (u.a. Kurzatmigkeit). Nachdem ich selbst eine Weile dachte, es handle sich um ein psychisches Problem bin ich durch verschiedene Umstände auf dieses Wasser-Problem gestoßen. Unnötig zu erwähnen, dass ich auch in dieser Sache trotz erheblicher Bemühungen keine Hilfe oder Interessenten gefunden habe.

Ich hätte noch einiges abstruses zu berichten, aber das würde wohl den Blog sprengen. Mich würde jedoch interessieren, ob es mehr Menschen mit solchen Erfahrungen gibt. Als Gruppe könnten wir uns wesentlich effektiver wehren”,

http://dieaktvon ….uelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/07/25/wenn-der-betriebsrat-mobbt-oder-wer-sind-die-gelben-engel-wirklich/

Hans und seine guten Erfahrungen mit der Tafel in Erlangen.

4. März 2013

Hans hält die Aussagen von Benno zur Erlanger Tafel: “Neue Vorwürfe gegen die Tafel, diesmal ist es Erlangen” (1) für ”maßlos übertrieben”.

Hans schreibt:

“Hallo,
grundsätzlich möchte ich mich bei allen Helfern des Bundesverband Deutsche Tafel e.V. bedanken, denn ohne ihren Einsatz gäbe es keine Tafeln.

PrècaireSeit einigen Jahren nehme ich die Tafel in Erlangen selbst in Anspruch und bin sehr froh darüber, dass es eine solche Einrichtung gibt.

Was Benno schreibt halte ich für maßlos übertrieben, kann mir nicht vorstellen das dort 10 Kisten mit Fisch und Fleisch gewesen sein sollen. Der Raum ist so klein, dass die Kisten dort gestapelt werden müssen und wer kann da sehen, was drin ist. Aus welchem Grund sollten die Kisten im Ausgaberaum stehen? Mit dem Vorhaben die Sachen nicht auszugeben, wären sie im Lager geblieben.

Dennoch habe ich auch einige Beanstandungen. Es gibt viele freundliche Helfer aber auch einige die sehr unfreundlich sind und nicht selten gehe ich von der Ausgabestelle frustriert und gedemütigt nach Hause. Man muss nehmen was man bekommt, wenn man eratzweise etwas anderes möchte, erhält man meist Antworten wie: “Wir sind kein Wunschkonzert” oder “wir sind kein Laden”.

17-526113724Bei Frischeprodukten muss man unbedingt das MHD beachten. Ich hatte Kräuterquark bekommen der 3 Tage drüber war und hatte nach dem Verzehr Durchfall. Nach einer Woche sollte ich wieder den Quark mit demselben MHD (also 10Tage drüber) bekommen, teilte dies einer Ausgabehelferin mit, die sich dann so äußerte: “na und?, das macht doch nichts”.

Von der Ausgabestelle in der Stadt (jeder kann 3x in der Woche kommen)) wohne ich ca. 8km entfernt und muss in der kalten Jahreszeit mit dem Bus hinfahren (4.- Euro für Hin- und Rückfahrt) und weiss oft nicht ob sich die Fahrt lohnt, denn es kam schon häufig vor, dass es kein Obst und Gemüse und/oder keine Frischeprodukte mehr gab.

Ich verstehe nicht warum die Ausgabe 3x wöchentlich stattfindet, würden doch sicherlich auch 2x in der Woche reichen, dann könnte jeder sicher sein von allem etwas zu bekommen”. (2)

1. http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/07/02/neue-vorwurfe-gegen-die-tafel-diesmal-ist-es-erlangen/

2. http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/12/23/leipziger-tafel-chef-werner-wehmer-mobbte-mitarbeiter/

Dagmar K….., Artikel wurde wegen Verdacht auf den “braunen Sumpf” gelöscht.

22. Februar 2013

Frau Dagmar K… Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wird“, Artikel wurde wegen Verdacht auf den “braunen Sumpf” gelöscht

*http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/05/23/ein-mobber-und-pobler-namens-ernst-prost-chef-von-liqui-moly/

Ich glaub wir habbe gesiegt.

8. Februar 2013

von F. W.

Mit diesen Worten des Schlangenbader Bürgermeisters, die er während einer Sitzung von sich gab, leiten wir die Fortsetzung der „Unendlichen Geschichte der Manuela Damm-Pick“ ein.
Zur Erinnerung: Der KiTa-Leiterin, Frau Damm-Pick, wurde am 14. Aug. 2009 durch eine „Außerordentliche Änderungskündigung“ gekündigt, wonach sie als einfache Erzieherin bei gleichem Einkommen in einer anderen KiTa der Gemeinde künftig arbeiten sollte. Zu diesem Zeitpunkt war Frau Damm-Pick genau 22 Jahre als Erzieherin in der gleichen Einrichtung beschäftigt und außerdem ordentlich nicht kündbar.

03-ralph-gibsonAm 03. Dez. 2009 wurde die Kündigung vom AG Wiesbaden als unwirksam erklärt. Die Gemeinde ging in Berufung. Das LAG in Frankfurt bestätigte am 29. Okt. 2010 das erstinstanzliche Urteil und ließ eine Revision nicht zu. Die Gemeinde Schlangenbad legte gegen die „Nichtzulassung der Revision“ Beschwerde ein. Am 07. Jul. 2011 lehnte das BAG die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ab, als kurz darauf die schriftliche Begründung einging, stand nach fast 2 Jahren rechtskräftig fest: Frau Damm-Pick hatte ihren Arbeitsplatz als Leiterin der KiTa Schlangenbad-Hausen wieder.

Nachdem sie kurz darauf arbeitsfähig geschrieben worden war, kündigte sie schriftlich für den 01. Aug. 2011 die Wiederaufnahme ihrer Arbeit als Leiterin an. Um 7:30 Uhr stand sie in Begleitung zweier Zeugen vor der Tür der Einrichtung, um ihre Arbeit aufzunehmen. Die beiden völlig ahnungslosen Erzieherinnen waren total verunsichert und mit der Situation völlig überfordert, sodass Frau Damm-Pick beschloss, mit den Zeugen zum Rathaus zu fahren. Der Bürgermeister war jedoch noch nicht anwesend. Sein zunächst ratlos wirkender Personalchef auf Anraten des Personalratsvorsitzenden, mit dem Rathauschef telefonisch in Verbindung und bekam von ihm die Weisung, Frau Damm-Pick nach Hause zu schicken.

Gleichzeitig ließ er mitteilen, er würde sich im Laufe des Tages bei Ihr melden. Am Nachmittag kam besagter Personalamtchef persönlich vorbei und überreichte ihr erneut eine Kündigung, diesmal eine sogenannte „betriebsbedingte Druckkündigung, fristlos und hilfsweise mit sozialer Auslaufsfrist von 7 Monaten zum Monatsende“, weil man den betreffenden Arbeitsplatz nach Übergabe der KiTa-Trägerschaft an den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) nicht mehr zur Verfügung habe.
HB6YxpJA_Pxgen_r_Ax169Dazu muss man wissen, dass die Gemeinde Schlangenbad am 10. Nov. 2010 mit dem ASB einen Vertrag abgeschlossen hatte, wonach die drei gemeindeeigenen KiTas ab 01. Jan. 2011 vom ASB übernommen werden sollten. Nach § 5 dieses Vertrages, sollte „jeder betroffene Beschäftigte nach Vertragsabschluss eine Kopie des Personalgestellungsvertrages“ erhalten. Frau Damm-Pick bekam mit Datum vom 07. Februar 2011 ein persönliches Schreiben, in dem es unter anderem hieß, „Wie wir erst jetzt erfahren haben, ist dies“, nämlich die Zusendung des Personalgestellungsvertrages, „versehentlich bisher nicht geschehen. Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Sie erhalten in der Anlage nunmehr diesen Personalgestellungsvertrag in der unterzeichneten Form. (Gez. Schlepper, Bürgermeister).

Frau Damm-Pick reichte nun zum zweiten Mal Kündigungsschutzklage ein und verlangte gleichzeitig die Weiterzahlung ihres Gehaltes seit dem 01. Aug. 2011, da ja inzwischen in drei Arbeitsgerichtsinstanzen festgestellt wurde, dass sie ihren Arbeitsplatz als Leiterin in der KiTa Hausen wieder habe. Die Gemeinde teilte ihr stattdessen mit, das Gehalt stehe ihr nicht zu, da sie nach Auffassung der Gemeinde gekündigt sei. Kurz darauf, am 26. Aug. 2011, bot die Gemeinde Schlangenbad Frau Damm-Pick eine sogenannte „Prozessbeschäftigung“ in der KiTa Georgenborn als einfache Erzieherin an, ein Nichtannehmen würde als Böswilligkeit bewertet werden. Frau Damm-Pick akzeptierte dieses Angebot, allerdings nur für die KiTa Hausen, da ihr dieser Arbeitsplatz erst vor kurzem durch drei arbeitsgerichtliche Instanzen bestätigt worden wäre.
Bei der Hauptverhandlung ihrer Kündigungsschutzklage stellte das AG Wiesbaden am 27. Okt. 2012 fest, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 1. Aug. 2011 nicht aufgehoben sei. Die Gemeinde Schlangenbad legte Berufung gegen dieses Urteil ein. Das Berufungsverfahren fand dann am 06. Nov. 2012 am LAG Frankfurt statt. Dort wurde „Auf die Berufung der Beklagten (Gemeinde Schlangenbad) das Urteil des AG Wiesbaden vom 27. Okt. 2011 abgeändert und die Klage abgewiesen.“ Die Klägerin, Frau Damm-Pick, die gerade einen Antrag auf Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (ALG 2/ Hartz IV) gestellt hatte, hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.

titelDas Hess. Landesarbeitsgericht begründet sein Urteil auf 23 Seiten damit, dass die Übertragung der drei gemeindeeigenen KiTa’s zum 01. Jan. 2011 an den ASB ein Betriebsübergang nach § 613a BGB gewesen sei und somit Frau Damm-Pick zum 01.01.2011 als Leiterin der KiTa Hausen an den ASB überstellt worden wäre, weshalb ihr die Gemeinde Schlangenbad zum 01. Aug. 2011 nicht hätte kündigen können und dürfen. Der Betreibervertrag und Personalgestellungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem ASB, wonach das Arbeitsverhältnis bei der Gemeinde verbleibe und die Arbeitnehmer dem ASB zur Arbeitsleistung gestellt werden, weiche zugunsten der Arbeitnehmer von § 613a BGB ab. – Wenn dieses Urteil Bestand hat, sind alle Erzieherinnen, die bisher keinen Arbeitsvertrag mit dem ASB eingegangen waren, genau wie Frau Damm-Pick seit dem 01.01.2011 beim ASB angestellt!

Auch stellt sich die Frage, ob der Vertrag zur Übertragung der KiTas im Nachhinein wegen Nichtigkeit aufgehoben werden kann? – Gegenüber der Frau Damm-Pick und dem Schlangenbader Personalratsvorsitzenden behauptete der ASB-Geschäftsführer in einem Gespräch, sie sei nicht an den ASB überstellt. Die Gemeinde hingegen hat nie ein entsprechendes Gespräch mit ihr darüber geführt. Trotzdem stellte das LAG Frankfurt fest: Da die Klägerin (Damm-Pick) mangels Ausübung des Widerspruchsrecht in einem Arbeitsverhältnis steht, ist die Klage, (nämlich die Kündigungsschutzklage) unbegründet und somit lief ihre Klage gegen die Kündigung vom 1. Aug. 2012 ins Leere! Der Bürgermeister der Gemeinde Schlangenbad, ein Volljurist, soll wohl nach dem „Studium“ des Urteils in einer Sitzung bezüglich des Ausgangs der Verhandlung gesagt haben: „Ich glaub wir habbe gesiegt“. (sic.!)
Doch der Krimi geht weiter! Frau Damm-Pick forderte nun nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung den ASB auf, das ihr noch zustehendende Gehalt von 18,5 Monaten plus Zinsen (56.610 Euro) zu zahlen. Dabei  wurde die Abfindung ihres Urlaubsanspruches von drei Jahren, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie der tarifliche Bonus zum 25jährigen Dienstjubiläum noch nicht berücksichtigt. Darauf konterte der ASB: Frau Damm-Pick habe die Prozessbeschäftigung vom August 2011 abgelehnt und sich bis jetzt nicht beim ASB ordnungsgemäß zur Aufnahme ihrer Arbeit gemeldet. Zur Erinnerung: Frau Damm-Pick hatte die sogenannte Prozessbeschäftigung nicht abgelehnt, sondern wollte sie an dem ihr gerade in drei Instanzen bestätigten Arbeitsplatz in der KiTa Hausen annehmen. Im Übrigen hätte die Gemeinde Schlangenbad ihr laut LAG im August 2011 nicht kündigen und ihr damit auch keine Prozessbeschäftigung anbieten dürfen.

Prècaire

Prècaire

Das muss den Anwälten des ASB’ auch aufgefallen sein, denn am 22. Dez. fand Frau Damm-Pick einen Briefumschlag ohne Postzustellung in ihrem Briefkasten vor, wonach der ASB „das zwischen Ihnen und uns bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich (fristlos), hilfsweise fristgerecht zum 31. 07.2013, ansonsten zum nächsten rechtlich zulässigen Termin (kündigt). Höchst hilfsweise kündigen wir Ihnen außerordentlich mit einer sozialen Auslauffrist von 7 Monaten zum 31. Juli 2013. (Unterschriften Landesgeschäftsführer u. Leiter Personalwesen)“. Die Kündigung erfolge vorsorglich für den Fall, dass das Arbeitverhältnis auf den ASB übergegangen sei, auch sei der Betriebsrat (des ASB) ordnungsgemäß gehört worden, die Abschrift seiner Stellungnahme sei beigefügt und ihre Arbeitspapiere erhalte sie durch die Dienststelle des ASB-Regionalverbandes. Per Einschreiben bekam sie das gleiche Schreiben mit gleichem Inhalt und gleichen Unterschriften zwei Tage später am „Heiligen Abend“ noch ein Mal. Bisher hat Frau Damm-Pick weder eine Stellungnahme, noch ihre Arbeitpapier erhalten. Wie denn auch? Nach Aussage der Schlangenbader Personalverwaltung befinden sich Ihre Arbeitspapiere in der persönlichen Obhut des Bürgermeisters, wohl, weil er bis zur Urteilsverkündung in Frankfurt der Meinung war, dass Frau Damm-Pick ihm noch unterstellt sei.
Inzwischen hat Frau Damm-Pick die Nase von dem arbeitsrechtlichen „Tohuwabohu“ nachhaltig voll und hat Revision beim BAG in Erfurt eingelegt. Doch wenn Erfurt das Urteil von Frankfurt „kippt“, ist das ursprüngliche Urteil rechtskräftig und Frau Damm-Pick muss die anfallenden Gerichtskosten nicht bezahlen. Dafür ist dann die Kündigungsschutzklage gegen den ASB ins „Leere gelaufen“; mit anderen Worten, Frau Damm-Pick hat so oder so den “Schwarzen Peter“.


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