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Offener Brief an Richter Hartmut Maier, ArbG Karlsruhe

10. August 2010

Mit Kanonen schießt an nicht auf Spatzen.

Harry Gambler …….  10.08.2010

An das

Arbeitsgericht Karlsruhe

Z. H. Herrn Richter Hartmut Maier

Ritterstraße 12

76133 Karlsruhe

Betrifft: „Putzfrau verliert Job wegen O-Saft“*

Sehr geehrter Herr Richter Hartmut Maier,

mein Name ist Harry Gambler, also ein Kunstname. Diesen Namen habe ich gewählt, nach dem ich 8 Jahre Mobbing-Attacken hinter mir habe und im Internet mehrfach gemobbt worden bin, „man wollte mich Netzbeschmutzer umbringen oder aufhängen“. Nun kann man einen Nickname und Bewohner des Internets nicht umbringen oder beleidigen, denn dazu haben wir die Möglichkeit des Bloggens erfunden.

Doch trotz meinem „fiktiven Internetleben“ beteilige ich mich als Bürger an der Aufklärung vom Mobbing- und Korruptions-Fällen – im Falle der Korruption und Unterstützung von Whistleblower habe ich den Namen „Der Detektiv mit der Sonnenbrille gewählt“, wir haben ja sonst in Deutschland wenig zu lachen, oder(?) – ,wie sie unschwer beim Googlen herausfinden können. (1)

So bin ich auch am 10.08.2010 auf den Fall der Putzfrau mit dem Orangensaft gestoßen, nachdem ich am 07.08.2010 auf den Fall des Bäckermeisters Jürgen Jankord, Chef von 43 Mitarbeitern in sieben Filialen und einer Backstube gestoßen bin. (2)

Herr Jankord musste erleben wie ein Beamter des Eichamtes Köln bei ihm ohne seine Zustimmung Brötchen in eine Tüte einpackte und diese natürlich ohne Bezahlung einfach mitnahm. Normale Bürger bezeichnen so was als Diebstahl, oder sind Sie da bitte andere Auffassung?

Bis heute wartet nun der Bäckermeister und seine Innung auf eine Antwort von der Landesbehörde Köln.

Nun ist der Bäckermeisters Jürgen Jankord ein fürsorglicher Chef, er will weder ein Disziplinarverfahren noch eine Entfernung aus dem Beamtendienst, er will nur eine Entschuldigung. Hut ab vor seinem einem Unternehmer und Gratulation an die 43 Mitarbeiter, dass sie so einen Chef haben.

Denn hatte die durstige Putzfrau wohl nicht obwohl das DRK nie eine Kündigung wollte, so jedenfalls die Presseinformationen, wurde sie gleich von ihrem Chef Maß genommen. Kennt dieser Unternehmer eigentlich Grundsätze wie Fürsorgepflicht oder man soll nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen?

Außerdem gibt es doch die Beweispflicht und das ist bei Diebstahl bekanntlich ein Polizeiprotokoll als Minimum, oder darf ich jetzt auch behaupten: Sie haben geklaut, weil sie Akten mit Aktenumschlag und Büroklammern mitnehmen? Schließlich ist das doch Eigentum von uns Bürgern, dafür bezahlen wir doch Steuern.

Ich würde mich freuen, wo Sie den Unterschied zwischen einem Beamten sehen der seine Amtspflicht missbraucht, einem Bäckermeister sein Eigentum wegnimmt ohne zu fragen und ohne dafür einen Dienstauftrag zu haben? Sie könne mir das bitte an meinen Blog: „Die aktuelle Antimobbingrundschau“ mitteilen.

Insbesondere hat der Beamte des Eichamtes den Diebstahl noch während einer Dienstreise begonnen und somit diese Diebestour als Dienstreise teilweise zu Lasten der Steuerzahler abgerechnet.

Und was ist nun bitte der Unterschied zwischen dem Diebstahl einer Flasche Orangensaft und der einer Tüte voller Brötchen? Setzen wir mal voraus und behaupten einfach die Putzfrau hätte diese Flasche geklaut, ohne dass wir Anzeige bei der Polizei, die eigentlich bei Diebstahl üblich ist, erstattet haben.

Und was ist, wenn die Putzfrau nur einen Schluck Orangensaft genommen hat weil sie auch mal in diesem Jahrhundert Sommer Durst hatte und die Flasche schon von einem Beamten auf Kontrolle beim DRK die Flasche geöffnet hat?

Gibt es nicht den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit, den sie als Richter beachten müssten?

Eine Kopie meiner Fragen schicke ich an die Innung des Bäckermeisters, an die Zeitung, aus der ich die Brötchenklaugeschichte habe und an die Internetzeitung, die Ihren Fall der „durstigen Putzfrau“ aufgegriffen hat, sowie an das DRK.

Ich freue auf ihren mutigen Diskussionsbeitrag, egal wann er kommt, in diesem Jahr oder in 100 Jahren, wichtig ist nur, haben Sie die Zivilcourage, die man von uns Mobbing-Opfern verlangt?

Viel Gesundheit und ein Mobbing freies Arbeitsleben wünsche ich Ihnen, und denken Sie bitte an die „Büroklammern und Kugelschreiber“. 😉

Harry Gambler, der, der nur im Internet leben darf.

Letzte Änderung am 10.08.2015

Quelle: *http://www.news.de/gesellschaft/855068094/putzfrau-verliert-job-wegen-o-saft/1/

1) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/08/10/putzfrau-wegen-schluck-orangensaft-gekundigt/

2) http://derdetektivmitdersonnenbrille.wordpress.com/2010/08/07/beamter-des-eichamtes-bestiehlt-backer/

Putzfrau wegen Schluck Orangensaft gekündigt.

10. August 2010

Wer erinnert sich nicht an den Fall Emmely und die 2 Pfandbons, bis zum BAG musste sie gehen um Recht zu bekommen, heute darf sie wieder an der Kasse sitzen und ist glücklich. Nicht glücklich sind die Richter und ihre Vorsitzende beim LAG Berlin, dort sinnt man nach Rache. Man kann nur hoffen, dass 59-jährigen Bahn-Mitarbeiterin, Christine M. das nicht abbekommt.(1)

Im Südwesten unseres Landes wurde nun eine 32-jährige Baden-Badenerin gekündigt, weil sie aus einer „offenen Flasche einen Schluck Orangensaft genommen hat. Welche Dreistigkeit bei diesen Temperaturen? Und sie ist nicht Beamtin, sondern eine einfache Putzfrau die über eine Reinigungsfirma beim Deutschen Roten Kreuz beschäftigt war.

Wäre sie nämlich Beamtin, dann hätte sie ruhig sich mal eine Tasse Kaffee und Kuchen servieren lassen dürfen, wie es für die Mirarbeiter der Eichämter normal ist. Nein, die Badenerin war eben nur eine Arbeitnehmerin und da zeigen dann die Beamten in Schwarz, auch Richter genannt die volle Härte des Gesetzes, wie sie es so gerne nennen.

National Bullying Helpline

Nur hat die Putzfrau eben sich nicht gleich mal eine Tüte voll Brötchen eingepackt, wie der Mitarbeiter des Eichamtes des Landesbetrieb in Köln es ohne Scheu tat, obwohl der Bäckermeister etwas dagegen hat.(2) Nein, sie hat einen Schluck Orangensaft genommen und da hat das „Rote Kreuz“ natürlich einen Schaden erlitten, den keiner ersetzen kann. Eine Entschuldigung der Putzfrau – Beamte die klauen entschuldigen zum Beispiel sich generell nicht, sie werden auch nicht gekündigt –  hätte da natürlich nicht ausgereicht.

„Die Frau klagt dagegen. Sie behauptet, sie habe nach ihrem Putzdienst beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) lediglich einen Schluck aus einer bereits offenen Flasche Orangensaft genommen. Das Reinigungsunternehmen entließ sie, weil es hieß, die Frau habe eine volle Flasche von ihrer Putzstelle mitgenommen“.(3)

Nein, es muss die fristlose Kündigung sein, da muss man hart sein. Der Beamte aus Köln braucht da keine Angst haben, er ist ja Beamter und da wird geschätzt und behütet, ob der klaut oder nicht. Nein, der Beamte lässt sich den Besuch seiner Brötchenklautour auch noch bezahlen. So ist das eben bei uns in Deutschland, die Kleinen hängt man auf, die Großen lässt man laufen und Beamte kennen nicht einmal das „Wort Entschuldigung“, woher auch?

Der Gütetermin im Fall der Putzfrau hat schon stattgefunden, diesmal hat der Richter sogar sich die Mühe gemacht, einen Gütevorschlag einzureichen, doch da hat der Arbeitgeber der Putzfrau gleich mal den Harten rausgehängt. „Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht konnten sich die Parteien nicht einigen. Die Richterin* hatte vorgeschlagen, die Klägerin an einen anderen Kunden zu vermitteln. Das lehnte ihr bisheriger Arbeitgeber ab. Nun wird der Fall am 12. Oktober verhandelt“. (3)

Und nun kommt in dem Fall der Höhepunkt an Gerechtigkeit. Der Richter beim Arbeitsgericht unterscheidet nun zwischen dem Schluck Orangensaft und dem Diebstahl der Flasche. „Ob sich die eine oder die andere Version bestätigt, ist ausschlaggebend: Hat sie nur ein paar Schlucke aus einer angebrochenen Flasche genommen, ist das für mich noch kein Kündigungsgrund, sagte der Richter am Arbeitsgericht Karlsruhe, Hartmut Maier“. (3)

Mich würde nun interessieren, wie der Richter Hartmut Maier dann den Fall des Beamten vom Eichamt Köln beurteilt, der sich eine Tüte mit Brötchne einfach nahm ohne den Bäckermeister zu fragen, so was ist doch Diebstahl, Herr Maier, oder?

Und der Beamte hat sich die Diebesfahrt noch bezahlen lassen und gleich mal seine Arbeitszeit zu seiner Diebestour verwendet. Was nun Herr Maier, dürfen Beamte während dem Dienst klauen und das Ganze noch während ihrer Arbeitszeit und auf Dienstreisen, während man die Putzfrau fertig macht, die Durst im Jahrhundertsommer 2010 hatte?

„Besonders heikel sei jedoch, dass sich die Frau bei einem Kunden ihres Arbeitgebers bedient habe. In den vier Jahren ihrer Anstellung sei es jedoch nie zu arbeitsrechtlichen Problemen gekommen, sagte ihre Anwältin, Aksana Bolinger, dem Badischen Tagblatt“. (3)

Die aktuelle AMR wird an die Anwältin und den Richter einen Brief schreiben, in dem sie auf den Fall des „klauenden Beamten“ hinwiesen, dann darf man gespannt sein, wie am 12.10.2010 beim Arbeitsgericht in Karlsruhe enstchieden wird, schließlich sind Richter auch Beamte.

* Unklar ist, warum in der Meldung von cvd/news.de/dpa es nun plötzlich Richterin heißt, ist der Fall schon beim LAG gelandet, also der zweiten Instanz, oder ist es Tippfehler?

„Das DRK betonte am Donnerstag, der DRK-Blutspendedienst habe die Kündigung der Reinigungskraft «zu keinem Zeitpunkt veranlasst». Man habe lediglich gebeten, die Frau nicht mehr beim Blutspendedienst einzusetzen, «zumal in der Vergangenheit mehrere kleinere Diebstähle festgestellt worden waren, die nicht aufgeklärt werden konnten“.(3)

Vielleicht sollte das DRK mal mit dem Bäckermeister aus dem Münsterland Kontakt aufnehmen, der hat vielleicht eine Idee, wer diese kleinere Diebstähle gegangen haben könnte?

Letzte Änderung am 10.08.2015

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/07/09/die-59-jährige-bahn-mitarbeiterin-christine-m-wurde-gekundigt/

2)http://derdetektivmitdersonnenbrille.wordpress.com/2010/08/07/beamter-des-eichamtes-bestiehlt-backer/

3)http://www.news.de/gesellschaft/855068094/putzfrau-verliert-job-wegen-o-saft/1/