Wer erinnert sich nicht an den Fall Emmely und die 2 Pfandbons, bis zum BAG musste sie gehen um Recht zu bekommen, heute darf sie wieder an der Kasse sitzen und ist glücklich. Nicht glücklich sind die Richter und ihre Vorsitzende beim LAG Berlin, dort sinnt man nach Rache. Man kann nur hoffen, dass 59-jährigen Bahn-Mitarbeiterin, Christine M. das nicht abbekommt.(1)
Im Südwesten unseres Landes wurde nun eine 32-jährige Baden-Badenerin gekündigt, weil sie aus einer „offenen Flasche einen Schluck Orangensaft genommen hat. Welche Dreistigkeit bei diesen Temperaturen? Und sie ist nicht Beamtin, sondern eine einfache Putzfrau die über eine Reinigungsfirma beim Deutschen Roten Kreuz beschäftigt war.
Wäre sie nämlich Beamtin, dann hätte sie ruhig sich mal eine Tasse Kaffee und Kuchen servieren lassen dürfen, wie es für die Mirarbeiter der Eichämter normal ist. Nein, die Badenerin war eben nur eine Arbeitnehmerin und da zeigen dann die Beamten in Schwarz, auch Richter genannt die volle Härte des Gesetzes, wie sie es so gerne nennen.
Nur hat die Putzfrau eben sich nicht gleich mal eine Tüte voll Brötchen eingepackt, wie der Mitarbeiter des Eichamtes des Landesbetrieb in Köln es ohne Scheu tat, obwohl der Bäckermeister etwas dagegen hat.(2) Nein, sie hat einen Schluck Orangensaft genommen und da hat das „Rote Kreuz“ natürlich einen Schaden erlitten, den keiner ersetzen kann. Eine Entschuldigung der Putzfrau – Beamte die klauen entschuldigen zum Beispiel sich generell nicht, sie werden auch nicht gekündigt – hätte da natürlich nicht ausgereicht.
„Die Frau klagt dagegen. Sie behauptet, sie habe nach ihrem Putzdienst beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) lediglich einen Schluck aus einer bereits offenen Flasche Orangensaft genommen. Das Reinigungsunternehmen entließ sie, weil es hieß, die Frau habe eine volle Flasche von ihrer Putzstelle mitgenommen“.(3)
Nein, es muss die fristlose Kündigung sein, da muss man hart sein. Der Beamte aus Köln braucht da keine Angst haben, er ist ja Beamter und da wird geschätzt und behütet, ob der klaut oder nicht. Nein, der Beamte lässt sich den Besuch seiner Brötchenklautour auch noch bezahlen. So ist das eben bei uns in Deutschland, die Kleinen hängt man auf, die Großen lässt man laufen und Beamte kennen nicht einmal das „Wort Entschuldigung“, woher auch?
Der Gütetermin im Fall der Putzfrau hat schon stattgefunden, diesmal hat der Richter sogar sich die Mühe gemacht, einen Gütevorschlag einzureichen, doch da hat der Arbeitgeber der Putzfrau gleich mal den Harten rausgehängt. „Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht konnten sich die Parteien nicht einigen. Die Richterin* hatte vorgeschlagen, die Klägerin an einen anderen Kunden zu vermitteln. Das lehnte ihr bisheriger Arbeitgeber ab. Nun wird der Fall am 12. Oktober verhandelt“. (3)
Und nun kommt in dem Fall der Höhepunkt an Gerechtigkeit. Der Richter beim Arbeitsgericht unterscheidet nun zwischen dem Schluck Orangensaft und dem Diebstahl der Flasche. „Ob sich die eine oder die andere Version bestätigt, ist ausschlaggebend: Hat sie nur ein paar Schlucke aus einer angebrochenen Flasche genommen, ist das für mich noch kein Kündigungsgrund, sagte der Richter am Arbeitsgericht Karlsruhe, Hartmut Maier“. (3)
Mich würde nun interessieren, wie der Richter Hartmut Maier dann den Fall des Beamten vom Eichamt Köln beurteilt, der sich eine Tüte mit Brötchne einfach nahm ohne den Bäckermeister zu fragen, so was ist doch Diebstahl, Herr Maier, oder?
Und der Beamte hat sich die Diebesfahrt noch bezahlen lassen und gleich mal seine Arbeitszeit zu seiner Diebestour verwendet. Was nun Herr Maier, dürfen Beamte während dem Dienst klauen und das Ganze noch während ihrer Arbeitszeit und auf Dienstreisen, während man die Putzfrau fertig macht, die Durst im Jahrhundertsommer 2010 hatte?
„Besonders heikel sei jedoch, dass sich die Frau bei einem Kunden ihres Arbeitgebers bedient habe. In den vier Jahren ihrer Anstellung sei es jedoch nie zu arbeitsrechtlichen Problemen gekommen, sagte ihre Anwältin, Aksana Bolinger, dem Badischen Tagblatt“. (3)
Die aktuelle AMR wird an die Anwältin und den Richter einen Brief schreiben, in dem sie auf den Fall des „klauenden Beamten“ hinwiesen, dann darf man gespannt sein, wie am 12.10.2010 beim Arbeitsgericht in Karlsruhe enstchieden wird, schließlich sind Richter auch Beamte.
* Unklar ist, warum in der Meldung von cvd/news.de/dpa es nun plötzlich Richterin heißt, ist der Fall schon beim LAG gelandet, also der zweiten Instanz, oder ist es Tippfehler?
„Das DRK betonte am Donnerstag, der DRK-Blutspendedienst habe die Kündigung der Reinigungskraft «zu keinem Zeitpunkt veranlasst». Man habe lediglich gebeten, die Frau nicht mehr beim Blutspendedienst einzusetzen, «zumal in der Vergangenheit mehrere kleinere Diebstähle festgestellt worden waren, die nicht aufgeklärt werden konnten“.(3)
Vielleicht sollte das DRK mal mit dem Bäckermeister aus dem Münsterland Kontakt aufnehmen, der hat vielleicht eine Idee, wer diese kleinere Diebstähle gegangen haben könnte?
Letzte Änderung am 10.08.2015
3)http://www.news.de/gesellschaft/855068094/putzfrau-verliert-job-wegen-o-saft/1/
Schlagwörter: 32-jährige Baden-Badenerin, 59-jährigen Bahn-Mitarbeiterin, arbeitsrechtlichen Problemen, BAG, Beamte in Schwarz, Christine M, Deutschen Roten Kreuz, einfache Putzfrau, Fall Emmely, Gütevorschlag, LAG Berlin, Richter Hartmut Maier, Schluck Orangensaft, Tasse Kaffee und Kuchen, Tüte voll Brötchen, volle Flasche
11. August 2010 um 12:58 |
Es gibt doch immer wieder solche skurilen Geschichten, aber bei McDonalds geht es genauso zu. Wenn man die übrig gebliebenen Sachen nicht wegschmeißt, sondern einpackt, wird man fristlos gekündigt.