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Odyssee des gemobbten Oberarztes geht weiter

1. November 2010

Mit seiner Klage gegen die Folgen von Mobbing und insbesondere die Einbindung des Täters in die rechtliche Verantwortung hat der mutige Oberarzt bisher nur einen Teilerfolg erzielt. Es war zu befürchten, dass auch das BAG* sich vor einem Schutz des Opfers drückt und nur auf die altbekannte Karte aus der Vergleichsorgie setzt, 30 000 Euro, mehr wird auch dem LAG nicht die Menschenwürde im Land des Exportweltmeisters wert sein.

So ist und so wird es sein, als Mobbing-Täter hat man in diesem Land ungeahnte Freiheiten und Rechte, die einen Demokraten nur erschüttern können.

„Ein Oberarzt, der durch seinen Chefarzt in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt wird und deshalb psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entlassung des Chefarztes kann er im Regelfall nicht verlangen“. (1)

Warum sollte man auch von einem Gericht erwarten können, dass es den Täter zur Rechenschaft zieht? Wir leben in Deutschland und da wurden immer die Täer geschützt, ob es bei der Aufarbeitung der Stasivergangenheit war, im Fall Karl-Heinz Kurras oder in der Nazi-Vergangenheit, immer gingen die Täer als Sieger vom Felde. Weshalb sollte bei dem aktuellen Psychokrieg am und um den Arbeitsplatz anders sein?

Einen „Anspruch auf das Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes, an dem er nicht mehr den Weisungen des bisherigen Chefarztes untersteht, hat der Oberarzt nur dann, wenn ein solcher Arbeitsplatz in der Klinik vorhanden ist“.(2)

Es gäbe aber auch die Alternative, dass der Oberarzt einen Stelle in einer anderen Klinik angeboten bekommt, die Kosten für den Mehraufwand usw. müsste dann der Chefarzt tragen, doch seit weit denken unsere Richter nicht, es geht ja um die Rechte eines Opfers und die muss man mit allen Mitteln beschneiden und eingrenzen, möglichst auf Hartz IV-Niveu.

Denke, der Oberarzt wird letztendlich nur sein Recht bekommen, wenn er vor den EU-Gerichtshof geht, dort wird man auch als Mobbing-Opfer als das behandelt, was man ist, ein Opfer und Bürger, dem seine Würde und Rechte wieder gegeben werden müssen. Ein Rechtsgrundsatz der unseren Richter und der Rechtssprechung scheinbar vollkommen fremd ist.   

1)http://www.jurablogs.com/de/oberarzt-erringt-teilerfolg-bei-mobbing-klage-bag-urteil-v-25102007-az-8-azr-593-06

2)http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2007&nr=12246&pos=1&anz=78

* Die Pressemmiteilung des BAG im Original

*Pressemitteilung Nr. 77/07

 Ansprüche wegen „Mobbing”

 Ein Oberarzt, der durch den Chefarzt seiner Abteilung in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt wird und deshalb psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entlassung des Chefarztes kann er im Regelfall nicht verlangen. Anspruch auf das Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes, an dem er nicht mehr den Weisungen des bisherigen Chefarztes untersteht, hat der Oberarzt nur dann, wenn ein solcher Arbeitsplatz in der Klinik vorhanden ist.
Der Kläger ist seit Juli 1987 in der Klinik der Beklagten als Neurochirurg beschäftigt. Seit dem 1. Juli 1990 ist er Erster Oberarzt der Neurochirurgischen Abteilung, ab Anfang 2001 war er deren kommissarischer Leiter. Seine Bewerbung um die Chefarztstelle blieb erfolglos. Ab 1. Oktober 2001 bestellte die Beklagte einen externen Bewerber zum Chefarzt, von dem sich der Kläger seit Mai 2002 „gemobbt” fühlt. Ein von der Beklagten in die Wege geleitetes „Konfliktlösungsverfahren” blieb erfolglos. Von November 2003 bis Juli 2004 war der Kläger wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig. Seit Oktober 2004 ist er erneut krank.
Der Kläger verlangt, dass die Beklagte das Anstellungsverhältnis mit dem Chefarzt beendet, hilfsweise, dass sie ihm einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz anbietet, an dem er Weisungen des Chefarztes der Neurochirurgie nicht unterliegt. Außerdem verlangt er Schmerzensgeld. Er meint, die Beklagte hafte dafür, dass der Chefarzt sein Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Die Beklagte bestreitet „Mobbinghandlungen” des Chefarztes. Sie habe alles in ihrer Macht Stehende getan, um das Verhältnis zwischen Kläger und Chefarzt zu entspannen. Eine andere adäquate Tätigkeit für den Kläger sei nicht vorhanden.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers blieb erfolglos. Das Landesarbeitsgericht hat festgestellt, der Chefarzt habe „mobbingtypische Verhaltensweisen” gezeigt, die sowohl den zwischenmenschlichen Umgang als auch die Respektierung der Position des Klägers als Erster Oberarzt betroffen hätten. Dennoch hat es einen Schmerzensgeldanspruch verneint, weil der Chefarzt nicht habe erkennen können, dass der Kläger auf Grund der Auseinandersetzungen psychisch erkranken werde.
Der Senat hat das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, da der Chefarzt die psychische Erkrankung des Klägers schuldhaft herbeigeführt habe. Für den Schmerzensgeldanspruch habe die Beklagte einzustehen, da der Chefarzt ihr Erfüllungsgehilfe sei. Über die Höhe des Schmerzensgeldes muss das Landesarbeitsgericht entscheiden. Auch ist noch zu prüfen, ob der Kläger unmittelbar Ansprüche gegen die Beklagte hat, weil diese möglicherweise ihre Verpflichtung verletzt hat, den Kläger vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz zu schützen.

 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2007 – 8 AZR 593/06 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 6. März 2006 – 16 Sa 76/05 –

 

Offener Brief an Richter Hartmut Maier, ArbG Karlsruhe

10. August 2010

Mit Kanonen schießt an nicht auf Spatzen.

Harry Gambler …….  10.08.2010

An das

Arbeitsgericht Karlsruhe

Z. H. Herrn Richter Hartmut Maier

Ritterstraße 12

76133 Karlsruhe

Betrifft: „Putzfrau verliert Job wegen O-Saft“*

Sehr geehrter Herr Richter Hartmut Maier,

mein Name ist Harry Gambler, also ein Kunstname. Diesen Namen habe ich gewählt, nach dem ich 8 Jahre Mobbing-Attacken hinter mir habe und im Internet mehrfach gemobbt worden bin, „man wollte mich Netzbeschmutzer umbringen oder aufhängen“. Nun kann man einen Nickname und Bewohner des Internets nicht umbringen oder beleidigen, denn dazu haben wir die Möglichkeit des Bloggens erfunden.

Doch trotz meinem „fiktiven Internetleben“ beteilige ich mich als Bürger an der Aufklärung vom Mobbing- und Korruptions-Fällen – im Falle der Korruption und Unterstützung von Whistleblower habe ich den Namen „Der Detektiv mit der Sonnenbrille gewählt“, wir haben ja sonst in Deutschland wenig zu lachen, oder(?) – ,wie sie unschwer beim Googlen herausfinden können. (1)

So bin ich auch am 10.08.2010 auf den Fall der Putzfrau mit dem Orangensaft gestoßen, nachdem ich am 07.08.2010 auf den Fall des Bäckermeisters Jürgen Jankord, Chef von 43 Mitarbeitern in sieben Filialen und einer Backstube gestoßen bin. (2)

Herr Jankord musste erleben wie ein Beamter des Eichamtes Köln bei ihm ohne seine Zustimmung Brötchen in eine Tüte einpackte und diese natürlich ohne Bezahlung einfach mitnahm. Normale Bürger bezeichnen so was als Diebstahl, oder sind Sie da bitte andere Auffassung?

Bis heute wartet nun der Bäckermeister und seine Innung auf eine Antwort von der Landesbehörde Köln.

Nun ist der Bäckermeisters Jürgen Jankord ein fürsorglicher Chef, er will weder ein Disziplinarverfahren noch eine Entfernung aus dem Beamtendienst, er will nur eine Entschuldigung. Hut ab vor seinem einem Unternehmer und Gratulation an die 43 Mitarbeiter, dass sie so einen Chef haben.

Denn hatte die durstige Putzfrau wohl nicht obwohl das DRK nie eine Kündigung wollte, so jedenfalls die Presseinformationen, wurde sie gleich von ihrem Chef Maß genommen. Kennt dieser Unternehmer eigentlich Grundsätze wie Fürsorgepflicht oder man soll nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen?

Außerdem gibt es doch die Beweispflicht und das ist bei Diebstahl bekanntlich ein Polizeiprotokoll als Minimum, oder darf ich jetzt auch behaupten: Sie haben geklaut, weil sie Akten mit Aktenumschlag und Büroklammern mitnehmen? Schließlich ist das doch Eigentum von uns Bürgern, dafür bezahlen wir doch Steuern.

Ich würde mich freuen, wo Sie den Unterschied zwischen einem Beamten sehen der seine Amtspflicht missbraucht, einem Bäckermeister sein Eigentum wegnimmt ohne zu fragen und ohne dafür einen Dienstauftrag zu haben? Sie könne mir das bitte an meinen Blog: „Die aktuelle Antimobbingrundschau“ mitteilen.

Insbesondere hat der Beamte des Eichamtes den Diebstahl noch während einer Dienstreise begonnen und somit diese Diebestour als Dienstreise teilweise zu Lasten der Steuerzahler abgerechnet.

Und was ist nun bitte der Unterschied zwischen dem Diebstahl einer Flasche Orangensaft und der einer Tüte voller Brötchen? Setzen wir mal voraus und behaupten einfach die Putzfrau hätte diese Flasche geklaut, ohne dass wir Anzeige bei der Polizei, die eigentlich bei Diebstahl üblich ist, erstattet haben.

Und was ist, wenn die Putzfrau nur einen Schluck Orangensaft genommen hat weil sie auch mal in diesem Jahrhundert Sommer Durst hatte und die Flasche schon von einem Beamten auf Kontrolle beim DRK die Flasche geöffnet hat?

Gibt es nicht den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit, den sie als Richter beachten müssten?

Eine Kopie meiner Fragen schicke ich an die Innung des Bäckermeisters, an die Zeitung, aus der ich die Brötchenklaugeschichte habe und an die Internetzeitung, die Ihren Fall der „durstigen Putzfrau“ aufgegriffen hat, sowie an das DRK.

Ich freue auf ihren mutigen Diskussionsbeitrag, egal wann er kommt, in diesem Jahr oder in 100 Jahren, wichtig ist nur, haben Sie die Zivilcourage, die man von uns Mobbing-Opfern verlangt?

Viel Gesundheit und ein Mobbing freies Arbeitsleben wünsche ich Ihnen, und denken Sie bitte an die „Büroklammern und Kugelschreiber“. 😉

Harry Gambler, der, der nur im Internet leben darf.

Letzte Änderung am 10.08.2015

Quelle: *http://www.news.de/gesellschaft/855068094/putzfrau-verliert-job-wegen-o-saft/1/

1) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/08/10/putzfrau-wegen-schluck-orangensaft-gekundigt/

2) http://derdetektivmitdersonnenbrille.wordpress.com/2010/08/07/beamter-des-eichamtes-bestiehlt-backer/