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„System Polizei“ oder System-Mobbing

29. Juni 2010

"System Polizei"

Zum Artikel „Gibt es ein System-Mobbing bei der Berliner Polizei?“ hat uns ein interessanter Beitrag als Kommentar erreicht. (1)

„Ich behaupte, es gibt kein „System – Mobbing bei der Polizei“. Es gibt aber ein „System Polizei“ in dem die hierarchischen Strukturen Mobbing mehr fördern, ja, für manche menschlich unzureichende insbesondere Vorgesetzte sogar zur Durchsetzung ihrer begrenzten fachlichen Autorität erforderlich macht, als in der sogenannten „Ellbogengesellschaft“ leider schon fast üblich. Nicht umsonst schätzt man, dass etwa 7 % der Deutschen am Arbeitsplatz gemobbt werden aber 15 % bei der Polizei (und ähnlichen Strukturen).
Was lässt uns die Zahl von geschätzten 50 suizidierten Polizistinnen und Polizisten im Jahr, meist mir der Dienstwaffe und die fast immer auf oder im Umfeld der Dienststelle, wohl schätzen, wie viele Kolleginnen und Kollegen dann tatsächlich bei der Polizei gemobbt werden?
Klar, wenn man den Polizeiführern Glauben schenken will, haben die sich alle aus rein privaten Ursachen selbst gerichtet. Zum Glück sind die die einzigen, die ihren Schilderungen der Presse gegenüber glauben.

"System-Mobbing"

In dem System Polizei muss sich endlich etwas verändern. Ich würde einen unabhängigen „Polizeibeauftragten“ (ähnlich dem Wehrbeauftragten bei der Bundeswehr) präferieren, der klare Ermittlungsbefugnisse hat, Dienstrechtsverfahren selbst einleiten kann und berechtigt ist, Strafverfahren ein zu leiten. Mobber müssen endlich sanktioniert und nicht zur Strafe befördert werden
Die Bundesregierung muss –und das ist eine Maßnahme für alle Mobbingopfer- nicht unbedingt einen Mobbingparagrafen „erfinden“ (wir haben keine zwei bis fünf Jahre oder mehr Zeit, auf so etwas zu warten) sondern das Strafantragsrecht ändern. Bis Mobbingfälle tatsächlich bekannt werden, sind die Antragsfristen für die meist Antragsdelikte, die von Mobbern begangen werden, abgelaufen. Es muss klar im StGB stehen, dass bei Mobbingverdacht Antrags- wie Offizialdelikte von den StA´en zu verfolgen sind (und nicht nur könnten, wenn sie denn öffentliches Interesse begründen würden).
Jürgen Lanuschny“(2)

Die Staatanwälte müssten dann aber auch der Kontrolle des „Polizeibeauftragten“ bei Ermittlungen unterstellt sein, denn sonst beißt sich unserer Meinung von der „aktuellen AMR“ nach, die Katze in den berühmten Schwanz. Alle Anzeigen von Mobbing-Opfern werden heute bei der Staatsanwaltschaft mir kein „öffentliches Interesse“ abgeschmettert, so macht man sich das Leben am „Strand der deutschen Wegschauer“  gemütlich, denn Opfer gerade von Mobbing sind eh schon fertig, wer hilft denen denn noch?

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/02/17/gibt-es-ein-system-mobbing-bei-der-berliner-polizei/

2)http://www.juergen-lanuschny.de/