Schon seltsam, was man sich im Jahr 2011 oder schon 2010, 2009 oder 2008 so alles als Arbeitnehmer bieten lassen muss oder musste. Das Urteil auf jeden Fall macht Hoffnung.
Es wäre nun Aufgabe der Gewerkschaften und Arbeitnehmerparteien nachzuforschen, wo es überall Videoüberwachung am Arbeitsplatz gibt und diese Fälle vor Gericht zu bringen. Außerdem müssten wir eine demokratische und Bürger nahe Partei haben, die im Parlament im Betriebsverfassunggesetz, AGG, StGB, Arbeitsschutzgesetz usw. Videoüberwachung als Verbot einbringt. Doch bei den Schlafmützen die wir in den fünf Parlamentsparteien haben, dürfte das Jahrzehnte dauern.
„Arbeitnehmer, die rechtswidrig von einer Videokamera überwacht werden, können einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber haben“. (1)
Hut ab vor der Zivilcourage der 24-jährige Frau, „die .. in einer hessischen Niederlassung eines bundesweit tätigen Unternehmens (arbeitet). (1)
„Das LAG wertete die Kamera als schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Auch wenn sie angeblich nicht immer eingeschaltet war, sei die Mitarbeiterin allein wegen der möglichen Aufzeichnungen einem ständigen Anpassungs- und Überwachungsdruck ausgesetzt gewesen. Eine solche Verletzung der Würde und Ehre des Menschen dürfe für den Arbeitgeber nicht ohne Folgen bleiben“. (1)
Schade, dass wir das Unternehmen nicht kennen und was der Betriebsrat unternommen hat, doch das Überwachen nimmt in Deutschland wieder rapide zu, gerade im Rahmen der „Ossifizierung„ der Bundesrepublik, von der Politik scheinbar gewollt.(2)
Bei der Deutsche Post AG ist es in einigen Niederlassungen gang und gebe, dass in den Briefverteilzentren Videoüberwachung mit Unterstützung des „Ver.di-Betriebsrates“ Kollegen illegal überwacht worden sind. Weder hat diese Gewerkschaft im Land Brandenburg, noch in Berlin deshalb eine Klage eingereicht. Und mit welchem Recht Bundesbeamte Mitarbeiter beschnüffeln, das wäre auch mal von Interesse zu erfahren.