Die Anwälte und Arbeitsrichter haben uns Jahre lang versucht einzureden, dass egal wie und womit, notfalls auch mit Zwang – nehmen sie das Geld oder sie kriegen Nichts – ein Ja bei einem Prozess zu einem Vergleich entgültig sei. Dementsprechend sieht seit Jahren die Arbeitsgerichtskultur in Deutschkland aus, Richter führen keine Verhandlungen sondern nötigen zum Beispiel Mobbing-Opfer etwas zuzustimmen, was sie nicht wollen. Erspart dann dem Richter ein Urteil und viel Arbeit, er kann sich an außerdem am Zusammenbruch des Opfers erfreuen.
Und unsere Anwälte waren schon immer für den Vergleich, da haben sie doppelt so viel bekommen, es ist eine regelrechte Gelddruckmaschine geworden, diese Vergleichsorgien an den Arbeitsgerichten, nur mit Rechtssprechung hatte das schon lange nichts mehr zu tun. Wie kann es nur sein, dass Anwälte bei einem Vergleich für einen nicht stattfinden Termin Geld bekommen?
Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, das wohl wie eine Bombe bei den Arbeitsrichtern und Abzockern von Anwälten einschlagen dürfte. „Das BAG (Bundesarbeitsgericht in Erfurt) hat einer Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs stattgegeben“. (1)
„Das BAG Urteil von 12.05.2010 unter dem Aktenzeichen 2 AZR 544/08“ wird vom Mobbing-Gegner und der NGO-Online umgehend bei Freigabe durch Erfurt veröffentlicht. Endlich ist mal was geschehen, dass dieser Allmacht von Richtern an den Arbeitsgerichten klar macht, hier gilt Recht und nicht der Druck zum Vergleich.
1)http://forum.mobbing-gegner.de/urteile/bag-azr-544-t1040.html
http://wiki.mobbing-gegner.de/Hans-Karl_L%C3%B6ber
Schlagwörter: 2 AZR 544/08, Arbeitsgerichtskultur, BAG Urteil von 12.05.2010, Druck zum Vergleich, Gelddruckmaschine, gerichtlichen Vergleichs, Zusammenbruch des Opfers, Zwang
31. Mai 2010 um 14:23 |
Gibt es die Entscheidung 2 AZR 544/08 überhaupt? Bislang ist sie von keinem Schnelldienst mitgeteilt worden, nirgends gibt es eine Pressemitteilung. Ein Hoax?
1. Juni 2010 um 10:47 |
Gute Frage, werde mich um näheres kümmern, wäre nicht das erste Mal das jemand einen Hoax auf dem Rücken der Opfer des Arbeitsmarktes und der Arbeitsgerichte ablässt. Danke für die konsequente Nachfrage.
Harry Gambler