Zurecht wird auf dem Blog „Ringvorsorge und Menschenrechtsverfahren auf das grundsätzliche Problem der Zunahme von Mobbingattacken auf Mitarbeiter in den Unternehmen hingewiesen. Mobbing ist Teil der Personalpolitik geworden um zum Beispiel Mitarbeiter der Generation Plus 50 fertig zu machen, damit die kündigen oder gekündigt werden können.
„Mobbingopfer werden von den Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden trotz einschlägiger Schutzvorschriften The Right to Health-UN Factsheet 31 und selbst von den Gerichten häufig allein gelassen und erfahren nicht nur dort eine Verschlimmerung ihrer gesundheitlichen Situation (weitere Psychiatrisierung und juristische Stigmatisierung, Amplifizierung des PTED), obwohl sie eigentlich nur ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit in Anspruch nehmen wollen“. (1)
Und hier muss die Politik ansetzen, Mobbing muss in klare Gesetzestexte gegossen werden als das behandelt werden was es ist, kriminelle Psychoattacken auf die Gesundheit und die Würde der Opfer. Nicht die Therapie der Opfer muss der Ausgangspunkt sein, sondern die der Täter und vor der Therapie muss die Prophylaxe stehen. Nur so kann Mobbing zurück gedrängt werden.
Und es gilt der Grundsatz, Die Täter müssen die Kosten tragen und nicht die Solidargemeinschaft.
http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/mobbing-co/
Schlagwörter: Arbeitsschutzbehörden, Berufsgenossenschaften, integrale Personalpolitik, Prophylaxe
28. Juni 2010 um 19:58 |
Nicht nur Kosten tragen: Der Täter muss einen wirtschaftlichen Anreiz haben, Mobbing aktiv zu unterbinden. So lange Mobbing Opfer in der Beweispflicht sind und etwaige Strafen nicht richtig weh tun, wird sich leider nichts ändern.
5. Juli 2010 um 05:36 |
Wichtiger Artikel, ich werde wohl nun auch gleich wieder weiter blaettern hier. Bis zum Naechsten mal.