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Mobbing – Verletzungen des Persönlichkeitsrecht.

3. November 2009

Das deutsche ArbeitsrechtImmer mehr Anwälte erkennen, dass gerade in Arbeitsrecht ein großer Handlungsbedarf für die Opfer besteht. Auch die Internetseite des RA Dr. Palm (Bonn) bringt das zum Ausdruck.

– „Sollten Sie zu Recht vor einer Eigenkündigung zurückscheuen und am Erhalt Ihres Arbeitsplatzes unter erträglichen Bedingungen interessiert sind, wenden Sie sich an …….“ (1)

– „Verschiedentliche Äußerungen des Arbeitgebers, die die Arbeitsleistung kritisieren und dem Arbeitnehmer Sanktionen bei Fehlleistungen ankündigen, rechtfertigen noch keine Schmerzensgeldansprüche wegen Persönlichkeitsverletzung oder „Mobbing“. Dies gelte selbst dann, wenn Bemerkungen wie „der Arbeitnehmer fahre den Lkw wie ein Schwein“ keine systematische, gegen die Persönlichkeit gerichtete Zielsetzung aufweisen“.(1)

Groß & Klein

Klassenverhältnisse

– „Sind Sie schon einmal gemobbt worden? Das kann die Arbeit zur Plage machen und oft sieht es so aus, als könne man nur noch kündigen, um sich unerträglichen Nachstellungen und Schikanen zu entziehen“.(2) 

– „Das Fernbleiben eines Arbeitnehmers vom Dienst kann insgesamt dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer sich auf ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Arbeitsleistung gem. § 273 BGB wegen einer Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers berufen kann oder es dem Arbeitnehmer aus sonstigen Gründen, etwa wegen einer akuten Gefährdung von Leib und Leben, unzumutbar ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Gem. § 273 Abs. 1 BGB kann der Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung ausüben, wenn der Arbeitgeber mobbt oder er weiß, dass Mitarbeiter den Betroffenen mobben, er aber keine Gegenmaßnahmen ergreift“. (3)

Man kann nur hoffen, dass wir in Zukunft mehr Prozesse zu Mobbing bekommen, immer mehr Opfer auf die nachhaltige Unterstützung ihrer Anwälte rechnen können und auch viele Prozesse endlich vor den EU-Gerichtshof gelangen. Bisher gab es solch eine rechtliche Auseinandersetzung noch nicht.

Letzte Änderung am 20.10.2015

1) http://www.palm-bonn.de/beleidigung.htm

2) http://www.palm-bonn.de/MOBB1.HTM

3)http://www.palm-bonn.de/antimobbing.htm