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Firma Bettenwelt GmbH & Co.KG kündigt vier Betriebsräten

26. August 2010

In Deutschland geht ein Zeitgeist um den man als den Krieg in der Arbeitswelt um soziale Werte bezeichnen kann. Seit den Attacken des Rechtsanwaltes Helmut Naujoks (1) und seinem Schlachtruf von der Kündigung der Unkündbaren scheinen bei uns die Gesetze nicht einmal mehr das Papier wert zu sein, auf dem man sie geschrieben hat.

Nach den Vorfällen und Schikanen bei Burger King in Hamburg (2) wird nun am 30. August 2010 vor dem  Kasseler Arbeitsgericht ein Fall entschieden, den man als den „Sündenfall gegen das BetrVG“ in die Geschichtsbücher aufnehmen könnte.

Konkret geht es um die  Firma Bettenwelt GmbH & Co.KG – was für ein Name  in Homberg (Efze).und die fristlosen Kündigung von vier Betriebsräten.(3) Diese vier Arbeitnehmervertreter haben sich nicht wie üblich mit Kaffee- und Kuchenfesten zufrieden gegeben, sondern sich für die 128 Arbeitnehmer der „Homberger Logistikfirma Bettenwelt GmbH“ eingesetzt, die „zum dänischen JYSK-Konzern“ gehört, der wiederum „die Filialen des Dänischen Bettenlagers“ beliefert. (3)

Dort kam es dann in Homberg zu einem Vorfall, bei dem man nur staunen kann, welche Praktiken Unternehmer so anwenden, um Beschäftigte los zu werden. “ Januar dieses Jahres wollte (man) einem Mitarbeiter kündigen und hatte dazu in unzulässiger Weise Daten des Zugangskontrollsystems verwandt. Der Betriebsrat hatte dies moniert und den Arbeitgeber aufgefordert, diese Form der Überwachung der Mitarbeiter einzustellen“. (3)

Da die neue, schöne Bettenwelt in Homberg schon lange durch die „Verweigerung  von tariflicher Bezahlung, ..  den Einsatz von Leiharbeit und Fremdfirmen, ..  Leistungskontrollen, Abmahnungen  und Kündigungen“ in Unordnung war, hat sich der “ Betriebsrat (zu) einer Stellungnahme … hinreißen lassen, in der er Vergleiche mit Stasi-Methoden anstellte. (4)

Die Quittung bekam er dafür prompt und ohne Vorwarnung wie das bei der „Stasi“ übrigens auch üblich war und drüber reden durfte man auch nicht, wenn man in der DDR lebte und ein Ossi war.

„Der Arbeitgeber sah sich durch die  Stellungnahme des Betriebsrats in die Nähe der Verwendung von Stasi-Methoden gerückt und sieht den Tatbestand der Beleidigung als gegeben. Das Vertrauensverhältnis sei gestört und dies rechtfertige die fristlosen Kündigungen„. (3)

Die Gewerkschaft hat nun mal Ausnahmsweise auch eine eigene Meinung und lässt diesmal wenigstens die Opfer nicht im Regen stehen. „Hier wurde ganz klar ein Vorwand gesucht und gefunden, unliebsame Betriebsräte loszuwerden, schätzt die für den Handel zuständige Gewerkschaftssekretärin Mechthild Middeke ein“. (3)

Nun also wird am 30.08.2010 vor dem Arbeitsgericht Kassel entschieden, ob die „Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Gerd Pfeiffer rechtens ist“. (3) Das Urteil hat dann Präzedenzcharakter für seine drei Mitstreiter. Den Prozess sollte man sich nicht entgehen lassen.

Letzte Änderung am 20.08.2015

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/tag/arbeitgeberanwalt-helmut-naujoks/

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/08/24/bei-burger-king-in-hamburg-wird-absurd-gemobbt/

3)http://nh24.de/index.php?option=com_content&task=view&id=35728&Itemid=63&show=1

4)http://nh24.de/index.php?option=com_content&view=article&id=33205:stasi-vergleich-betriebsraete-erhalten-fristlose-kuendigung&catid=21:allgemeines-aus-der-politik-und-wirtschaft&Itemid=63