Es ist sehr selten, dass Journalisten in diesem Biedermeierstaat* den Mut haben, Faktensendungen über Bürgermobbing durch Behörden, insbesondere Finanzämter zu bringen. Nachstellungen (Stalking) und andere Schikanen sind die Folgen, das System Stasi 2010 funktioniert besser als damals in der DDR.
Nun hat nach wohl „zig“ Fällen Frontal 21 den Mut gehabt, einen Teilbereich des Bürgermobbings von Finanzämtern zu zeigen. Der Mut weniger wie in Erfurt oder Niedersachsen zeigt, hier ist ein Sumpf aus Mobbing und Stalking, Nötigung und Betrug entstanden, denn keiner genau erfassen kann, die Schikanen wären und sind für jeden verheerend.
Der fast komplette Auszug aus dem Artikel zu der Sendung von Andreas Halbach und Oliver Lauter am 19.10.2010. Die zwei Reporter können sich schon mal auf den Besuch aus ihrem Finanzamt vorbereiten, so kurz vor Weihnachten wird der sogenannte Betriebsprüfer auftauchen, dann sind die Damen und Herren Vorgesetzte im Urlaub und die Treibjagd kann beginnen, mal gespannt, ob es so wie bei den Politikern in Berlin abläuft, die haben damals das Wort Petitionsausschuss und das Beschwerderecht nach dem GG zu ernst genommen.**
„Das Klima bei Betriebsprüfungen sei vor allem bei Kleinunternehmen „deutlich härter“ geworden, sagt Wolfgang Bornheim, Präsident des Bundesverbandes der Steuerberater. Die Finanzverwaltung steht enorm unter Druck, sie hat den Finanzbedarf des Staates als Vorgabe. Da wird heute leider sehr viel Unrecht produziert, so Bornheim gegenüber Frontal21.
Ungerechte Steuerbescheide
Der Bundesfinanzhof sieht „zunehmende verfassungsrechtliche Probleme“ im Zusammenhang mit ungerechten Steuerbescheiden, von denen gerade Kleinbetriebe oft betroffen seien. So würden viele Finanzgerichtsurteile zu Gunsten des Steuerbürgers vom Fiskus ignoriert mittels so genannter „Nichtanwendungserlasse“. Dabei handelt es sich um Verwaltungsanweisungen der Bundes- und Länder-Finanzministerien, ein Urteil auf einen anderen, gleichartigen Sachverhalt nicht anzuwenden. So muss ein Steuerzahler, der gegen seinen Steuerbescheid vorgehen will, erneut klagen, obwohl bereits ein Urteil in einem vergleichbaren Fall vorliegt.
Oft könne der Bürger gar nicht erkennen, dass sein Steuerbescheid rechtlich unsicher ist, kritisiert der Sprecher des Bundesfinanzhofes, Michael Wendt. „Meines Erachtens wäre es ein Gebot der Fairness, im Steuerbescheid darauf hinzuweisen, dass man von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes abgewichen ist“, so Wendt gegenüber Frontal21.
Bloße Schätzungen
Der Bund der Steuerzahler rügt außerdem die Zunahme der so genannten „Kennziffern“ bei den Finanzbehörden. Dabei handelt es sich um bloße Schätzungen der amtlichen Betriebsprüfer. So gebe es immer mehr Durchschnittskennzahlen, mit denen beispielsweise aus dem Materialeinsatz auf die Menge der verkauften Produkte geschlossen wird. Dies ist häufig nicht gerichtsfest, kritisiert der Bund der Steuerzahler“. (1)
Nur wenn immer mehr Bürger Zivilcourage zeigen und sich wehren, notfalls bis zum EU-Gerichtshof, dann wird sich etwas für uns ändern. Hut ab vor den Kleinunternehmern und Bürgern, sie gehen ein großen Risiko ein, doch sie haben Recht und das GG auf ihrer Seite. Nicht umsonst sieht der „Bundesfinanzhof … zunehmende verfassungsrechtliche Probleme“ im Handeln der Finanzämter.
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/8/0,1872,8121352,00.html
*http://www.referate-max.de/referate/001004_biedermann_und_die_brandstifter.htm
**http://www.webarchiv-server.de/pin/archiv07/3620070908paz09.htm