Leider hat auch dieser Prozess zur Folge dass Mobbing-Opfer sich nicht auf ein Urteil berufen können, denn es „wurde beiderseitig Stillschweigen vereinbart“. (1) Man hätte sich auch vor dem EU-Gerichtshof darauf berufen könne, denn noch immer gelten in der EU verschiedene Rechtsgrundsätze in den einzelnen Länder.
Vielleicht findet sich mal in Deutschland ein „Obama“ der Mut hat seinem Mobbing-Opfer vor dem EU-Gerichtshof eine angemessene Schadensersatzsumme zu erstreiten. Doch Wunder soll es bekanntlich nicht geben oder es wird beidseitig Stillschweigen vereinbart.
Der Fall des Mitarbeiters beim „Öffentlichen Nahverkehrsbetrieb“ Wiener Linien hat immer wieder für Aufsehen gesorgt. Offenbar gehört Mobbing zum Alltag bei den Wiener Linien, so dass sogar eine ganze Abteilung vom Münchener Top-Profiler und Kriminalpsychologe Thomas Müller betreut werden musste. (2)
Geklärt scheint jetzt der Mobbing-Fall „Roland Rollenitz (, er) kann endlich wieder lachen: Nach all dem, was passiert ist, bin ich froh, dass es nun vorbei ist. Und dass letztlich die Gerechtigkeit gesiegt hat. Der 41-jährige Wiener hat in den vergangenen Jahren als homosexuelles Mobbing-Opfer bei den Wiener Linien immer wieder für Schlagzeilen gesorgt“. (1)
Wir wissen nicht, was der Top-Profiler Müller dazu sagt, für das Mobbing-Opfer Roland Rollenitz freuen wir uns und wünschen ihm eine gesunde und mobbingfreie Zukunft. Wenn wir leider auch nicht wissen, was letztendlich unter der sechsstellige Brutto-Summe zu verstehen ist. So muss nun jedes Mobbing-Opfer alleine für sich weiter kämpfen.
Es kam auch zu einem Vergleich, den viele immer als Urteil ansehen, was falsch ist. Das Ergebnis dürfte jedoch ein Schuldeingeständnis der Wiener Linien sein. „Über den exakten Inhalt dieses Vergleichs, der am 26. Jänner in Kraft getreten ist, wurde beiderseitig Stillschweigen vereinbart.
Gerüchten zufolge soll es sich um eine ansehnliche sechsstellige Brutto-Summe handeln, die dem Mobbing-Opfer an Schmerzensgeld sowie ausständigem Gehalt bezahlt werden. Zum Vergleich: Allein rund 205.000 Euro brutto stehen Rollenitz laut rechtskräftigem Gerichtsbeschluss an Gehaltsnachzahlungen für die Jahre 2004 bis 2009 zu“.(1)
Aber Roland Rollenitz erkennt auch die vielen Wermutstropfen in seinem Wein, die anderen Mobbing-Opfer zum Verhängnis wurde. „Ende gut, alles gut? Nein, befindet Rollenitz. Denn immer noch unerhört ist, dass die Täter nie bestraft, sondern sogar hinaufbefördert wurden.
Außerdem hätten ihm ÖGB und AK Rechtshilfe verweigert. Ohne meine Rechtschutzversicherung hätte ich es daher nie mit dem Riesen Wiener Linien aufnehmen können.“ (1)
Doch welche Rechtsschutzversicherung geht schon diesen langen Weg mit? Welcher Anwalt kämpft schon bei uns für das Opfer? Nur eines gilt in Östereich wie bei uns, die Täter werden oft belohnt, also befördert, unfassbar aber wahr. Und so lange das Prinzip funktioniert, wird es immer Täter geben, gerade im Bereich Mobbing, denn es lohnt sich ja, andere fertig zu machen, grausam aber wahr.
http://www.vienna.at/wiener-linien-entschaedigen-homosexuelles-mobbing-opfer/news-20110210-08550029
2)http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/Top-Profiler-muss-heiklen-Fall-loesen;art931,424842