Gerade die Richter am LAG Berlin-Brandenburg rühmen sich dafür, dass man bei ihnen nur 60 000 Euro maxinmal Abfindung bekommt. Solche „Brüllaffen-Theoreme“ geistern leider immer wieder durch unsere Rechtssprechung und werden mit Vorliebe von den „Möchtegern-Göttern in Schwarz“ jedem Opfer wie ein Knochen vor die Füße geworfen.
Die selbstbewusste Orthopädie-Chefärztin Karin Büttner-Janz dagegen hat nun bewiesen, dem ist eben nicht so. Sie bekommt jetzt 590 000 Euro Abfindung, obwohl ihre Klageziel die Weiterbeschäftigung im Vivantes-Klinikum in Friedrichshain und am Urban-Krankenhaus war.
Zur Geschichte, die Chefärztin Karin Büttner-Janz war nicht nur eine bemerkenswerte Sportlerin – als „zweifache Olympiasiegerin, vierfache Europameisterin und Weltmeisterin und gilt bis heute als die beste Turnerin aller Zeiten“ (1) – sondern auch als eine international anerkannte Orthopädin hat sie bemerkenswertes geleistet.
„1984 hatte sie mit einem Kollegen die weltweit erste künstliche Bandscheibe zum Patent angemeldet“. So was zieht natürlich den Neid auf sich. Und als Leiterin der „orthopädischen Kliniken in Friedrichshain und am Urban in Kreuzberg“ war sie sowhl im Westen als auch Osten zu Hause. (1)
Man hat wohl sehr lange gesucht bis man in der Geschäftsleitung von Vivantes einen Punkt gefunden hat, um gegen die Professorin und Chefärztin ein Schmutzkampagne sonders gleichen loszutreten. Und hier hat auch die Richterin Beate Aster total versagt, denn die Hintergünde für die Schmutzkampagne bleiben wohl für immer ungeklärt – was wohl auch Ziel der Geschäftsleitung von Vivantes war-, was typisch für Mobbing-Prozesse in Deutschland ist und somit ein absolutes Armutszeugnis für einen demokratischen Rechtstaat darstellt.
„Welche Worte wirklich in dem Vier-Augen-Gespräch – face to face – wischen der Orthopädie-Chefärztin Karin Büttner-Janz und Vivantes-Chef Joachim Bovolet am 13. März 2012 gefallen sind, wird wohl niemand mehr herausfinden“.
Doch zu mindest konnte Chef Joachim Bovolet seine sexuellen Fantasien ausleben. „Ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich wegen der gleichgeschlechtlichen Beziehung (2) zu einer Mitarbeiterin abrupt beendet werden sollte oder ob eher das lange schwelende Zerwürfnis mit den anderen Chefärzten des Klinikums in Friedrichshain ausschlaggebend war, spielt nun keine Rolle mehr. Die Verhandlung am Dienstag vor dem Berliner Arbeitsgericht endete mit einem Vergleich„. (1) (2)
Man kann es auch so formulieren, in der deutschen Rechtssprechung und insbesondere im Arbeitsrecht gibt es den Vergleich deshalb, damit man die Täter für ihr Treiben nicht verurteilen muss und wohl auch nicht will. Einfacher ausgedrückt heißt das einfach nur Täterschutz oder zahle, und du bist frei.