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Bundesgerichtshof (BGH), selbstgelegte juristische Fußfesseln und Richter Thomas Fischer

16. Januar 2012

Umgehung des Gesetzes höchstrichterlich

Kein Fall zeigt so deutlich, zu was unsere Richter in Deutschland immer noch fähig sind, wenn es um  Mobbing geht. Nach dem der Bundesrichter Thomas Fischer bei der längst fälligen Besetzung des 2. Strafsenats mit Mobbing-Attacken und einer „verheerende Beurteilung“ (1) aus dem Rennen geboxt werden soll, herrscht Chaos und Panik beim BGH.(2)

Dabei gilt Bundesrichter Fischer als eine lebende Berühmtheit weil er „reflektiert und hinterfragt, … sich eine eigene Meinung (bildet) und“ sie auch ausspricht , „auch wenn das politisch unkorrekt daherkommt oder die Zuhörer ärgert“. (3)

Allein sein These, „Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt„ genügt wohl schon, ihn zu brandmarken.

Und wenn man weiß, dass „Fischer … seit je ein Erzfeind des Dealens bei Strafsachen“ ist, versteht man um so mehr, weshalb der Präsident ihn nicht als Leiter des 2. Senats haben will.

Um was geht es und was hat Fischer dran auszusetzen. „Die sogenannte Absprache-Regelung hält er für das Schlimmste, was der Gesetzgeber der Strafprozessordnung in den 130 Jahren ihres Bestehens angetan hat. Dieses Gesetz legalisiert nämlich die Verständigung zwischen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern: Das Gericht darf jetzt eine verbindliche Zusage über die Obergrenze der zu erwartenden Strafe abgeben – unter der Bedingung, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegt.

Durch das neue Gesetz ist es den Prozessbeteiligten jetzt auch bei Verbrechen, selbst bei schwersten Delikten wie Vergewaltigung und Mord, erlaubt, sich über den Umfang des Geständnisses und die Höhe der Strafe zu einigen“. Und das heißt im Klartext das, ein „Geschäft mit der Gerechtigkeit: Im Vorteil sei der Verbrecher – je schwerer die Straftat, desto höher der Profit, den er durch ein Geständnis herausschlagen könne“. Unglaublich wenn man sich das klar macht, Profit statt Gerechtigkeit ist dann der oberste Rechtsgrundsatz. (3)

„Das Nachsehen hätten die Unbescholtenen: die Opfer von Straftaten, die in die Absprache gar nicht erst einbezogen werden. Und diejenigen Angeklagten, die unschuldig sind“. Dann darf man sich über die Eskalation von Gewalt in diesem Land auch nicht mehr wundern.(3)

Von den Arbeitsgerichten kennen wir diese Flut von Absprachen hinter dem Rücken der Opfer, die wie immer von nichts wissen und den  dann folgenden Profitattacken, Vergleiche genannt, die den Täter einen Appel und Ei kosten und das Opfer für immer stigmatisieren. Nun also auch im Strafrecht diese Erfindung von Bauernschläue geprägter Tricks.(3)

Und nun also musste der Präsident und das Präsidium handeln, doch für den 2. Strafsenat haben sie nun keinen anderen Richter als Fischer. Nun folgt die große Attacke des BGH-Präsident Klaus Tolksdorf auf „die selbst vom BGH gesetzte Vorschrift … , dass jemand auf einem solchen Posten mindestens 75 Prozent der Aufgaben als Vorsitzender seines Senats selbst „wahrnehmen soll.

Und das kann nun mal die aktuelle Lösung mit Richter Andreas Ernemann nicht, der „gleichzeitig zwei Senaten vorsteht – dem 2. und 4. Strafsenat“ nur um Fischer auszubremsen. Was müssen sie diesen Bundesrichter hassen?

„Es herrscht offensichtlich Mobbing in den höchsten Etagen des bundesdeutschen Rechts. Ein Ende ist nicht absehbar“ (3)

1)http://wp.me/puNcW-1Sh

2)http://adn1946.wordpress.com/tag/thomas-fischer/

3)http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH/komplettansicht

Bundesrichter Thomas Fischer wurde fertiggemacht, also gemobbt

18. Oktober 2011

"Ich & Ich", nur wer ist hier der Richter bitte?

„Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt

Bei uns tun sich alle schwer, die eigentlich unsere Verbündte im Kampf gegen die Seuche Mobbing* sein müssten, das Wort auch zu benutzen. Warum? Diese Frage konnte mir noch keiner beantworten.

Auch im Fall des Mobbing-Opfers und Bundesrichter Thomas Fischer schreibt  Sabine Rückert in der ZEIT einen hoch brisanten und äußerst wichtigen Artikel über das „Fertigmachen“ eines angesehenen Spitzenjuristen ohne auch nur einmal von „Mobbing“ zu reden oder zu schreiben. Das ist schon eine Kunstform von Journalismus mit der goldenen Schere im Kopf, die man erst mal beherrschen muss. Erich Mielke hat von so einer Funktion der „goldenen Schere“ immer geträumt, wenn sie in der DDR auch aus Plaste und Elaste aus Schkopau war.

Und dabei sind die Punkte, mit denen man den Bundesrichter Fischer „fertig“ machen will, nichts Neues im Reportaire der Mobber. „In den Fachkreisen von Strafrechtlern ist er, seines Wissens und seiner Originalität wegen, eine Berühmtheit – was für einen Richter ungewöhnlich ist und beim BGH auch nicht jedem gefällt“. Kreative Menschen sind schnell Opfer und wer noch einen „unverblümte Stil“ hat, der wird sehr leicht zur Zielscheibe der Mobbing-Giftpfeile.

Und wenn einer eine Aussage wie diese formuliert, „Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt„, der muss mit allem rechnen wie eben die Opfer in einer freien Gesellschaft, auch die Mobbing-Opfer, um es mal auf den Punkt zu bringen. Und der Bundesrichter Thomas Fischer hat wohl seiner „Erniedrigung nicht einwilligt“. (1)

Nur eines ist am Fall Thomas Fischer nicht ganz typisch, außer man kennt den „öffentlichen Dienst“ und den Größenwahn vieler Beamter, bei mir bewirbt sich keiner weg oder wohin, wo ich ihn nicht haben will. Man kann auch sagen, „Ich & Ich“ als Beamter kann eigentlich immer nur rechts sitzen von seinem Ich, oder?

„Auslöser der Kontroverse mit dem Präsidenten war Fischers Bewerbung auf den frei gewordenen Posten des Vorsitzenden Richters“, na also, da haben wir ja den alten Krieg im öffentlich, rechtlichen Raum wieder. Und würde ich es nicht besser wissen, würde ich mal kess behaupten, nur deutsche Beamten konnten Mobbing erfinden.

„Der große Streit im BGH liegt nun beim kleinen Verwaltungsgericht Karlsruhe. Wie die Sache ausgehen wird, ist offen“, und dabei geht es um so viel. Denn „sosehr der BGH-Präsident noch bis vor Kurzem Fischers Stareigenschaften gepriesen hat, inzwischen tut sich Tolksdorf schwer mit dessen offensiver Wirkung. Seine jüngste dienstliche Beurteilung vom 25. Februar 2011 fiel plötzlich für den Kandidaten verheerend aus. Er könne an seiner früheren, äußerst positiven Einschätzung nicht uneingeschränkt festhalten, schreibt (er) jetzt“. (1)

Auch solche verheeerende, dienstliche Beurteilungen sind im öffentlichen Dienst nichts unübliches, ja, man hat oft den Eindruck, als gehe es bei vielen Beamten nur darum, wer darf wem eine verheerende Beurteilung schreiben, oder kurz gesagt: Wer darf wem einen einschenken oder fertig machen?

Auf jeden Fall erkennen sich sicherlich viele Mobbing-Opfer in der Beurteilung von Jerzy Montag über den Bundesrichter wieder, „Fischer sei ein Idealist, er glaube daran, dass vor Gericht die echte Wahrheit ans Licht gebracht werden müsse“. Und daran wird Fischer genauso scheitern wie viele von uns Mobbing-Opfer, die nicht nur ein Arbeitsgerichtverfahren hatten, das mehr einem Jahrmarktdeal ähnelte als einem Prozess. Denn plötzlich haben viele von uns erkannt, hier geht es doch garnicht um „die echte Wahrheit“, hier geht es um „fertig machen“ oder einfach gesagt, um Mobbing. Und  Richter können auch mobben, und wie, nicht nur in Österreich. (2)

*We send out an SOS to Lady Gaga.

1) http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH/komplettansicht

2)Mobbing-Opfer und Justizmitarbeiter Werner Burger erhält 12.000 Euro Schmerzensgeld