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Mobbing-Opfer, Professorin, Lesbe und Orthopädie-Chefärztin erhält 590 000 Euro Abfindung

5. September 2012

Gerade die Richter am LAG Berlin-Brandenburg rühmen sich dafür, dass man bei ihnen nur 60 000 Euro maxinmal Abfindung bekommt. Solche „Brüllaffen-Theoreme“ geistern leider immer wieder durch unsere Rechtssprechung und werden mit Vorliebe von den „Möchtegern-Göttern in Schwarz“ jedem Opfer wie ein Knochen vor die Füße geworfen.

Die selbstbewusste Orthopädie-Chefärztin Karin Büttner-Janz dagegen hat nun bewiesen, dem ist eben nicht so. Sie bekommt jetzt 590 000 Euro Abfindung, obwohl ihre Klageziel die Weiterbeschäftigung im Vivantes-Klinikum in Friedrichshain und am Urban-Krankenhaus war.

Zur Geschichte, die Chefärztin Karin Büttner-Janz war nicht nur eine bemerkenswerte Sportlerin –  als „zweifache Olympiasiegerin, vierfache Europameisterin und Weltmeisterin und gilt bis heute als die beste Turnerin aller Zeiten“ (1) – sondern auch als eine  international anerkannte Orthopädin hat sie bemerkenswertes geleistet.

„1984 hatte sie mit einem Kollegen die weltweit erste künstliche Bandscheibe zum Patent angemeldet“. So was zieht natürlich den Neid auf sich. Und als Leiterin der „orthopädischen Kliniken in Friedrichshain und am Urban in Kreuzberg“ war sie sowhl im Westen als auch Osten zu Hause. (1)

Man hat wohl sehr lange  gesucht bis man in der Geschäftsleitung von Vivantes einen Punkt gefunden hat, um gegen die Professorin und Chefärztin ein Schmutzkampagne sonders gleichen loszutreten. Und hier hat auch die Richterin Beate Aster total versagt, denn die Hintergünde für die Schmutzkampagne bleiben wohl für immer ungeklärt – was wohl auch Ziel der Geschäftsleitung von Vivantes war-, was typisch für Mobbing-Prozesse in Deutschland ist und somit ein absolutes Armutszeugnis für einen demokratischen  Rechtstaat darstellt.

„Welche Worte wirklich in dem Vier-Augen-Gesprächface to face – wischen der Orthopädie-Chefärztin Karin Büttner-Janz und Vivantes-Chef Joachim Bovolet am 13. März 2012 gefallen sind, wird wohl niemand mehr herausfinden“.

Doch zu mindest konnte Chef Joachim Bovolet seine sexuellen Fantasien ausleben. „Ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich wegen der gleichgeschlechtlichen Beziehung (2) zu einer Mitarbeiterin abrupt beendet werden sollte oder ob eher das lange schwelende Zerwürfnis mit den anderen Chefärzten des Klinikums in Friedrichshain ausschlaggebend war, spielt nun keine Rolle mehr. Die Verhandlung am Dienstag vor dem Berliner Arbeitsgericht endete mit einem Vergleich„. (1) (2)

Man kann es auch so formulieren, in der deutschen Rechtssprechung und insbesondere im Arbeitsrecht gibt es den Vergleich deshalb, damit man die Täter für ihr Treiben nicht verurteilen muss und wohl auch nicht will. Einfacher ausgedrückt heißt das einfach nur Täterschutz oder zahle, und du bist frei.

1)http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article108980367/Vivantes-Aerztin-Buettner-Janz-erhaelt-590-000-Euro-Abfindung.html

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/04/23/arbeitgeber-vivantes-mobbt-chefarztin-und-bekennende-lesbe-aus-dem-job/

Das Mediationsverfahren im Fall Kersten Artus

15. November 2010

Blaue Justizia

Kersten Artus war seit 1982 im Heinrich Bauer Verlag als Redaktuerin beschäftigt. Seit 5 Jahren ist sie als Konzernbetriebsratsvorsitzende ohne Freistellung tätig, sowie zusätzlich als Mitglied in der Hamburger Bürgerschaft ist sie für die LINKE politisch tätig.(1)

Mitte Oktober dieses Jahres nun die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Bauer Verlag mit der Begründung, sie hätte sich als Betriebsratsmitglied nicht immer ordnungsgemäß abgemeldet und ihre Arbeitsleistung reiche nicht aus.(2)

Am 12.11.2010 war nun der übliche Termin vor dem Arbeitsgericht Hamburg, in dem Richter meinen, die können sich per Vergleich um ein Urteil drücken. Eine deutsche, juritische Erfindung die sicherlich im Laufe der Jahre durch EU-Recht aufgehoden wird.

Kersten Artus wurde von ver.di und 51 Abgeordneten per Unterschriftenliste unterstüzt. Bis Januar 2011 nun das berühmte Meadiationsverfahren*, sollte keine Einigung erzielt werden, dann wird das Gerichtsverfahren fortgesetzt.(3)

Im Fall Kersten Artus erkennt man die Handschrift des berühmt und berüchtigten Anwalts Helmut Noujoks, gegen den Strafermittlungsverfahren laufen wegen Betrugs und weiter Delikte laufen. Mit seinem Klassiker, „Kündigung von Unkündbaren“ hat er dem deutschen Arbeitsrecht und GG den Kampf angesagt und weiß viele Unternehmer, Richter, Anwälte und Politiker hinter sich.(4)

Man darf auf den Verlauf der Mediation gespannt sein, den in der Zwischenzeit versuchen in Projekten viele Bundesländer mit der Mediation eine vorgerichtliche Instanz zu schaffen, m. M nach mit dem Ziel eine Antimobbinggesetzgebung zu unterlaufen, die mehr oder weniger über die EU auch uns zustehen wird.(5) Eine Auswertung der Vergleichsorgien und Mediationsverfahren per Gerichtsbeschluss fehlt bisher, warum wohl?

1)http://blog.neferure.de/

2)http://www.facebook.com/video/video.php?v=168627836492609&comments

3)http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=19426&article_id=71410&_psmand=126

4)http://management-karriere.de/cms/pages/fachbuecher/kuendigung-von-unkuendbaren.php

5)http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=19426&article_id=71410&_psmand=126

*Mediation ist ein von dem hier anhängigen Rechtsstreit unabhängiges Verfahren. Ihr Ziel ist es, durch die Beteiligten unter der Leitung der Mediatorin bzw. des Mediators eine an den individuellen Interessen und Bedürfnissen orientierte Lösung des Konflikts zu erarbeiten. Dabei können eine oder auch mehrere Sitzungen erforderlich werden. Anders als das Gerichtsverfahren ist die Mediation nicht öffentlich, in der Regel gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit.

Bei Burger King in Hamburg wird absurd gemobbt.

24. August 2010

Und vorher ist wie nachher, das hat sich auch der Franchise-Nehmer „DFM Hamburg GmbH & Co. KG“ – was für ein Firmenname – und seine neuen Geschäftsführer für die Burger King Filialen  St. Pauli, Altona, Bramfeld und Tornesch gesagt.

Denn wie der Rechtsanwalt B. Alexander Koll  zu berichten weiß, hat man bei DFM Hamburg GmbH & Co. KG reichlich Mobbing- und Schikaneerfahrung. „Fast 40 Verfahren (hat er) gegen „DFM Hamburg“ ins Rollen gebracht. Dabei geht es in den meisten Fällen um Mitarbeiter, die sich von ihrem Arbeitgeber schikaniert fühlen, vor allem, wenn sie Mitglieder im Betriebsrat sind, sagt (Alexander Koll).(1)

Dabei geht der Geschäftsführer den neuen Weg, den auch Unternehmen wie die Post AG in Brandenburg, Berlin und anderswo, sowie andere Großunternhmen erfolgreich praktizieren. Man stimmt vor den Arbeitsgerichten einem Vergleich etwas zu, was man dann nicht einhält. So einfach ist das bei den Vergleichsorgien der Arbeitsgerichte, die nicht einmal das Papier wert sind, auf dem sie stehen.

Im Fall von DFM Hamburg wird das deutlich und es mag nur noch Journalisten überraschen, die das „absurd“ finden, was wir Mobbing-Opfer tausendfach erlebt haben. „Das wohl absurdeste Gerichtsverfahren in dieser Sache: Eine Kollegin wurde abgemahnt, weil sie angeblich zu viel Mayo auf den Burger gegeben hat, erzählt Birgit K., Betriebsrätin bei Burger King.“

„Vor Gericht einigte man sich auf einen Vergleich. Der Geschäftsführer von DFM Hamburg verpflichtete sich, die Abmahnung zurückzuziehen“. (1) Und alle glauben das, nur der Täter hat schon längst den nächsten Schritt geplant und pfeift auf den Vergleich, kein Problem bei unseren Arbeitsgerichten, denn die wissen ja nicht was sie tun.

„In den bisherigen Verfahren hat er“ – der Geschäftsführer von DFM Hamburg „sich regelmäßig dazu verpflichtet, keinen Druck mehr auf die Mitarbeiter auszuüben, sagt Rechtsanwalt B. Alexander Koll. Einen Tag später klingelt dann meist wieder mein Telefon und Mitarbeiter berichten, dass sich der Arbeitgeber nicht daran hält“. (1)

Und es geschieht nichts durch die Richter, diese hilflosen Wesen in Schwarz die bekommen ja ihr Gehalt pünkltlich zum Monatsanfang im voraus und Hartz IV wird für die immer was von einem fremden Planeten bleiben. Mobbing-Opfer dürfen dann regelmäßig diesen Juristensalat auslöffeln und gehen dann bei den Agenturen für Arbeit unter, denn das Ziel solcher Schikanen ist immer die Kündigung, im Idealfall für den Täter die Eigenkündigung, denn dann braucht er auch keine Mobbing-Klage zu fürchten, dafür garantieren dann wieder diese Vergleichsonkel namens Arbeitsrichter.

Ein System, das sich immer mehr ausweitet. Und gerade wenn es um Beitriebsratsmitglieder geht, sind Täter um „Endlösungen und unmenschliche Schikanen“  nie verlegen. „Ein Kollege habe die Kacheln der Toilettenräume stundenlang mit einer Zahnbürste schrubben müssen, erzählt Birgit K“ von Burger King, erinnert eher an einen Knast als an eine Fastfoodfiliale.

„Doch es geht noch schlimmer: Einer der Vorgesetzten hat einen Becher Cola absichtlich vor einem Kollegen ausgekippt und gesagt: Wisch das weg! Außerdem würden sie B(o)uletten anbrennen lassen und die Schuld den Mitarbeitern geben. Dann hagelt es Abmahnungen, sagt Birgit K“. Und am Ende dann die Kündigung oder was haben Sie gedacht?

DFM verfolgt in Hamburg zwei Ziele, sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe zu erschlagen. „Der neue Geschäftsführer versucht, die Betriebsratsmitglieder wegzumobben, sagt Birgit K. Außerdem wolle er die Mitarbeiter loswerden, die er vom vorherigen Arbeitgeber übernommen hat, denn sie verdienen mehr Geld“. (1)

Und von der SPD und dem ehemaligen Arbeitsminister Olaf Scholz hört man dazu nichts. Auch ver.di ist schon längst in die „Bunker“ des sozialen Klassenkampfes von oben abgetaucht, denn bis heute hat diese Gewerkschaft noch keinen Prozess vor den EU-Gerichtshof gebracht. Dort würde man der Regierung der Bundesrepublik sehr schnell klar machen, dass sie eine Anitmobbinggesetzgebung im StGB verankern muss.

Also heißt das für die Mitarbeiter von DFM Hamburg und Burger King, klagen und sich schikanieren lassen, auch wenn Burger King behauptet, man arbeite an einer Lösung. Der Chef am Fastfoodgrill heißt DFM Hamburg, und der Geschäftsführer äußert sich gegenüber der Presse nicht.

“Auf Anfrage der MOPO heißt es dort per E-Mail: Burger King setzt alles daran, den Prozess für eine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten weiter zu unterstützen. Es habe schon konstruktive Gespräche zur Aufklärung der Sachverhalte gegeben“. (1)

Doch was heißt das schon bei dem Franchise-Nehmer? „Der Geschäftsführer von DFM Hamburg rief die MOPO wegen einer Stellungnahme leider nicht zurück.“. (1) So einfach ist das, ob es um eine Stellungnahme oder einen Vergleich geht, der Boß schweigt und denkt und das heißt dann, „er schickt Mitarbeiter vorbei, die uns fertigmachen sollen, sagt Birgit K. Sie hetzen uns durch die Gegend, erteilen uns manchmal fünf Aufgaben gleichzeitig und suchen regelrecht nach Fehlern“. (1)

Man muss den Mut der Frauen wie Birgit K. bei Burger King und der DFM Hamburg  bewundern und kann nur hoffen, dass endlich mal die Verantwortlichen in Politik und Justiz aufwachen, bevor mal wieder einer durchdreht, dann ist das Jammern groß, nur wem hilft dass dann noch? Was machen eigentlich die ver.di Funktionäre außer Kafffee trinken und Kuchen essen unter dem Foto von Erich M. in Berlin ?

Letzte Änderung am 17.08.2015

1)http://www.mopo.de/2010/20100825/hamburg/panorama/dicke_luft_bei_burger_king.html