Mobbing-Opfer müssen in allen Bereichen mit Schikanen rechnen, teilwiese ganze Prozessorgien starten um zu ihrem Recht zu kommen. „Der Fall war bereits durch alle Instanzen gegangen. Der Kläger hatte bei einer privaten Krankenversicherung einen Vertrag über die Zahlung von Krankentagegeld in Höhe von 117 Euro täglich abgeschlossen“. (1)
Zum Fall: „Mit der Zeit wurde er (Der Kläger) von seinem Vorgesetzten ständig schikaniert, herabgesetzt und gemobbt. Das führte zu körperlichen und psychischen Problemen. So litt er unter anderem an Depressionen und Panikattacken. Sein behandelnder Arzt schrieb ihn deshalb längere Zeit krank. Das Arbeitsverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag zum 31. August 2008 beendet“. (1)
Was zeigt, wie erfolgreich Mobbing zur „kalten Kündigung“ nützlich ist und wie Vorgesetzte ihre gesetzliche Fürsorgepflicht wissentlich und erfolgreich verletzten und niemand in diesem Land nimmt Anstoß, außer den Opfern, wenn sie noch können.
Nach der Erkrankung durch Mobbing erhielt das Opfer wohl zu Anfang sein Krankentagegeld, doch irgendwann erkannte die Versicherung die Tragweite und das Ausmaß der Erkrankung durch Mobbing und bestellte einen Gutachter. „Ein beauftragter Gutachter vertrat die Meinung, dass durch einen Arbeitsplatzwechsel beziehungsweise einen Arbeitgeberwechsel das Krankheitsbild behoben sei, darauf stellte die Versicherung die Krankentagegeldzahlung ein. Der Gutachter sah darin ein ausschließlich arbeitsrechtliches Problem und kein medizinisches Problem“. (2)
„Die Versicherungsgesellschaft verweigert die Zahlung. Die Richter des Bundesgerichtshof (BGH) sahen das anders. Aktenzeichen: IV ZR 137/10 vom 11. März 20112. (2)“.
Von Interesse dürfte die Begründung sein, denn hier geht es um die Schuldfrage für die Ursachen der Erkrankung und letztendlich eine Frage, die Artikel 2 des GG betrifft. „Das BGH begründete das Urteil damit; Zitat: Denn wenn Mobbing einen Arbeitnehmer derart beeinträchtigt, dass er psychisch oder physisch erkrankt und infolgedessen arbeitsunfähig wird, kann ihm ebenso wenig wie bei anderen Krankheiten entgegengehalten werden, er müsse zunächst versuchen, die Ursache seiner Erkrankung zu beseitigen“(2)
Nun müsste eigentlich die Versicherung gegen den Vorgesetzten des Mobbing-Opfers klagen, denn er hat den Schaden oder die Ursache für die Erkrankung wissentlich und mit Erfolg herbei geführt. Doch so weit reicht das Rechtsempfinden unserer Versicherungsunternehmen nicht, warum wohl?
2)http://www.krankenversicherung365.eu/info/krankentagegeld-mobbing-entscheidung-des-bgh.html