Posts Tagged ‘üble Nachrede’

Rufmord ist eine der vielen hinterhältigen Varianten des Mobbings

26. Dezember 2011

Joachim Weber weiß was Rufmord und Mobbing heißt, bei ihm ging es bis zur Grenze von allem Zumutbarem. „Dem Rufmord folgte Einsamkeit: Die Leute gehen dir aus dem Weg, Freunde wollen sich nicht mehr mit dir sehen lassen, so Weber weiter. Am Ende der psychischen Tortur standen Suizidgedanken und ein knapp überstandener Schlaganfall. Ein Bekannter rettete mein Leben, indem er mir Mut machte, mein Leben wieder aufzubauen, sagt Weber“. (1)

Doch der 56-jährige Joachim Weber hat sich gewehrt. Er hat Anzeige gegen seine Mobber gestellt und sich offensiv in der Öffentlichkeit präsentiert und dabei andere Opfer gefunden. „Offensiv reagierte er auf die nächste Schikanewelle und platzierte 30 offene Schreiben in die Briefkästen seines Ortes. Und plötzlich bekam ich sieben Reaktionen von Menschen, die ähnliches erlebt hatten, berichtet Weber“. (1)

Und Weber will mehr, er will Betroffenen mit einer „Selbsthilfegruppe Mobbing- und Stalking“ helfen, denn noch immer ergötzen sich sogenannte Fachleute in sinnlosen Definitionen. „Walter Roth, Kriminalpolizist und Präventionsexperte bei der Polizeidirektion Emmendingen“ sagt „auf Nachfrage, das Stichwort Mobbing ist nicht exakt definiert“. (1)

Irrtum Herr Roth, Mobbing ist ein soziologischer Begriff, der Stalking, Hetze, Gewalt, Cyberattacken, Rufmord, Verleumdung, üble Nachrede und andere psychologische Kriegsattacken am Arbeitsplatz, in der Schule, am Wohnort oder im Internet vereint. Wir wissen um was es geht, von daher gibt es keine abschließende Definition und wir brauchen sie auch nicht.

(Letzte Änderung am 29.12.2014)

1)http://www.badische-zeitung.de/riegel/er-war-oben-und-fiel-ganz-nach-unten–53983819.html

Zivilcourage der Eltern wird vom Gericht bestraft, Mobbing-Täter freut euch.

1. Oktober 2011

In unserem Land wird man nicht nur mit Duldung des Gesetzes gemobbt und fertig gemacht, sondern auch wenn man sich gegen Mobbing wehrt. Opfer sind in diesem Land Menschen ohne Schutz und Rechte, dass musste wohl Hennig G. als Fachmann erkannt haben, schießlich war er bei der Polizei.(1)

Eine weitere bittere und leidvolle Erfahrung musste ein Ehepaar aus Külbach machen. „Nachdem die Familie in den Markt Kühbach gezogen war, besuchten ab 2009 drei der vier Kinder dort die Schule. Die Eltern beschwerten sich massiv über Lehrer, die ihre Kinder mobben würden, und über die Unterrichtsverhältnisse. Sie schalteten diverse Behörden ein, die die Beschwerden als nicht begründet ablehnten. Daraufhin zeigten die Eltern vier Lehrer, darunter den Schulleiter, wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Nötigung und Verleumdung sowie die zwei Leiter des Staatlichen Schulamts in Aichach wegen Begünstigung von Mobbing an“. (2)

Die Auseinandersetzung zwischen Schule und Eltern dauerte über zwei Jahre und endete damit, dass nun die Lehrer die Eltern anzeigten, „wegen Verleumdung“.  „Das Amtsgericht Aichach verurteilte die Eheleute im April (2011) zu je 4800 Euro Geldstrafe wegen übler Nachrede. Am selben Tag legte das Paar Berufung ein“. (2)

Nun das „Landgericht Augsburg“ das Urteil des Amtsgerichts Aichach auf üble Nachrede“ bestätigt, die Eltern wurden zu einer Geldstrafe verurteilt und werden wohl nie wieder ihren Kinder helfen, wenn sie gemobbt werden. „Richter und Schöffen schlossen sich in ihrem Urteil Staatsanwalt Wörz an. Dieser hatte 90 Tagessätze à 40 Euro für den Mann und 90 Tagessätze à 20 Euro für die Frau gefordert“.

Richter Jelinek redete am Ende beiden Seiten ins Gewissen. Er forderte die Vertreter der Schule indirekt auf, in Zukunft mit ähnlichen Problemen anders, zielführend umzugehen“. Was er damit meinte, ließ er jedoch offen. Für den Vater dürfte das Urteil eine weitere Konsequenz haben, er ist als „Beamter auf Probe beschäftigt“ und wird jetzt wohl eine Entlassung erhalten.

Im Verlauf des Prozesses haben die Eltern jedoch auch „zuvor in (einer) verlesenen Erklärung eingeräumt, überschnell reagiert und Unbewiesenes behauptet zu haben. Sie sicherten zu, keine unbewiesenen Behauptungen gegen die Schule und die Lehrer mehr zu erheben“, auch nicht im Internet. (2)

1)http://wp.me/puNcW-1O0

2)http://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Mobbingvorwuerfe-gegen-Schule-Eltern-verurteilt-id16928636.html

Cyber-Mobber vor dem Dachauer Amtsgericht

14. Juli 2011

Werte

Seit Anfang Juli 2011 läuft vor dem Amtsgericht Dachau ein Prozess gegen einen Cyber-Mobber. Er, der 27 Jährige Täter muss sich wegen üblen Nachrede nach dem StGB verantworten.

Was war geschehen? Der junge Mann hat sich ein Ehepaar vorgeknöpft und diese, obwohl die nicht in einem sozialen Netzwerk angemeldet waren, diffamiert. Dazu hat der Cyber-Mobber ein Foto mit längeren Textpassagen ins Internet gestellt.

„Von Bekannten sei sie angesprochen worden, dass ich mit Foto im Internet stehe, …. Als sie gemeinsam mit ihrem Mann zu Hause die genannten Internetseiten aufrief, war sie entsetzt. In längeren Textpassagen stand zu lesen, das türkische Ehepaar hänge der Scharia an, würde eine alleinerziehende Mutter wegen ihres alevitischen Glaubens drangsalieren und politisch missionieren. Mit Straftaten wie Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Stalking bringen die Texte die Eheleute in Verbindung. Angesichts der massiven Vorwürfe hatte ich wahnsinnige Angst, schildert die Zeugin ihre Reaktion. Zumal öffentlich zugänglich für jedermann auch Name, Wohnadresse, Autokennzeichen und sogar Fotos des vermeintlich gewalttätigen Paars veröffentlicht wurden“. (1)

Interessant ist jedoch auch die Vorgeschichte des Falls zur Motivforschung, da der Ehemann des Cyber-Mobber-Opfers mal eine Beziehung zu der Mutter des Täters hatte, wollte der angehende Wirtschaftsinformatiker mit seinen Internetkenntnissen wohl so was wie Rache oder Unterstützung für seine Mutter durchführen. Für die Polizei war dieser Zusammenhang jedoch der Weg zum Täter und Cyber-Mobber, der Prozess wird fortgesetzt und das Urteil ist von großem Interesse, insbesondere die Begründung des Richters.

1) http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/amtsgericht-dachau-mobbing-im-weltweiten-netz-1.1116392