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Thilo Sarazzin und seine neuen Freunde

10. September 2010

Multikulti ist gescheitert?

Die SPD wird noch Jahre brauchen, um die Traumatisierung mit dem Namen Thilo Sarazzin hinter sich zu lassen. Gerade die anstehenden Wahl zum Abgeordnetenhaus im September 2011 wird für die Berliner SPD um Partylöwen und Sarazzingönner Wowereit zum Eklat* werden. Die Grünen haben schon längst die SPD hinter sich gelassen und werden wohl zur Nummer 1 in Berlin werden.

Es wurde noch besser, die Piraten sind mit 9 % in den Senat eingezogen, wer hätte das damals gedacht.

Dann versteht man eigentlich die Grabenkämpfe vom „frühere Hamburger Bürgermeister Klaus von Dohnanyi“ und dem „sozialdemokratische Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky“ noch weniger. Außer man versteht den Selbstzerstörungstrieb der Berliner SPD.

„Wenn die SPD ihn ausschließen will, stehe ich bereit, ihn vor der Schiedskommission zu verteidigen, schrieb Dohnanyi in einem Beitrag für die Süddeutsche Zeitung. Einen fairen Prozess wird es ja wohl noch geben.“(1) Es wäre gut, Herr Klaus von Dohnanyi würde sich auch so für die Mobbing-Opfer bei den Finanzämtern einsetzen, doch das wäre zu demokratisch und fair.

„Der sozialdemokratische Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky warnte seine Partei ebenfalls vor einem Ausschluss Sarrazins“. (1)

Fragt man sich, warum Buschkowsky mit seinem Kiez in Neukölln und seiner Parole „Multikulti ist gescheitert“ so viel Wind macht, während heute der Brennpunkt der Intergationsproblematik im Bezirk Schöneberg um den Pallaskiez liegt, wo es „Prostitution, Zuhälterei, Drogenhandel, Gewalt und Mobbing von Deutschen oder intergationsfähigen Ausländer geht.

Vielleicht sollten die drei Mal ein Spiel der deutschen Nationmannschaft im Fußball anschauen, dann verstehen sie aus versehen, wie gelungen doch „Mulitikulti“ in Deutschland gerade im Sport gelungen ist, und dem deutschen Paradepferd Fußball.

Dohnanyi und  Buschkowsky haben wohl als erste begriffen, das man mit dem Thema Sarazzin und Intelligenzgen viel Kohle scheffeln kann und das nicht nur für Sarazzin und die Springerpresse, sondern jetz auch für die beiden Freunde von Thilo. Nur für die SPD steht mal wieder eines fest, von nun an gings berab, bei dem Bodenpersonal nicht verwunderlich.

1)http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE68500Y20100906

http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE68600J20100907

Maultaschenopfer wird mit 42000 Euro inoffiziell doch gekündigt

30. März 2010

Kohle statt Gerechtigkeit.

Wir kennen zur Genüge die Einstellung von Beamten gegen die Rechte der Menschen oder Bürger, wie sie zum Beispiel im GG im Artikel 1 und 2 unabänderlich verankert sind. Doch was interessiert das schon Beamte oder Richter, die sich selber mit dem Status der Unkündbarkeit immunisiert haben.(1)

Nun also hat der Richter vom Landesarbeitsgericht,Christoph Tillmanns entschieden ohne ein Urteil zu sprechen. Wir haben wieder einen dieser Vergleiche, der jedoch im Interessen der Altenpflegerin sein dürfte, dem Rechtsanspruch aus dem GG und Artikel 1 und 2 jedoch Hohn spricht.(2)

Der Vergleich kann in einigen Wochen unter dem Aktenzeichen (Az.: 9 Sa 75/09) eingesehen werden, wenn das Altenheim ihn nicht noch anfechtet. (4)  Die AMR wird ihn veröffentlichen, so bald er zugänglich sein sollte, was bei Vergleichen wohl von den Gerichten anders gehandhabt wird als ein offizielles Urteil.

Einmal hat der Richter klar gemacht, die Kündigung war unzulässig. Einmal hätte der Arbeitgeber erkennen müssen, dass die lange Betriebszugehörigkeit und das hohe Lebensalter keine fristlose Kündigung rechtfertigt, was zu begrüßen ist.

Zum Vorgang „Diebstahl aus Essensresten“ hat der Richter folgend Stellung laut Reuters bezogen und Zweifel geäußert, „ob wegen des geringen Wertes der Maultaschen eine fristlose Kündigung hätte ausgesprochen werden müssen. Ein messbarer Schaden sei dem Arbeitgeber nicht entstanden, da die Maultaschen als Abfall entsorgt werden sollten. Eine Abmahnung hätte nach Ansicht des Gerichts genügt, um die unbestrittene Mitnahme der wenige Euro teuren Speisenreste zu rügen“.(4)

Wenn der Vergleich nicht fruchtet, ist aber das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt. so zu mindest die Rechtslage für Pflegerin.

Traumatisierung:

Offenbar hat daraufhin der Vergleich gegriffen, die Frau erhält Lohnnachzahlung bis zum fiktiven Ende ihres Arbeitsverhältnis Ende 2009 und eine Abfindung, die zusammen 42 000 Euro machen, die Steuer ist davon noch nicht abgezogen.

Aber was wohl sehr nachteilig für die Beklagte ist und somit Zweifel an ihrem Anwalt gegeben sein dürften, „werde die 58-jährige (Altenpflegerin) ihre Altersvorruhestandsregelung verlieren“. (4)

Ein Richterspruch der nur enttäuschen kann und klar macht, wenn du Macht hast, Kohle und gerne mobbst, dann gewinnst du letztendlich immer. Das Ziel des Mobber war es, der Klägerin zu kündigen und diese wurde nun auch richterlich umgesetzt. Also rechtlich gesehen für den Arbeitgeber ein Erfolg, ein voller Erfolg auf Umwegen eben.

Und die 42 000 Euro, an sich noch das Finanzamt bereichert, war eben der Preis für die Kündigung.

Aus Sicht der Frau war die Annahme verständlich, denn als Opfer muss man die Traumatisierung solcher Attacken überwinden, oder man geht seelisch und körperlich zu Grunde.

Aus Sicht der Gerechtigkeit ein dieser typischen Richtersprüche, die sich vor Urteilen drücken, wie kleine Jungs vor dem zu Bett gehen. Und unklar blieb, was macht die Frau nun? Arbeitet sie wieder oder geht sie in Frührente?

Solche sozialen Folgen überfordern unsere Richter fast generell. Eigentlich hätte die Frau ihren Lohn bis zum fiktiven Rentenalter von 65 Plus bekommen müssen und erst zu diesem Zeitpunkt hätte das Arbeitsverhältnis geendet. In England wir so recht gesprochen.(3)

Wir müssen also weiter auf den Präzedenzfall warten, Ostern 2010 bringt für Mobbing-Opfer keine Wende, Schade. Und warum ein Präzedenzfall heute soch wichtig ist zeigt der Mobbingfall der damls 36-jährigen Sekretärin „Helen Green“ aus London, die bei der Deutschen Bank tätig war und Schikanen am Arbeitsplatz ertragen musste, bis sie eben vor Gericht ging. Sie erhielt damals 2006 1,2 Millionen Euro wegen Mobbingattacken als Schadensersatz. (5)

1) http://harrygambler2009.wordpress.com/2010/03/30/der-maultaschenkundigungsfall-vor-dem-lag/

2) http://www.welt.de/wirtschaft/article6991105/Maultaschen-Diebin-soll-42-500-Euro-bekommen.html?page=4#article_readcomments

3)http://www.grin.com/e-book/130777/mobbing-als-form-von-machtspielen-in-unternehmen

4)http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE62T03220100330

5)http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/karriere/mobbing-job-in-der-abteilung-der-hoelle-566855.html

http://magazine.web.de/de/themen/beruf/karriere/10147552-Satte-Abfindung-im-Maultaschen-Fall,page=1.html