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Endlich ein Antimobbing- Gesetz auf den Weg zu bringen.

28. November 2011

Mobbingerlebnis

„Besser ist es, ein Opfer menschlicher Schwäche zu werden, als zu den Starken und Unterdrückern zu gehören, welche die Blumen des Lebens mit ihren Füßen zertreten.“ So sehr ich auch den libanesischen Schriftsteller und Philosophen Khalil Gibran schätze, dessen „Eure Kinder sind nicht eure Kinder!“ schon in den sechziger und siebziger Jahren zu einem der Erziehungsgrundsätze für meine Kinder wurde, muss ich ihm in dem obigen Zitat widersprechen. Gerade auch deshalb, weil er in Jesus den Rebellen sah, der die materialistische Einstellung der Menschen verachtete. Mobbing ist und war zu allen Zeiten die psychische und damit auch die physische Vernichtung eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen aus materialistischen Motiven. Denn auch Pogrome gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten aus Angst wegen Seuchen, Missernten, Umweltkatastrophen oder auch aus Angst vor dem Gehörnten, aus Neid, war Handeln zum eigenen Nutzen. Wenn Mobbing die Psyche eines Menschen vernichtet, vernichtet man nach antiker und heutiger Gleichsetzung auch seine Seele, das heißt, nach heutigem Sprachgebrauch, man vernichtet die Gesamtheit aller Gefühlsregungen und geistigen Vorgänge dieses Menschen, man treibt ihn in die soziale Ausgrenzung, die er in seiner Verzweiflung auch selbst sucht. Das soziale Loch, in das er dabei fällt, macht in so einsam, dass ihm oft der Freitod als letzter Ausweg erscheint.
In diesem Kontext muss man wissen, dass heutzutage Mobbing von Arbeitgebern mit Hilfe gewissenloser Juristen angewendet wird, um Arbeitnehmer los zu werden, die sich durch jahrelange engagierte Dienste einen Arbeitnehmerstatus erworben haben, der ihre erfolgreiche Kündigung auf legalem Wege unmöglich oder doch sehr schwer macht. Hohe Abfindungen schmälern den Gewinn, also treibt man die Opfer gewollt in eine psychische Situationen, aus denen sie nur in der eigenen Kündigung oder – billiger noch – in der Selbsttötung einen Ausweg sehen.

Der Schrei

Wenn auch alle Religionen den Opfergang als gottgewollt darstellen, der irgendwann und irgendwo die Glückseligkeit verheißt und die Christen dabei auf die Kreuzigung von Jesus verweißen, dann stimmt das so nicht. Ev. Joh. 10,17: „Darum liebt mich mein Vater, dass ich mein leben lasse auf dass ich’s wieder nehme,“ und erklärt in Vers 18 weiter, dass Gott, sein Vater ihm die Macht gab, sein Leben hin zu geben und es sich wieder zu nehmen.
Der Deutschen Albertus Magnus (1200—1280), war der erster Kirchenlehrer, der sozusagen die Philosophie des Aristoteles wiederentdeckte. Die Anthropologie seines Schülers Thomas von Aquin (1225—1277) wurde stark durch Aristoteles beeinflusst. Dessen Schrift „De Anima“ (von der Seele) hat Thomas gezeigt, dass die Seele als Geist die Kraft des Körpers sei, die nicht zerstört werden kann, und somit unsterblich ist. Wenn Mobbingopfern dies erst ’mal begriffen haben, werden sie mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mittel gegen ihren Opferstatus kämpfen: Besser der Mobber geht unter, als ich! Auch werden die „Opfer“ begreifen, Gemeinsamkeit erhöht die Kampfkraft. Den Tätern und unserem Justizsystem muss begreiflich gemacht werden, dass „mobben“ teuer werden kann.
Dazu bedarf es mehr! Unsere Politiker beschwören bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit, dass unser Staat auf der Basis „christlicher Grundwerte“ aufgebaut ist. Das zeigt sich auch darin, dass die drei einflussreichsten unserer Parteien die Attribute „christlich und/oder sozial“ in ihrem Parteinamen aufgenommen haben. Erstaunlich ist immerhin, dass die Wertekommission der CDU in ihrer Schrift „Die neue Aktualität des christlichen Menschenbildes“ auf Seite 15 feststellt:
„Die Soziale Marktwirtschaft geht von der Überzeugung aus, dass Arbeit für den Menschen
von existenzieller Bedeutung ist. Das gilt insbesondere für die Erwerbsarbeit, die nicht nur
die finanzielle Lebensgrundlage schafft, sondern auch zum Selbstvertrauen, zur
Selbständigkeit, zur Wertschätzung und daher zur Personalität und Würde des Einzelnen
beiträgt.

Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wird

Darum darf menschliche Arbeit nicht wie eine Ware allein den Gesetzen des Marktes von
Angebot und Nachfrage überlassen bleiben, sondern bei allem Bezug auf den Markt und
den objektiven Wert der Arbeit muss auch der Personwert der Arbeit gewährleistet
werden. Da das Wirtschaften sich nicht in einem rechtlichen, politischen und
institutionellen Vakuum abspielt, kommt zunächst dem Staat die Aufgabe zu, den
institutionellen Rahmen der Wirtschaftsordnung zu schaffen, etwa im Blick auf
Rechtsordnung, …“ . Wenn das keine Selbstverpflichtung ist, endlich ein Antimobbing- Gesetz auf den Weg zu bringen!
Ferdinand Weckmüller (Der gesamte Text ist von ihm, Danke.) (1)

1)http://wp.me/puNcW-1Yy

Das Ziel von Mobbing ist die soziale und rechtliche Ausgrenzung

15. Dezember 2009

In Österreich wehrt man sich gegen Mobbing

Immer wieder wird gerade in den Prozessen vor den Arbeitsgericht vergessen, die Täter zu fragen was sie bezweckten oder was ihr Ziel war. Da in Deutschland die meisten Prozesse gegen Mobbing vor den unsäglichen Arbeitsgerichten stattfinden, findet hier erstmal der Streit über den Begriff und die Funktion der Arbeitsgerichte statt, und das heißt, sind Arbeitsgerichte Tatsachengerichte oder polititsch verlängerte Arme der Lobbyisten aus Wirtschaft und Behördenwillkür?

Der Rechtsanwalt Andreas Buschmann stellt diese Problematik und Unfähigkeit der meisten Arbeits- und Landearbeitsgerichte zurecht unter dem Begriff fehlende „umfassende Prüfung“ in seinen Vorträgen in den Mittelpunkt. „Bei(m) den Them(a) Mobbing … fällt auf, dass die Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte ungewöhnlich häufig die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts unberücksichtigt lassen“, obwohl der Grundsatz gilt, Bundesrecht bricht Landesrecht. (3)

Auch diese Tatsache der bewussten Ignoranz durch die untergeordneten Gerichte zeigt einmal mehr, dass es bei den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten um „politische Instanzen“ geht und nicht um eine  neutrale Gerichtsbarkeit.

„Eine Fallprüfung anhand von “Mobbingdefinitionen” lehnt das Bundesarbeitsgericht seit seiner Grundsatzentscheidung vom 16.05.2007 – 8 AZR 709/06 – ab. Das Bundesarbeitsgericht verlangt den Gerichten eine “am Gesetz” orientierte gründliche Rechtsprüfung einschließlich einer bestimmten Gesamtschau ab“.(3) Doch trotz diesem Rechtsgrundsatz definieren Arbeitsrichter nach Lust und Laune und wohl auch im Sinne bestimmter Auftraggeber Mobbing immmer wieder neu und planlos. Das System hat Methode und kostet Mobbing-Opfer oft Gesundheit, Geld und den Glauben an das Grundgesetz.   

Dies hat dann zum Ergebnis, dass Mobbing-Opfer sang und klanglos vor Gerichten untergehen, die Geldgier ihrer Anwälte spielt hier eine weitere entscheidende Rolle. „Die Landesarbeitsgerichte und Arbeitsgerichte nehmen die vom Bundesarbeitsgericht geforderte umfassende Prüfung häufig nicht vor und lassen es mit der – unzureichenden – Feststellung bewenden, “Mobbing” habe nicht vorlegen“. (3)

Soziale Ausgrenzung

Mit Gerechtigkeit und rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren haben die meisten Mobbing-Prozesse nichts zu tun, mit  neostalinistischen Schauprozessen a la DDR schon eher. Dazu gehört auch das mangelnde Wissen vieler Juristen über neuste wissenschaftliche Erkenntnisse. (4) So musste das Land Brandenburg zu geben, dass an ihren Arbeitsgerichten ehemalige Stasimitarbeiter tätig sind, für jeden Demokraten ein Faustschalg ins Gesicht der Ehrlichkeit.

Denn würden Arbeits- und Landesarbeitsrichter die Ergebnisse der modernen Hirnforschung nur annähernd verstehen, würde viele Urteile anders ausfallen und die Vergleichsorgien ein Ende haben. “ Soziale Ausgrenzung ist körperlicher Schmerz
Und der Gehirnforscher ergänzt: Wir wissen jetzt aus der modernen Hirnforschung, dass aus der Sicht des Gehirn die soziale Ausgrenzung ganz ähnlich empfunden wird wie körperlicher Schmerz. Und deshalb führt auch beides zu Gewalt.“ (4)

„Viele sprechen über Mobbing, und doch herrscht meist wenig Klarheit darüber, was Mobbing wirklich ist. Diskussionen in den Medien haben ein Bild von Mobbing entstehen lassen, das von der wissenschaftlichen Definition dieses sozialen Phänomens stark abweicht. Der Begriff Mobbing läuft Gefahr zu einem Modewort für jeden Streit oder Konflikt am Arbeitsplatz zu verkommen.

Definition

Mobbing leitet sich aus dem Englischen „to mob“ ab und bedeutet:

● Bedrängen

● Anpöbeln

● Attackieren

● Angreifen

Wohin?

Von „normalen“ Konflikten und Streitereien unterscheidet sich Mobbing dadurch, dass es gezielt, systematisch und über einen längeren Zeitraum mit der Absicht betrieben wird, „auszugrenzen bzw. vom Arbeitsplatz zu vertreiben“.

Unter Mobbing versteht man Konflikte besonderer Art:

● Sie richten sich überwiegend gegen eine Person.

● Sie spielen sich regelmäßig über einen längeren Zeitraum ab.

● MobberInnen und Mobbingbetroffene haben denselben Arbeitgeber

und stehen in einer Arbeitsbeziehung zueinander.

● Im Mobbingkonflikt ist die betroffene Person auf Dauer deutlich

unterlegen, er macht diese physisch und/oder psychisch krank und zerstört das Selbstwertgefühl.

Je nach Form des Psychoterrors am Arbeitsplatz gibt es verschiedene

Begriffe:

● Mobbing: Mobbinghandlungen unter KollegInnen auf gleicher Ebene

● Bossing: Mobbing von oben nach unten z. B. wenn eine/ein Vorgesetzte/r gegenüber einem oder mehreren MitarbeiterInnen Mobbinghandlungen vornimmt

● Staffing: Mobbing von unten nach oben z. B. wenn MitarbeiterInnen die/den Vorgesetzte/n mobben

● Bullying: Mobbing unter SchülerInnen

Das Ziel von Mobbing ist die Ausgrenzung“. (1)

Der ÖGB hat sich dabei ein wichtigen Diskussion gestellt, der DGB und seine Einzelgewerkschaften bverweigern sich beharrlich dieser zentralen Diskussion in heutigen Arbeitswelt. Warum wohl? DGB-Boss Sommer ist SPD-Mitglied und ein Merkel-Freund. Und in Österreich hat man jetzt auch ein gesetzliches Mobbing-Verbot für den öffentlichen Dienst durchgesetzt, man  kann nur hoffen, es wird bald für alle Wirtschaftsbereiche folgen.(2)

1)http://arbeiterkammer.com/bilder/d111/Mobbingbroschuere_2008.pdf

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/12/12/endlich-mobbing-verbot-im-offentlichen-dienst/

3)http://www.andreas-buschmann.net/2009/11/mobbing-weisungsrecht-haftung-vortrag/

4)http://salzburg.orf.at/stories/522610/