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Offener Brief an Alfred Brandner von „retter.TV:“

27. März 2012

Mit viel Interesse habe ich ihre Arbeit bei Retter.tv und insbesondere im Bereich Mobbing verfolgt. Als Betroffener hat man oft nicht die Kraft und Energie dazu, sich zu wichtigen Themen zu äußern, die den eigenen Fall betreffen.

Eine Woche vor meiner „Restitutionsklage (1) habe ich  mir die Freiheit genommen, mal ein paar grundsätzliche Gedanken zum Problemkreis Mobbing, Justiz und ihren Kommentar (2) zu schreiben.

Sie schreiben in ihrem Kommentar zum Artikel „System Mobbing und Stasi bei Lidl nur in der Schweiz?“ folgendes, „der Vorwurf Mobbing an sich, ist nach wie vor ein schwammiger Begriff. (2)

Diese Sichtweise halte ich generell für falsch und typisch deutsch und Täter freundlich. Mobbing ist juristisch und sozial gesehen ein „offener Begriff“, denn wir kennen ja nicht alle Fälle von Mobbing und Methoden, die die Täter in Zukunft anwenden werden.

Als Professor Leymann Mitte der 90er. Jahre im letzten Jahrhundert begann Mobbing zu untersuchen, gab es zum Beispiel Cyber-Mobbing noch gar nicht. (3) Der Verdienst von Leymann bestand einfach darin, die soziale Pest „Mobbing“ einmal wissenschaftlich zu erfassen. Leider wurde in den Jahren danach seine Arbeit als „Dogma“ ausgelegt um Mobbing-Opfer vor Gericht abblitzen zu lassen. Gerade deutsche Richter waren darin wahre Götter. Statt in der Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen gegen Mobbing mitzuhelfen, haben deutsche Richter ein Täterschutzprogramm entwickelt, dass seines Gleichen in der Rechtssprechung im globalen Dorf sucht.

Verstehen kann man diese „asoziale Einstellung“ vieler Richter nur, wenn man den Kampf der Richter und der Politiker in Österreich verfolgt hat. Dort gibt es einen „Mobbing-Verbot“ für Richter uns Staatsanwälte. (4) Der Versuch Mobbing generell verbieten zu wollen, ist anschließend in der blauen Donau ertrunken.

Leider ist aus unerklärlichen Gründen nämlich der Faden gerissen, die österreichischen Mobbing-Gegner wissen nicht warum, man hat sie trotz positiver Zusage dann mit ihrer Petition voll gegen die Wand laufen lassen. (5) Offenbar haben die Stripperzieher und Lobbyisten den Braten gerochen und es herrscht nun Sendepause. Walter Plutsch  und seine Mitstreiter hoffen nun auf die EU.

Doch zurück zur deutschen Justiz. Leymann hat mit der Typolisierung vom Mobbing erstmal ein Phänomen versucht systematisch zu erfassen und gegen andere Bereiche abzugrenzen. Da er als Betriebswirt und  Diplompsychologe und Pionier in der Mobbingforschung nie eine juristische Aufarbeitung im Sinn hatte, ist die Vorgehensweise der deutschen Rechtssprechung falsch.

Schon längst haben hunderte von Fällen gezeigt, man muss das Leymann-Modell erneuern und  erweitern. Der Suizid des Mobbing-Opfer Tyler in den USA hat dies in der Welt der Rechtsphilosophie beispielhaft gezeigt. Das Gericht im Bundesstaat New Jersey hat einen Meilenstein bei der Verurteilung  des Cyber-Mobbers Dharun R. gesetzt. (6) Der Täter wurde wegen einer Mobbing-Attacke auf die Privatsphäre des Opfers mit 14 Rechtsverstöße verurteilt, wobei wir immer noch nicht das genaue Strafmaß kennen.

Auch aus der Mobbing-Ideologie des Anwalts Noujoks (7),  „KÜNDIGUNG VON „UNKÜNDBAREN“ wissen wir, schon längst geht man gegen Opfer mit einer Attacke vor um es fertig zu machen. Wir brauchen daher nicht nur im Strafrecht sondern auch im Arbeitsrecht eine Auf- und Zusammenarbeit bei Mobbing. Das Betriebsverfassungsgesetz kennt bis heute nicht einmal den Begriff Mobbing auch nur im Ansatz.

Aktuelle Fälle wie die Selbstverbrennung des 61-jährigen Berliner Polizeibeamten Henning G. hat einmal mehr gezeigt, dass selbst in den Ermittlungsbehörden Mobbing bis zum Suizid üblich ist und offenbar selbstverständlich. (8)

An wen sollen wir uns wirklich im Ernstfall wenden? Sie schreiben, „es wäre wichtig offensichtliche gegebene Straftatbestände wie z.B. Beleidigung, üble Nachrede, Rufschädigung, Aussagen mit sexistischem Hintergrund,  Nötigung u.a. zu sichern“. (2)

Ich habe nachweislich mich mit schriftlichen Beweisen wegen Betrug, Prozessbetrug, Beleidigung und so weiter an diverse Staatsanwälte gewandt. Die erste Mitteilung heißt immer bei Mobbing, „es bestehe kein öffentliches Interesse“. Nur in einem Fall musste dann die Staatsanwältin mir schriftlich bescheinigen, „meine gemeldeten Verstöße waren zu 90 % berechtigt, auf die restlichen 10 % ist sie aber sicherheitshalber nicht eingegangen“.

Straftatbestände zu sichern ist okay, doch wenn keine Ermittler da sind, nützt das dir wenig. Wir bräuchten schon längst einen Ombudsman mit Handlungsbefugnis gegenüber Staatsanwälten und Polizeibehörden, der diese zwingt zu ermitteln. Doch wenn selbst in den Staatsanwaltschaften und in der Richterschaft auf Teufel komm raus gemobbt wird, was wollen wir da schon erwarten?

Ich will nur an den aktuellen Fall des Bundesrichter Thomas Fischer erinnern. Ein Fall der zeigt, bei uns in Deutschland ist alles möglich, du musst nur Täter sein. .. Der Bundesrichter Thomas Fischer (wurde bei der „längst fälligen Besetzung des 2. Strafsenats mit Mobbing-Attacken und einer “verheerende Beurteilung” aus dem Rennen geboxt“… (9) und das nur, weil „er reflektiert und hinterfragt, … sich eine eigene Meinung (bildet) und sie auch ausspricht , auch wenn das politisch unkorrekt daherkommt oder die Zuhörer ärgert”.(9)

Eine eigene Meinung zu haben kann heute schon alleine Grund sein, dass sie dich fertig machen. Wozu haben wir bitte ein Grundgesetz? Wo sind die Äußerungen eines Parlaments, Bundespräsidenten oder Bundesministerin für Justiz zu dem Fall?

Ihre Idee von der schriftlichen Information „an den Arbeitgeber, Betriebsrat, Gewerkschaft, Betriebsarzt und Krisenmannger- am besten als Einschreiben“ halte ich für gefährlich. Im meinem Fall wurde ich fertig gemacht, weil ich „mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten“ zusammengearbeitet habe.

Dieser solle im Unternehmen ermitteln, hat aber von den dort 50 000 eingesetzten Bundesbeamten keine Unterstützung erhalten. Dafür habe ich dann als Angestellter vier Kündigungen ohne Angabe von Gründen erhalten. Der Betriebs- oder Personalrat hat mir „Störung des Betriebsfrieden ohne Angabe von Gründen genannt“ aber vergessen zu erwähnen, dass er jeden Mittwoch und das heute nach über 10 Jahren noch, mit einem Servicepartner des Unternehmens abends in der Kneipe zusammen sitzt und Karten spielt. Um Aufträge muss sich dieser Fuhrunternehmen nicht sorgen, er bekommt sie ohne Probleme frei angeboten.

Die damalige Betriebs- oder Personalratsvorsitzende – bei ver.di weiß man heute noch nichts, was man ist – hat ihrem Ehemann Aufträge vermittelt und gleich am Ersten jeden Montag die Rechnung mitgebracht, die natürlich nicht überprüft werden durfte.

Der Ehemann der Abteilungsleiterin Personal, die nie eine Ausbildung gemacht hat und wenn, ist sie durch jede Prüfung gefallen, hat zu DDR-Zeiten eine glänzende Karriere bei der Stasi in Berlin vor sich gehabt, er wurde schon in jungen Jahren zum Offizier befördert. Nach 1989 ist er zu ver.di nach Brandenburg gewechselt, weil man bekanntlich dort keine Überprüfung der Stasitätigkeit vorgenommen hat. Auch hier stieg er sehr schnell in die Funktionärskaste auf.

Bei meinem Termin vor dem LAG saß er mit dem Richter und den Schöffen über eine Stunde im Gerichtssaal und hat vor verhandelt, mein Termin wurde ohne Angaben von Gründen von 11:00 Uhr auf 12:10 Uhr verschoben. So was nennen wir dann nach dem Grundgesetz Art. 97 Abs. 1 Unabhängigkeit der Justiz, denn der „Richter .. (muss) unabhängig und (darf) nur dem Gesetz unterworfen“ sein. Wer es glaubt lebt nicht nur gefährlich, er wird auch noch zur Kasse für diesen Prozess gebeten, nach dem Motto, „das dümmste Schwein bezahlt seinen Schlachter auch bitte noch selbst“.

Nein, Mobbing ist bei uns schon längst zum Alltag geworden. Und „Opfer (wird) in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt“, sprich sich wehrt. (9).

Von daher meine Aussage auf ihren Kommentar, nicht der Begriff Mobbing ist schwammig, sondern unsere Justiz und das Gerichtswesen oder wie es die Journalistin Sabine Rückert ausdrückt, “es herrscht offensichtlich Mobbing in den höchsten Etagen des bundesdeutschen Rechts. Ein Ende ist nicht absehbar” und wo sollen wir bei diesen gesellschaftlichen Voraussetzungen bitte unser Recht her bekommen?

1) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/tag/restriktionsklage/

http://de.wikipedia.org/wiki/Restitutionsklage

2) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/03/19/system-mobbing-und-stasi-bei-lidl-nur-in-der-schweiz/

3) http://www.psychokrieg.de/artikel/www.psychokrieg.de-Die_45_Mobbing-Handlungen_nach_Leymann.htm

4) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/12/20/mobbingverbot-fur-richter-und-staatsanwalte/

5) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/10/04/offener-brief-an-die-burgerinitiative-anti-mobbing-gesetz/

6) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/03/17/cybermobber-dharun-r-im-us-bundesstaat-new-jersey-verurteilt/

7) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/10/28/rita-regenfelder-und-der-fertigmacher-noujoks/

8) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/09/13/berliner-polizeibeamter-61-und-mobbing-opfer-hat-sich-selber-angezundet-und-starb/

9) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/01/16/bundesgerichtshof-bgh-selbstgelegte-juristische-fusfesseln-und-richter-thomas-fischer/

Esther Schapira, Mobber Broder, Mobbing-Opfer Jebsen und Henning G.

27. Dezember 2011

Im bisherigen Schriftwechsel hat Frau Esther Schapira, FS Politik u. Gesellschaft, Red. Zeitgeschichte beim „Hessischen Rundfunk“ (HR.) krampfhaft versucht das Verhalten von Henryk M. Broder zu rechtfertigen und sie versteift sich zu der Theorie des „inflationären Gebrauchs von Mobbing“ als Begriff, daher habe ich noch einmal versucht Frau Schapira Mobbing die Zusammenhänge mit den aktuellen Ereignissen aus Berlin und Brandenburg zu erklären. Man soll bekanntlich nie die Hoffnung aufgeben. (8)

„Sehr geehrte Frau Esther Schapira,

nein, im Falle von Breivik handelt es sich um keinen Amoklauf, da dieser seine Tat über ein Jahrzehnt vorbereitet hat und ein ausführliches Manifest hinterlassen hat, in der nur wenige „Godfathers“ genannt werden, das sind einmal Thilo Sarrazin  und eben Henryk M. Broder mit ihrer Islamphobie.

Klugerweise haben die Norweger das Attentat nicht dazu benutzt, eine Flut sinnloser Gesetz zu verabschieden, wie dies in Deutschland immer geschieht. Sondern sie haben sich für die Erhaltung ihrer Lebenskultur ausgesprochen, die Breivik zerstören will und wollte.

Auch ist es klug von den Gutachtern und dem Richter im Fall des Olso-Attentäter gewesen, ihn als geistig Kranken anzusehen, denn als Fall für die Psychiatrie wird Breivik nie wieder auf freien Fuß kommen, als verurteilter Mörder wäre er schon nach 15 Jahren wieder in Freiheit.

Übrigens, da sie so gerne mit Kraftausdrücken handieren, ein Amoklauf „bezeichnet (heute) …  meist eine plötzliche, willkürliche, nicht provozierte Gewaltattacke mit erheblich fremdzerstörerischem Verhalten mit darauffolgender Erinnerungslosigkeit und Erschöpfung und teilweisen Umschlag in selbstzerstörerische Reaktionen. Täter, die in einer solchen Ausnahmesituation Straftaten begehen können, nennt man Amokläufer oder auch Amokschützen, falls sie Schusswaffen gebrauchen, oder Amokfahrer, falls sie Fahrzeuge einsetzen“. (1)

Weiterhin verweise ich sie nochmals auf die Tatsache, dass sie eine Person des „öffentlichen Lebens“ sind und daher darf natürlich ihr Mail veröffentlichen werden, da ich im Gegensatz zu Broder keine „Köpfe rollen sehen will“, sondern sie auf eklatante Probleme unserer „GEZ-Medien“ hinwiesen will.

Würde in Privatsender wie RTL oder SAT „Entweder Broder“ bringen, würde ich nicht mal einen Satz dazu schreiben, denn die „Meinungsfreiheit“ achtet auch solche Medien. Doch wenn „öffentlich-rechtliche Medien ihren Sendungsauftrag“ missbrauchen, dann sind wir Bürger und GEZ-Zahler gefragt.

Ein Vorurteil von ihnen ist es auch zu behaupten, der RBB „habe Vorgang genauestens geprüft und ist dann nach genauer Abwägung zur Entscheidung gekommen“ Ken Jebsen zu feuern.

Vielmehr war es so, nachdem Broder „Ken Jebsen als Antisemiten und Irren“ beim SFB denunziert und beleidigt hat und seinen Kopf forderte, wurde dem Moderator von Radio Fritz auferlegt, seine Wortbeiträge durch die Zensur des Programmdirektors Stefan Warbeck  absegnen zu lassen. Dies erfolgte auch dann 14 Tage und dann schlug Frau Programmdirektorin Claudia Nothelle vom RBB zu.

Am Rande nur erwähnt, offenbar hält Broder die ganze Welt für verrückt, nur er ist der einzige der alles weiß. So was kann man auch Größenwahn nennen, glaube ich zu mindestens.

Zurück zu KenFM und Radio Fritz und den Gründen, warum sie, Frau Nothelle Ken Jebsen fertig gemacht hat und daraufhin der Programmdirektor Stefan Warbeck zurückgetreten ist, wurde uns nicht mitgeteilt. Bekannt ist nur, dass Warbeck die Verantwortung für die  letzten beiden Sendungen übernommen hat, als hätte er gekündigt werden müssen. (2)

Leider hat sich Ken Jebsen auf diesen Deal der Zensur eingelassen, deshalb habe ich ihn auch als das ideale Mobbing-Opfer bezeichnet. Ich hoffe, dass das Arbeitsgericht Licht in das Dunkel bringt, wer jedoch die Verhältnisse beim LAG Berlin-Brandenburg kennt, hat da wenig Hoffnung.

Denn wir wissen, dass über das „Stasi-Land Brandenburg“ Ex-Stasileute zu Richtern wurde. Und wir wissen auch, dass in Brandenburg keine Überprüfung der Stasivergangenheit erfolgt ist, wie es in den anderen vier neuen Bundesländern erfolgt ist. Und da stellt sich dann die Frage, wie viele Leute sitzen eigentlich von der  Stasi heute unter anderem auch beim RBB (Babelsberg war eine Stasihochburg) in Potsdam und dem Land Brandenburg an den Schalthebeln im Hause von Frau Nothello?

Doch darüber wird ja schon lange nicht mehr berichtet, zu tief sind die Wurzeln der „neunen Firma“ in den Institutionen der Bundesländer wir Brandenburg und  Berlin.

Nur ein Beispiel am Rande wie so etwas funktioniert. In einem großen Unternehmen, das für die Einhaltung des „Postgeheimnisses“ zuständig ist, tauchte ein Stasispitzel aus der Sportelite der DDR in Werder im Bereich der Briefzustellung unter. Er wohnte mit seiner Frau, die die Fäden für diesen Deal in der Verwaltung schaltet, in Mecklenburg-Vorpommern. Dort hätte man ihn im Rahmen seiner Stasitätigkeit bei der „olympischen Mannschaft der DDR für Südkorea“ 1988 überprüft und entdeckt. In Brandenburg hat man diese Überprüfung nicht durchgeführt, obwohl das Unternehmen noch in den Jahren 1989 und später eine Bundesbehörde war.

Also übte er sich als Schläfer und Briefträger und erhielt Privilegien wie „Heimfahrten“ mit dem Dienstfahrzeug während der Arbeitszeit um seine Tochter zu versorgen. Möglich war, das, weil ein Ver.di Spitzenfunktionär schützend seine Hand über den Spitzel hielt.

Der ver.di-Funktionär wiederum  war in Mahlsdorf in Berlin Stasioffizier und arbeite deshalb nach 1989 bei ver.di in Potsdam und nicht in Berlin. Wie gesagt, in Brandenburg fand ja keine Stasiüberprüfung außer bei Lehrern statt. Seine Ehefrau, in der DDR im Studium gescheitert und als Aushilfskraft in einer Apotheke beschäftigt, stieg plötzlich in den Niederlassungen dieses Unternehmen zur Abteilungsleiter für Personal auf, im Akten anlegen  hatte man ja nun genug Erfahrungen in der Firma zu DDR gesammelt, insbesondere  bei dem Ehemann. Möglich alles, weil es keine Stasiüberprüfung im Land Brandenburg gab und gibt, wo der RBB unter anderem Zuhause ist.

Der Briefträger aus Werder mit Wohnsitz in Mecklenburg Vorpommern wurde dann plötzlich nach Mobbing-Attacken gegen Vorgesetzte zum Leiter von Potsdam und Umland für alle  Briefträger. In Schwerin würde er heute seinen Hartz IV- Antrag zum x-ten  Mal stellen müssen.

Im Übrigen kennt er Potsdam gut aus seiner aktiven Sportler Zeit und Arbeit für die Firma an der Eliteschule für Sport, die heute Friedrich Ludwig Jahn heißt, und an der auch schon mal Mitschüler sich in „nächtliche Manipulationen im Analbereich“ mit Hilfe von Gewalt an anderen Schülern üben. (3)

Natürlich ist das alles nur „inflationär“, wie sie das so gerne in ihrer Mail zu Mobbing schreiben. Ich würde dagegen sagen, der Begriff Antisemitismus und Irrer, wie ihn Henryk M. Broder und sie so gerne einsetzen, ist inflationär. Schließlich muss man auch mal in den jüdischen Gemeinden erkennen, dass Meinungsfreiheit ein demokratischer Wert ist.

Mobbing verstößt dagegen gegen jenen Artikel, der in fast allen Verfassungen als erster auftaucht, die „Würde des Menschen nämlich“. Und es ist gerade interessant, dass die jüdische Gemeinde zu Berlin in Jubel über den Rausschmiss von Ken Jebsen ausbricht, und dabei jedoch Probleme mit Mobbing in den eigenen Reihen hat. (4)

Es ist typisch für Organisationen, dass sie gerne die Köpfe von Andersdenkenden fordern, wenn sie Mobbing in den eigenen Reihen nicht verhindern können. Und auch der Begriff „Antisemit“* wird speziell von Broder und ihnen immer wohl gerne benutzt, wenn es um die Meinung eines anderen geht, die von der offiziellen Richtlinie oder Zensur abweicht.

Nur komisch, dass Herr Broder sich nicht in den Gerichtssaal wagt, wo Breivik angeklagt wird, obwohl er doch sein Vorbild ist, der gute Henryk M.

Natürlich ist Ken Jebsen für sie genauso unwichtig wie Henning G, Hauptkommissar, der sich in der Nacht vom 10.09. auf den 11.09.2011 selber verbrannt hat, nach dem man ihn fertig gemacht hat. (5)

„Inflationär“ sagen sie zu recht, denn einen Kollegen von Henning G. hat man als „ein Stück Scheiße bezeichnet, auch so ein Begriff. (6) Und in der Nacht der Selbstverbrennung von Henning G. hat sich noch ein zweiter Mann das Leben durch Selbstverbrennung genommen, wir wissen nicht einmal seinen Namen, so weit sie wir schon in Deutschland gekommen.

Doch halt, ich vergesse ja, bei uns in Deutschland gibt es ja kein Mobbing, alles nur „inflationär“ oder doch wirkliches Mobbing? Doch nur unseren „öffentlich-rechtlich Medien“ fehlt die Zivilcourage  darüber zu berichten? Bleiben sie einfach bei ihrer Blauäugigkeit und schauen sie wieder weg, wenn es heißt, ein Mobbing-Opfer hat sich selber verbrannt.   Es ist so einfach sich nach den Spielregeln der Macht zu richten, doch wer die Zivilcourage hat dagegen sich zur Wehr zu setzen, der wird „platt gemacht“.

Zu Recht sagt Bundesrichter Thomas Fischer: „Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt“. (7) Doch halt, ich habe vergessen zu erwähnen, dass Bundesrichter Thomas Fischer auch so ein inflationäres Opfer ist, den man platt gemacht hat, warum wohl?

*Sozialökonomisch, ethnisch-nationalistisch und rassistisch begründete Judenfeindschaft nennt man im Anschluss an deren Vertreter seit 1879 Antisemitismus (9)

„Letzte Änderung am 29.12.2014“

 

1) http://de.wikipedia.org/wiki/Amok

2) http://wp.me/puNcW-1YI

3) http://wp.me/puNcW-1SR

4) http://wp.me/puNcW-rV

5) http://wp.me/puNcW-1O0

6) http://wp.me/puNcW-1Ox

7) http://wp.me/puNcW-20X

8)http://wp.me/puNcW-21U

http://wp.me/puNcW-21I

http://wp.me/puNcW-21C

http://wp.me/puNcW-21w

9)http://de.wikipedia.org/wiki/Judenfeindlichkeit

System-Mobbing oder -Polizei in Hessen sinnt auf Rache

10. November 2011

System Mobbing

In Hessen haben viele Polizistinnen und Polizisten das „System-Mobbing, -Polizei oder –Bouffier“ zur Genüge kennengelernt. (1) Statt mit Aufzuklären versucht Bouffier oder eben der hessische Ministerpräsident sich in der Vogel-Strauß-Position. „Volker Bouffier schweigt. Der Ministerpräsident blättert in Unterlagen und schaut selten auf. Dabei wurde die Debatte von den Fraktionen eigens verlegt, damit Bouffier dabei sein kann“. (1)

Nun wissen wir durch den Bundesrichter Thomas Fischer wie einfach man zum Opfer wird. „Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt.“ (2) Und eingewilligt habe viele nicht in Hessen, von den Finanzbeamten um Rudolf Schmenger odereben den Polizisten, die sich an das Licht der Öffentlichkeit wagen. (3)

Dabei gehen diese Beamte ein sehr hoher Risiko ein, in Berlin hat zum Beispiel das Hennig G. nicht überlebt. (4) Er hat sich am 10.09.2011 auf dem Friedhof selber verbrannt, bis heute verweigert der Polizeipräsident und der Senat um Wowereit und Co. eine Aufklärung der Hintergründe, warum auch immer? (5)

In Hessen haben nun zwei Poizeibeamte die „unsichtbare Hand der Mobber“ hautnah erleben müssen, denn sie übten „öffentliche Kritik … an Missständen in ihrer Behörden“ und da schützt uns wohl auch kein Grundgesetz, warum eigentlich nicht?

Vielmehr haben nun die beiden Polizeibeamten den Staatsanwalt auf ihren Versen, der ermittelt nämlich nun „wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen. (6) Und dazu wollte nun doch wirklich der Staatsanwalt die Wohnungen der beiden durchsuchen lassen. Nur im letzten Moent wurde dieses Ansinnen durch das Amtsgericht Offenbach gestoppt.

„Die Richter des Amtsgerichts Offenbach hätten dabei moniert, dass der Verdacht gegen die Beamten reine Spekulation sei und keine strafbare Handlung vorliege. Die Ermittler hätten gegen die Beamten ins Blaue hinein ermittelt“. (6)

Und ganz nebenbei erfahren wird, dass im Frühjahr dieses Jahres eine Polizeibeamtin den Staatsanwalt zu Besuch hatte, aber nicht um ihr einen Blumenstrauß zu bringen, weil sie erkrankt war, sondern im Auftrag des System-Mobbing. Gefunden hat der Staatsanwalt nichts, also will er sich jetzt die nächsten Opfer zur Brust nehmen.

„In einem dritten Fall, .. hätten Polizeibeamte im Frühjahr die Wohnung einer kranken Kollegin durchsucht. Es habe der Verdacht bestanden, dass die Hausärztin der Beamtin ein falsches Attest ausgestellt habe. Dieser Verdacht habe sich nicht bestätigt. Das Verfahren sei eingestellt worden. Die Polizistin wolle jetzt rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen bei der Polizei einleiten“. (6) Kaum zu glauben, was da abgeht wenn man sich nicht erniedrigen lassen will.

1)http://www.fr-online., wenn man sich nicht erniedrigen lassen willde/rhein-main/-system-bouffier–ministerpraesident-schweigt-zur-polizei-affaere,1472796,4848772.html

2)http://wp.me/puNcW-1UZ

3)http://wp.me/puNcW-1nV

http://wp.me/puNcW-1oR

http://wp.me/puNcW-Ci

4)http://wp.me/puNcW-1O0

5)http://wp.me/puNcW-1RA

6)http://www.fr-online.de/rhein-main/mobbing-bei-der-polizei-keine-hausdurchsuchung-bei-kritischen-polizisten,1472796,11128956.html

In eigener Sache, 2011

1. November 2011

Die aktuelle Anti-Mobbing-Rundschau (aAMR) wird jetzt täglich von etwa 250 bis 300 Leser besucht, Tendenz steigend.

Beiträge der aAMR gibt es auch auf Facebook unter http://www.facebook.com/#!/profile.php?id=100000136348447 und auf Twitter http://twitter.com/#!/Harry_Gambler20.

Nicht mehr gepostet werden kann die aAMR auf Yahoo und  Google, warum auch immer.

Die Mitmachaktion zur Aufklärung der Hintergründe zur Selbstverbrennung von  Polizeihauptkommissar Henning G und eines weiteren Mannes am 10.09.2011 war von der Teilnahme her ein Erfolg, doch von der Zielereichung gleich Null. Offenbar sind die Piraten noch nicht so weit um eine Anfrage im Senat von Berlin zu plazieren, wie so auch immer. Schließlich gibt es ja so was wie eine aktuelle Fragestunde für alle Parlamentarier an die jeweiligen Senatoren. „Offener Brief an die Piraten zum Selbstmord von Henning G.“

Von daher startet die aAMR eine weitere Mitmachaktion um den 10. Novemer 2011 herum  an den Bundespräsidenten, der sich ja auch mal zu den Vorfällen bei der „Berliner Polizei“ äußern kann, schließlich schützen diese ihn ja auch persönlich. Mal sehen ob er Herr Wulff (CDU) nur in Japan Opfer bedauern kann oder sich im eigenen Land auch mal zur Aufklärung für „Mobbing-Opfer und deren Schicksal“ sich einsetzt. Ob er die „Zivilcourage“ dazu hat?

  „Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt„ von Bundesrichter Thomas Fischer. (1)

Selbstverbrennung eines France-Télécom-Mitarbeiters und Mobbing-Opfers?

2. Mai 2011

Unfassbar was trotz aller Bekundungen durch den neuen Chef der France-Tèlèkom sich in dem Unternehmen zuträgt. Jahrelang wurde bei der France Telekom mit Hilfe der  Traurigkeits- oder Toderkurve und einem Leitfaden zum Mobbing Mitarbeiter regelrecht in den Tod getrieben. (1)

„Bei dem Telekomriesen …. haben sich nach Gewerkschaftsangaben seit 2008 mehr als 60 Beschäftigte umgebracht. Ein Anfang des Jahres 2010 veröffentlichter Untersuchungsbericht erhob schwere Vorwürfe gegen die mittlerweile abgelöste Konzernspitze“. (2)

Arte hat darüber im November 2010 eine dreiteilige Filmserie gebracht, doch geändert hat sich trotz einem strafrechtlich relevanten Anti-Mobbing-Gesetz nichts, wenn man die  Nachricht liest, „ein Mitarbeiter des Konzerns hat sich auf einem Parkplatz verbrannt“. (2) Das erinnert an die Selbstverbrennung in Tunesien zu Anfang des Jahres, mit dem die Revolution der Straße im Orient begann. Offenbar wollte das Mobbing-Opfer, ein 57 Jahre alter Mitarbeiter der  Unternehmensniederlassung bei Bordeaux daran anknüpfen.

Die „schwarze Serie der France Telekom geht weiter“ (3) obwohl doch Abschiedsbriefe (4) immer wieder auf das System Mobbing mit der Kralle des Todes hinweisen (2)

Und nun die Selbstverbrennung des 57-jährigen in  Bordeaux, Hintergründe wurden noch nicht bekannt gegeben. Doch bei der Informationspolitik in Frankreich kein Wunder, erst nach dem sich in den anderen, früheren Selbstmorden wichtige Sendeanstalten eingemischt haben, wurde offen über Mobbing geredet.  

 1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/11/17/selbstmorde-france-telecom-traurigkeitskurve-und-der-mobbing-alltag/

2)http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,759124,00.html

3)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/07/06/schwarze-serie-der-france-telekom-geht-weiter/

4)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/09/29/wieder-ein-selbstmord-bei-der-france-telecom/