Posts Tagged ‘Scheinurteile’

Mobbingschutz ist weder gesetzlich noch gerichtlich gewünscht.

17. Juli 2012

Sich.-Ing.J.Hensel  schreibt folgendes zum Grundproblem Mobbing in Deutschland, und wer vor Gerichten eigene Erfahrungen gesammelt hat weiß, er hat recht. Sein Artikel in voller Länge:“Insbesondere die Arbeitsgerichte gehen gegen Mobbingopfer unbarmherzig und eiskalt mittels Scheinurteile vor.
So auch offensichtlich wieder die “Richterin” Marlies Heimann, die in Ihrem erneuten skandalösen Scheinurteil folgendes verfasst hat, was von einer Anwaltskanzlei offensichtlich dankbar entgegengenommen wurde:

http://www.presseportal.co.uk/abmahnungen-kein-mobbing.html
Abmahnungen sollen / können also kein Mobbing oder auch kein Bestandteil eines Mobbingprozesses sein ?
Die Behauptungen der Menschenrechtsverächterin Marlies Heimann am s.g. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, dass Abmahnungen kein Mobbing darstellen, tritt die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) mal wieder mit Füßen und erfindet frei und stets zu Gunsten der Mobbingtäter ihre eigene Scheinurteilsbegründung.
Denn in der von der BAuA herausgegeben Schrift “Wenn aus Kollegen Feinde werden” ist z.B. auf Seite 10 folgendes festgehalten…..
Mobbingopfer erleben und erleiden diesen offenen, massiven Psychoterror, der nicht folgenlos bleibt: Das Opfer zieht sich zurück, wird unsicher, und macht stressbedingt Fehler.
Auch das bleibt auf Dauer nicht folgenlos, der Vorgesetzte bzw. die Personalleitung wird auf die Fehlleistungen des Mobbingbetroffenen aufmerksam und schreitet ein. Leider oft nicht, um dem Opfer beizustehen und die Übeltäter zur Rede zu stellen.
Im Gegenteil: In 60% aller Mobbingfälle wird das Opfer mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnung, Versetzung oder Kündigungsdrohung überzogen – schließlich gilt der Gemobbte im Betrieb mittlerweile als problematischer und unzuverlässiger Mitarbeiter – eben als ein Querulant und Störenfried, der das Betriebsklima gefährdet …
So ›angezählt‹ ist es dann nicht mehr weit bis zum Ausschluss:
Der oder die Gemobbte geht oder ›wird gegangen‹.
Dabei ist für einige der Verlust ihres Arbeitsplatzes zugleich auch der Abschied von der Arbeitswelt überhaupt:
Zermürbt, psychisch und physisch angegriffen, oft an psychosomatischen Erkrankungen leidend, steht am Ende eines jahrelangen Mobbingterrors die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit.
Hieraus wird erkennbar, dass Heimann sich einen Dreck um den Europäischen Arbeitsschutz z.B. gem. Artikel 31 der Charta der Grundrechte der EU bzw. einen Dreck um das Recht auf körperliche Unversehrtheit schert.
Wie schon in einen anderen Fall, wo sie die Menschenrechte (beispielsweise gem. Artikel 3 der Europäischen Sozialcharta) von tausenden Lehrkräften an Schleswig-Holsteins Schulen (Mobbing/Burnout u.a.) ebenfalls mit Füssen tritt, in dem sie den Schutz einer ganzen Berufsgruppe per Scheinurteil verbietet.

So verursachte Heimann mittels Vorteilsgewährung durch Unterlassen (§ 333 i.V.m. § 336 StGB) erneut über tausend Fälle von Körperverletzung, die dem Steuerzahler pro Jahr ca. 20 Millionen Euro kosten und weiterhin mindestens kosten werden – siehe o.a. Sendung des Schleswig-Holstein Magazins.
Wie die Staatsanwälte sind auch „Richter“ politisch weisungsabhängig, so auch Heimann.

Dies gilt insbesondere für Mobbingverfahren.
Es gibt Menschen , die in Gerichtsverwaltungen jahrzehntelang gearbeitet haben.
Sie berichten über Namenslisten von Personen, die niemals ein Verfahren gewinnen dürfen.
Ich gehe davon aus , dass Mobbingopfer grundsätzlich auf dieser Liste stehen.
Vor diesem Hintergrund hätte ein Antimobbinggesetz m.E. keinerlei Gewinn bringende Bedeutung, da abhängige, nicht gesetzliche Richter (vgl. Art. 4 Ziff. 2. EinigVtr) – also Privatpersonen – in Ausnahmegerichten (vgl. Historie GVG) mittels rechtswidriger bzw. wertloser Scheinurteile und Scheinbeschlüsse, alle Anstrengungen des Mobbingopfers (und ihrer Anwälte) vor Gericht sein Recht zu bekommen, mit einem Handstreich zu Nichte machen.
Für diese „Richter“ ist das alles völlig problemlos, sowie ethisch und empathisch ohne jegliche Relevanz , da die von ihnen ausgestellten Scheinurteile folgendes für sie bedeuten:

Keine Unterschrift
Keine Bindung
Keine Verantwortung
Keine Haftung
(vgl. BVerG zur Nichtigkeit des Staatshaftungsgesetz)

Für die Millionen Mobbingopfer im Unternehmen BRDDR jedenfalls nicht.
*
Nachtrag: Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) hat sich im Koalitionsvertrag u.a. für mehr Gerichtigkeit ausgesprochen.

Doch wie soll das gehen, angesichts dieses Bankrotts vor den Menschenrechten ?“ (1)

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/03/08/ermittlungsverfahren-gegen-die-prasidentin-des-lag-schleswig-holstein-birgit-willikonsky/

Ermittlungsverfahren gegen die Präsidentin des LAG Schleswig-Holstein, Birgit Willikonsky

8. März 2012

Der Mobbing-Fall des Sich.-Ing.J.Hensel ist vielen seit Jahren bekannt. Auch seine Bemühungen um eine rechtlich oder juristisch korrekte Bearbeitung von Mobbing-Fällen sind bekannt.

Scheinurteile war mir bis zum bekanntwerden des Blogs von J. Hensel unbekannt und ehrlich gesagt, wir haben einfach zu viel unseren Anwälten in Sachen Arbeitsgerichten vertraut. Mich würde es nicht wundern, wenn nun endlich die Diskussion um Mobbing und Arbeitsrecht neu beginnt. Im Fall der „Präsidentin des LAG Schleswig-Holstein“ vermute ich mal, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren sehr schnell einstellen, ohne Begründung und nach dem Motto: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Der Schrei

Der Schrei

Sich.-Ing.J.Hensel schreibt:

Korruption bei den Arbeitsgerichten in Schleswig-Holstein.
Einleitung eines Ermitlungsverfahrens gegen die Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein Birgit Willikonsky  seitens der Staatsanwaltschaft Kiel u.a. wegen Vorteilsgewährung durch unterlassene Fach- und Dienstaufsicht (§ 333 i.V.m. § 336 StGB) in mehreren Mobbingverfahren, denen allesamt Scheinurteile zu Grunde liegen und insbesondere Kosten von mindestens 30 Millionen Euro sowie Körperverletzungen in mehr als tausend Fällen verursachten.

Diesbezügliche Unterlagen können auf meinem Blog eingesehen werden.

Das Passwort lautet: PHC (Großbuchstaben)“ (von Sich.-Ing.J.Hensel )

http://wp.me/puNcW-275

http://www.schleswig-holstein.de/LAG/DE/Arbeitsgerichtsbarkeit/Landesarbeitsgericht.html

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/scheinurteile-abgrunde-der-rechtsprechung/

>>https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/03/08/ermittlungsverfahren-gegen-die-prasidentin-des-lag-schleswig-holstein-birgit-willikonsky/<<

Mobbing-Opfer organisiert Demo gegen Scheinurteile

1. Mai 2010

Scheingerichte

Über das Mobbing-Opfer Sich.-Ing. Jörg Hensel wurde schon viel berichtet und geschrieben. Mit allen Mitteln und das trotz seines „Gesundheitszustand“ wehrt sich Jörg Hensel gegen die Macht des Vergessens. Sein Fall ist aktueller denn je, er  zeigt aber auch sehr deutlich, wie man Opfer heute in ihren Rechten beschneidet und schikaniert.

Eines davon sind die berühmten und viel verwendeten „Scheinurteile“, ein Thema das Jörg Hensel seit über einem Jahr mehr und mehr in die Öffentlichkeit trägt. Nun also findet im Mai 2010 in Kiel vor dem LAG S-H in Kiel (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein) eine Demonstration dazu statt, Jörg Hensel muss noch den Termin mit dem Ordnungsamt abklären. Von daher bittet er schon mal um Veröffentlichung des Schwerpunktes der Demo.

Eine große Öffentlichkeit ist wichtig und von daher die Bitte, dies der Presse, dem Fernsehen und allen Organisationen mitzuteilen. „Scheinverfahren und Scheinurteile“ sind der Tod jeder Gerechtigkeit und gehörte bei uns schon längst unter Strafe gestellt. Sie zeigen aber auch, wie bei uns Richter hausen und schalten, wie sie wollen, als wären sie die neuen „Zaren“ von Deutschland.

Scheinurteile

Hier das Anliegen der Demo:

Aufruf zur Demonstration gegen

Scheinurteile und Scheinverfahren.

Teilnahmeabsicht bitte an ringvorsorge@onlinehome.de

Ort: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein PRESSE ERWÜNSCHT

Deliusstrasse 22

24114 Kiel

Termin: Wird rechtzeitig nach der Erlaubnis durch das Ordnungsamt Kiel bekanntgegeben

*

Scheinverfahren und Scheinurteile

Abgründe der “Rechtsprechung”

Verfall der “Rechtspflege”

Skupelose Beurkundungspraxis

An vielen deutschen Gerichten ergehen Scheinurteile1 anstatt rechtswirksame Urteile, die – wie

das Gesetz es vorschreibt – mit der richterlichen Unterschrift versehen sind.

Prozessparteien erhalten rechtswidrig wertlose „Ausfertigungen“ ebenfalls ohne richterliche

Unterschrift, die auch noch von den Urkundsbeamten beurkundet werden.

Ein Scheinurteil beendet das Verfahren nicht. – Das Verfahren ist weiterhin offen.

Durch die fehlende richterliche Unterschrift soll offensichtlich die Haftung der Richter umgangen

werden, da sie an ihren „Urteilen“ ohne Unterschrift nicht gebunden sind.

Auch bei vielen Zwangsvollstreckungen liegen in aller Regel keine vollstreckbaren Titel für die

Gerichtsvollzieher vor, da auch hier die Richter der Amtsgerichte ihre Urteile häufig nicht mit der

erforderlichen Unterschrift versehen.

Trotzdem werden Zwangsvollstreckungen durch Gerichtsvollzieher – ebenfalls illegal – auf

Grundlage eines Scheinurteils durchgeführt.

Scheinurteile begründen ein unfaires Verfahren und verstoßen somit insbesondere gegen die

Europäische Menschenrechtskonvention und gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und

politische Rechte – Zivilpakt der Vereinten Nationen.

Die Demonstration soll auf diese immensen Missstände bei den Gerichten aufmerksam machen, so

dass jeder Bürger, der einmal Prozessbeteiligter in einem Verfahren war, selbst erkennen kann, ob

er ein Urteil oder nur ein illegales Scheinurteil in den Händen hält.

Die Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes S-H Birgit Willikonky wurde mehrfach auf diesen

Missstand schriftlich aufmerksam gemacht und argumentierte anfangs nur mit Ausflüchten,

Unwahrheiten und Rechtswidrigkeiten2. Seit Februar 2010 schweigt die Gerichtspräsidentin

Willikonsky zu dem Thema. Trotz erneuter Anfragen.

Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Peter-Harry Carstensen wurde ebenfalls auf

diesen Missstand aufmerksam gemacht. – Auch hier Schweigen.

Ringvorsorge3

Sich.-Ing.Jörg Hensel Teilnahmeabsicht an ringvorsorge@onlinehome.de

1Informationen zu Scheinurteile

2 Präsidentin des LAG SH zum Mißstand „Scheinurteile“

3Schutzgemeinschaft gem. Art. 1 UN Res. 53/144 W eltanschauungsgemeinschaft i.S.d. Protokolls Nr. 12 zur Konvention zum Schutze

der Menschenrechte und Grundfreiheiten über das Diskriminierungsverbot Streitgenossenschaft gem. § 59 ZPO

 

 

Günter Wallraff versus RA Helmut Naujoks.

21. Oktober 2009
Dem haben sie gekündigt. ;-)

Dem haben sie gekündigt. 😉

In der Talkshow von Maybrit Illner am Sonntag, 15.10.09 kam es zu einem offenen Schlagabtausch zwischen dem RA Helmut Naujoks (Ich kündige die Unkündbaren) und Günter Wallraff, Schriftsteller und Journalist. Wer es nicht gesehen hat, kann dies nun nachholen.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/864782?inPopup=true

So tobt auf der Internetseite von Reuters zum Arbeitsrecht eine harte Diskussion um diese Sendung. Bevor wieder alles gelöscht wird, hier die Kommentare:

Harry Gambler meint:
21.Oktober 2009 at 8:58 am

  • Viele verkennen den Sinn von Talkshows, es sind Unterhaltungssendungen und keine juristischen Vorlesungen.
    Wallraff ist Schriftsteller und kein Juraprofessor, er schreibt Bücher mit Hintergund, andere schreiben pornografische Darstellungen.
    Das Arbeitsrecht hat heute ein “asoziales Niveau erreicht”, in dem Anwälte sehr schnell erkannt haben, man bekommt Geld für Nullleistung. Dieser parasitäre Charakter, nach dem Vergleich gibt es Kohle für eine Verhandlung die nie stattfindet, hat den Rechtsstaaat ausgehebelt.
    Ziel einer grundlegenden Reform muss es sein, Anwälte bekommen nur noch Geld bei Erfolg. Richter die gegen die ZPO und andere Verordnungen verstoßen, werden vom gesellschaftlichen Sozialleben ausgeschlossen, Ausweis und Führerschein sowie Sozialversicherungskarte werden eingezogen.
    Ein Leben in einem Obdachlosenasyl und Flaschensammler ist jedem Bürger zuzumuten, also auch den Richtern die nicht mehr wissen, was ihre Aufgabe ist, Recht zu finden und keine Urteile zu fällen, die sie nicht einmal unterschreiben und damit ungültig sind.
    http://scheinurteile.wordpress.com/

    Einer fehlt!

    Einer fehlt!

    Unser Rechtssystem muss sich an den Grundrechten der Bürger orientieren, in jedem Urteil zu einer Kündigung muss die Gültigkeit des Kündigungsschutzes erwähnt werden. Hat sie bestand oder nicht?
    Es gibt Arbeitsrichter in Deutschkland die kennen nicht einmal das StGB oder das Kündigungsschutzverfahren, wer jemanden ohne strafrechtlichen Nachweis des Diebstahls beschuldigt, begeht den Akt der Beleidigung und greift die Würde des Menschen an.
    Wir brauchen eine europäische Lösung in dem Sinne, dass Richter und Anwälte genauso wie Piloten oder Taxifahrer auf ihren gesundheitlichen und geistigen Zustand überpüft werden.Zusätzlich muss wegen ihrer gesellschaftlichen Stellung eine Regelüberprüfung per Zufallsgenerator von mindestens 10 ihrer Urteile oder Vergleiche pro Jahr durch eine Expertenkommission erfolgen.
    Der Bürger muss sich auf die Unabhängigkeit von Richtern verlassen können, schon der Verdacht reicht aus für Ermittlungen,stellt man fest, der “Junge liebäugelt mit Lobbyisten”.
    In einem Parlament dürfen nicht mehr als 3 % Juristen sitzen. Und so gibt es viele Punkte die aufgearbeitet werden müssen.

    A wie Angst

    A wie Angst

    In England erhalten Mobbingopfer bis zu 1 Million Schadensersatz, in Deutschland gerade mal 30 000 Euro, das sind die Probleme, weshalb wir das angelsächsische Modell der Justiz brauchen.
    Talkshows sind Unterhaltungshows wie Parlamentssitzungen, das was hinter den Kulissen geschieht, das ist entscheidend.
    In England hat kein Parlamentarier einen Nebenjob, in Deutschland haben die Jungs nur Nebenjobs und keine Zeit für parlamentarische Arbeit.
    Wir sind am Ball, Nichtwähler wissen warum sie die Reißleine gezogen haben.

  • Wolf Reuter meint:
    21.Oktober 2009 at 9:22 amWir veröffentlichen das, aber der Ton ist die Grenze des Erlaubten. Meinen Sie wirklich, Erfolgshonorare seien ein Garant für Rechtsstaatlichkeit, oder glauben Sie im Ernst, dass Arbeitsrichter keine Ahnung von Kündigungsschutzverfahren haben? Das kann man nicht ernstnehmen.
    Ich empfehle jedem eine gründlichere Beschäftigung mit der Materie.
  • Harry gambler meint: Ihr Kommentar befindet sich in der Moderation.
    21.Oktober 2009 at 3:12 pm Werter Wolf Reuter,
    ich denke Sie meinen meinen Artikel oder Kommentar. Ich halte den Ton von mir für absolut gerechtfertigt, denn dass was wir als Mobbingopfer innerhalb der Jusitz erfahren haben, spricht Bände.
    Eine Frage an den Juristen:
    Wissen sie was eine Restriktionsklage ist? Und wie viele Anwälte sind in der Lage eine solche Klage zu führen? Wieviele Arbeitnehmer hätten heute noch ihren Arbeitsplatz wenn Anwälte ihre Aufgabe wahrnehmen würden? Was schätzen Sie?
    Zum Inhalt:Ein Mobbingopfer bei VW wurde trotz der Inanspruchnahme eines Anwalts seines Vertrauens seinen Job los. Nach Jahren hat er ohne Anwalt und mit dem Gerechtigsgefühl aus Artikel 1 des GG eine Restriktionsklage eingereicht und seinen Job wieder bekommen. Der Arbeitnehmer hat nie einen Hörsaal betreten, hat nie studiert und war dennoch in der Lage seinen Prozess zu gewinnen. Anwälte konnten das nicht. Gibt Ihnen so etwas nicht zu denken?
    Lesen Sie bitte regelmäßig die AMR und sie wissen, was bei uns vor den Gerichten los ist. Kennen Sie den Maultaschenfall?
    Ich kann verstehen, dass Herr Wallraff manchen Anwälten aufstößt, ich bin kein Fan von ihm, muss aber zu geben, dass er mehr bewegt hat als 95 % aller Anwälte in diesem Land. Man kann über sein Weltbild und seine Ansichten streiten und sollte es auch tun. Man sollte dann aber auch bereit sein, eine andere Meinung zu akzeptieren.
    Niemand von uns ist Gott.
    Ja, ich bin der Meinung, wenn wir Erfolgshonorare im Bereich des Arbeitsrecht einführen würden, hätten wir in Berlin nicht 250 000 Arbeitnehmer über 50 Jahre ohne Arbeit. Irgendwo her müssen die ja kommen, lesen sie mal den Fall “Emmely” genau durch. >Wo ist die Anziege des Discounter gegen “Emmely” wegen Diebstahls?> Ich würde nie ohne Nachweis einer Anzeige vor ein Gericht in Deutschland gehen und behaupten, jemand hätte geklaut. So was ist eine Beleidigung, und als Manager eines Unternehmens muss ich so etwas wissen. Auch ein Richter muss doch so viel kentnis davon haben, oder?

    Unser Arbeitsrecht.

    Unser Arbeitsrecht.

    In meinem persönlichen Fall hatte ich drei Anwälte, wobei ich offen zugebe, einer davon war sehr gut aber eben ein Verkehrsrechtsexperte, so dass ich später zu Arbeitsrechtlern wechseln muss und da fingen die Niederlagen und Vergleiche an. Heute haben ich nun selbstständig und abweichend vom Rat meiner beiden “Arbeitsrechtler” genug Beweismittel zusammen und kann nun so wohl hoffen, dass es vor einem Strafgericht mal endlich zu einem Mobbingprozess kommt und vor dem Arbeitsgericht hole ich mir meinen Job wieder. Ich lade Sie gerne zu den Terminen ein, denn von Interesse dabei ist hier, dass auch die Bundesregierung mit auf der Anklagebank sitzt. Anwälte kriegen da schon weiche Knie, wenn sie den Begriff “Bundesregierung” hören.
    Zu Noujoks, ich habe den RA vor Gericht erlebt und muss sagen, ja, er ist ein Erfolgsmensch, aber seine Methoden kann ich nie und nimmer gut heißen. Wer nur kündigt um des Kündigungswillen, der hat unsere Ökonomie der “sozialen Marktwirtschaft” nicht verstanden, denn sonst hätten wir Verhältnisse, die uns allen Sorgen machen müssten.
    Brechen Sie auf zu neuen Ufern im Arbeitsrecht, auch wir werden in Deutschland Dank der EU bald ein Gesetz gegen Mobbing haben, in den USA gibt es so etwas schon. Warum sind wir nicht Weltmeister, wenn es um gute und weise Gesetze im Sinne der Bürger geht? Herr Noujoks sollte sich mehr mit dem Thema “Mobbing, Cyberbulliýing und Schikane am Arbeitsplatz” beschäftigen, denn könnte er tausende von Mobbingopfer Jahr für Jahr vor Gericht verteidigen und reich werden, was ich ihm gönnen würde.
    Mit Gruß
    Harry Gambler“
    Letzte Änderung am 04.10.2015

  • http://www.reuter-arbeitsrecht.de/grundsatzliches/maybrit-und-die-monster.html

Scheinurteile und wie oft sie bei uns vorkommen

6. Oktober 2009
Wohin?

Wohin?

Gerade Mobbingopfer haben in diesem Land oft eine Odyssee vor den Arbeitsgerichten hinter sich, das kann einen nur entsetzen und sprachlos machen. Die Mängel der Justiz bei uns ist die Summe der unfähigen Politiker, Ermittler und Richter. Eine Bilanz die zeigt, Bürger müssen allzuoft auf ihr verbrieftes Recht verzichten, weil der Rechtsweg schon vor illegalen Handlungen nur so wimmelt.

So hat das bekannte Mobbingopfer, Sich.-Ing.J.Hensel einen Blog eröffnet, in dem er Scheinurteile sammelt und auswertet. „Wussten Sie, dass Urteil ohne Unterschrift der Richter Scheinurteile sind und dass diese keinerlei Rechtskraft entfalten; also völlig ohne Bedeutung sind ?“(1)

So hat der 3. Zivilsenat des Brandenburgisches Oberlandesgerichtes in seinem Urteil  AZ 3 U 87/06 zum Ausdruck gebracht, „Scheinurteile sind mit der Berufung angreifbar, da sich so der Rechtsschein eines Urteils beseitigen lässt und ohne dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen im Übrigen gegeben sein müssen (vgl. Musielak-Ball, ZPO, 4. Aufl., § 511 Rn. 8 m.w.N.) (Rn.16)„.(2)

Scheinurteil

Scheinurteil

Nun will Jörg Hensel eine statistische und inhaltliche  Erhebung durchführen und sucht dazu Urteile, bei denen es sich um Scheinurteile handelt. (1) Schauen Sie daher ihre Urteil oder ihre Urteile nochmals genau an. Viele werden staunen, wieveile Urteile zum Beispiel keine Unterschrift haben. Machen Sie mit bei der Aufklärung zum Problem „Scheinurteile“*.

„§ 315 Unterschrift der Richter.

(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.“ (1)

Letzte Änderung am 28.09.2015

1)  http://scheinurteile.wordpress.com/

2)http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/14rd/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=KORE216312007%3Ajuris-r02&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=1&doc.part=K&doc.price=0.0&paramfro

*Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass im Kampf gegen Mobbing und unserer „Kuscheljustiz“ die Opfer immer an drei Punkten scheitern: „Aufgrund mangelnder Unterstützung, politischer Verfolgung und aus gesundheitlichen Gründen, schließe ich diesen Blog“.