Für Mobbing-Opfer beginnt meist vor Gericht erst der härteste Opferweg, der viele an der Gerechtigkeit in diesem Lande zweifeln lässt und zwar zu recht. Der Fall des 28-jährigen Zeitarbeiters im Hause des Donauwörther Hubschrauber-Herstellers Eurocopter zeigt drei Dinge, die es fast allen Mobbing-Opfer schwer macht, vor einem Amtsgericht erfolgreich eine Mobbing-Klage einzureichen.
Meist sind es die Arbeitsverhältnisse die ein Mobbing-Opfer ausgrenzen vom Rechtsanspruch auf Gerechtigkeit, Achtung der Würde und der Gesundheit. Zeitarbeiter, Hartz IV-Malocher und die Angst der Zeugen vor Repressalien – sonst bin ich ja das nächste Opfer – lassen Mobbing-Opfer oft schon zu Beginn der rechtlichen Auseinandersetzung scheitern oder resignieren.
Nun hatte der 28-Jährige Zeitarbeiter Glück im Unglück, dass der Mobbing-Täter, ein 40-jähriger Gruppenleiter schon beim Staatsanwalt wegen 30-fachen Diebstahl angezeigt war und das Amtsgericht Nördlingen ihn deswegen auch zu einer „Bewährungsstrafe verurteilt“ hat. (1)
Doch bei der begangen Körperverletzung, die doch sicherlich schwerer wiegt als der Diebstahl einer Sache, blockte der Richter ab. „Zwei Gründe sprachen laut Richter Helmut Beyschlag und den beiden Schöffen gegen eine Verurteilung: Von den zehn vernommenen Zeugen wollte kein Einziger etwas von Mobbing und Fußtritten mitbekommen haben. Zudem seien Restzweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers und Nebenklägers aufgekommen – so habe er trotz schwerer Knie- und Schienbeinverletzungen keine Schmerzenslaute von sich gegeben und sich mit seinem Vorgesetzten vertraut gezeigt, zum Beispiel durch eine Fahrgemeinschaft“. (1)
Wer also nicht weint und jammert hat schon mal verloren, das sollte man sich merken. Nicht erklären konnte der Richter aber, woher nun die schweren „Knie- und Schienbeinverletzungen“ kommen. Die Zeugen scheinen wohl Angst um ihren Arbeitsplatz zu haben, denn sonst kann man ihr Verhalten nicht verstehen, und Zeitarbeiter sind es auch nicht, schätze ich mal, so dass hier der typische Konflikt zwischen Stamm- und Fremdbelegschaft vorliegt, es ist ja keiner von uns.
Glück jedoch hat der Zeitarbeiter, was man auch nicht anders nennen kann, wenn man weiß, wie Staatsanwälte mit Mobbing-Anzeigen umgehen. Seine Staatsanwaltschaft scheint wegen der brutalen Verletzungen wohl nicht locker zu lassen, was nur zu begrüßen ist. „Die Staatsanwaltschaft will jetzt beim Amtsgericht Nördlingen gegen das Urteil Berufung einlegen. Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai erklärte gegenüber unserer Zeitung, er sähe den 28-jährigen Zeitarbeiter nach wie vor als glaubwürdig an. Die Berufung könne er erst detailliert begründen, wenn ihm das ausformulierte Urteil vorliege“. (1)
„Staatsanwältin Simone Hacker hatte vor Gericht in ihrem Plädoyer bekräftigt, dass der mutmaßlich Geschädigte die betreffenden Situationen glaubhaft und detailliert nachgestellt hatte: So etwas kann man sich nicht ausdenken.“(1)
Doch gibt es auch leider einen Knackpunkt an dem ganzen Berufungsverfahren, an dem auch schon vor den Arbeitsgerichten „Hunderttausende“ von Mobbing-Opfern gescheitert sind, die Geldfrage. Und hier zeigt sich einmal mehr, was einem Mobbing-Opfer zusätzlich droht, wenn er sein Recht einklagt, der finanzielle Ruin als Lohn für den Anspruch auf Gerechtigkeit und hier stimmt ja nun eindeutig etwas nicht an unserem Rechtssystem.
„Der Vertreter des Nebenklägers und mutmaßlichen Opfers, Rechtsanwalt Günther Kretzinger aus Donauwörth, erklärte gegenüber unserer Zeitung, er habe noch nicht entschieden, ob er in Berufung gehen wolle oder nicht. Kretzinger sieht das Risiko eines zusätzlichen finanziellen Aufwandes für seinen Mandanten, wenn der Fall vor dem Landgericht Augsburg mit allen Zeugen neu aufgerollt wird. (1)
Wahrscheinlich wird deshalb der Zeitarbeiter aufgeben müssen, was letztendlich heißt, bei uns gibt es nach dem gestz nur Gerechtigkeit, wenn man reich ist, traurig waber wahr. Und schon der Fall bei den Wiener Linien hat gezeigt, das Gewerkschaften da auch nicht ausreichen, auch wenn es Unterschiede zwischen der Gerichtsbarkeit in Österreich und Deutschland trotz EU gibt. „Außerdem hätten ihm ÖGB und AK Rechtshilfe verweigert. Ohne meine Rechtschutzversicherung hätte ich es daher nie mit dem Riesen Wiener Linien aufnehmen können.“ (2)
Aber welcher Zeitarbeiter kann sich bei den Einkommen schon eine Rechtsschutzversicherung leisten? Und welche Gewerkschaft vertritt schon seine Interessen, außer bei Talk-Shows? Interessant ist der Fall in jeder Hinsicht und es wäre von großem Interesse, wie zum Beispiel der Münchener Top-Profiler und Kriminalpsychologe Thomas Müller die Lage beurteilt, doch umsonst arbeite der auch nicht. (2)
Und nun kann mn wieder die Frage stellen, die wir nun schon seit jahren in der Mobbing-Opfer-Szene stellen, warum haben dir keine Stiftung, die die finanziellen Kosten eines Gerichtsweges von A bis O für Opfer von Mobbing übernimmt. So lange nämlich dieses problem nicht gelöst ist, werden wir keine Änderung in der Gesetzesgrundlage per Musterurteile hinbekommen, oder wer hat eine andere Lösung.
Aber der Fall des 28-jährigen Zeitarbeiters zeigt auch, dass bei es bei uns und in Europa mit der Demokratie in der Arbeitswelt noch vieles fehlt. Und so lange das so ist, müssen wir uns einfach Fall für Fall isoliert und ohne Hilfe wehren, so gut es eben geht. Am Ende bleibt und wenisgtens morgens der Blick in den Spiegel und die Gewißheit, ja ich habe mich gewehrt auch wenn ich letztendlich an der Ungerechtigkeit unseres Rechtssystem gescheitert bin, dass im Falle eines Falles immer für den Täter sich entscheidt und nicht im Zweifelsfall für das Opfer.
Und so lange das so ist, werden wir Opfer weiter leiden und die Mobbing-Täter dürfen auch noch brutaler werden, im Schutz der Justiz, armes Deutschland, armes Europa.
1)http://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Berufung-im-Mobbing-Verfahren-id13780766.html