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Ärztliches Attest kein ausreichender Beweis für Mobbing

3. August 2010

Es gibt Richter in diesem Lande die urteilen nach dem Prinzip Ludwigs des Sonnenkönigs auch wenn ärztliche Nachweise vorliegen.

Ein in der Ausbildung (01.08.06 bis 21.05.08) befindlicher Mediengestalter hat jetzt vor dem  Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az. 6 Sa 256/09) seine Anspruch auf Schadensersatz verloren, obwohl er sich auf ein ärztliches Attest berufen hat, also einen schriftlichen Beweis. (1)

Der Richter hat trotz der Mobbinghandlungen gegenüber einem Auszubildenden keine  Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber gesehen, was schwer nachvollziehbar ist. Der wahre Hintergrund für den Ausgang des Prozesses war jedoch die Eigenkündigung des Mobbing-Opfers, was bisher nicht diskutiert worden ist. Und dann entscheiden Richter wohl nach dem Grundsatz, was will der denn, der gehört ja gar nicht mehr zu dem Laden, um es mal umgangssprachlich auszudrücken.

Das Ausbildungsverhältnis endete durch Eigenkündigung des Klägers“. (2)

Und es gíbt eine Vorgeschichte zu dem Prozess, der nicht außer Acht gelassen werden darf, nach dem der Richter diese in seinem Urteil kurz erwähnt, die jedoch von zentraler Bedeutung sein dürften. Wie viele Klagen gab es schon zu vor und wer sich mit der Bundeswehr anlegt, der gilt bei uns noch immer als „Vaterlandverräter“ und hat bei Beamten immer schlechte Karten und Richter sind nun mal stockkonservative Beamte.

Auch das haben viele Autoren bei der Kommentierung des Falles weggelassen, ist aber für Mobbing-Opfer die klagen wichtig, führe nicht zu viele Prozesse.

„Zwischen den Parteien waren bereits fünf arbeitsgerichtliche Verfahren anhängig: Arbeitsgericht Elmshorn 5 Ca 2227 b/07, 5 Ca 613 c/08, 51 Ca 719 d/08 (Landesar-beitsgericht Schleswig-Holstein 6 Sa 220/08), 51 Ca 720 a/08, 52 Ca 1719 d/08. Zu-dem stritt der Kläger mit der Bundeswehr vor dem Verwaltungsgericht über die Rückzahlung von Lehrgangsfördergelder.

Die Bundeswehr hatte sich bereit erklärt, Fortbildungslehrgänge für den Kläger mit etwa 10.000 EUR zu fördern. Die Beklagte hat diesen Betrag erhalten. Sie war in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren beigela-den. Während die Beklagte behauptet hat, die Fördermaßnahmen durchgeführt zu haben, haben der Kläger und die Bundeswehrverwaltung behauptet, die Bildungs-maßnahmen stünden noch aus“. (2)

Vorurteile sind Urteile zur Ausgrenzung

Die aktuelle AMR wird daher  das Urteil unkommentiert veröffentlichen. Dem Opfer wurden drei Punkte zum Verhängnis, einmal die Eigenkündigung (3), seine fünf vorhergehenden Porzesse, Stichwort Querulant und sein Prozess gegen die Bundeswehr, Stichwort Vaterlandsverräter, und dann hat das Attest des Arztes in den Augen eines Beamten und Richters keinen Ausagekraft mehr. Außerdem hat der Kläger nur eigene Darstellungen vorbringen können, fehlende Zeugen und schriftliche Beweise werden so zum Eigentor und hat mit den „vier Tagen“ sich einem weiteren Vorurteil bei Beamten ausgesetzt.(2)

Im Grunde genommen, hatte der Kläger, also der Mediengestalter nie eine Chance gehabt, eagl welches Attest eines Arztes er vorgelegt hätte und daher hätte dieser Prozess vor dem EU-Gerichthof für Menschenrechte stattfinden müssen und nicht vor einem deutschen Gericht.

Vorurteile sind die schlimmsten Urteile und Richter sind davon nicht ausgenommen. Denn mit Vorurteilen findet bekanntlich die Stigmatisierung eines Opfers statt und nimmt ihm jedes Recht auf eine würdevolle Ver- und Behandlung seines Anliegens. 

1)http://www.news.de/gesellschaft/855067612/attest-reicht-nicht-fuer-schadenersatz/1/

2)http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/CEB74F3FD539B6F4C12577490074EDA8/$file/U_6Sa256-09_17-03-2010.pdf

3)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/07/19/eigenkundigung-bei-mobbing-bringt-nur-nachteile-und-hilft-nicht-weiter/

 

 

Arbeitslosigkeit macht nicht nur arm, sie macht auch einsam.

10. Juni 2009

Leserbrief von Theo P. auf meinen Artikel, der neuste medizinische Nachweis, Mobbing macht krank, auf der Online Zeitung 24.

„Detlef Lengsfeld kann ich bedauern, und ich kann ihn sehr gut verstehen. Denn als ich Mobbingopfer geworden bin, habe ich wie er den totalen Absturz in die Arbeitslosigkeit als Horror erlebt. Der Täter ist von der unwissenden Justiz nicht herangezogen worden, denn wenn eine Richterin ein Opfer am Anfang einer Verhandlung schon als Querulanten bezeichnet, ist dies Teil dieser Unfähigkeit der Justiz sich mit diesem Thema endlich zu befassen und die Beweissicherung zu vereinfachen.

Krank.

Krank.

Das ist ein Berg von Problemen, die ein Opfer von Mobbing ganz alleine und aus eigener Kraft bewältigen muss, wenn der eigene Rechtsanwalt unfähig ist. Herr Lengsfeld, der seit Jahren seine Enttäuschung verarbeiten muss, bekam keine Unterstützung weil Mobbigopfer viel zu krank und wehrlos sind, um sich gegenseitig zu helfen. Der Wahngedanke,  man könne in einer Selbsthilfegruppe vielleicht Beistand finden ist auch bei mir wie eine Seifenblase zerplatzt, als ich dort die Opfer, die diese Gruppe geleitete haben immer und immer wieder nur über ihr eigenes Schicksal berichtet haben. Von einer sozialen Beratung und Begleitung in so einer schwierigen Lebenssituation kann keine Rede sein.

Unwissend werden Mobbingopfer dann auch noch in ihrem Umfeld nicht verstanden. Man findet einfach keinen Arzt der sich mit der Problematik und den Folgen ernsthaft beschäftigt. Obschon die Krankenkassen Mobbing inzwischen als Krankheit anerkennen, tun auch sie nichts um den Patienten zu helfen. Wer früher einen sehr gut bezahlten Job hatte, der dann durch Mobbing vorsätzlich finanzieller und gesundheitlichen Schaden zugefügt wurde, in der Arbeitslosigkeit landet, findet nicht mal wirklich gute Fachliteratur die allumfassend die gesamte Problematik behandelt.

Einsam

Einsam

Wenn nach und nach die Zeugen umfallen, die dies alles miterlebt haben versteht man die Welt nicht mehr. Doch irgendwann muss man einfach los lassen, wenn man nach Jahren einsehen muss, dass jedes Mobbingopfer ganz alleine einen Schlussstrich ziehen muss. Auch wenn man es immer wieder aufschiebt, das Leben geht weiter und um aus der Arbeitslosigkeit und damit einhergehender Willkür herauszukommen, gibt es keinen anderen Ausweg als sich in einem völlig neuen Umfeld noch einmal ganz neu anzufangen.

Das ist ungemein schwer, wenn man als Einzelkämpfer irgendwann erkennen muss, dass man alleine schwach ist und sich nach solidarisch handelnden Verbündeten umsehen muss. Arbeitslosigkeit macht nicht nur arm, sie macht auch einsam.“

Link:

http://www.onlinezeitung24.de/article/1827

Letzte Änderung am 14.07.2015