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Stellungnahme zum Gutachten von Herrn Dr. X aus Mainz für Dirk Lauer

12. April 2013

Wir veröffentlichen in mehreren Schritten die Stellungnahme  zum Gutachten von Herrn Dr. X aus Meinz für „das Mobbing-Opfer“ Herrn Dirk Lauer Gießen, März 2013.

Gießener Akademische Gesellschaft
Die folgende Stellungnahme wird auf Bitte des Herrn Dirk Lauer erstattet. Sie stütztsich auf die Kenntnis des Gutachtens von Herrn Dr. X. (im Folgenden SVgenannt) vom 13.02.2008.
Die methodenkritische und inhaltliche Prüfung des Gutachtens erfolgt durch den approbierten und seit 1977 am Boston College im Fachbereich Psychologie promovierten Psychologischen Psychotherapeuten und (apl.) Professor für Psychologie, University of Maryland, Dr. Phil. Philip Churchill, der die psychologisch-fachliche Bewertung des Gutachtens vorgenommen hat.
Die hier zu erarbeitende Stellungnahme bezieht sich auf einen in Anlehnung an die Rechtsprechung formulierten Lehrsatz von Jessnitzer (1976, S.153) [13]:

Der Schrei

Der Schrei

„Zu den wichtigsten Pflichten eines wissenschaftlichen SV gehört es, streng darauf zu achten, dass er seinem Gutachten nur solche Lehren und Untersuchungsmethoden zugrunde legt, die in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfreials richtig und zuverlässig anerkannt sind (BHGSt 5,34; BGH NJW 1954,649) …
Schließt sich der SV einer von mehreren in seiner Wissenschaft vertretenen Auffassung an und würde eine andere zu einem abweichenden Ergebnis führen, so muß er darauf hinweisen.“

Zur Beurteilung der fachlichen Erfordernisse an ein Gutachten werden die vom Berufsverband Deutscher Psychologen verabschiedeten „Empfehlungen und Kriterien zur Erstellung psychologischer Gutachten“ (1985) [12], in der zur Zeit gültigen Fassung von 1988 als maßgebliche Richtschnur sachverständigen Handeins im Bereich der Psychologie zugrunde gelegt. Diese Richtlinien sind in mehreren höchstrichterlichen Urteilen, zuletzt BGH 1999 (1StR 618/98), für verbindlich zur Erstellung psychologischer Gutachten erklärt worden.

Plausibilitätsgutachten für Herrn Dirk Lauer s. 2/ 17 Gießener Akademische Gesellschaft 1 Anerkannte Qualitätskriterien zur Erstellung von Gutachten. Zur Qualitätssicherung von psychologischen Gutachten hat der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BOP) die maßgeblichen Beurteilungskriterien und Anforderungen zusammengestellt. Für Sachverständige (SV), die Gutachten erstellen, gelten die folgenden allgemein anerkannten Mindestanforderungen, die stets zu erfüllen sind. Das hier besprochene Gutachten von Herrn Dr. med. Armand Gerken wird anhand dieser im Folgenden vorgestellten Mindestanforderungen sowie inhaltlich auf seine Qualität geprüft und abschließend bewertet.

1.1 Aktenanalyse

Erste Vorbedingung für die Akzeptanz eines Gutachtens nach den o. a., für Psychologen und Psychiater geltenden Kriterien ist die Auswertung der vorhandenen Akten. Sie „übernimmt im Gutachten die Funktion, die bei einer wissenschaftlichen Arbeit der Literatursichtung zufällt. (…) Es geht um den Entdeckungszusammenhang der diagnostischen Frage.“

Die Selektion der für die Sachverständigen relevanten unter allen erhobenen Daten darf dabei nicht beiläufig erfolgen; sie muss vielmehr systematisch sein, unter Offenlegung der eingesetzten Systematik entstehen. Ist dies nicht der Fall, so entbehren die daraus abgeleiteten Aussagen I Interpretationen der unabdingbaren wissenschaftlichen Haltbarkeit.
Eine Aktenanalyse, wie sie vom BOP [12] gefordert wird, ist vorliegend nicht durchgeführt worden; deshalb kann hier nicht darauf eingegangen werden, ob sie wissenschaftlich-psychologischen bzw. psychiatrischen Grundsätzen folgt. Eine Aktenanalyse und deren wissenschaftliche Auswertung zur Schaffung der Anknüpfungstatsachen sind jedoch unerlässlich.

Auszüge der Akte sind zwar dargestellt worden, eine Aktenanalyse und –interpretation fehlt vollständig. Eine auszugsweise Wiedergabe des Akteninhalts, wie sie hier vorliegt, ist nicht zu verwechseln mit einer Analyse der Akten und der Angabe aller vorliegenden Vorbefunde.

Zu einer wissenschaftlichen Analyse und Interpretation hätte z.B. gehört, die in den Akten dargestellten Vorgänge und Zusammenhänge auf logische Konsistenz zu prüfen, auf Widersprüche hinzuweisen und Stellung dazu zu beziehen.
Von rechtlicher Seite führt Jessnitzer aus [13]: (1976, S. 21f): „Der SV (zieht) selbst aufgrund bestimmter, dem zu entscheidenden Rechtsfall zugrundeliegender Tatsachen mithilfe seiner Sachkunde die Schlussfolgerungen. In diesem Fall darf er sich aber nicht darauf beschränken, dem Gericht das Ergebnis mitzuteilen.

Vielmehr muss er hier über die dem Gutachten zugrundeliegenden Tatsachen sowie über die angewandten, allgemeinen Erfahrungssätze berichten und die Gedankenkette vortragen, welche von diesen Erfahrungssätzen zu dem gefundenen Ergebnis führt. Denn sonst könnte das Gericht nicht seiner Pflicht genügen, die Ausführungen des SV kritisch zu überprüfen. Wichtig ist hierbei, von wem und auf welche Weise die der Begutachtung zugrundeliegenden Tatsachen festzustellen sind.“ (Hervorhebung durch den Autor)

Fortsetzung folgt….

Mobbing-Opfer Amanda Todd oder Mobbing sowie Suizid nach Absage einer Facebook-Party, zwei Sichtweisen

21. Oktober 2012

In Deutschland hat man zu den Tätern und ihren grausamen und asozialen Methoden immer schon ein besonderes Verhältnis gehabt. Ob es sich um die Mordserie der NSU dreht oder um Cybermobbing bis hin zum Suizid, es wird verharmlost, die Öffentlichkeit wird von wichtigen Hintergrundinformationen ausgrenzt und alles immer im Namen der Opfer oder deren Angehörigen.

Ich stelle dies in Frage und denke, man will hier nur versuchen Mobbing zu verniedlichen und mögliche Gesetze zu boykottieren. Das war so im Fall des Amoklaufs von Tim K. in Winnenden und sein anschließender Selbstmord. (1)

Für mich hat das dmals die Frage aufgeworfen, warum wurde die Anti-Mobbing-Aktion der 1000 Koffer ins Leben gerufen, wenn im Fall Tim K. Mobbing keine Rolle gespielt hat? (2)

Im Fall des Suizid von Henning. G, der als Polizist sich in der Nacht zum 11.09.2011 sich auf dem Friedhof selber verbrannt hat, wurde sofort von der amtierenden Polizeipräsidentin Margarete Koppers „nicht dienstliche sondern private Probleme“ als Ursache genannt. (3)

Und Beispiele derart lassen sich zu Hauf im Umgang mit Mobbing und Selbstmorde finden, doch nur bei uns in Deutschland. Ein letztes Beispiel in dieser Reihe soll ist der Fall des 18-jährigen Mobbing- und Suizidopfers aus Niedersachsen, man hat uns nicht mal seinen Namen mitgeteilt, wenigstens den Vornamen hätten sie ja veröffentlichen können.

„Freunde des Verstorbenen berichten FOCUS, dieser habe die Feier über das soziale Netzwerk abgesagt. Daraufhin sei er dort offenbar massiv beschimpft und unter Druck gesetzt worden. Ein früherer Mitschüler erzählte zudem, der Jugendliche sei schon seit Jahren gemobbt worden“. (4)

Und wie reagiert die Ermittlungsbehörde? „Thomas Teuber von der Polizei Rotenburg bestätigte FOCUS, dass es sich bei dem Toten um den Veranstalter der Facebook-Party handelt. Wir wollen die Familie schützen. Deshalb halten wir uns mit Aussagen über den Zusammenhang zwischen dem Selbstmord und Facebook zurück“, … (4)

Normalerweise setzen sich die Familie für eine lückenlose Aufklärung ein und will mit dem Schritt an die Öffentlichkeit dabei andere Familien vor einem ähnlichen Schicksal bewahren (6), dass sie nun zu ertragen haben. Psychologie war noch nie eine Stärke unserer Behörden.

In Kanada wäre man ebenfalls einen ganz anderen Weg gegangen, wie der Fall des Mobbing-Opfers Amanda Todd belegt. (5) Nicht nur das Opfer hat sich mit einer Videobotschaft an die Öffentlichkeit gewandt, sondern die Familie hat auch Anonymus in der Publizierung des Täters mit Namen und Anschrift unterstützt, denn nur wenn Täter die Macht des Lichtes der Öffentlichkeit spüren, dann besteht Hoffnung dass sie ihr grausames Mobbing einstellen.(6)

„Nach dem Selbstmord der 15-jährigen Amanda Todd hat das Hackernetzwerk Anonymous Name, Adresse und Onlineprofil eines Mannes veröffentlicht, der die junge Kanadierin erpresst haben soll. Dabei soll es sich um einen 32-jährigen aus der kanadischen Provinz British Columbia handeln“. (6)

„Todds Eltern beklagen wie viele Angehörige von Cyber-Mobbing-Opfern, dass sie sich hilflos und allein gelassen gefühlt hätten. Sie forderten die Politik und Schulen auf, schärfer gegen den Missbrauch im Netz vorzugehen“ (5)

Und es wurde jetzt eine Foundation, also Stiftung für Mobbing.Opfer eingerichtet, die den Name von Amanda Todd trägt. So etwas nenne ich einen würdevollen Umgang mit dem grausamen Schicksal eines Mobbing-Opfers, dass nach seinem Tod noch vielen Opfern helfen kann. (7) Welche Stiftung haben wir eigentlich in Deutschland die den Namen eines Mobbing-Opfers trägt?

Nicht umsonst hat der Bundesrichter Thomas Fischer (8) allen Opfer bescheinigt, dass sie deshalb stigmaitisert werden, weil sie sich einfach nicht länger demütigen lassen. Und wer sich mit Zivilcourage wehrt, den macht bekanntlich der Mob fertig, oder haben sie Zweifel daran?

1)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/11/30/mobbing-opfer-und-amoklaufer-tim-k-und-sein-vermachtnis/

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/tag/amoklauf/

3)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/09/15/polizeiprasidentin-margarete-koppers-besucht-henning-g-jedoch-zu-spat-er-ist-tot/

4)http://www.focus.de/panorama/welt/mobbing-nach-absage-facebook-party-abgeblasen-18-jaehriger-begeht-selbstmord_aid_838411.html

5)http://www.berliner-zeitung.de/panorama/mobbing-opfer-amanda-todd-tausende-trauern-um-amanda-todd,10808334,20674544.html

6)http://www.fr-online.de/panorama/mobbing-opfer-amanda-todd-anonymous-auf-taeter-jagd,1472782,20661412.html

7)http://www.amandatoddfoundation.com/

http://www.facebook.com/pages/Amanda-Todd-Foundation-to-End-Cyber-Bullying/421359411247040

8)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/01/16/bundesgerichtshof-bgh-selbstgelegte-juristische-fusfesseln-und-richter-thomas-fischer/

Richter schützen Cyber-Mobberin

14. Juni 2011

Cyber-Mobbing-Krieg, CMK

Die Herren in den schwarzen Verkleidungen mögen sagen und reden was sie wollen, verstanden haben sie nicht, was Cyber-Mobbing heißt. Das Urteil des „VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRRTEMBERG“ zum „zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht“ einer überführten Cybermobberin ist für alle „Mobbing-Opfer“ eine schallende Ohrfeige und für die Täter ein Zeichen, weiter so, uns passiert ja eh nichts. (1)

Und dann darf man sich nicht wundern, wenn ohne großen Zeitunterschied auf der Internethetzseite „isharegossip.net“ – angeblich soll sie für die großen Suchmaschinen gesperrt sein, was für ein Beamten- und Ministerinnenwitz – Haß pur gepredigt wird, „EHEC IST NE JUDENKRANKHEIT“ (2) Doch unseren Richtern hat man immer schon bescheinigt, dass sie auf dem rechten Auge einen Sehfehler von Geburt an haben.

Nein, wenn man sich mit dem Fall der Cyber-Mobberin vom „Internet-Forum kwick.de“ beschäftigt fragt man sich unwillkürlich, warum müssen eigentlich so oft Mobbing-Opfer die Schule wechseln und Täter nicht? Kann es daran liegen, dass unser Rechtssystem einen Geburtsfehler hat, der da heißt, schütze die Täter und mache die Opfer fertig?

Doch zurück zum Fall der „Kwicki“, dort wurde eine Mitschülerin auf einem Blog beleidigt und gedemütigt aus dem alten Neidgefühl heraus, die Andere ist einfach besser. “ Unstreitig hat die Antragstellerin am 03.12.2010 auf ihrer Seite im Internet-Forum kwick.de einen Blog-Eintrag eingestellt, in dem sie eine Mitschülerin – wenn auch ohne Namensnennung – als „Punkbitch“, „schon bisschen Asozial“ und „Assi“ (wiederholt) bezeichnet, ihr „Mut zur Hässlichkeit“ attestiert, behauptet „schließlich darf ich später dein Hartz IV finanzieren“ und damit schließt „Ja des Wort Assi gefällt mir, na und?

Ich sag’s wenigstens bloß, und bin’s nicht“. Damit hat sie die Gemeinte in übler Weise beleidigt. Diese Beleidigung kam auch an, wie die Reaktionen der Betroffenen und der Schule seit dem 20.12.2010 zeigen. Sie ist auch nicht dadurch zu entschuldigen oder zu relativieren, dass die Antragstellerin, wie offenbar auch andere Klassenkameraden, der Ansicht war, die Betroffene werde von ihren Lehrern zu Unrecht bevorzugt“.

Schulleitung, Lehrer und betroffene Schülerin konnten die Täterin ermitteln und es kam zum logischen Schulausschluss auf Zeit, da der Schulfrieden gestört war. Warum eigentlich nur auf Zeit? Mobbing-Opfer müssen für immer die Schule wechseln, obwohl sie doch eigentlich diejenigen sind, die hier fertig gemacht wurden. Was ist das bitte für eine Moral und Vorstellung von Gerechtigkeit? 

„Wie der tatsächliche Ablauf gezeigt hat, hat sich das Fehlverhalten der Antragstellerin aber innerhalb der Schule und insbesondere in ihrer Klasse ausgewirkt. Dies war auch kein Zufall, vielmehr hatten die Antragstellerin und die Adressatin ihrer Beleidigungen nach Aktenlage alleine durch ihren gemeinsamen Schulalltag miteinander zu tun“.(1)

Warum muss nun eigentlich die Täterin nicht die Schule verlassen, denn sie hat mit ihren Interneteintragungen eine Mitschülerin einfach fertig gemacht, was auch hätte böse enden können, wie wir am Fall NRW (3) oder „Südkorea“ sehen (4). Diesen Aspekt hat das gericht genauso wenig beachtet, wie die Folgen ihres Urteils, die wir nun auf „IShareGossip.net“ erleben. (5) Und sie hat gewusst was sie macht, wer mit dem Stigmatisierung “ Hartz IV“ arbeitet weiß, was es heißt, Opfer zu sein.

Wann begreifen Richter in diesem Land endlich, dass ihre Urteile mehr zu Lasten der Opfer gehen und die Täter in ihrem Tun noch fördern, nach dem Motto, ihr dürft ruhig noch grausamer zuschlagen, wir schauen eh weg? Ich denke hier muss in einer großen Justizreform schon in der Ausbildung der Richter angesetzt werden, Jura alleine reicht einfach nicht aus, Psychologie sollte wenigstens für zwei Semester für Richter Pflicht werden, damit sie vom Menschen mal eine humane Vorstellung bekommen.*

Anmerkung: In den USA ist es zum Beisiel üblich, dass Mobbing-Täter die Schule, also high school verlassen müssen, wenn sie erwischt werden. „Erst im Februar dieses Jahres wurden drei  Mobbingtäter der Schule verwiesen, drei sind noch immer Schüler an der High School“. (6)

1)http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1294-VGH-Baden-Wuerttemberg-Az-9-S-105611-Kein-Schulausschluss-bei-Internetmobbing.html?pk_campaign=feed

http://www.telemedicus.info/article/2020-VGH-BaWue-Kein-Schulausschluss-bei-Internetmobbing.html

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/06/13/hetzplattform-isharegossip-unter-punktnet-weiter-auf-google-zu-finden/

3)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/06/13/400-000-jugendliche-sind-cybermobbing-opfer-in-nrw/

4)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/06/13/cybermobbingsudkorea-wehrt-sich/

5)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/06/13/hetzplattform-isharegossip-unter-punktnet-weiter-auf-google-zu-finden/

6)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/04/07/cyber-%e2%80%93-und-schulmobbingopfer-phoebe-prince-15-jahre-beging-selbstmord/

*Die aktuelle Antimobbingrundschau wird das Urteil demnächst veröffentlichen, zur Sicherheit, damit es nicht irgendwie wieder klammheimlich aus dem net verschwindet. Doppelt Genäht kann nie schaden.

Führungsqualität im Unternehmen heißt Mobbing erkennen

24. Februar 2010

Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wird

In immer mehr Unternehmen wird festgestellt, dass Mitarbeiter systematischem Mobbing ausgesetzt sind und sich in ihrer verzweifelten Lage individuell einmauern. Das heißt, sie geben weder dem Unternehmen, also der Führung oder Leitung, noch den so genannten Arbeitnehmervertretern sprich Betriebsrat oder Gewerkschaft – in Deutschland noch extremer, weil wir die Macht der Einheitsgewerkschaft haben, denn Vertreter dieser Organisationsform mobben generell immer gerne, denn sie haben keine Konkurrenz zu fürchten – noch den gesetzlichen Instanzen Hinweise auf Mobbing, Korruption und anderen Strafdelikten.

Im Fall der Bilfinger ist das aktuell zu analysieren, da haben wahrscheinlich hunderte von Mitarbeitern gewusst, was einige duzende von „Kriminellen“ nach dem Prinzip „Ostbau VEB“ gemacht haben, nämlich einfach Material nicht verbaut sondern weiter verscherbelt. Ein System das in der DDR einen privaten Datscha-Bau-Boom zum Beispiel ermöglicht hat.

„Nach Hinweisen auf Pfusch beim Bau der Kölner U-Bahn und einer ICE-Strecke in Bayern befürchtet der Konzern nun auch Unregelmäßigkeiten beim U-Bahn-Bau in Düsseldorf, wie Bilfinger am Dienstag mitteilte. Die Behörden in Nordrhein-Westfalen sorgen sich einem Zeitungsbericht zufolge nun um die Sicherheit zahlreicher weiterer Bauwerke“. (1)

Und der Fall der Schweizer Whistleblower, die dem deutschen Staat Informationen über Steuerkriminelle geben, werden diese beleidigt, als kriminell hingestellt, gleichzeitig profitiert der deutsche Staat wir ein Parasit von dem mutigen Verhalten dieser Whistleblower, die ihre berufliche Existenz für immer aufgeben und meistens auch ihre Heimat und Staatsbürgerschaft an den Nagel hängen können, zeigt deutlich. Rede nur, wenn Du dich nach allen Seiten abgesichert hast.

Mobbing zerstört das "Selbst"

Offenbar erkennt man nun  in den Unternehmen diese Front des „Schweigens oder Wegschauens“ mehr und mehr und versucht dagegen anzugehen. So hat der Prof. Heinz Bartsch von der Uni Rostock einen bemerkenswerten Vortrag erarbeitet, der sich an Führungskräfte in Unternehmen richtet.

Der Titel bringt eigentlich alles zum Ausdruck um was es heute mehr und mehr in der Leitung eines Unternehmens geht, Mobbing und Führungsqualität in Unternehmen. Leider fehlt eine Zeitangabe zum Erscheinen dieses Vortrags im Internet. Doch seine Inhalte gelten wahrscheinlich heute mehr denn je.

Bartsch stellt zu recht fest, Mobbing wird mehr und mehr zur Hauptlast in der personell sehr aufwendigen Führung eines Unternehmens.

„Durch zunehmende Informationen über Mobbing – Fälle aus fast allen Bereichen der Gesellschaft und deren sehr negativen menschlichen und ökonomischen Wirkungen, wird auch das gesellschaftliche Interesse daran immer größer.

Da sich Mobbing sehr komplex darstellt, reicht es heute nicht mehr, diese Problemstellung ausschließlich aus der Sicht der Arbeitsmedizin und der Psychologie zu hinterfragen.

Hierfür müssen in Zukunft vor allem auch die Volks- und Betriebswirtschaft, die Personalwirtschaft, die Organisationswissenschaft, die Rechtswissenschaften und nicht zuletzt die Arbeits- und Sozialwissenschaften ihren Beitrag leisten.

Baustelle

Aus der Sicht des Personalmanagement stellt sich Mobbing als ein Indikator für eine defizitäre Arbeitsplatzkommunikation, für ungelöste Konflikte und für Führungsdefizite dar“. (2)

Auch der in Zukunft drohende Facharbeitermangel in vielen Unternehmen erhöht zum Glück den Druck auf diese, sich vehement in allen Bereichen gegen Mobbing zu wehren. Unternehmen, die den Ruf von Mobbing-Anstalten bekommen, werden in Zukunft mir einer drittklassigen oder viertklassigen und oft korrupten Belegschaft untergehen, siehe den fall Bilfinger.

Von daher hat Bartsch zu recht die bereiche benannt, in denen in Zukunft Mobbing bekämpft werden muss und durch wen, nämlich „die Volks- und Betriebswirtschaft, die Personalwirtschaft, die Organisationswissenschaft, die Rechtswissenschaften und nicht zuletzt die Arbeits- und Sozialwissenschaften“. Und er hat erkannt, im Gegensatz zu der Blauäugigkeit der Justiz, die Mobbing noch immer nichts als Rechtsbegriff wahrnehmen will dass „so komplex wie sich Mobbing darstellt, so komplex sind auch seine Wirkungen“. (2)

Einen Umstand den auch Prof. Bartsch erkannt hat und seinen Vortrag und Präsentation beenden lässt. Natürlich gibt es auch vom Gesetzgeber Vorgaben, die das Entstehen von Mobbing verhindern oder vorhandenes Mobbing eingrenzen und ahnden sollen.

Die Gruppe

Wie schwierig es aber ist, gerichtsverwertbare Beweise für Mobbing zu erhalten, wurde bereits angedeutet. Bemerkenswert ist dabei auch die Tatsache, dass bisher die meisten Gerichtsverfahren wegen Mobbing nicht positiv für den Kläger beschieden wurden.(2) und (3)

Mobbingopfer werden in Zukunft weniger von der Justiz, der Gewerkschaft und der Politik schon gar nicht Unterstützung erhalten, als viel mehr durch Unternehmer und Leitungskräfte, die ihre Fürsorgepflicht endlich so wahrnehmen, wie es mal der Gesetzgeber sich gedacht hat. Doch diese Generation von Juristen und Politikern, die in ihrem Leben den Mob aus Nazis und Stasi erlebt haben ist ausgestorben. (4)

1) http://de.reuters.com/article/companiesNews/idDEBEE61M0LN20100223

2) http://www.heinz-bartsch.de/MobbingFuehrungsqualitaet.PDF

3) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/02/22/vom-sinn-und-unsinn-des-mobbing%e2%80%93tagebuches/

4) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/01/25/das-urteil-gegen-die-backereimobberin/