Seit dem Archipel Gulag-Prinzip oder der Psychiatrisierung von vier Steuerfahndern in Frankfurt am Main wissen wir in Deutschland, was es heißt, wenn Ärzte auf Wunsch oder Befehl falsche Gutachten ausstellen. (1) Ziel dieser Zwangsgutachten ist es Beamte für Dienstunfähig zu erklären und sie damit loszuwerden. (2)
Wie oft das Prinzip Archipel Gulag oder die Psychiatrisierung als Bestandteil von Mobbing gegen Beamte eingesetzt wird wissen wir nicht, wir kennen nur die Fälle, in denen sich Beamte gegen diese Zwangspsychiatrisierung zur Wehr gesetzt haben. (3)
In Minden soll seit Jahren ein Polizeibeamter „aus dem Vollzugsdienst in den Innendienst“ gedrängt werden, nur er will das nicht. Sinnigerweise hat er sich jahrelang in der „Staatsschutzabteilung des Bielefelder Polizeipräsidiums mit dem Rechtsextremismus beschäftigt“.(5) Und was das heißen kann, wissen wir von den Attentaten der NSU. Offenbar so vermutet der Beamte, hat er sich dort nach dem Gesetz verhalten, und das genügte zum Versuch „eine Art Mobbing“ an ihm auszuprobieren, das wir aus Hessen kennen.
Doch der Polizeibeamte will laut der These von Bundesrichter Thomas Fischer nicht die Demütigung ertragen und wird somit zum Opfer von Ärzten und Vorgesetzten. „Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt“. (4)
Im Fall des Polizeibeamten Rüdiger S. stellt plötzlich ein Amtsarzt fest, er leide an einer „dilatative(n) Kardiomyopathie (Herzrhythmusstörung) … und attestierte (ihm somit die von den Vorgesetzten gewünschte) „Dienstunfähigkeit“.
Der Polizeibeamte wehrt sich jedoch und schaltet Professor Peter Gaidzik, einen „approbierter Arzt und Volljurist“ mit einer seltene Doppelfunktion ein, und siehe da, der Fachmann „konstatierte (eine) Herzrhythmusstörung“ die schon „lange bekannt“ war „und keine „funktionelle Bedeutung“ hat. Rüdiger S. nämlich spielt heute noch gerne Fußball und hält sich sonst auch fit.(5)
Der Polizeibeamte geht mit dem Gutachten von Prof. Gaidzik vor das „Verwaltungsgericht Minden“ und gewinnt, der „Dienstunfähigkeitsbescheid“ wird aufgehoben. Nicht aufgehoben ist die Absicht der Leitung der Polizeibehörde, man lässt sich nun eben einfach was neues einfallen, wozu hat man Amtsärzte denn?
Diese stellen nun bei Rüdiger S. eine „narzisstische Persönlichkeitsstörung“ fest, unterliegen damit wieder vor Gericht, dann kommt die nächste Diagnose der Amtsärzte aus dem Archiple Gulag, „Anpassungsstörung„, will sagen, der Polizeibeamte wehrt sich gegen seine Demütigung, wie es Bundesrichter Thomas Fischer nennen würde.
Doch auch damit gingen die Mobber baden, das Gericht hob auch diese Entlassungsverfügung auf und im Juni 2011 dann die nächste Attacke aus dem Archipel Gulag der Amtsärzte. „Diesmal wurde (der Entlassungbescheid) auf die Diagnose Adipositas (Fettleibigkeit) gegründet. Rüdigers S. hat abermals Widerspruch eingelegt. Das Verfahren ist mittlerweile vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anhängig“.(5)
Offenbar gilt das System Mobbing bei der Polizei schon in der Zwischenzeit bundesweit, und die Amtsärzte spielen dabei wohl ein wichtige Rolle, die man nicht für möglich gehalten hätte und die eigentlich nur mit den Prinzipien des Archipel Gulags zu verstehen ist.
5)http://www.mt-online.de/lokales/minden/6223013_Dienstherr_will_Polizisten_loswerden.html