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Cyber-Mobberin, 19 Jahre alt, zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt

10. Mai 2011

Cyber-Mobberin (19 Jahre, CH)

Leider hört man solche Nachrichten nicht aus Deutschland, hier beschäftigen sich Richter viel lieber mit absurden Definitionen zu Mobbing und Staatsanwälte sitzen lieber in der Cafehausfiliale eines Unternehmens anstatt bei Anzeigen wegen Cyber-Mobbing zu ermitteln.

Nicht so in der Schweiz. Ausgangspunkt der Cyber-Mobbing-Attacken in St. Gallen war die „Kontroverse um das St. Galler Kulturlokal KuGl (Kultur am Gleis). Anwohner Alex K.* hatte sich auf dem Rechtsweg mit Erfolg gegen nächtelange Partys im KuGl gewehrt“.(1) Eigentlich heute üblich für Lokale in denen auch Partys stattfinden.

Doch einige Besucher des „KuGL“ gründeten eine Facebookseite und gleich wurde auch Alex. K. als Opfer entdeckt. “ …Im Mai 2010 (kam) zu massiven Beschimpfungen und Drohungen gegen den Einsprecher. C.S. schrieb: «Oh Gott, wafüren truurige Mensch, i will de Nochname vo dem Seckel wüsseeee!». Alex K. erstattete Strafanzeige“. (1) Und er hatte Erfolg, denn er lebt in der Schweiz. In Deutschland hätte ihm ein Staatsanwalt mitgeteilt, kein öffentliches Interesse.

„In .. Folge (der Ermittlungen) wurden drei Personen als Urheber identifiziert und im Dezember 2010 per Strafbescheid zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt*. Weitere Beteiligte des «Cyber-Mobbing» konnten nicht eruiert werden“.(1)

Und solche Cyber-Mobbing-Attacken mag der Richter aus St. Gallen schon gar nicht und stellt kluger Weise fest, „es sei «erschreckend», was im Internet-Forum an Beschimpfungen zusammengekommen sei, … Er sprach von «einer Art virtueller Zusammenrottung»“(1)

„Die 19 jährige St. Gallerin C.S – eine der drei ermittelten Mobberinnen-  bezeichnet auf Facebook einen Mann als «Seckel» und «truurige Mensch»“. Das genügte und „der Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen verurteilte sie heute deswegen zu einer bedingten Geldstrafe“. (1)

Man darf nicht nur das Urteil begrüßen, sondern auch die Ausführungen des Richters zeigen, die „schweizer Justiz“ hat begriffen, worauf es ankommt, um eine sauberes Internet zu bekommen. Juristen sprechen auch von einem „Präzedenzfall„. (1)

*“Strafbescheide gegen drei Personen
In der Folge wurden drei Personen als Urheber identifiziert und im Dezember 2010 per Strafbescheid zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt. Weitere Beteiligte des «Cyber-Mobbing» konnten nicht eruiert werden.
Zwei der Verurteilten akzeptierten ihre Strafen. Nicht so C.S. Die 19-Jährige zog den Fall ans Kreisgericht weiter, dessen Einzelrichter die Sache heute beurteilte. Er bestätigte den Schuldspruch und die bedingte Geldstrafe von sieben Tagessätzen zu 30 Franken. Von einer zusätzlichen «Denkzettel»-Busse von 100 Franken sah er ab.“(1)                                                                                                                                „Obendrein muss sie die Prozesskosten von rund 1250 Franken tragen“. (2)

1)http://www.blick.ch/news/schweiz/ostschweiz/19-jaehrige-muss-fuer-cyber-mobbing-blechen-172186

2)http://www.netzwoche.ch/de-CH/News/2011/05/10/St-Gallerin-wegen-Beleidigung-auf-Facebook-verurteilt.aspx

Cybermobberin aus St. Gallen verurteilt.

21. Dezember 2010

Cyberwar

Die Schweiz hat nun ein Grundsatzurteil gegen Cybermobbing, was nur zu begrüßen ist. Für Deutschland wäre so eine Rechtsprechung undenkbar, dazu fehlt einfach das demokratische Verständnis, und seit 1989 ist das in Deutschland noch vorhande Rechtsbewusstsein auf dem Rückmarsch und entwicklet sich dahin wo jeder Rücken des Menschen endet. (1)

Hintergrund sind Beleidigungen einer Facebook-Userin gegen einen Mann. „Weil sie einen Mann auf Facebook als „Seckel“ bezeichnet hat, ist eine junge St. Gallerin von der Staatsanwaltschaft wegen „Beschimpfung“ zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden“. (2)

Dabei ging der Streit vieler Anwohner von St. Gallen um eine Kulturlokal das wohl plötzlich früher schloß. „Eine 19-Jährige bezeichnete den KuGl-Gegner auf Facebook als „Seckel“ und „traurigen Menschen“. Der Beschuldigte erstattete Strafanzeige„. (2)

Es kam auch zu einer Gerichtsverhandlung, was für deutsche Verhältnisse undenkbar wäre, man muss hier zwischen Nordsee und Alpen schon kachlen wir Herr Kachelmann sonst läuft gar nichts vor Gericht.

„Der Untersuchungsrichter kam zum Schluss, dass der Teenager den Mann im Internet „beschimpft“ hatte. Er verfügte eine bedingte Geldstrafe von 7 Tagessätzen à 30 Franken und 100 Franken Busse“.(2)

„Von Fachleuten“ wird das Urteil „als Präzedenzfall für die Schweiz bezeichnet“ und den Umgang mit Cybermobbing, was auf Facebook wohl öfters statt findet. Von daher hat die Schweiz „rund 8,65 Millionen Franken für zwei Programme zur Bekämpfung von Cyber-Mobbing zur Verfügung gestellt, die bis 2015 laufen“. (2)

Man darf gespannt sein was die Auswertung 2005 bringt und wie das Cybermobbingurteil auf Facebookuser in der Schweiz sich auswirkt. Jedes Urteil gegen Mobbing ist ein demokratischer Meilenstein, aber leider eben kein deutscher oder europäischer.

1)http://www.zeit.de/1991/20/die-andere-zerstoerung-der-vernunft

2)http://www.swissinfo.ch/ger/news/newsticker/international/Junge_St._Gallerin_bezeichnet_Mann_auf_Facebook_als_Seckel.html?cid=29068992

Maultaschenopfer wird mit 42000 Euro inoffiziell doch gekündigt

30. März 2010

Kohle statt Gerechtigkeit.

Wir kennen zur Genüge die Einstellung von Beamten gegen die Rechte der Menschen oder Bürger, wie sie zum Beispiel im GG im Artikel 1 und 2 unabänderlich verankert sind. Doch was interessiert das schon Beamte oder Richter, die sich selber mit dem Status der Unkündbarkeit immunisiert haben.(1)

Nun also hat der Richter vom Landesarbeitsgericht,Christoph Tillmanns entschieden ohne ein Urteil zu sprechen. Wir haben wieder einen dieser Vergleiche, der jedoch im Interessen der Altenpflegerin sein dürfte, dem Rechtsanspruch aus dem GG und Artikel 1 und 2 jedoch Hohn spricht.(2)

Der Vergleich kann in einigen Wochen unter dem Aktenzeichen (Az.: 9 Sa 75/09) eingesehen werden, wenn das Altenheim ihn nicht noch anfechtet. (4)  Die AMR wird ihn veröffentlichen, so bald er zugänglich sein sollte, was bei Vergleichen wohl von den Gerichten anders gehandhabt wird als ein offizielles Urteil.

Einmal hat der Richter klar gemacht, die Kündigung war unzulässig. Einmal hätte der Arbeitgeber erkennen müssen, dass die lange Betriebszugehörigkeit und das hohe Lebensalter keine fristlose Kündigung rechtfertigt, was zu begrüßen ist.

Zum Vorgang „Diebstahl aus Essensresten“ hat der Richter folgend Stellung laut Reuters bezogen und Zweifel geäußert, „ob wegen des geringen Wertes der Maultaschen eine fristlose Kündigung hätte ausgesprochen werden müssen. Ein messbarer Schaden sei dem Arbeitgeber nicht entstanden, da die Maultaschen als Abfall entsorgt werden sollten. Eine Abmahnung hätte nach Ansicht des Gerichts genügt, um die unbestrittene Mitnahme der wenige Euro teuren Speisenreste zu rügen“.(4)

Wenn der Vergleich nicht fruchtet, ist aber das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt. so zu mindest die Rechtslage für Pflegerin.

Traumatisierung:

Offenbar hat daraufhin der Vergleich gegriffen, die Frau erhält Lohnnachzahlung bis zum fiktiven Ende ihres Arbeitsverhältnis Ende 2009 und eine Abfindung, die zusammen 42 000 Euro machen, die Steuer ist davon noch nicht abgezogen.

Aber was wohl sehr nachteilig für die Beklagte ist und somit Zweifel an ihrem Anwalt gegeben sein dürften, „werde die 58-jährige (Altenpflegerin) ihre Altersvorruhestandsregelung verlieren“. (4)

Ein Richterspruch der nur enttäuschen kann und klar macht, wenn du Macht hast, Kohle und gerne mobbst, dann gewinnst du letztendlich immer. Das Ziel des Mobber war es, der Klägerin zu kündigen und diese wurde nun auch richterlich umgesetzt. Also rechtlich gesehen für den Arbeitgeber ein Erfolg, ein voller Erfolg auf Umwegen eben.

Und die 42 000 Euro, an sich noch das Finanzamt bereichert, war eben der Preis für die Kündigung.

Aus Sicht der Frau war die Annahme verständlich, denn als Opfer muss man die Traumatisierung solcher Attacken überwinden, oder man geht seelisch und körperlich zu Grunde.

Aus Sicht der Gerechtigkeit ein dieser typischen Richtersprüche, die sich vor Urteilen drücken, wie kleine Jungs vor dem zu Bett gehen. Und unklar blieb, was macht die Frau nun? Arbeitet sie wieder oder geht sie in Frührente?

Solche sozialen Folgen überfordern unsere Richter fast generell. Eigentlich hätte die Frau ihren Lohn bis zum fiktiven Rentenalter von 65 Plus bekommen müssen und erst zu diesem Zeitpunkt hätte das Arbeitsverhältnis geendet. In England wir so recht gesprochen.(3)

Wir müssen also weiter auf den Präzedenzfall warten, Ostern 2010 bringt für Mobbing-Opfer keine Wende, Schade. Und warum ein Präzedenzfall heute soch wichtig ist zeigt der Mobbingfall der damls 36-jährigen Sekretärin „Helen Green“ aus London, die bei der Deutschen Bank tätig war und Schikanen am Arbeitsplatz ertragen musste, bis sie eben vor Gericht ging. Sie erhielt damals 2006 1,2 Millionen Euro wegen Mobbingattacken als Schadensersatz. (5)

1) http://harrygambler2009.wordpress.com/2010/03/30/der-maultaschenkundigungsfall-vor-dem-lag/

2) http://www.welt.de/wirtschaft/article6991105/Maultaschen-Diebin-soll-42-500-Euro-bekommen.html?page=4#article_readcomments

3)http://www.grin.com/e-book/130777/mobbing-als-form-von-machtspielen-in-unternehmen

4)http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE62T03220100330

5)http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/karriere/mobbing-job-in-der-abteilung-der-hoelle-566855.html

http://magazine.web.de/de/themen/beruf/karriere/10147552-Satte-Abfindung-im-Maultaschen-Fall,page=1.html