Leider hört man solche Nachrichten nicht aus Deutschland, hier beschäftigen sich Richter viel lieber mit absurden Definitionen zu Mobbing und Staatsanwälte sitzen lieber in der Cafehausfiliale eines Unternehmens anstatt bei Anzeigen wegen Cyber-Mobbing zu ermitteln.
Nicht so in der Schweiz. Ausgangspunkt der Cyber-Mobbing-Attacken in St. Gallen war die „Kontroverse um das St. Galler Kulturlokal KuGl (Kultur am Gleis). Anwohner Alex K.* hatte sich auf dem Rechtsweg mit Erfolg gegen nächtelange Partys im KuGl gewehrt“.(1) Eigentlich heute üblich für Lokale in denen auch Partys stattfinden.
Doch einige Besucher des „KuGL“ gründeten eine Facebookseite und gleich wurde auch Alex. K. als Opfer entdeckt. “ …Im Mai 2010 (kam) zu massiven Beschimpfungen und Drohungen gegen den Einsprecher. C.S. schrieb: «Oh Gott, wafüren truurige Mensch, i will de Nochname vo dem Seckel wüsseeee!». Alex K. erstattete Strafanzeige“. (1) Und er hatte Erfolg, denn er lebt in der Schweiz. In Deutschland hätte ihm ein Staatsanwalt mitgeteilt, kein öffentliches Interesse.
„In .. Folge (der Ermittlungen) wurden drei Personen als Urheber identifiziert und im Dezember 2010 per Strafbescheid zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt*. Weitere Beteiligte des «Cyber-Mobbing» konnten nicht eruiert werden“.(1)
Und solche Cyber-Mobbing-Attacken mag der Richter aus St. Gallen schon gar nicht und stellt kluger Weise fest, „es sei «erschreckend», was im Internet-Forum an Beschimpfungen zusammengekommen sei, … Er sprach von «einer Art virtueller Zusammenrottung»“(1)
„Die 19 jährige St. Gallerin C.S – eine der drei ermittelten Mobberinnen- bezeichnet auf Facebook einen Mann als «Seckel» und «truurige Mensch»“. Das genügte und „der Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen verurteilte sie heute deswegen zu einer bedingten Geldstrafe“. (1)
Man darf nicht nur das Urteil begrüßen, sondern auch die Ausführungen des Richters zeigen, die „schweizer Justiz“ hat begriffen, worauf es ankommt, um eine sauberes Internet zu bekommen. Juristen sprechen auch von einem „Präzedenzfall„. (1)
*“Strafbescheide gegen drei Personen
In der Folge wurden drei Personen als Urheber identifiziert und im Dezember 2010 per Strafbescheid zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt. Weitere Beteiligte des «Cyber-Mobbing» konnten nicht eruiert werden.
Zwei der Verurteilten akzeptierten ihre Strafen. Nicht so C.S. Die 19-Jährige zog den Fall ans Kreisgericht weiter, dessen Einzelrichter die Sache heute beurteilte. Er bestätigte den Schuldspruch und die bedingte Geldstrafe von sieben Tagessätzen zu 30 Franken. Von einer zusätzlichen «Denkzettel»-Busse von 100 Franken sah er ab.“(1) „Obendrein muss sie die Prozesskosten von rund 1250 Franken tragen“. (2)
1)http://www.blick.ch/news/schweiz/ostschweiz/19-jaehrige-muss-fuer-cyber-mobbing-blechen-172186