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Als Gemobbter nicht in Opferrolle fügen

21. September 2010

Ärzte, Mediatoren und andere sogenannten Experten haben gerne gute Ratschläge auf der Hand, nur was ist, wenn diese versagen, weil die Täter viele sind und nur ein Ziel haben, die berufliche und finanzielle Existenz eines Opfer zu zerstören? 

„Prof. Wolfgang Gaebel von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde in Berlin“ rät zum Gespräch, am besten unter vier Augen. 

„Wer sich am Arbeitsplatz gemobbt fühlt, sollte darüber nicht einfach hinwegsehen. Besser ist es, den oder die betreffenden Kollegen direkt anzusprechen – idealerweise zunächst unter vier Augen“. (1) Probieren kann man es, man sollte aber darauf achten, was der oder die Täter für ein Ziel haben, und man in einer Stimmung ist, die keine weitere Eskaltion zur Folge hat. 

Und Prof. Wolfgang Gaebel muss aber nochmals die gesundheitlichen Folgen von Mobbing benennen, man kann ihn dann auch als Gutachter bei Prozessen hinzuziehen, vielleicht merken dann die Arbeitsrichter etwas, gerade wenn sie am LAG Berlin-Brandenburg Mobbing-Opfer mal wieder bedrohen mit dem Satz: Nehmen sie dies, also die Abfindung oder sie kriegen gar nichts. Auch das ist Mobbing und Richter mobben gerne, wie das Schreiben des Präsidenten, Helmut Zimmermann , vom Arbeitsgericht Stuttgart im Fall der „Faxblockade“ belegt. (2) 

Einmal ist die Sprache teilweise von Begriffen und Wörtern gekennzeichnet, die einem Präsidenten einer so wichtigen Gerichtsbarkeit nicht zu stehen, denn mit Vorverurteilungen, lächerlich machen und Müllsprache zu arbeiten, das machen nur Täter. Richter benennen Sachverhalte mit objektiver Sprache und wenn sie strafrechtliche Handlungen erkennen, sollten sie Anzeige erstatten, dazu sind sich auch nach dem GG verpflichtet. Herr Zimmermann erkennt offenbar das GG nicht, insbesondere die Artikel 9, 17, 18 und 97, wonach „Richter  nur dem Gesetze unterworfen“ sind. 

Wer mit Vorverurteilungen wie „selbsternannte Justizopfervereinigung“, „Art Schneeballsystem“, „Zumüllen“, „obskuren Vereinigung“, „Aussitzen“ und „perversen Tun“ operiert und das, obwohl im der Staatsanwalt erklärt hat, dass die Ringvorsorge legal und auf dem Boden des GG die Interessen von Justizopfern kreativ, objektv und im Sinne von Artikel 1 wahrnimmt, der sollte sich fragen, welches Recht er als Präsident eines Gerichtes hat, Bürger zu beleidigen, diffamieren und in ihrer Würde zu verletzen?

 

Täter entschuldigt sich, aber nur in China

Und Herr Prof. Wolfgang Gaebel kann uns mal beantworten, wie er mit dem Mobbing-Täter und Präsidenten des Arbeitsgerichtes Stuttgart reden würde, wenn dieser statt zwei Faxgeräten bei Überkapazität der eingehenden Sendungen zu kaufen veruscht Nummern für bestimmte Bürger zu sperren. So etwas gab es in der DDR durch die Stasi, für ein Gericht in einer Demokratie ist so eine Handlungsweise schon mal äußerst fragwürdig, um es mal harmlos zu formulieren und nicht in die „Müllsprache“ von Präsident Helmut Zimmermann zu verfallen.
 

Doch zurück zu den Folgen von Mobbing, die uns Prof. Wolfgang Gaebel noch mal zusammenstellt. „Mobbing kann zu Kopfschmerzen, Erkrankungen im Magen-Darm-Bereich oder dem Herz-Kreislauf-System sowie zu Depressionen und Arbeitsunfähigkeit führen. Im schlimmsten Fall kann es Selbsttötungen nach sich ziehen“. (1)

Nur stellt sich die dann die Frage, warum wird Mobbing bei uns nicht im StGB, also dem Strafgesetzbuch als Straftat aufgenommen und den Staatsanwälten der Auftrag erteilt, bei Mobbing ist zu ermitteln? 

1)http://magazine.web.de/de/themen/beruf/karriere/11094832-Bei-Mobbing-ist-Gegenwehr-wichtig.html