Posts Tagged ‘Opfer ist’

Landgericht verurteilt brutalen Mobber zu einer milden Strafe

21. Februar 2012

Lage Prècaire

Leider ist die Fürsorgepflicht nur unzureichend im BGB erfasst,  das StGB hat das Problem noch gar nicht erkannt, insbesondere wenn es um Leiharbeit geht. Leiharbeit findet bei uns in einem ungeschützten, rechtlichen Raum statt. Weder das Betriebsverfassungsgesetz noch das  Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) hat zum Beispiel die Pflichten des Betriebsrates oder der Betriebsleiter für Leiharbeiter erkannt.

Leiharbeit heute heißt „neues Sklaventum“ in alter Manier, soll heißen, mit Zuckerbrot und Peitsche werden Mitarbeiter drangsaliert und alle schauen weg, Albtraum oder Wahrheit?

Wahrheit im Fall des 27-jährigen Leiharbeiters beim Donauwörther Hubschrauberhersteller Eurocopter. Sein damals 40-jährige Gruppenleiter hat die Macht der Stunde genutzt, die ihm die Leiharbeit geboten hat und die offensichtliche, rührselige Hilflosigkeit des 27 Jährigen. Leider verschwieg uns Richter Helmut Beyschlag vom Amtsgericht Nördlingen die ganze Wahrheit, die er durch einen Sachverständigen hätte ermitteln lassen können.

So wurde der Leiharbeiter mit Zucker gefüttert, was wohl auch auf eine Abhängigkeit vieler Leiharbeiter durch ihre schlechte Bezahlung zurückzuführen ist, nämlich der Weg zur Arbeit. „Zum Schweigen der Zeugen kamen noch Ungereimtheiten, zum Beispiel die Tatsache, dass das mutmaßliche Opfer nie geschrien hatte, erst mit Verzögerung beim Arzt war und zeitweise mit seinem Peiniger sogar eine Fahrgemeinschaft eingegangen war“. (1)

Jeder Leiharbeiter weiß, wer sich krank meldet, fliegt. Ein ungeschriebenes Gesetz der Branche das alle Insider kennen, nur offenbar unser Richter nicht, sind ja auch Beamte, die man bezahlt, ob man sie braucht oder nicht. So was nennen wir in unsere Demokratie „Gleicheit vor dem Gesetz“, oder in der Sprache der „Farm der Tiere“ von George Orwell, alle „alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher“. (3)

Und solche „Gleichheitsmuster“ könnne nur in einem Umfeld gedeihen, in dem viele einfach wegschauen, wenn andere fertig gemacht werden. „Schweigen der Zeugen. Zehn Zeugen, größtenteils aus dem Arbeitsumfeld, traten damals auf, doch keiner wollte etwas mitbekommen haben oder hatte nachgefragt“. (1)

Das Schweigen lässt sich dann erklären, wenn man sich als Richter mit Mobbing beschäftigt. So hat zum Beispiel eine Studie der beiden Autoren „Dr. Jens Eisermann (und) Dr. Dr. Elisabetta de Costanzo“ von der „Freie Universität Berlin“ im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ergeben, dass Mobbing ein Gruppenphänomen ist. (4)

Aber nicht nur an dem Ort an dem es stattfindet, der sogenannten „Abteilung“, wie es die beiden Autoren nachweisen, sondern vielmehr auch ein Phänomen wie es der Bundesrichter Thoams Fischer so treffend formuliert hat: „Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt„ (5)

Und im Fall der zehn schweigenden Zeugen bei Eurocpopter hätte das geheißen, wer aussagt ist das nächste Opfer. Zu recht wird im Forum zu dem Artikel in der Augsburger Allgemeinen Zeitung von möglichen Schikanen gesprochen, die die Zehn zu erwarten hätten.

„Und was sind das für Arbeitskollegen ( Zeugen ) die tatenlos zuschauen und auch noch zu feige sind, vor Gericht auszusagen. (Antwort): Leute, die ihren Arbeitsplatz behalten wollen“. (6)

Also haben alle weggeschaut, als der 40-jährige, sadistische  Gruppenleiter den „27-jährigen Leiharbeiter immer wieder schwer misshandelt (hat), unter anderem trat er ihn laut Anklage mit Stahlkappenschuhen so schwer gegen Schienbein und Kniescheibe, dass diese splitterte“. (1)

Kaum zu glauben, dass wir uns im Jahr 2012 in Deutschland befinden, wo es Gesetze und einen Betriebsrat geben soll. Im Übrigen hat es sich bei dem Gruppenleiter um einen Mitarbeiter gehandelt, der vor nichts zurückschreckte. „Für einen 30-fachen Diebstahl in der Firma, zumeist Werkzeuge, wurde er zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt“. (1)

Und nun wurde er zusätzlich, nach dem der Staatsanwalt in Berufung gegen das Urteil von Richter Helmut Beyschlag ging, von der 6. Strafkammer .. am Landgericht Augsburg unter Vorsitz von Richter Klaus Jelinek“ zu einer „Gesamt-Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt“. (1)

Zu vor hatte der Täter ein Geständnis abgelegt, eine „erkennbare Reue und konkrete Wiedergutmachungs-Gesten –“ gezeigt und „seinem Opfer von sich aus 3000 Euro Schmerzensgeld“ bezahlt. Doch wann ist das schon mal der Fall, zumindestens musste das Opfer nicht das „Schweigen der Zehn“ ertagen, die offenbar mehr Angst hatten als eine Demokratie auch nur annähernd ertragen kann. 

1)http://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Gruppenleiter-misshandelt-Leiharbeiter-schwer-id18880831.html

2) http://de.wikipedia.org/wiki/George_Orwell

http://www.george-orwell.org/l_biography.html

3)http://de.wikipedia.org/wiki/Farm_der_Tiere

4)http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2128.pdf?__blob=publicationFile&v=2

5)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/01/16/bundesgerichtshof-bgh-selbstgelegte-juristische-fusfesseln-und-richter-thomas-fischer/

6)http://www.augsburger-allgemeine.de/community/forum/nordschwaben/18882011-Prozess-Eurocopter-Gruppenleiter-misshandelt-Leiharbeiter-schwer-id18882011.html

Bundesgerichtshof (BGH), selbstgelegte juristische Fußfesseln und Richter Thomas Fischer

16. Januar 2012

Umgehung des Gesetzes höchstrichterlich

Kein Fall zeigt so deutlich, zu was unsere Richter in Deutschland immer noch fähig sind, wenn es um  Mobbing geht. Nach dem der Bundesrichter Thomas Fischer bei der längst fälligen Besetzung des 2. Strafsenats mit Mobbing-Attacken und einer „verheerende Beurteilung“ (1) aus dem Rennen geboxt werden soll, herrscht Chaos und Panik beim BGH.(2)

Dabei gilt Bundesrichter Fischer als eine lebende Berühmtheit weil er „reflektiert und hinterfragt, … sich eine eigene Meinung (bildet) und“ sie auch ausspricht , „auch wenn das politisch unkorrekt daherkommt oder die Zuhörer ärgert“. (3)

Allein sein These, „Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt„ genügt wohl schon, ihn zu brandmarken.

Und wenn man weiß, dass „Fischer … seit je ein Erzfeind des Dealens bei Strafsachen“ ist, versteht man um so mehr, weshalb der Präsident ihn nicht als Leiter des 2. Senats haben will.

Um was geht es und was hat Fischer dran auszusetzen. „Die sogenannte Absprache-Regelung hält er für das Schlimmste, was der Gesetzgeber der Strafprozessordnung in den 130 Jahren ihres Bestehens angetan hat. Dieses Gesetz legalisiert nämlich die Verständigung zwischen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern: Das Gericht darf jetzt eine verbindliche Zusage über die Obergrenze der zu erwartenden Strafe abgeben – unter der Bedingung, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegt.

Durch das neue Gesetz ist es den Prozessbeteiligten jetzt auch bei Verbrechen, selbst bei schwersten Delikten wie Vergewaltigung und Mord, erlaubt, sich über den Umfang des Geständnisses und die Höhe der Strafe zu einigen“. Und das heißt im Klartext das, ein „Geschäft mit der Gerechtigkeit: Im Vorteil sei der Verbrecher – je schwerer die Straftat, desto höher der Profit, den er durch ein Geständnis herausschlagen könne“. Unglaublich wenn man sich das klar macht, Profit statt Gerechtigkeit ist dann der oberste Rechtsgrundsatz. (3)

„Das Nachsehen hätten die Unbescholtenen: die Opfer von Straftaten, die in die Absprache gar nicht erst einbezogen werden. Und diejenigen Angeklagten, die unschuldig sind“. Dann darf man sich über die Eskalation von Gewalt in diesem Land auch nicht mehr wundern.(3)

Von den Arbeitsgerichten kennen wir diese Flut von Absprachen hinter dem Rücken der Opfer, die wie immer von nichts wissen und den  dann folgenden Profitattacken, Vergleiche genannt, die den Täter einen Appel und Ei kosten und das Opfer für immer stigmatisieren. Nun also auch im Strafrecht diese Erfindung von Bauernschläue geprägter Tricks.(3)

Und nun also musste der Präsident und das Präsidium handeln, doch für den 2. Strafsenat haben sie nun keinen anderen Richter als Fischer. Nun folgt die große Attacke des BGH-Präsident Klaus Tolksdorf auf „die selbst vom BGH gesetzte Vorschrift … , dass jemand auf einem solchen Posten mindestens 75 Prozent der Aufgaben als Vorsitzender seines Senats selbst „wahrnehmen soll.

Und das kann nun mal die aktuelle Lösung mit Richter Andreas Ernemann nicht, der „gleichzeitig zwei Senaten vorsteht – dem 2. und 4. Strafsenat“ nur um Fischer auszubremsen. Was müssen sie diesen Bundesrichter hassen?

„Es herrscht offensichtlich Mobbing in den höchsten Etagen des bundesdeutschen Rechts. Ein Ende ist nicht absehbar“ (3)

1)http://wp.me/puNcW-1Sh

2)http://adn1946.wordpress.com/tag/thomas-fischer/

3)http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH/komplettansicht