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28-jährigen Zeitarbeiter verliert trotz brutalem Mobbing vor Gericht

5. März 2011

Für Mobbing-Opfer beginnt meist vor Gericht erst der härteste Opferweg, der viele an der Gerechtigkeit in diesem Lande zweifeln lässt und zwar zu recht. Der Fall des 28-jährigen Zeitarbeiters im Hause  des Donauwörther Hubschrauber-Herstellers Eurocopter zeigt drei Dinge, die es fast allen Mobbing-Opfer schwer macht, vor einem Amtsgericht erfolgreich eine Mobbing-Klage einzureichen.

Meist sind es die  Arbeitsverhältnisse die ein Mobbing-Opfer ausgrenzen vom Rechtsanspruch auf Gerechtigkeit, Achtung der Würde und der Gesundheit. Zeitarbeiter, Hartz IV-Malocher und die Angst der Zeugen vor Repressalien – sonst bin ich ja das nächste  Opfer – lassen Mobbing-Opfer oft schon zu Beginn der rechtlichen Auseinandersetzung scheitern oder resignieren.

Nun hatte der 28-Jährige Zeitarbeiter Glück im Unglück, dass der Mobbing-Täter, ein 40-jähriger Gruppenleiter schon beim Staatsanwalt wegen 30-fachen Diebstahl angezeigt war und das Amtsgericht Nördlingen ihn deswegen auch zu einer „Bewährungsstrafe verurteilt“ hat. (1)

Doch bei der begangen Körperverletzung, die doch sicherlich schwerer wiegt als der Diebstahl einer Sache, blockte der Richter ab. „Zwei Gründe sprachen laut Richter Helmut Beyschlag und den beiden Schöffen gegen eine Verurteilung: Von den zehn vernommenen Zeugen wollte kein Einziger etwas von Mobbing und Fußtritten mitbekommen haben. Zudem seien Restzweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers und Nebenklägers aufgekommen – so habe er trotz schwerer Knie- und Schienbeinverletzungen keine Schmerzenslaute von sich gegeben und sich mit seinem Vorgesetzten vertraut gezeigt, zum Beispiel durch eine Fahrgemeinschaft“. (1)

Wer also nicht weint und jammert hat schon mal verloren, das sollte man sich merken. Nicht erklären konnte der Richter aber, woher nun die schweren „Knie- und Schienbeinverletzungen“ kommen. Die Zeugen scheinen wohl Angst um ihren Arbeitsplatz zu haben, denn sonst kann man ihr Verhalten nicht verstehen, und Zeitarbeiter sind es auch nicht, schätze ich mal, so dass hier der typische Konflikt zwischen Stamm- und Fremdbelegschaft vorliegt, es ist ja keiner von uns.

Glück jedoch hat der Zeitarbeiter, was man auch nicht anders nennen kann, wenn man weiß, wie Staatsanwälte mit Mobbing-Anzeigen umgehen. Seine Staatsanwaltschaft scheint wegen der brutalen Verletzungen wohl nicht locker zu lassen, was nur zu begrüßen ist. „Die Staatsanwaltschaft will jetzt beim Amtsgericht Nördlingen gegen das Urteil Berufung einlegen. Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai erklärte gegenüber unserer Zeitung, er sähe den 28-jährigen Zeitarbeiter nach wie vor als glaubwürdig an. Die Berufung könne er erst detailliert begründen, wenn ihm das ausformulierte Urteil vorliege“. (1)

Staatsanwältin Simone Hacker hatte vor Gericht in ihrem Plädoyer bekräftigt, dass der mutmaßlich Geschädigte die betreffenden Situationen glaubhaft und detailliert nachgestellt hatte: So etwas kann man sich nicht ausdenken.“(1)

Doch gibt es auch leider einen Knackpunkt an dem ganzen Berufungsverfahren, an dem auch schon vor den Arbeitsgerichten „Hunderttausende“ von Mobbing-Opfern gescheitert sind, die Geldfrage. Und hier zeigt sich einmal mehr, was einem Mobbing-Opfer zusätzlich droht, wenn er sein Recht einklagt, der finanzielle Ruin als Lohn für den Anspruch auf Gerechtigkeit und hier stimmt ja nun eindeutig etwas nicht an unserem Rechtssystem.

„Der Vertreter des Nebenklägers und mutmaßlichen Opfers, Rechtsanwalt Günther Kretzinger aus Donauwörth, erklärte gegenüber unserer Zeitung, er habe noch nicht entschieden, ob er in Berufung gehen wolle oder nicht. Kretzinger sieht das Risiko eines zusätzlichen finanziellen Aufwandes für seinen Mandanten, wenn der Fall vor dem Landgericht Augsburg mit allen Zeugen neu aufgerollt wird. (1)

Wahrscheinlich wird deshalb der Zeitarbeiter aufgeben müssen, was letztendlich heißt, bei uns gibt es nach dem gestz nur Gerechtigkeit, wenn man reich ist, traurig waber wahr. Und schon der Fall bei den Wiener Linien hat gezeigt, das Gewerkschaften da auch nicht ausreichen, auch wenn es Unterschiede zwischen der Gerichtsbarkeit in Österreich und Deutschland trotz EU gibt. „Außerdem hätten ihm ÖGB und AK Rechtshilfe verweigert. Ohne meine Rechtschutzversicherung hätte ich es daher nie mit dem Riesen Wiener Linien aufnehmen können.“ (2)

Aber welcher Zeitarbeiter kann sich bei den Einkommen schon eine Rechtsschutzversicherung leisten? Und welche Gewerkschaft vertritt schon seine Interessen, außer bei Talk-Shows? Interessant ist der Fall in jeder Hinsicht und es wäre von großem Interesse, wie zum Beispiel der Münchener Top-Profiler und Kriminalpsychologe Thomas Müller die Lage beurteilt, doch umsonst arbeite der auch nicht. (2)

Und nun kann mn wieder die Frage stellen, die wir nun schon seit jahren in der Mobbing-Opfer-Szene stellen, warum haben dir keine Stiftung, die die finanziellen Kosten eines Gerichtsweges von A bis O für Opfer von Mobbing übernimmt. So lange nämlich dieses problem nicht gelöst ist, werden wir keine Änderung in der Gesetzesgrundlage per Musterurteile hinbekommen, oder wer hat eine andere Lösung.

Aber der Fall des 28-jährigen Zeitarbeiters zeigt auch, dass bei es bei uns und in Europa mit der Demokratie in der Arbeitswelt noch vieles fehlt. Und so lange das so ist, müssen wir uns einfach Fall für Fall isoliert und ohne Hilfe wehren, so gut es eben geht. Am Ende bleibt und wenisgtens morgens der Blick in den Spiegel und die Gewißheit, ja ich habe mich gewehrt auch wenn ich letztendlich an der Ungerechtigkeit unseres Rechtssystem gescheitert bin, dass im Falle eines Falles immer für den Täter sich entscheidt und nicht im Zweifelsfall für das Opfer.

Und so lange das so ist, werden wir Opfer weiter leiden und die Mobbing-Täter dürfen auch noch brutaler werden, im Schutz der Justiz, armes Deutschland, armes Europa.

1)http://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Berufung-im-Mobbing-Verfahren-id13780766.html

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2011/02/23/wiener-mobbing-opfer-erhalt-sechsstellige-brutto-summe/

Alle reden über Mobbing, doch was ist es?

10. Dezember 2009

Gefälligkeitsgutachten

Obwohl Gerichte immer noch versuchen, Mobbing als Rechtsbegriff nicht zu implementieren, reden alle darüber. Jeder hat wohl in den letzten Jahrzehnten so seine Erfahrungen gemacht, ob als Mobbingopfer oder -täter.

Daher nochmals eine der besten Definitionen zu Mobbing:

„Die einen sagen: Mobbing, das gab’s doch schon immer, die anderen sagen: Mobbing, so etwas gibt es bei uns nicht, darüber wollen wir gar nicht diskutieren! Weil alle über Mobbing reden, wird der Begriff fallweise missbräuchlich verwendet. Ein Streit zwischen KollegInnen, eine Schikane des/der Vorgesetzten oder die unverschämte Bemerkung eines/einer Kollegen/Kollegin wird gleich als Mobbing bezeichnet. Kein Wunder, dass tatsächlich von Mobbing Betroffene sehr oft kein Gehör finden. Betroffene, die mit sehr schmerzhaften und nachhaltigen Erfahrungen mit Mobbing am Arbeitsplatz konfrontiert sind. Von Mobbing Betroffene werden gekündigt oder sind durch die langen Quälereien am Arbeitsplatz arbeitsunfähig geworden. Viele von Ihnen werden dauerhaft krank, seelisch wie körperlich.
Wenn man Mobbing eindeutig von alltäglichen Konflikten und Streitereien abgrenzt, dann wird das wahre Ausmaß des Problems deutlich. Mobbing war mit anderem Namen schon immer ein Problem in der Arbeitswelt, jedoch verschärfen zunehmender Leistungsdruck und Konkurrenz die Problematik noch mehr“.(1)

Der ÖGB hat sich einer Diskussion gestellt, die sicherlich innerhalb der europäischen Gewerkschaftsbewegung noch nicht abgeschlossen ist. In Deutschland fehlt eine solche Diskussion ganz und gar, wahrscheinlich gibt es zu viele Täter in den Reihen der Gewerkschaft.

1)http://arbeiterkammer.com/bilder/d111/Mobbingbroschuere_2008.pdf

1)http://arbeiterkammer.com/bilder/d111/Mobbingbroschuere_2008.pdf

 

 
 

 

Österreichischer Gewerkschaftbund (OGB) wehrt sich gegen Mobbing

3. Dezember 2009

Prècaire

Mobbing ist heute leider kein national Problem mehr, sondern mehr und mehr zeigt sich im Rahmen der Globalisierung und Europäisierung eine Zusammenarbeit und die Entwicklung einer gemeinsame Strategie als unabdingbar. Leider sind nicht alle Gewerkschaften als Plattform dazu willens, gerade der DGB mit seinen Einzelgewerkschaften ist da ein unrühmliches Beispiel.

Mobbingfälle wie der vom Betriebsrat Albrecht und der IGM sind da kein Einzelfall. (1) Alleine was bei Ver.di in Brandenburg und Berlin abgeht, ist der Psychoterror in Reinkutltur. Verstehen kann man das nur, wenn man weiß, das über die Stasiwaschmaschine Brandenburg hochrangige Stasispitzel systematisch in Organisationen und Unternehmen genauso wie in die Gewerkschaft  eingedrungen sind, ohne jemals für ihr Tun und Treiben vor 1989 zur Rechenschaft gezogen worden zu sein. So was nennt man auch eine Täterkultur, ide gerade in Deutschland seit  über 100 Jahren Und Stasimitarbeiter sind Mobbingexperten per se, sie sind geschulte Leute im Fertigmachen von Bürgern und Arbeitnehmer.

Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wird

Alleine die Tatsache, dass Stasimitarbeiter von Berlin nach Brandenburg Tag für Tag zu ihrem Arbeitsplatz pendeln können, nur weil man in Brandenburg eine systematische Aufarbeitung der Stasivergangenheit als einziges Bundesland unterlassen hat, spricht Bände.

Von daher ist jeder Schritt einer europäischen Gewerkschaft im Kampf gegen Mobbing nur zu begrüßen und zu unterstützen. Der OGB hat dazu eine vorbildlich eine interne Plattform gebildet und eine der besten Informationsbroschüren (3) dazu herausgegeben. Es wäre nun an der Zeit, dass sich die Gewerkschaften auf EU-Ebene einigen und endlich eine europäische Plattform gegen Mobbing gründen.

„Die zunehmende Globalisierung führt zu einschneidenden Veränderungen in der Arbeitswelt – und zu steigenden Anforderungen an die ArbeitnehmerInnen in Europa. Als Folge eines immer stärker auf Wettbewerb und Konkurrenz orientierten Wirtschaftsund Wertesystems in unserer Gesellschaft nimmt der Druck auf Arbeitsbedingungen und Arbeitsmarkt immer mehr zu.

 

Wohin?

So entstehen Konflikte am Arbeitsplatz, oft unbeachtet, manchmal geprägt von Gewalt und Mobbing. Sie entzünden sich besonders an arbeitsorganisatorischen Mängeln, unklaren Strukturen, hoher Verantwortung und geringem Handlungsspielraum, Unter- und Überforderung und nicht zuletzt an der Angst um den Arbeitsplatz. Mobbing zerstört vor allem das Selbstwertgefühl der/des Betroffenen und die menschlichen Werte am Arbeitsplatz“.(3)

Und wichtig dabei ist die Information, die von der Dublin-Stiftung im Auftrag der EU ermittelt worden ist. „Eine Erhebung in der EU durch die Dublin-Stiftung zeigte, dass acht Prozent der ArbeitnehmerInnen in Europa – zwölf Millionen Menschen – erklärten, in den letzten zwölf Monaten an ihrem Arbeitsplatz Mobbing ausgesetzt gewesen zu sein. ExpertInnen gehen von einer weit höheren Dunkelziffer aus“.(3)

Eine Zahl die nur erschrecken kann und man sich fragt, was macht der DGB eigentlich und seine Einzelgewerkschaften außer „Schnitzelessen mit Ackermann und Merkel im Kanzlerbungalow“?

So findet man in der Broschüre des OGB eine beispielhafte Betriebsvereinbarung gegen Mobbing, die man in jedem Betrieb und in jeder Verwaltung umsetzen sollte.„Musterbetriebsvereinbarung
>> Mobbing <<

Zur Vorbeugung und zum Abbau von

Aufschrei im Land der Arbeit!

Mobbing sowie zur Förderung friedlicher Konfliktbearbeitung.

 
 

 

Präambel

Eine Unternehmenskultur, die sich durch partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz auszeichnet, bildet die Basis für ein positives innerbetriebliches Arbeitsklima und ist damit eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.
Mobbing, Diskriminierung nach Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe oder Religion, sowie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stellen eine schwerwiegende Störung des Arbeitsfriedens dar und gelten als Verstöße gegen die Menschenwürde. Sie schaffen im Unternehmen ein eingeengtes, stressbelastetes und entwürdigendes Arbeits- und Lernumfeld und begründen häufig gesundheitliche Störungen.

Das Unternehmen verpflichtet sich, Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung zu unterbinden und ein partnerschaftliches Klima zu fördern und aufrecht zu erhalten. Dies gilt auch für Werbung und Darstellung des Unternehmens in der Öffentlichkeit“.(3)

In welcher Gewerkschaft, Behörde oder welchem Unternehmen in Deutschkland gibt es so eine Vereinbarung schon? Kennen Sie eine?  

 

 

1)http://www.webnews.de/https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/11/16/die-igm-schreibt-zum-mobbingfall-albrecht/

2)http://www.oegb.at/servlet/ContentServer?pagename=OEGBZ/Page/OEGBZ_Index&n=OEGBZ_Suche

3)http://arbeiterkammer.com/bilder/d111/Mobbingbroschuere_2008.pdf