Posts Tagged ‘Mobbing-Verbot’

Mobbing-Opfer und Spitzenbeamter begeht Selbstmord

28. Februar 2011

Robert Hametner, Suizid- und Mobbing-Opfer

In Gmunden, im Salzkammergut in Oberösterreich hat sich der  Stadtamtsdirektor und das Mobbing-Opfer Robert Hametner in seinem erschossen. Dieser Selbstmord ist nach 25 Jahren Tätigkeit in diesem Amt wohl ein Schock für viele, denn das Opfer hat eine E-Mail mit Begründung für diesen Schritt hinterlassen.

„Ich will mich nicht mehr verletzen lassen“, schreib das Mobbing-Opfer Robert und nennt den „Grund für seine Verzweiflungstat: Mobbing. (1) Vor allem einer soll ihm das Leben zur Hölle gemacht haben: Der Gmundner Bürgermeister Heinz Köppl (ÖVP)“. (1a)

 „Dein Mobbing hat endlich Erfolg. Ich kann und will mich nicht mehr von dir verletzen lassen, schreibt das Opfer im Abschiedsbrief. Köppls dominanter Führungsstil habe ihm keinerlei Spielraum gelassen. Die letzen fünf Jahre hast du mich in einer Art behandelt, wie man keinen Menschen behandelt, schreibt Hametner weiter“. (1)

In einem „Offene(n) Brief des Bürgermeisters“ versucht dieser sich am Samstag zu rechtfertigen. “ Es ist mir bewusst, dass es auch Meinungsverschiedenheiten gab, aber das ist in einem Arbeitsverhältnis – wie in jedem anderen Betrieb dieser Größe – ganz natürlich“. (1)

Was soll bitte an Mobbing natürlich sein? „Im Leben und in der Politik müssen wir Linien vorgeben und Entscheidungen treffen“, so der  Büergemeister Heinz Köppl, der Robert Hametner als seine engsten Mitarbeiter bezeichnetm, der sich stets mit ihm „konstruktiv ausgetauscht“ hat.

Das Mobbing-Opfer erzählt uns aber eine andere Realität. “ Ich kann und will mich nicht mehr von dir verletzen lassen“, was nichts anderes heißt, Robert wurde von seinem Chef, dem Bürgermeister Köppl wohl über 5 Jahre systematisch fertig gemacht. Ein Skandal, bei dem man sich fragt, warum ermittelt der Staatsanwalt nicht, denn in Österreich gibt es doch im „öffentliche Dienst“ ein Mobbing-Verbot. (2)1)http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Politiker-Selbstmord-nach-Mobbing/18739821

1a) http://www.austria.com/gmundener-stadtchef-reagiert-auf-mobbing-vorwurf/apa-1143672213

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/12/12/endlich-mobbing-verbot-im-offentlichen-dienst/

Was ist Mobbing? Alle reden darüber, manche schreiben darüber.

9. Februar 2011

Schikanieren

Mobbing ist heute in Deutschland die soziale Seuche Nummer EINS. Keine Firma, Behörde, Organisation oder Partei, in der nicht gemobbt wird. Doch was ist Mobbing?

Richter, Staatsanwälte und der Rest der Ermittler haben sich auf die drei Affenmethode verständigt: Nichts Hören, Sehen oder Sprechen und hoffen dass die Caravane vorbeizieht. Doch schon längst sind die Täter in der Oase Deutschland Zuhause und fühlen sich pudelwohl im Sumpf von Korruption und Mobbing*. Kein Gesetz hindert sie daran, weil es keines gibt. Der zarte Versuch des AGG ist im wesentlichen gescheitert, zu erfolgreich sind die Mobbing-Täter. (* Siamesische Zwillinge)

Während man zum Beispiel in Österreich schon längst zu zwei Strategien gegen Mobbing übergegangen ist, streitet man sich in Deutschland immer noch, ob Mobbing eine Modewort ist.

In Österreich gilt der Rechtsgrundsatz, jedes Gesetz soll von allen verstanden werden. Die Zeit, dass merkwürdige Juraprofessoren und abgefahrene Juristen Begriffe in Gesetzen neu- oder umdefinieren soll vorbei sein, zu lange haben die Täter das zu ihren Attacken missbraucht.

Klar, der Weg dorthin ist lang, doch wie sagt schon Mao Tse-tung, der Feind aller Feinde: Egal wie weit der Weg ist, man muss den ersten Schritt tun. Und er hat Recht, doch wann gab es in Deutschland schon mal Mutige , die den ersten Schritt gegangen sind?

Für Österreich heißt das konkret zum Beispiel: Was drin steht muss auch drauf stehen. Googlen sie einfach mal zu diesen Begriffen für Österreich und sie werden sehr interessante Sachen finden. Nur deshalb wird in Österreich leider auch weiter gemobbt, doch man wird über Jahre den Erfolg sehen, Opfer haben vor Gericht zum Beispiel Erfolg, denn auch für Richter in der Alpenrepublik gilt ein Mobbing-Verbot, und das steht auch drauf.(1)

Benachteiligen

In Deutschland stecken wir seit Jahrzehnten immer noch in den Kinderschuhen, was im wesentlichen Schuld der Politiker und der Gewerkschaften ist. Kaum eine Partei hat eine eindeutige gesetzliche Vorlage zu einem Anti-Mobbing-Gesetz, noch hat sich der DGB oder eine Einzelgewerkschaft konkret und nachhaltig um das Thema und die Aufnahme von Mobbing-Verboten in das Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsschutzgesetz oder Strafgesetzbuch gekümmert. Warum? Die Antwort möchtte ich auch gerne wissen.

Nun zur Lieblingsbeschäftigung der Deutschen, was ist Mobbing. Die Online Enzyklopädie hat dazu eine Sammlung erstellt, um dem Problem der Definition zu entziehen, doch beim Durchlesen erkennt man, es kommen immer wieder die gleichen Begriffe vor, Schikane, Ausgrenzen und mehrere gegen Einen sind wohl markante Begriffe.

Hier nun ungkürzt die Zusammenstellung der Online Enzyklopädie:

1) Mobbing
Mobbing (englisch to mob: herfallen über, attackieren), psychische oder physische Schikanen und sonstige Handlungen, die einzelne oder mehrere Personen am Arbeitsplatz gegen bestimmte Kollegen richten. Der in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts aufgetretene Begriff bezeichnet böswillig über längere Zeit b…
Gefunden auf http://www.enzyklo.de/lokal/40014

2)  Mobbing
Systematisches und über längere Zeit fortgesetztes Schikanieren, Benachteiligen, Ausgrenzen eines Einzelnen am Arbeitsplatz. Das kann bei dem/der Betroffenen extremen Stress auslösen und schlimmstenfalls zum Selbstmord führen. Das Wort hat derzeit Konjunktur und wird deshalb z. T. – unrichtig – schon bei einzeln…
Gefunden auf http://www.olev.de/

Anstoßaggressivität, Mobbingopfer Stefan K. aus Potsdam wurde angezündet

3) Mobbing
ist eine sogenannte ‚Anstoßaggressivität‚, das heißt in einer Menge von Menschen wächst die Aggression gegenüber einem Menschen, der ‚Anstoß‘ erregt hat, zum Beispiel durch abweichendes Verhalten, durch abweichendes Aussehen. Lynchjustiz, Vorurteil
Gefunden auf http://www.socioweb.org/lexikon/index.ht

4)  Mobbing
Professor Heinz Leymann, Lernpsychologe und Arbeitswissenschaftler, prägte den Begriff Mobbing Anfang der 80er Jahre. Er bezeichnete damit eine Problemform unter Erwachsenen am Arbeitsplatz, die mit bestimmten Verhaltensweisen und einer Wiederholungsstruktur gekoppelt ist. Neu ist solches Verhalten…
Gefunden auf http://www.oenb.at/dictionary/termini.js

5) Mobbing
Systematische und gezielte Schikanen, die wiederholt und über einen längeren Zeitraum ausgeübt werden. Dabei werden einzelne Personen meist von kleineren Gruppen gemobbt. Durch den prozesshaften Ablauf haben die Opfer in fortgeschrittenen Phasen geringe Aussichten, das Mobbing ohne Hilfe zu unterbinden.
Gefunden auf http://www.coaching-report.de/coaching-f

Diskriminierung, Mobbing- und Suizidopfer Carl-Joseph Walker-Hoover

6) Mobbing
Systematische und bewusste Diskriminierung des Arbeitnehmers durch Vorgesetzte oder Arbeitskollegen. Zum Beispiel dauerhaftes Kritisieren und Abwerten, soziale und räumliche Isolation, Kränken oder Lächerlichmachen, unter- oder überfordernde Aufträge. Der Arbeitgeber muss sich in diesen Fällen…
Gefunden auf http://www.kuendigung.de/rechtslexikon-k

7) Mobbing
`Mobbing` oder `Mobben` (von englisch `anpöbeln, angreifen, bedrängen, über jemanden herfallen` und `Meute, Gesindel, Pöbel, Bande`) steht im engeren Sinn für `Psychoterror am Arbeitsplatz mit dem Ziel, den Betroffenen aus dem Betrieb hinauszuekeln.` Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, einen Kol…
Gefunden auf http://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing

Und es folgen noch 18 weitere Defintionen.  Das Muster jedoch heißt, Mobbing ist „Schikanieren, Benachteiligen, Anstoßaggressivität und  Diskriminierung“ von Einzelen durch Gruppen. Das Ganze muss also als Verbot in eine Gesetz, das da heißt, Verbot von Mobbing verbunden mit einer Ermittlungspflicht aller Behörden, von der Polizei bis zum Staatsanwalt und dann würden die Täter etwas merken, doch wann bekomen wir solche ein gesetzliches Verbot endlich?

1) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/12/20/mobbingverbot-fur-richter-und-staatsanwalte/

https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/12/12/endlich-mobbing-verbot-im-offentlichen-dienst/

2) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/12/19/1617/

3) http://www.enzyklo.de/Begriff/Mobbing

Wenn der Zahnarzt sein Opfer bis zum Suizid mobbt.

15. September 2010

Immer wieder werden Auszubildende Opfer von perversen und abartigen Mobbing-Attacken, geboren in den Gehirnen kranker Menschen, die sich Täter nennen dürfen und durch unsere Gesetze geschützt und gehäschelt werden.

Der Fall einer jungen Frau aus Trier, die endlich froh war ihren Traumberuf oder auch nicht erlernen zu dürfen, Zahnarzthelferin sollte es sein, erlebt in ihrem ersten Ausbildungsjahr wohl die Hölle auf Erden.

Kaum zu glauben, was für Menschen sich hinter der Fassade eines weißen Arztkittels so verstecken können. Der Zahnarzt von Trier und Chef der Auszubildenden hat wohl so etwas wie eine „Heterophobie„, oder er ist einfach unfähig mit Menschen einen sozialen Umgang zu pflegen, von daher eigentlich nicht zum Ausbilder geeignet. Die Fürsorgepflicht gegenüber einem anvertauten „Schutzbefohlenen“ sollte auch ein Zahnarzt kennen.

Doch unser Zahnarzt und sein Team hatten wohl andere Pflichten, jedenfalls musste die Auszubildende folgende Handlungen und Anbrüllattacken* ertragen wurde regelrecht fertig gemacht:

– Erteilen von Aufgaben, die kaum noch etwas mit der Ausbildung zu tun hat.

–  Sie solle ihren „Arsch“ her bewegen.

– Sie sei ja noch zu blöd pünktlich zur Arbeit zu kommen. (Pünktlichkeit ist immer eine gern gewählte Mobbing-Attacke, da deutsche Richter auf solche Verhaltennormen wie Pünktlichkeit trotz Gleitzeit stehen, und das Opfer immer in Beweisnot ist)

Kerzenlicht für Phoebe, Suizidopfer wegen Mobbing

– Täter  zwang die junge Frau regelrecht diese Medikamente einzunehmen, obwohl das Medikament keine gute Dienste leistete

– So sah sich die Frau auch durch diese Aktionen in eine derart verzweifelten Lage, das sie eine Überdosis einnehmen wollte um ihrem Leben ein Ende zu machen, also den Weg des Suizids, den viele Mobbing-Opfer nur noch sehen.

Zu Recht fragt der Blogger und Autor dieser schockierenden Mobbing-Darstellung,  Raymund Martini, was ist eigentlich mit unseren Gesetzen?

Nur irrt er sich hier, wenn er glaubt,  „gerade die Strafverfolgung und die Erfahrungen zu diesem Themen scheinen noch in den Kinderschuhen zu stecken“. Nein, die Kinderschuhe sind schon über 30 Jahre alt und sie haben sich bewährt. Staatsanwälte die bewusst nicht ermitteln, Politiker die behaupten wir hätten eine ausreichende Strafgesetzgebung gegen Mobbing, das sind keine Kinderschuhe, das ist Strategie um Opfer los zu werden, so oder so.

Nicht umsonst hat Deutschland als einiziges Land kein gesetzliches Verbot von Mobbing, wo auch Mobbing drauf steht, wenn es drin sein soll. In Österreich, unserem Nachbarland mit gleicher Muttersprache hat man damit begonnen, nur noch Gesetze zu verabschieden, in denen auch das drin steht was drauf steht. Und man hat dort ein Mobbing-Verbot im öffentlichen Dienst und speziell für Richter erlassen, was schon einiges zum Ausdruck bringt, wenn man die Richter besonders erwähnt.(2)

1)http://raymundmartini.wordpress.com/2010/09/14/der-mobbing-zahnarzt-von-trier/

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/12/14/mit-dem-mobbing-verbot-naht-hilfe-fur-die-opfer/

http://www.webnews.de/kommentare/571540/0/Mobbingverbot-fuer-Richter-und-Staatsanwaelte.html

http://www.onlinezeitung24.de/article/2879

http://forum.mobbing.net/showthread.php/3008-Das-Mobbing-Verbot-von-sterreich

http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3902&Alias=wzo&cob=460335

* Brüllen tun Affen gerne und bei Mobbing-Tätern sind Brüllaffenattacken sehr beliebt.

Mobbing-Tagebuch Ja oder Nein?

21. August 2010

Kaum ein Begriff scheint Anwälte so zu bewegen wie das Mobbing-Tagebuch. In seinem sehr guten Artikel weist der Rechtsanwalt Stefen Pfleger nochmals auf diesen Problem hin und bezieht sich dabei leider nur auf einen Fall.

„Das Arbeitsgericht hat sodann direkte Ansprüche gegen die Beklagte als auch gegenüber deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verneint. Wesentlich hierfür war, dass das Mobbing-Tagebuch des Klägers keine Details hinsichtlich der Position im Betrieb der Beklagten aufwies und im Vortrag des Klägers auch nicht mehr nachgeholt wurde. Der Arbeitgeber haftet jedoch nur für solche Mitarbeiter, die dem Betroffenen vorgesetzt sind“. (1)

PrècaireLeider unterlässt es RA Pfleger auf die Erfahrungen von Prof. Alenfelder in Cottbus (2)  hinzuweisen, der dort mit der Papierrolle erfolgreich gearbeitet hat, denn mit einem Blick sah der Richter und seine Schöffen, wieviele Mobbing-Attacken stattgefunden haben. Richter lesen bekanntlich nicht so gerne, etwas was sich die Anwälte mal verinnerlichen sollten. Gute Schriftsätze braucht man nur vor dem BAG und dem EU-Gerichtshof, Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte sind in der Hand der Lobbyisten und politischen Strippenzieher, die kommen aus dem Arbeitgeberlager und der Einheitsgewerkschaft, bedauerlich aber wahr.

Solche Probleme werden leider von Anwälten zu wenig diskutiert, wir Opfer tun dies. Das Mobbing-Tagebuch in Papierrollenform ja und bei der Definition von Mobbing sollten Anwälte sich mal mit dem „Mobbing-Verbot“ in Österreich ansehen, insbesondere warum es dort auch ausdrücklich für Richter eingeführt wurde. Die Diskussion sollte nun auch mal endlich in Deutschland beginnen, Zeit wäre es ja.

Das Mobbing-Tagebuch ist ein Hilfsmittel und sollte im Prozess nur verwendet werden, wenn es sinnvoll und mit weiteren Beweismittel belegbar ist. Da bei uns in Deutschland seit 150 Jahren eine Täterkultur gepflegt wird, muss das Opfer wissen, es ist beweispflichtig und das sollte allel Anwälten ebenfalls klar sein, wenn sie in einen Prozess gehen um ihn zu gewinnen.

Letzte Änderung am 16.08.2015

1)http://www.anwalt24.de/fachartikel/nicht-immer-schmerzensgeld-fuer-mobbing

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/02/22/vom-sinn-und-unsinn-des-mobbing%E2%80%93tagebuches/

http://www.alenfelder.de/000000971c0d6eb22/000000971c0d6fb24/index.html

http://www.lr-online.de/regionen/forst/Forsterin-durchleidet-Mobbing-Martyrium-in-DRK-Pflegeheim;art1052,2601305,0

Politisches Mobbing durch den DGB?

15. Juli 2010

Zum ersten mal wurde darüber im Focus am 08.06.2010 berichtet, doch was ist aus den Opfern heute geworden und wie verhält sich der DGB dazu. Eine Anwort ist längst überflüssig, doch man versteht, warum der DGB sich nicht für ein Mobbing-Verbot einsetzt.

„Seit vergangenem Jahr (2008) ist in Thomas Möllers Leben nichts mehr, wie es einmal war. Der politisch immer engagierte Mann geht nicht mehr in sein Büro, wo er Veranstaltungen, Diskussionen und Kundgebungen organisierte, kennt nur noch den Gang zu seinem Arzt und zum Rechtsanwalt. Bei dem einen holt er sich Antidepressiva, bei dem anderen Informationen über seinen Arbeitsprozess. Möllers Arbeitgeber will ihn loswerden. Und so trat vergangenen Herbst das ein, womit der 49-Jährige aus Greifswald niemals gerechnet hätte: Er muss gegen den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vor Gericht ziehen“. (1)

Bis heute unklar, was aus dem Fall geworden ist, gerade wenn man weiß, dass „unter den Gewerkschaftern der Ärger“ wächst. „Der DGB ist für mich eine bittere Enttäuschung. Er spielt als Arbeitgeber keine gute Rolle, rügt Hans Karl Bluhm, ehrenamtlicher Vorstand im Greifswalder DGB, das Vorgehen der Organisation.

Zumal viele Beobachter ein politisches Motiv hinter dem scharfen Vorgehen vermuten“. Das scharfe Vorgehen nennt man Mobbing und verstößt gegen das GG, doch wer Gewerkschaftsbonzen wie DGB-Boß Sommer (Ex-Postgewerkschaft) kennt, weiß, die Herren mobben wohl gerne selber und mit aller Leidenschaft, oder wie soll man das verstehen?

1)http://www.focus.de/politik/deutschland/dgb-politisches-mobbing_aid_405880.html

Mobbing und Kündigungen, eine rechtlich sehr fundierte Teildarstellung

7. Mai 2010

Die Zunahme der Kündigungen die auf Mobbing zurückzuführen sind, steigen in Europa und bei uns extrem an. Von daher finden sich auch in der juristischen Literatur immer wieder  neue Betrachtungen dieser Umstände, gerade wenn Mobbing zu Kündigungen führte. Sie sind für Anwälte natürlich von besonderem Interesse, aber eben auch für uns Opfer.

Der Autor des Artikels „Mobbing: Einmal verdächtigt; viermal gekündigt„, der  Rechtsanwalts Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg wird diesem Anspruch nur zu einem Teil gerecht, denn er behandelt die Kündigungen und ihre inhaltlichen Ausuferungen nur unter Würdigung der BGB-Regelungen. Zum Thema Mobbing sagt er wenig aus, was aber den Wert und die inhaltliche Aussage in seinem Artikel zur außerordentlichen Kündigungsmasche Deutschland 2009 oder 2010 nicht schmälert.

Denn Sievert stellt noch mal klar, dass Bagatellkündigungen wie die wegen dem Verzehr einer Frikadelle oder Maultasche eben jetzt schon nicht möglich sein konnten, weil  „die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer außerordentlich fristlosen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB sind viel strenger als diejenigen für die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung. Nach § 626 BGB kann der Arbeitgeber aus wichtigem Grund außerordentlich nur dann kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer es ihm nicht zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen, regelmäßig vertraglich oder tarifvertraglich festgelegten Kündigungsfrist fortzusetzen“. (1)

Nun muss man aber genau lesen, Sievert stellt nur die Bedingungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung nochmals in einen juristischen Kontext. „Eine ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung“ lässt er in seinem Artikel erst mal Beiseite.

Und er bezieht sich auf das Bundesarbeitsgericht, unser Problem sind aber die Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, und da herrscht das blanko Chaos vor, von Gefälligkeits- bis zu Scheinurteilen ist hier alles vorhanden. Und hier ist endlich mal der Gesetzgeber gefragt, den die meisten Mobbing-Opfer schaffen es nicht einmal zum BAG, finanziell sind sich schon nach dem LAG-Termin fertig.

Und wenn Geld darüber entscheidet, ob jemand Recht bekommt oder nicht, dann hat das mit Demokratie nichts zu tun. Hier sollte mal die Gilde der Anwälte über den eigenen Tellerrand schauen und sich fragen ob nicht das Leistungsprinzip sinnvoller ist, Bezahlung eines Anwalts nur bei Erfolg.

Nun wissen wir aber, dass gerade in Mobbingfällen immer eine Flut von Kündigungen erfolgte. Bisher waren es oft drei oder vier, meistens auch mehrere, es gibt Fälle in denen es bis zu 8 Kündigungen gibt und diese sind eigentlich von öffentlichem Interesse. Denn oft erfolgen fast alle Kündigungen immer mit der gleichen Begründung erfolgt, und hier stellt sich die Frage nach dem Sinn einer Verhandlung.

Aber es wird auch oft derselbe Kündigungsgrund für eine außerordentliche genauso genommen wie für eine ordentliche. Und hier zeigt sich schon der Fehltritt der Rechtssprechung in Deutschland, denn wenn der Kündigungsgrund nicht sachlich ist, kann er weder ordentlich noch außerordentlich richtig sein. Hier kapseln sich die Juristen von einem Grundsatz ab, dem der Verständlichkeit und Verhältnismäßigkeit.

In Österreich hat sich die Gesetzgebung zum Beispiel den Grundsatz auferlegt, Gesetze so zu formulieren, dass sie von allen Bürgern auch verstanden werden. Und dies ist in der deutschen Rechtssprechung nun ganz bestimmt nicht gegeben, sondern eher das Gegenteil, was dann wiederum in mehreren Jahrzehnten zu einer Flut an Gesetzen und Verordnungen führte, durch die sich dann eine paar Experten wühlen und mit unverständlichen Begriffverwendungen von der Realität abkopplen.

So hat Sievert wie fast 99% aller Juristen im Arbeitsrecht das Kündigungsschutzgesetz ganz ausgeklammert, vom Betriebsverfassungsgesetz und dem ArbSchG ist fast nie die Rede und der Tatsache, dass Mobbingattacken immer die Verletzung  der „Würde des Menschen“ zur Folge haben und nach dem StGB somit kriminell sind. Auch hat ein Vorgesetzter eine Fürsorgepflicht und müsste schon beim Verdacht von Mobbing zum Beispiel die Gewerbeaufsicht einschalten, dich wo findet das schon statt?

Und hier liegt eben auch der Hunde begraben, da wir in Deutschland kein Anti-Mobbing-Gesetz haben, dass natürlich auf den entsprechenden Paragraphen aus dem BGB, HGB, StGB, Betriebsverfassungsgesetz, ArbSchG, Kündigungsschutzgesetz und dem AGG  aufbauen könnte, werden Mobbing-Attacken immer häufiger und radikaler. Der Kahlschlag unter den Arbeitnehmergruppen unter 25 Jahre und über 50 Jahre zeigt dies eindeutig.

Nur wenn eben Mobbing drauf steht, wenn es eben auch drin ist, ergibt einen Sinn. Von daher hat man in Österreich für den öffentlichen Dienst und gerade für die Gilde der Richter ein klares Mobbing-Verbot verabschiedet. Es steht also drauf was auch drin ist, und nicht wie bei uns in Deutschland, wo Richter ihre Verantwortung dadurch wegschieben wollen, in dem sie über Mobbing reden, aber kein Gesetz einfordern, in dem Mobbing einmal klar definiert ist und auch die Folgen für die Täter daraus, also die Sanktionen.

In Deutschland gibt es kein Gesetz, keine Verordnung oder Richtlinie, in der auch drauf steht was drin ist, nämlich Mobbing. Und das ist einer der größten Skandale und Hauptursache für Mobbing bei uns in Deutschland.

1) http://www.dashoefer.de/Online-Angebote/Newsletter/PersonalGate/?cid=2565

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Chef`s mobben immer gerne und öfters!

14. April 2010

Mein Büro, oder wenn man am Arbeitsplatz bespitzelt wird

Die Tendenz, dass der Chef gerne seinen Mitarbeiter mit mobben loswerden will, steigt. Mobbing von oben nennt man das in der Arbeitswelt. Mit der Finanzkrise und den Umstrukturierungen in vielen  Unternehmen hat sich dieser Trend verstärkt. Österreich und das Mobbing-Verbot, France Telekom und andere Berichte zeigen, diese Methoden sind heute Europa weit vertreten und es wird an der Zeit, dass die EU ein einheitliches Antimobbinggesetz vorschreibt.

Auf T-Online im Bereich Business wurden nochmals die Methoden der Chefs übersichtlich dargestellt, leider wird aber immer wieder auf einen 8 Jahre alten Report der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) verwiesen, deren Arbeitsweise dem Thema nicht gerecht wird, noch die BAUA in der Lage ist, moderne Studien zu dem Thema erstellen zu lassen. Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg.

Mobbing unter Kollegen heißt oft, Psychoterror bis zur Todesdrohung. „Da werden verschimmelte Lebensmittel in fremden Schreibtischschubladen gelegt, Autos ungeliebter Mitarbeiter mutwillig beschädigt oder diese gar zum Selbstmord aufgefordert“. (1)

Alleine „der Produktionsausfall“ durch Mobbing soll „rund 12,5 Milliarden Euro“ betragen, da von 100 Mitarbeitern 3 betroffen sind und bei 37 Millionen Beschäftigten geht man von über einer Million Mobbingopfer im Jahr aus. Kosten wie Kranken- und Rentenversicherung und lange Therapieformen werden in dem Report leider nicht berücksichtigt. Die BAUA scheint hier fremd gesteuert zu sein, wie man das im System ALDI nennt.

Einer fehlt!

Die Tendenz jedoch ist klar, der Chef mobbt immer öfters, mal alleine, mal mit der Belegschaft zusammen. Das Motto heißt hier, alle gegen einen. „Fast 40 Prozent der Mobbing-Fälle geht auf das Konto von Vorgesetzten. Und weitere zehn Prozent der Chefs tun sich sogar mit den Kollegen zusammen, um ihrem Mobbing-Opfer das Leben schwer zu machen.

Auch gibt es einen typischen Mobber oder Täter, er ist zwischen 35 und 54 Jahre alt, ist für 60 % der Mobbingfälle verantwortlich, männlich und länger als sechs Jahre im Betrieb. Und unsichere Chefs und Führungskräfte sind die typischen und gefährlichsten Mobber von oben nach unten. Oft ist es fehlende Sach- und Sozialkompetenz, die Chefs zu Psychoterroristen werden lässt. „Führungsschwäche und ein geringes Selbstwertgefühl“ sind der Nährboden für Mobbingattacken der Chef`s.

Dieter Zapf von der Universität Frankfurt am Main nennt dieses als Grund dafür, dass Chefs mobben“. (1) Und dieser Trend nimmt erheblich zu, was gegen die Auswahlverfahren der Personalchefs  und Arbeitsvermittler spricht, auch das berühmte Coaching kann man ad acta legen. Denn die soziale Kompetenz wird bei Auswahlverfahren und Coaching-Programmen erst gar nicht erfasst, ist aber beim Führen von Mitarbeiter eine zentrale Größe.

Und es gibt typische Risikogruppen für Mobbbingattacken, das sind „Frauen, Auszubildende und Ältere“, die  schneller als andere Gruppen von Beschäftigten Gefahr laufen, schikaniert zu werden, ohne dass sie etwas dafür können. Auch ist interessant, dass soziale Kompetenz nicht automatisch in sozialen Berufen vorhanden ist, sondern eher umgekehrt, in sozialen Berufen etwa geht demnach nur wenig sozial miteinander um, wie der Maultaschenfall gezeigt hat.

Prècaire

Ziemlich hilflos und im Trend der Bürokraten wirken dagegen die Ratschläge der BAUA-Mitarbeiter. So soll man Regeln in Dienstanweisungen festlegen. Warum nicht im Betriebsverfassungsgesetz, da heute auch Betriebsräte gerne mobben, obwohl sie doch zum Schutz der Arbeitnehmer das sind, verschweigt die BAUA?

Keinen Sinn ergibt die Forderung der BAUA, „weitere Abhilfe (über) ein betriebliches Beschwerderecht“ zu schaffen. Vielmehr sind die, die sich beschweren, sehr oft das nächste Opfer. Das System ALDI basiert ja gerade darauf, dass ein Mitarbeiter sich beschwert und dann erst richtig fertig gemacht wird. Und ALDI ist überall in unserem Land.(2)

Man kann die Broschüren und Veröffentlichungen aus dem „Wellness-Paradies“ Bundesministerium für Arbeit oder BAUA lesen wie man will, von links nach rechts oder rechts nach links, zentraler Punkt im Kampf gegen Mobbing bleibt ein strafrechtlich relevantes Gesetz und die Pflicht an die Staatsanwälte zu ermitteln. Die Fürsorgepflicht ist dabei ein zentraler Eckpunkt und Gesetze werden bei uns im Parlament verabschiedet und dann ist man wieder bei den Politikern angelangt. Man nennt das auch so, die Katze beißt sich in den eigenen Schwanz und die Zahl der Mobbing-Opfer steigt und steigt.

1) http://www.t-online-business.de/bossing-mobbing-von-oben/id_22109800/index

2) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/04/13/bei-aldi-herrscht-das-system-%e2%80%9eangst-schrecken-und-mobbing%e2%80%9c/

Wegen Bagatelldelikten Kündigungen gesetzlich verbieten.

2. Januar 2010

Die SPD, Grünen und LINKE haben nun endlich eine der Gesetzeslücken im Arbeitsrecht erkannt und wollen gegen den Wahnsinn der Bagatellkündigungen vorgehen, sie sollen verboten werden.

Bei den so genannten Bagatellkündigungen haben Rechtsanwälte und Arbeitsrichter immer wieder fristlosen Kündigungen wegen „fragwürdigen Diebstahlsdelikten“ zugestimmt. Alleine die Tatsachen sprechen gegen diese Rechtsgrundlage, denn in keinem der Fälle lag eine Anzeige wegen Diebstahl bei der Polizei vor.

Schon alleine diese Tatsache widerspricht dem Anliegen der Gegner eines Verbotes von Bagatellkündigungen, denn auch die Bundesarbeitsrichterin Schmidt hatte in der Süddeutschen Zeitung erklärt, Kündigungen wegen kleiner Vergehen, etwa dem Verzehr einer Frikadelle oder des Diebstahls von zwei Pfandbons, seien völlig selbstverständlich. Kritik daran sei völlig daneben. Diebstahl und Unterschlagung von geringwertigen Sachen seien seit Jahrzehnten ein Entlassungsgrund.

Das etwas Falsches und Unrechtmäßiges seit Jahrzehnten in Deutschland üblich ist, ist noch lange kein Beweis für die Rechtsmäßigkeit. Die Bundesarbeitsrichterin als Vertreterin einer Tatsachengerichtsbarkeit kann kein einziges Ermittlungsverfahren als Beweis für ihre pauschale Behauptung des „Diebstahls“ vorlegen. Offenbar kennt sie das Strafgesetzbuch nicht. Und mit Mobbing sollte sich Frau Schmidt nach dem Mobbing-Verbot in Österreich auch mal beschäftigen, vielleicht erkennt sie Zusammenhänge. Wunder soll es ja immer wieder geben, auch bei den „Göttern in Schwarz“.

Hier muss nun der Gesetzgeber ansetzen und per Arbeitsgerichtsordnung den „Götter in Schwarz“ klar machen, wird der Vorwurf des Diebstahls erhoben, muss ein polizeiliches Ermittlungsverfahren als Beweis vorliegen. Ansonsten ist das eine Beleidigung und muss wiederum zu einer Strafanzeige durch das Gericht zur Klärung des Vorwurfs des „Diebstahls“ führen und erst dann kann ein Urteil vor einem Arbeitsgericht erfolgen.

Letztendlich kann man die Grünen, dieLINKE und die SPD nur unterstützen, auch wenn angeblich eine Artenschutz vor Götter in Schwarz besteht, aber eben nur in Deutschland und nicht in der EU.(1)

„Richter stehen gemeinhin unter besonderem Artenschutz. Ihr Urteil gilt – ob man es mag oder nicht. Schelte gilt als unfein, kaum ein Politiker traut sich, die Rechtsauffassung der obersten Gesetzeshüter in Zweifel zu ziehen. Doch am Dienstag wollten sich viele nicht an die Etikette halten. >>Nicht zeitgemäß<<, echauffierte sich der grüne Rechtsexperte Jerzy Montag. <<Eine ziemlich abgehobene Lebenswirklichkeit<<, diagnostizierte Gesine Lötzsch von der Linksfraktion. >>Irritiert<< gab sich die SPD-Abgeordnete Anette Kramme“.(2)

Man erkennt hier schon, dass deutsche Richterinnen und Richter Angst vor dem europäischen Rechtsniveau haben und vor dort wird auch eine Veränderung der Rechtsnormen kommen. Man kann nur hoffen, dass bald ein Fall wie der von Emmely vor dem EU-Gerichtshof landet. Von dort wird dann Deutschland die Auflage bekommen, endlich ein Arbeitsgesetz zu erlassen, in dem die Würde des Menschen vor Verleumdungen wie dem des Diebstahls geschützt wird.

Frau Schmidt irrt sich daher, die EU hat auch das AGG und andere Gesetze von Deutschland gefordert und erhalten. Wir Opfer von Mobbing und Schikane haben daher mit der EU einen starken Partner an der Hand, um der unsäglichen Gesetzgebung in Deutschland einen Riegel vor zu schieben. Die Zeit der „Götter in Schwarz“ läuft ab und man kann nur hoffen, dass bald Richter aus Frankreich, England oder Holland in Deutschland Recht sprechen, dann haben wir auch wieder den Artikel 1 im GG als Rechtsnorm Nummer Eins in Kraft gesetzt und nicht Existenzvernichtungsurteile wegen dem „Verzehr“ gebrauchter Maultaschen“ oder angeblichem Diebstahl von Pfandmarken.

1) http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/949/498246/text/

2) http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,669468,00.html

Das Ziel von Mobbing ist die soziale und rechtliche Ausgrenzung

15. Dezember 2009

In Österreich wehrt man sich gegen Mobbing

Immer wieder wird gerade in den Prozessen vor den Arbeitsgericht vergessen, die Täter zu fragen was sie bezweckten oder was ihr Ziel war. Da in Deutschland die meisten Prozesse gegen Mobbing vor den unsäglichen Arbeitsgerichten stattfinden, findet hier erstmal der Streit über den Begriff und die Funktion der Arbeitsgerichte statt, und das heißt, sind Arbeitsgerichte Tatsachengerichte oder polititsch verlängerte Arme der Lobbyisten aus Wirtschaft und Behördenwillkür?

Der Rechtsanwalt Andreas Buschmann stellt diese Problematik und Unfähigkeit der meisten Arbeits- und Landearbeitsgerichte zurecht unter dem Begriff fehlende „umfassende Prüfung“ in seinen Vorträgen in den Mittelpunkt. „Bei(m) den Them(a) Mobbing … fällt auf, dass die Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte ungewöhnlich häufig die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts unberücksichtigt lassen“, obwohl der Grundsatz gilt, Bundesrecht bricht Landesrecht. (3)

Auch diese Tatsache der bewussten Ignoranz durch die untergeordneten Gerichte zeigt einmal mehr, dass es bei den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten um „politische Instanzen“ geht und nicht um eine  neutrale Gerichtsbarkeit.

„Eine Fallprüfung anhand von “Mobbingdefinitionen” lehnt das Bundesarbeitsgericht seit seiner Grundsatzentscheidung vom 16.05.2007 – 8 AZR 709/06 – ab. Das Bundesarbeitsgericht verlangt den Gerichten eine “am Gesetz” orientierte gründliche Rechtsprüfung einschließlich einer bestimmten Gesamtschau ab“.(3) Doch trotz diesem Rechtsgrundsatz definieren Arbeitsrichter nach Lust und Laune und wohl auch im Sinne bestimmter Auftraggeber Mobbing immmer wieder neu und planlos. Das System hat Methode und kostet Mobbing-Opfer oft Gesundheit, Geld und den Glauben an das Grundgesetz.   

Dies hat dann zum Ergebnis, dass Mobbing-Opfer sang und klanglos vor Gerichten untergehen, die Geldgier ihrer Anwälte spielt hier eine weitere entscheidende Rolle. „Die Landesarbeitsgerichte und Arbeitsgerichte nehmen die vom Bundesarbeitsgericht geforderte umfassende Prüfung häufig nicht vor und lassen es mit der – unzureichenden – Feststellung bewenden, “Mobbing” habe nicht vorlegen“. (3)

Soziale Ausgrenzung

Mit Gerechtigkeit und rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren haben die meisten Mobbing-Prozesse nichts zu tun, mit  neostalinistischen Schauprozessen a la DDR schon eher. Dazu gehört auch das mangelnde Wissen vieler Juristen über neuste wissenschaftliche Erkenntnisse. (4) So musste das Land Brandenburg zu geben, dass an ihren Arbeitsgerichten ehemalige Stasimitarbeiter tätig sind, für jeden Demokraten ein Faustschalg ins Gesicht der Ehrlichkeit.

Denn würden Arbeits- und Landesarbeitsrichter die Ergebnisse der modernen Hirnforschung nur annähernd verstehen, würde viele Urteile anders ausfallen und die Vergleichsorgien ein Ende haben. “ Soziale Ausgrenzung ist körperlicher Schmerz
Und der Gehirnforscher ergänzt: Wir wissen jetzt aus der modernen Hirnforschung, dass aus der Sicht des Gehirn die soziale Ausgrenzung ganz ähnlich empfunden wird wie körperlicher Schmerz. Und deshalb führt auch beides zu Gewalt.“ (4)

„Viele sprechen über Mobbing, und doch herrscht meist wenig Klarheit darüber, was Mobbing wirklich ist. Diskussionen in den Medien haben ein Bild von Mobbing entstehen lassen, das von der wissenschaftlichen Definition dieses sozialen Phänomens stark abweicht. Der Begriff Mobbing läuft Gefahr zu einem Modewort für jeden Streit oder Konflikt am Arbeitsplatz zu verkommen.

Definition

Mobbing leitet sich aus dem Englischen „to mob“ ab und bedeutet:

● Bedrängen

● Anpöbeln

● Attackieren

● Angreifen

Wohin?

Von „normalen“ Konflikten und Streitereien unterscheidet sich Mobbing dadurch, dass es gezielt, systematisch und über einen längeren Zeitraum mit der Absicht betrieben wird, „auszugrenzen bzw. vom Arbeitsplatz zu vertreiben“.

Unter Mobbing versteht man Konflikte besonderer Art:

● Sie richten sich überwiegend gegen eine Person.

● Sie spielen sich regelmäßig über einen längeren Zeitraum ab.

● MobberInnen und Mobbingbetroffene haben denselben Arbeitgeber

und stehen in einer Arbeitsbeziehung zueinander.

● Im Mobbingkonflikt ist die betroffene Person auf Dauer deutlich

unterlegen, er macht diese physisch und/oder psychisch krank und zerstört das Selbstwertgefühl.

Je nach Form des Psychoterrors am Arbeitsplatz gibt es verschiedene

Begriffe:

● Mobbing: Mobbinghandlungen unter KollegInnen auf gleicher Ebene

● Bossing: Mobbing von oben nach unten z. B. wenn eine/ein Vorgesetzte/r gegenüber einem oder mehreren MitarbeiterInnen Mobbinghandlungen vornimmt

● Staffing: Mobbing von unten nach oben z. B. wenn MitarbeiterInnen die/den Vorgesetzte/n mobben

● Bullying: Mobbing unter SchülerInnen

Das Ziel von Mobbing ist die Ausgrenzung“. (1)

Der ÖGB hat sich dabei ein wichtigen Diskussion gestellt, der DGB und seine Einzelgewerkschaften bverweigern sich beharrlich dieser zentralen Diskussion in heutigen Arbeitswelt. Warum wohl? DGB-Boss Sommer ist SPD-Mitglied und ein Merkel-Freund. Und in Österreich hat man jetzt auch ein gesetzliches Mobbing-Verbot für den öffentlichen Dienst durchgesetzt, man  kann nur hoffen, es wird bald für alle Wirtschaftsbereiche folgen.(2)

1)http://arbeiterkammer.com/bilder/d111/Mobbingbroschuere_2008.pdf

2)https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/12/12/endlich-mobbing-verbot-im-offentlichen-dienst/

3)http://www.andreas-buschmann.net/2009/11/mobbing-weisungsrecht-haftung-vortrag/

4)http://salzburg.orf.at/stories/522610/

 

Mit dem Mobbing-Verbot naht Hilfe für die Opfer

14. Dezember 2009

Deutscher Politiker beim Üben.Noch kann niemand überschauen welche Konsequenzen und Folgen das klare und eindeutige Mobbing-Verbot durch das österreichische Parlament hat. Einscheidend ist es für Europa und somit ein Meilenstein, weil auch Mobbing drin steht und nicht wie bei den üblichen Wellnesspapieren von Parlamenten über Mobbing geredet wird und was anderes dann verfasst wird. Deutschland ist darin im Vernebeln von klaren Rechtsnormen und Gesetzen ein wahrer Weltmeister und das negativ Beispiel per se.

Von besonderen Interesse beim Mobbing-Verbot in Östereich sind die klaren und eindeutigen Erläuterungen dazu, so etwas findet man in Deutschland nicht mal im Ansatz und zeigt einmal mehr den Entwicklungsländerstatus, den die Industrienation Deutschland diesbezüglich einnimmt. Und davor haben viele Angst in Europa, denn diese deutsche Mentalität der Abstrafung von Opfern hat in 100 Jahren gezeigt, etwas stimmt in diesem Land der Möchtegernjuristen nicht.

Hier der Erläuterungstext zum österreichischen Mobbing-Verbot:

Zu Art. 1 Z 16 (§ 43a BDG 1979): 

 Nach derzeitiger Rechtslage ist unklar, ob und inwieweit das so genannte Mobbing, welches nicht vom Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (entspricht dem AGG in Deutschland) erfasst ist, eine Dienstpflichtverletzung darstellt. Das BDG 1979 enthält dazu keine spezifischen Regelungen.
Unter Mobbing versteht man eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kolleginnen und Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird (siehe dazu auch das Rundschreiben des Bundeskanzleramts, GZ BKA-931.015/0002- III/7/2005)

Schon § 26 der Dienstpragmatik 1914 enthielt eine Verpflichtung der Bediensteten zum achtungsvollen Umgang mit ihren Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen. Im Gegensatz dazu findet sich in den §§ 43 bis 45 BDG 1979 keine ausdrückliche Regelung, welche die Art und Weise des Umgangs von Bediensteten miteinander bzw. den allgemeinen „Betriebsfrieden“ zum Inhalt hat. Mobbinghandlungen sind jedoch schon nach derzeitiger Rechtslage als Dienstpflichtverletzungen zu qualifizieren, wenn durch sie entweder Tatbestände des gerichtlichen Strafrechts (etwa Körperverletzung oder ehrenrühriges Verhalten) verwirklicht werden oder wenn aus ihnen Rückschlüsse auf dienstlich relevante Charaktermängel gezogen werden können.

Um Mobbing hinkünftig zielsicher und schnell unterbinden und ahnden zu können, um die Informiertheit und Bewusstseinbildung unter den Bediensteten zum Thema „Mobbing“ zu fördern, aber auch um gegenüber den Bediensteten klarzustellen, dass es sich bei einem derartigen Verhalten um eine Dienstpflichtverletzung handelt, sieht der neue § 43a BDG 1979 deshalb eine eindeutig formulierte Verpflichtung der Bediensteten zum achtungs- und respektvollen Umgang miteinander vor. Mit der Textierung dieser Bestimmung wird – um eine überschießende Ahndung von zwischenmenschlichem Fehlverhalten hintanzuhalten – an die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs angeknüpft, der zufolge nicht jede spontane Gemütsäußerung etwa einer oder einem Vorgesetzten gegenüber „auf die Goldwaage gelegt“ wird (VwGH 11.12.1985, 85/09/0223; 4.9.1989, 89/09/0076) und disziplinarrechtliche Folgen nach sich zieht. Nur dann, wenn „die menschliche Würde eines Kollegen oder Vorgesetzten verletzt“ oder die dienstliche Zusammenarbeit und damit der Betriebsfriede „ernstlich gestört“ wird (VwGH 11.12.1985, 85/09/0223; 16.10.2001, 2001/09/0096), ist das Verhalten disziplinarrechtlich zu ahnden.

Der oberste Wegschauer

Dies ist auch dann der Fall, wenn Verhaltensweisen gesetzt werden, die für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, beleidigend oder anstößig sind. Der Begriff „Diskriminierung“ umfasst somit auch die Schaffung feindseliger oder demütigender Arbeitsbedingungen.“ (1)

Somit dürften nun klar sein was Mobbing ist, „konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kolleginnen und Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird“. Dann wollen wir mal schauen, was die Spezies der deustchen Politiker aus dieser Steilvorlage machen, die EU wird schnell und nachhaltig reagieren.

1) http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00488/fname_172365.pdf