
Verletzung des Briefgeheimnisses
Aus vielen Mobbing-Geschichten wissen wir, dass sich Arbeitgeber gerne auf den berühmten „Vergleich berufen“. Dies liegt daran, dass iregndwann mal ein Jurist behauptet hat, ein Vergleich sei nicht anfechtbar. So einen Quatsch kann es nur in Deutschland geben, denn Gerichte sind dazu da, aus den vorliegenden Beweisen und Zeugenaussagen ein Urteil zu fällen und keine Vergleiche zu schließen, die nur den Anwälten und Gerichten zum Geld abzocken dienen.
Zu Recht verweist daher das Mobbing-Opfer Milan Petrovic auf das BAG Urteil, damit auch mal die Rechtsabteilung von VW etwas lenrt, was wir in der Demokratie Gerechtigkeit nennen und Opfer-Schutz.
Unverständlich ist auch, warum Herr Nieswandt von VW nicht auf den 3. außergerichtlichen Einigungsvorschlag eingeht, sondern viel mehr weiterhin die Gesundheit und die Würde der Mobbing-Opfers Milan Petrovic, Rainer Beutler und Detlef Lengsfeld wissentlich und mit Absicht gefährdet. Welche moralischen und sozialen Grundsaätze gelten nun bitte bei VW.
Anbei das zur Veröffentlichung gedachte Schreiben von Milan an VW, wir warten bitte auf ihre Antwort Hr. Nieswandt.
„Sehr geehrter Herr Nieswandt,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Damit ist klar, dass Prof. Dr. Winterkorn kein Interesse an einer aussergerichtlichen Einigung hat. Dies war mein 3. und letzter aussergerichtliche Einigungsvorschlag.
Aus Ihrer Antwort kann leider entnommen werden, wie Ernst es H. Prof. Dr. Winterkorn mit dem höchsten Gut, dem VW-Ansehen, nimmt.

Mobbing-Plus
Ihre Anmerkung, dass Mobbing weder in meinem noch in den anderen Fällen ( R.Beutler, D.Lengsfeld, H.Bartsch) zutrifft, überrascht mich nicht.
Mir ist seit Jahren klar, das es offiziel kein Mobbing bei VW gibt. Das VW-MOBBING-Thema wird einfach totgeschwiegen. VW hat sehr offenkundig nichts aus den genannten Mobbing-Fällen (Lengsfeld, Beutler, Bartsch, Petrovic) gelernt. Ihre Feststellung zum VW-Mobbing, ist sicher für die Betroffenen ein Schlag ins Gesicht. Als Anlage erhalten Sie einen Brief von Fr. E. Bartsch. (Ehefrau eines VW-MOBBING-Opfers) an die BZ. Sie und alle imVerteiler dürfen sich hierzu Ihre Gedanken machen.
Ich habe mir Gedanken über Ihre MOBBING-Bemerkung gemacht, und bin zum Schluss gekommen, dass Sie in meinem Fall Recht haben, was Mobbing angeht. In meinem Fall handelt es sich nicht nur um Mobbing, es war mehr.
In meinem Fall habe ich Mobbing immer als Sammelbegriff für die u.a. VW-Handlungen benutzt. Ich bin nun der Meinung, dass es ein
MOBBING-Plus war. Es war eine aggressive und koordinierte VW-Handlung gegen mich, mit Wissen u.a. folgender Personen:
H.Pi. (ehem. VW-Konzernvorstand), Dr. B. (ehemVW-Markenvorstand). H. J. Pe. (ehem IGM-Vorstand und
VW-Aufsichtsratsmitglied), H. Wu. (ehem VW-Aufsichtsratsmitglied u.heutiger Bundespräsident), H. Os. VW-BR Vorsitzender, H. Ga. (VW-Bereichs-BR), Fr. Kr.-Go. (ehem Leitung VW-Markenlogistik), H. Ze. (ehem VW-CKD-Leitung), H. Se.
(ehem. CKD-Leitung), H. Tö. (ehem. VW-UAL-CKD), H.Re. (UAL-VW-CKD), H. Wo. (ehem. VW-CKD-Verpackungsplanung), H. Re.
(ehem. VW-Leitung Revision, H.Ko (ehem Leitung VW-Personalwesen), H.Br. (VW-Personalwesen).
Unter anderem waren es folgende VW-Handlungen gegen mich:

Mobbing-am-Arbeitsplatz
– Meine Ausgrenzung aus dem Projekt-Informationsfluss
– Schikane, z.B. für ein 7Min.-Gespräch, musste ich von Barcelona nach Wolfsburg fliegen, zur Bestätigung meiner Depression wurde ich zu einem Magen-Darm-Spezialisten geschickt – Ungleichbehandlung durch ehem. VW-Markenlogistik-Leitung, Fr. Kr.-Go.
– Falsche Behauptungen seitens VW-Rechtswesen im Arb.-Gerichtsverfahren und Markenlogistik-Leitung über meine beabsichtigte Rückholung aus Barcelona
– Beharrliches VW-Schweigen, u.a. des VW Personalwesens, VW-BR, VW-Vorgesetze , nach meiner Bitte um Aufklärung der fristloser Kündigung
– Ablehnung der Kommunikation des VW-Personalwesens mit meinem 1. Anwalt
– Verbreitung vertraulicher Mitteilung, durch die VW-Konzernleitung, Informationen gelangten bis nach SGL in Barcelona
– Fachliche Degradierung ohne mein Einverständnis, durch meinen ehem.Vorgesetzen H. Hü.
– Verweigerte Unterstützung u.a. durch VW-BR (ehem Vorsitzender H.Vo.), H. Go., und H. Os. – Lügen bzw widersprüchliche Aussagen in Rückführgesprächen durch den ehem CKD-HAL, H. Ze.
– Vernichtung meiner ca. 10 Verbesserungsvorschläge durch meinen damaligen Vorgesetzten H. De – Mein Ausbooten in Barcelona und fehlende VW Fürsorgepflicht – – Verletzung des Briefgeheimnisses
– Finanzielle Austrocknung
– Einflusnahme auf die Deutsche BKK
– 2-malige fristlose Entlassung obwohl ich arbeitsunfähig war
– Drohungen
– Keine Unterstützung bei der Realisierung neuer Verpackungs-Ideen, weder durch den UAL noch durch den AL.
Wie Sie bemerkten, betrachtet VW meinen Fall als abgeschlossen. Ich sehe dies leider nicht so. VW hat mich gesundheitlich und finanziell ruiniert, deshalb werde ich weiterhin für eine Wiedergutmachung eintreten.
Hier möchte ich auf das Urteil BAG Erfurt – 2 AZR 544/08, verweisen. Damit wurde ein Vergleich aufgehoben. Im Brief von Fr. Bartsch (sh. Anlage) beschreibt sie die VW-Methode sich von VW-Mitarbeitern zutrennen. Geanu so war es in meinem Fall und ebenso im Falle von R.Beutler.
VW lies nicht locker, nach der 1.fristlosen Kündigung, die vom Arb.-Gericht Braunschweig für unzulässig erklärt wurde, wurde mir auch
ein 2. mal fristlos gekündigt. Und wenn ich dem Vergleich nicht zugestimmt hätte, wären gem. VW-Metode, auch noch die 3.+4. usw. fristlose Kündigung erfolgt. Vergleiche auch die VW-Methode der Kündigungen gegen R.Beutler.
Mit freundlichen Grüssen
Milan Petrovic“
Wirt hoffen, dass bei VW und Hr. Nieswandt sich die drei Säulen eins Unternehmens wie VW durchsetzen, Verantortung der Vorgesetzetn für ihre Mitarbeiter, ein sozialer Umgang und wenn man Fehler macht, kann man die im Gespräch wieder klären. Warum also sperrt sich Hr. Nieswandt gegen eine außergerichtliche Einigung?