Viele Mobbing-Opfer die sich gewehrt haben kennen das. Nach dem man dem Mob die Stirn geboten hat und mit viel Zivilcourage die bekannte Unfähigkeiten der Staatsanwälte ertragen hat, folgt die nächtse Runde im Mobbing. Der alte Arbeitgeber sprüht vor Haß und Neid. Wie immer beginnen dann die Denunziationen beim neuen Arbeitgeber.
Andrea hat dazu ihren Fall gepostet. (1) Nach der Kündigung ging sie mit ihrer Klage vor Gericht. Und siehe da, unsere Arbeitsrichter in ihrer Kündigungsgier haben mal wieder eine Arbeitsverhältnis zu Gunsten der Täter wegen „Zerwürfnis der Parteien“ aufgelöst. In Wirklichkeit haben diese Richter Zivilcourage, das Kündigungsschutzgesetz und das Arbeitsrecht sowie das Grundgesetz abgestraft, was aber Richtern nicht zu steht.
Das Arbeitsgericht hätte zuerst einen Mediator berufen müssen und dann auf Grund seines Gutachtens den Fall erneut in Abstimmung mit der Gewerbeaufsicht klären müssen, doch soweit recht das Rechtverständnis unserer „Möchtegerngötter in Schwarz“ schon lange nicht mehr. Mobbing ist und bleibt nun einmal ein Straftatbestand und den kann man nicht mit Auflösung und Zerwürfnis lösen, was der Fall von Andrea beweist.
Denn nach dem sie sich einen neuen Job gesucht hat, ging das Mobbing weiter. Der mobbende, alte Arbeitgeber hat nun versucht sie bei ihrem neuen Chef zu denunzieren, eine Praxis die seit 1989 mit der Vereinigung und nicht Aufarbeitung der Stasivergangenheit im Ossiland (2) zum Regelfall geworden ist.
„Der alte AG (Arbeitgeber) hat davon Kenntnis erlangt“ – von ihrem neuen Job also – „und rief bei (ihrem) neuen AG an, um sich negativ über (sie) zu äußern. Ich mußte zwar zum Rapport, behielt aber meine Arbeitsstelle. Als dieses nicht fruchtete, lief der ehemalige AG persönlich bei meinem neuen AG auf“. (1)
Und hier nun erkennt man, was die Unfähigkeit von Staatsanwälten und Richtern für einen Psychoterror auslösen können. Niemand kann diesen „Haßideologen, sprich alten Arbeitgeber stoppen“, warum eigentlich?
Andrea hat nun die Erfahrung gemacht, die viele Mobbing-Opfer mit der Justiz erlebt haben. “ Wieder (hat sie) Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet, dieses Mal wurde das Verfahren nach 170 Abs 2 nach STGB eingestellt. Was kann (sie nun) tun, um endlich Ruhe zu haben, um wieder ein normales Leben ohne Psychoterror zu führen? Da die Justiz mir anscheinend nicht helfen will oder kann, dachte ich bereits an Selbstjustiz!“. (1)
Und hier fehlt nun der Ombudsmann gegen Mobbing, der sich den Arbeitsrichter und Staatsanwalt schnappt und mal Tacheles mit den Möchtegerngötter redet und ihnen klar macht, was sie angerichtet haben und sie zwingt, den Schaden zu beheben, notfalls mit Strafgeldern und Entbeamtung, wie das im Volksmund so treffendend heißt. Denn dass Nachmobbing ist nur deshalb möglich, weil der Täter erkannt hat, dass er alles machen darf.
Und dabei hat Andrea noch Glück gehabt. In meinem Fall folgte nicht nur neue Schikanen beim neuen Arbeitgeber, sondern man hat falsche Lohnabrechnungen erstellt, das Finanzamt belogen und dort haben Mitarbeiter mitgemobbt, weil sie ihrer Meldepflicht nicht nachkamen.
Bei meiner Hausbank wurde ich denunziert, ich hätte keinen Job mehr, mein Dispo war innerhalb von zwei Wochen futsch. Man hat versucht mich bei meinenr Kreditbank zu schikanieren, was jedoch nicht gelang. Bei meiner Rechtschutzversicherung wurde ich denunziert, Anzeigen diesbezüglich wurden jeweils von der Staatsanwaltschaft trotz schriftlicher Nachweise wegen „fehlendem öffentlichen Interesse*“ eingestellt oder wegen Geringfügigkeit*.
Die Sozialversicheurngsbeiträge wurden nachweislich genauso falsch abgerechnet wie ich ein „vernichtendes Arbeitszeugnis“ von Hilfskräften erhalten haben, die nicht mal eine Ausbildung bestanden haben, außer der Parteischule der SED und der damit verbundenen üblichen Verpflichtungserklärung. Anzeigen diesbezüglich sind in Brandenburg und Berlin nicht erwünscht, Justiz, Politik und Medien treffen sich lieber zum Kuscheln beim flotten Dreier.
Und was soll man von Ermittlern vor Ort erwarten, die selber an ihrem Arbeitsplatz sich als „Stück Scheiße“ bezeichnen lassen müssen? In unserem Land stimmen schon lange die demokratischen Grundstrukturen nicht mehr, und da ist Mobbing nur ein Anzeichen dafür, wenn auch ein wesentliches.
*Der Philosoph Jürgen Habermas hat in seinem Artikel die „andere Zerstörung der Vernunft“ genau vor dieser Entwicklung gewarnt oder wie es Maxim Biller in seinem Artikel, „die Ossifizierung des Westens“ so lesenswert beschreibt. Nun also haben wir eine „Stasirepublik Gesamtdeutsch“ und alle schauen beschämt weg, wenn der Mob mal wieder eine oder einen BürgerIn fertig macht. (4)
1)http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20120401040323AAFpUS1
4)http://www.zeit.de/1991/20/die-andere-zerstoerung-der-vernunft