Sich.-Ing.J.Hensel schreibt folgendes zum Grundproblem Mobbing in Deutschland, und wer vor Gerichten eigene Erfahrungen gesammelt hat weiß, er hat recht. Sein Artikel in voller Länge:“Insbesondere die Arbeitsgerichte gehen gegen Mobbingopfer unbarmherzig und eiskalt mittels Scheinurteile vor.
So auch offensichtlich wieder die “Richterin” Marlies Heimann, die in Ihrem erneuten skandalösen Scheinurteil folgendes verfasst hat, was von einer Anwaltskanzlei offensichtlich dankbar entgegengenommen wurde:
http://www.presseportal.co.uk/abmahnungen-kein-mobbing.html
Abmahnungen sollen / können also kein Mobbing oder auch kein Bestandteil eines Mobbingprozesses sein ?
Die Behauptungen der Menschenrechtsverächterin Marlies Heimann am s.g. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, dass Abmahnungen kein Mobbing darstellen, tritt die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) mal wieder mit Füßen und erfindet frei und stets zu Gunsten der Mobbingtäter ihre eigene Scheinurteilsbegründung.
Denn in der von der BAuA herausgegeben Schrift “Wenn aus Kollegen Feinde werden” ist z.B. auf Seite 10 folgendes festgehalten…..
„Mobbingopfer erleben und erleiden diesen offenen, massiven Psychoterror, der nicht folgenlos bleibt: Das Opfer zieht sich zurück, wird unsicher, und macht stressbedingt Fehler.
Auch das bleibt auf Dauer nicht folgenlos, der Vorgesetzte bzw. die Personalleitung wird auf die Fehlleistungen des Mobbingbetroffenen aufmerksam und schreitet ein. Leider oft nicht, um dem Opfer beizustehen und die Übeltäter zur Rede zu stellen.
Im Gegenteil: In 60% aller Mobbingfälle wird das Opfer mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnung, Versetzung oder Kündigungsdrohung überzogen – schließlich gilt der Gemobbte im Betrieb mittlerweile als problematischer und unzuverlässiger Mitarbeiter – eben als ein Querulant und Störenfried, der das Betriebsklima gefährdet …
So ›angezählt‹ ist es dann nicht mehr weit bis zum Ausschluss:
Der oder die Gemobbte geht oder ›wird gegangen‹.
Dabei ist für einige der Verlust ihres Arbeitsplatzes zugleich auch der Abschied von der Arbeitswelt überhaupt:
Zermürbt, psychisch und physisch angegriffen, oft an psychosomatischen Erkrankungen leidend, steht am Ende eines jahrelangen Mobbingterrors die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit.“
Hieraus wird erkennbar, dass Heimann sich einen Dreck um den Europäischen Arbeitsschutz z.B. gem. Artikel 31 der Charta der Grundrechte der EU bzw. einen Dreck um das Recht auf körperliche Unversehrtheit schert.
Wie schon in einen anderen Fall, wo sie die Menschenrechte (beispielsweise gem. Artikel 3 der Europäischen Sozialcharta) von tausenden Lehrkräften an Schleswig-Holsteins Schulen (Mobbing/Burnout u.a.) ebenfalls mit Füssen tritt, in dem sie den Schutz einer ganzen Berufsgruppe per Scheinurteil verbietet.
So verursachte Heimann mittels Vorteilsgewährung durch Unterlassen (§ 333 i.V.m. § 336 StGB) erneut über tausend Fälle von Körperverletzung, die dem Steuerzahler pro Jahr ca. 20 Millionen Euro kosten und weiterhin mindestens kosten werden – siehe o.a. Sendung des Schleswig-Holstein Magazins.
Wie die Staatsanwälte sind auch „Richter“ politisch weisungsabhängig, so auch Heimann.
Dies gilt insbesondere für Mobbingverfahren.
Es gibt Menschen , die in Gerichtsverwaltungen jahrzehntelang gearbeitet haben.
Sie berichten über Namenslisten von Personen, die niemals ein Verfahren gewinnen dürfen.
Ich gehe davon aus , dass Mobbingopfer grundsätzlich auf dieser Liste stehen.
Vor diesem Hintergrund hätte ein Antimobbinggesetz m.E. keinerlei Gewinn bringende Bedeutung, da abhängige, nicht gesetzliche Richter (vgl. Art. 4 Ziff. 2. EinigVtr) – also Privatpersonen – in Ausnahmegerichten (vgl. Historie GVG) mittels rechtswidriger bzw. wertloser Scheinurteile und Scheinbeschlüsse, alle Anstrengungen des Mobbingopfers (und ihrer Anwälte) vor Gericht sein Recht zu bekommen, mit einem Handstreich zu Nichte machen.
Für diese „Richter“ ist das alles völlig problemlos, sowie ethisch und empathisch ohne jegliche Relevanz , da die von ihnen ausgestellten Scheinurteile folgendes für sie bedeuten:
Keine Unterschrift
Keine Bindung
Keine Verantwortung
Keine Haftung
(vgl. BVerG zur Nichtigkeit des Staatshaftungsgesetz)
Für die Millionen Mobbingopfer im Unternehmen BRDDR jedenfalls nicht.
*
Nachtrag: Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) hat sich im Koalitionsvertrag u.a. für mehr Gerichtigkeit ausgesprochen.
Doch wie soll das gehen, angesichts dieses Bankrotts vor den Menschenrechten ?“ (1)