Mit viel Interesse habe ich ihre Arbeit bei Retter.tv und insbesondere im Bereich Mobbing verfolgt. Als Betroffener hat man oft nicht die Kraft und Energie dazu, sich zu wichtigen Themen zu äußern, die den eigenen Fall betreffen.
Eine Woche vor meiner „Restitutionsklage (1) habe ich mir die Freiheit genommen, mal ein paar grundsätzliche Gedanken zum Problemkreis Mobbing, Justiz und ihren Kommentar (2) zu schreiben.
Sie schreiben in ihrem Kommentar zum Artikel „System Mobbing und Stasi bei Lidl nur in der Schweiz?“ folgendes, „der Vorwurf Mobbing an sich, ist nach wie vor ein schwammiger Begriff. (2)
Diese Sichtweise halte ich generell für falsch und typisch deutsch und Täter freundlich. Mobbing ist juristisch und sozial gesehen ein „offener Begriff“, denn wir kennen ja nicht alle Fälle von Mobbing und Methoden, die die Täter in Zukunft anwenden werden.
Als Professor Leymann Mitte der 90er. Jahre im letzten Jahrhundert begann Mobbing zu untersuchen, gab es zum Beispiel Cyber-Mobbing noch gar nicht. (3) Der Verdienst von Leymann bestand einfach darin, die soziale Pest „Mobbing“ einmal wissenschaftlich zu erfassen. Leider wurde in den Jahren danach seine Arbeit als „Dogma“ ausgelegt um Mobbing-Opfer vor Gericht abblitzen zu lassen. Gerade deutsche Richter waren darin wahre Götter. Statt in der Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen gegen Mobbing mitzuhelfen, haben deutsche Richter ein Täterschutzprogramm entwickelt, dass seines Gleichen in der Rechtssprechung im globalen Dorf sucht.
Verstehen kann man diese „asoziale Einstellung“ vieler Richter nur, wenn man den Kampf der Richter und der Politiker in Österreich verfolgt hat. Dort gibt es einen „Mobbing-Verbot“ für Richter uns Staatsanwälte. (4) Der Versuch Mobbing generell verbieten zu wollen, ist anschließend in der blauen Donau ertrunken.
Leider ist aus unerklärlichen Gründen nämlich der Faden gerissen, die österreichischen Mobbing-Gegner wissen nicht warum, man hat sie trotz positiver Zusage dann mit ihrer Petition voll gegen die Wand laufen lassen. (5) Offenbar haben die Stripperzieher und Lobbyisten den Braten gerochen und es herrscht nun Sendepause. Walter Plutsch und seine Mitstreiter hoffen nun auf die EU.
Doch zurück zur deutschen Justiz. Leymann hat mit der Typolisierung vom Mobbing erstmal ein Phänomen versucht systematisch zu erfassen und gegen andere Bereiche abzugrenzen. Da er als Betriebswirt und Diplompsychologe und Pionier in der Mobbingforschung nie eine juristische Aufarbeitung im Sinn hatte, ist die Vorgehensweise der deutschen Rechtssprechung falsch.
Schon längst haben hunderte von Fällen gezeigt, man muss das Leymann-Modell erneuern und erweitern. Der Suizid des Mobbing-Opfer Tyler in den USA hat dies in der Welt der Rechtsphilosophie beispielhaft gezeigt. Das Gericht im Bundesstaat New Jersey hat einen Meilenstein bei der Verurteilung des Cyber-Mobbers Dharun R. gesetzt. (6) Der Täter wurde wegen einer Mobbing-Attacke auf die Privatsphäre des Opfers mit 14 Rechtsverstöße verurteilt, wobei wir immer noch nicht das genaue Strafmaß kennen.
Auch aus der Mobbing-Ideologie des Anwalts Noujoks (7), „KÜNDIGUNG VON „UNKÜNDBAREN“ wissen wir, schon längst geht man gegen Opfer mit einer Attacke vor um es fertig zu machen. Wir brauchen daher nicht nur im Strafrecht sondern auch im Arbeitsrecht eine Auf- und Zusammenarbeit bei Mobbing. Das Betriebsverfassungsgesetz kennt bis heute nicht einmal den Begriff Mobbing auch nur im Ansatz.
Aktuelle Fälle wie die Selbstverbrennung des 61-jährigen Berliner Polizeibeamten Henning G. hat einmal mehr gezeigt, dass selbst in den Ermittlungsbehörden Mobbing bis zum Suizid üblich ist und offenbar selbstverständlich. (8)
An wen sollen wir uns wirklich im Ernstfall wenden? Sie schreiben, „es wäre wichtig offensichtliche gegebene Straftatbestände wie z.B. Beleidigung, üble Nachrede, Rufschädigung, Aussagen mit sexistischem Hintergrund, Nötigung u.a. zu sichern“. (2)
Ich habe nachweislich mich mit schriftlichen Beweisen wegen Betrug, Prozessbetrug, Beleidigung und so weiter an diverse Staatsanwälte gewandt. Die erste Mitteilung heißt immer bei Mobbing, „es bestehe kein öffentliches Interesse“. Nur in einem Fall musste dann die Staatsanwältin mir schriftlich bescheinigen, „meine gemeldeten Verstöße waren zu 90 % berechtigt, auf die restlichen 10 % ist sie aber sicherheitshalber nicht eingegangen“.
Straftatbestände zu sichern ist okay, doch wenn keine Ermittler da sind, nützt das dir wenig. Wir bräuchten schon längst einen Ombudsman mit Handlungsbefugnis gegenüber Staatsanwälten und Polizeibehörden, der diese zwingt zu ermitteln. Doch wenn selbst in den Staatsanwaltschaften und in der Richterschaft auf Teufel komm raus gemobbt wird, was wollen wir da schon erwarten?
Ich will nur an den aktuellen Fall des Bundesrichter Thomas Fischer erinnern. Ein Fall der zeigt, bei uns in Deutschland ist alles möglich, du musst nur Täter sein. .. Der Bundesrichter Thomas Fischer (wurde bei der „längst fälligen Besetzung des 2. Strafsenats mit Mobbing-Attacken und einer “verheerende Beurteilung” aus dem Rennen geboxt“… (9) und das nur, weil „er reflektiert und hinterfragt, … sich eine eigene Meinung (bildet) und sie auch ausspricht , auch wenn das politisch unkorrekt daherkommt oder die Zuhörer ärgert”.(9)
Eine eigene Meinung zu haben kann heute schon alleine Grund sein, dass sie dich fertig machen. Wozu haben wir bitte ein Grundgesetz? Wo sind die Äußerungen eines Parlaments, Bundespräsidenten oder Bundesministerin für Justiz zu dem Fall?
Ihre Idee von der schriftlichen Information „an den Arbeitgeber, Betriebsrat, Gewerkschaft, Betriebsarzt und Krisenmannger- am besten als Einschreiben“ halte ich für gefährlich. Im meinem Fall wurde ich fertig gemacht, weil ich „mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten“ zusammengearbeitet habe.
Dieser solle im Unternehmen ermitteln, hat aber von den dort 50 000 eingesetzten Bundesbeamten keine Unterstützung erhalten. Dafür habe ich dann als Angestellter vier Kündigungen ohne Angabe von Gründen erhalten. Der Betriebs- oder Personalrat hat mir „Störung des Betriebsfrieden ohne Angabe von Gründen genannt“ aber vergessen zu erwähnen, dass er jeden Mittwoch und das heute nach über 10 Jahren noch, mit einem Servicepartner des Unternehmens abends in der Kneipe zusammen sitzt und Karten spielt. Um Aufträge muss sich dieser Fuhrunternehmen nicht sorgen, er bekommt sie ohne Probleme frei angeboten.
Die damalige Betriebs- oder Personalratsvorsitzende – bei ver.di weiß man heute noch nichts, was man ist – hat ihrem Ehemann Aufträge vermittelt und gleich am Ersten jeden Montag die Rechnung mitgebracht, die natürlich nicht überprüft werden durfte.
Der Ehemann der Abteilungsleiterin Personal, die nie eine Ausbildung gemacht hat und wenn, ist sie durch jede Prüfung gefallen, hat zu DDR-Zeiten eine glänzende Karriere bei der Stasi in Berlin vor sich gehabt, er wurde schon in jungen Jahren zum Offizier befördert. Nach 1989 ist er zu ver.di nach Brandenburg gewechselt, weil man bekanntlich dort keine Überprüfung der Stasitätigkeit vorgenommen hat. Auch hier stieg er sehr schnell in die Funktionärskaste auf.
Bei meinem Termin vor dem LAG saß er mit dem Richter und den Schöffen über eine Stunde im Gerichtssaal und hat vor verhandelt, mein Termin wurde ohne Angaben von Gründen von 11:00 Uhr auf 12:10 Uhr verschoben. So was nennen wir dann nach dem Grundgesetz Art. 97 Abs. 1 Unabhängigkeit der Justiz, denn der „Richter .. (muss) unabhängig und (darf) nur dem Gesetz unterworfen“ sein. Wer es glaubt lebt nicht nur gefährlich, er wird auch noch zur Kasse für diesen Prozess gebeten, nach dem Motto, „das dümmste Schwein bezahlt seinen Schlachter auch bitte noch selbst“.
Nein, Mobbing ist bei uns schon längst zum Alltag geworden. Und „Opfer (wird) in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt“, sprich sich wehrt. (9).
Von daher meine Aussage auf ihren Kommentar, nicht der Begriff Mobbing ist schwammig, sondern unsere Justiz und das Gerichtswesen oder wie es die Journalistin Sabine Rückert ausdrückt, “es herrscht offensichtlich Mobbing in den höchsten Etagen des bundesdeutschen Rechts. Ein Ende ist nicht absehbar” und wo sollen wir bei diesen gesellschaftlichen Voraussetzungen bitte unser Recht her bekommen?
1) https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/tag/restriktionsklage/
http://de.wikipedia.org/wiki/Restitutionsklage
3) http://www.psychokrieg.de/artikel/www.psychokrieg.de-Die_45_Mobbing-Handlungen_nach_Leymann.htm