Die SPD, Grünen und LINKE haben nun endlich eine der Gesetzeslücken im Arbeitsrecht erkannt und wollen gegen den Wahnsinn der Bagatellkündigungen vorgehen, sie sollen verboten werden.
Bei den so genannten Bagatellkündigungen haben Rechtsanwälte und Arbeitsrichter immer wieder fristlosen Kündigungen wegen „fragwürdigen Diebstahlsdelikten“ zugestimmt. Alleine die Tatsachen sprechen gegen diese Rechtsgrundlage, denn in keinem der Fälle lag eine Anzeige wegen Diebstahl bei der Polizei vor.
Schon alleine diese Tatsache widerspricht dem Anliegen der Gegner eines Verbotes von Bagatellkündigungen, denn auch die Bundesarbeitsrichterin Schmidt hatte in der Süddeutschen Zeitung erklärt, Kündigungen wegen kleiner Vergehen, etwa dem Verzehr einer Frikadelle oder des Diebstahls von zwei Pfandbons, seien völlig selbstverständlich. Kritik daran sei völlig daneben. Diebstahl und Unterschlagung von geringwertigen Sachen seien seit Jahrzehnten ein Entlassungsgrund.
Das etwas Falsches und Unrechtmäßiges seit Jahrzehnten in Deutschland üblich ist, ist noch lange kein Beweis für die Rechtsmäßigkeit. Die Bundesarbeitsrichterin als Vertreterin einer Tatsachengerichtsbarkeit kann kein einziges Ermittlungsverfahren als Beweis für ihre pauschale Behauptung des „Diebstahls“ vorlegen. Offenbar kennt sie das Strafgesetzbuch nicht. Und mit Mobbing sollte sich Frau Schmidt nach dem Mobbing-Verbot in Österreich auch mal beschäftigen, vielleicht erkennt sie Zusammenhänge. Wunder soll es ja immer wieder geben, auch bei den „Göttern in Schwarz“.
Hier muss nun der Gesetzgeber ansetzen und per Arbeitsgerichtsordnung den „Götter in Schwarz“ klar machen, wird der Vorwurf des Diebstahls erhoben, muss ein polizeiliches Ermittlungsverfahren als Beweis vorliegen. Ansonsten ist das eine Beleidigung und muss wiederum zu einer Strafanzeige durch das Gericht zur Klärung des Vorwurfs des „Diebstahls“ führen und erst dann kann ein Urteil vor einem Arbeitsgericht erfolgen.
Letztendlich kann man die Grünen, dieLINKE und die SPD nur unterstützen, auch wenn angeblich eine Artenschutz vor Götter in Schwarz besteht, aber eben nur in Deutschland und nicht in der EU.(1)
„Richter stehen gemeinhin unter besonderem Artenschutz. Ihr Urteil gilt – ob man es mag oder nicht. Schelte gilt als unfein, kaum ein Politiker traut sich, die Rechtsauffassung der obersten Gesetzeshüter in Zweifel zu ziehen. Doch am Dienstag wollten sich viele nicht an die Etikette halten. >>Nicht zeitgemäß<<, echauffierte sich der grüne Rechtsexperte Jerzy Montag. <<Eine ziemlich abgehobene Lebenswirklichkeit<<, diagnostizierte Gesine Lötzsch von der Linksfraktion. >>Irritiert<< gab sich die SPD-Abgeordnete Anette Kramme“.(2)
Man erkennt hier schon, dass deutsche Richterinnen und Richter Angst vor dem europäischen Rechtsniveau haben und vor dort wird auch eine Veränderung der Rechtsnormen kommen. Man kann nur hoffen, dass bald ein Fall wie der von Emmely vor dem EU-Gerichtshof landet. Von dort wird dann Deutschland die Auflage bekommen, endlich ein Arbeitsgesetz zu erlassen, in dem die Würde des Menschen vor Verleumdungen wie dem des Diebstahls geschützt wird.
Frau Schmidt irrt sich daher, die EU hat auch das AGG und andere Gesetze von Deutschland gefordert und erhalten. Wir Opfer von Mobbing und Schikane haben daher mit der EU einen starken Partner an der Hand, um der unsäglichen Gesetzgebung in Deutschland einen Riegel vor zu schieben. Die Zeit der „Götter in Schwarz“ läuft ab und man kann nur hoffen, dass bald Richter aus Frankreich, England oder Holland in Deutschland Recht sprechen, dann haben wir auch wieder den Artikel 1 im GG als Rechtsnorm Nummer Eins in Kraft gesetzt und nicht Existenzvernichtungsurteile wegen dem „Verzehr“ gebrauchter Maultaschen“ oder angeblichem Diebstahl von Pfandmarken.
1) http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/949/498246/text/
2) http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,669468,00.html