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Die Krankenkasse IKK hilft ihren Mitgliedern bei Mobbing.

31. März 2010

Immer mehr Krankenkassen werden durch die Folgekosten von Mobbing an den Rand des Ruins getrieben. Viele Kassen nehmen das nicht mehr so hin und wollen sich gegen Mobbing wehren, in dem sie ihren Mitgliedern Hilfen anbieten, so auch die IKK Südwest.

Dabei geht man von der Erkenntnis aus, dass Schätzungen zufolge … jeden Tag rund 1,5 Millionen Menschen deutschlandweit von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen (sind).(1)

Und man weiß auch wie Mobbing im Alltag funktioniert, im Gegensatz zu unseren blauäugigen Arbeitsrichtern. „Typische Mobbinghandlungen sind dabei die Verbreitung falscher Tatsachen, die Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, Gewaltandrohungen, soziale Isolation oder ständige Kritik an der Arbeit“ (1).

Und was kann der Arbeitnehmer nun machen?

„Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, gesundheitliche Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren bzw. zu beseitigen. Daher können Mobbing-Opfer unter Umständen vor dem Arbeitsgericht auf Unterlassung klagen, ihre Arbeitsleistung einstellen oder außerordentlich kündigen. Unterstützung erhalten Sie dabei von den Gesundheitsberatern der IKK Südwest“. (1)

Der Schritt der IKK ist zu begrüßen, man kann nur hoffen, dass viele Krankenkassen diesem Beispiel folgen.

Doch es ist auch mal an der Zeit, dass Krankenkassen nicht nur Jammern, sondern mal Prozesse gegen Mobber führen, mit dem Ziel, den gesamten Schaden, den sie angerichtet haben, auch zu erstatten. Dann wären bei beherztem Umsetzen Schadensregulierung nach dem Verursacherprinzip bald auch wieder die Kassen der Krankenkassen voll, glauben sie mir.

1) http://www.ikk-suedwest.de/2010/03/mobbing-am-arbeitsplatz/